Das Wichtigste in Kürze
- W2 liegt bei 7.051,97 €, W3 bei 7.767,45 € brutto im Monat (Grundgehalt, Stand 2026).
- W1 (Juniorprofessur) ist ein Festbetrag von 5.409,21 €.
- NRW zahlt ein flaches Grundgehalt ohne Erfahrungsstufen. Das Einkommen wächst allein über Leistungsbezüge.
- Ein gesondertes Weihnachtsgeld gibt es nicht. Die Sonderzahlung steckt bereits im Grundgehalt.
- Für 2026 wird das Grundgehalt um 2,8 Prozent angehoben (rückwirkend zum 1. April), die Tarifeinigung der Länder wird eins zu eins übertragen.
Was ist die W-Besoldung in NRW?
Die Besoldungsordnung W ist die Gehaltsordnung der verbeamteten Professoren an staatlichen Hochschulen. Wie hoch sie ausfällt, entscheidet seit der Föderalismusreform 2006 jedes Land selbst. Für die nordrhein-westfälischen Hochschulen gilt das Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW), dessen W-Tabelle spürbar von der des Bundes und der übrigen Länder abweicht.
Das Gehalt ruht auf zwei Säulen: einem gesetzlich fixierten Grundgehalt und individuell verhandelten Leistungsbezügen. Geschichte und Aufbau der Besoldungsordnung W, ihre Einführung 2002 und die Ablösung der älteren C-Besoldung, behandelt der übergeordnete Ratgeber zur W-Besoldung. Dieser Beitrag bleibt bei den nordrhein-westfälischen Eigenheiten.
Die wichtigste davon ist das flache Grundgehalt. Erfahrungsstufen, die den Sockel mit den Dienstjahren anheben, gibt es nur beim Bund sowie in Bayern, Hessen und Sachsen. In Nordrhein-Westfalen bleibt das Grundgehalt über die gesamte Laufbahn konstant. Jeder Zuwachs muss über die Leistungsbezüge kommen.
Wie hoch ist das W-Grundgehalt in NRW?
Die W-Besoldung kennt drei Gruppen für unterschiedliche Stationen der wissenschaftlichen Laufbahn. Die folgenden Beträge sind monatliche Brutto-Grundgehälter und gelten in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Februar 2025. Familienzuschlag und Leistungsbezüge treten hinzu.
| Gruppe | Typische Position | Grundgehalt / Monat |
|---|---|---|
| W1 | Juniorprofessur | 5.409,21 € |
| W2 | Professur, Fachhochschulprofessur | 7.051,97 € |
| W3 | Lehrstuhl, ordentliche Professur, Leitungsämter | 7.767,45 € |
Grundgehälter: Hochschullehrerbund (hlb) und Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW, Stand 1. Februar 2025. Einordnung der Positionen: akademische-jobs.de.
W1 steht für die Juniorprofessur, den befristeten Einstieg auf zunächst drei Jahre, verlängerbar um drei weitere nach bestandener Zwischenevaluation. W2 und W3 sind unbefristet. In W2 ist die Mehrzahl der Professuren eingruppiert. An den Hochschulen für angewandte Wissenschaften bildet diese Gruppe zugleich die Obergrenze. W3 ist den Universitäten vorbehalten und steht dort für die Lehrstühle sowie für Leitungsämter wie das des Rektors oder Präsidenten.
Eine Steigerung mit der Dienstzeit kennt dieses System nicht: Ob frisch berufen oder seit zwanzig Jahren im Amt, das W3-Grundgehalt bleibt 7.767,45 €. Wer mehr verdient, verdankt das den Leistungsbezügen. Bemerkenswert ist außerdem, dass Nordrhein-Westfalen die frühere jährliche Sonderzahlung, das Weihnachtsgeld, bereits in diese Beträge eingerechnet hat. Eine separate Zahlung am Jahresende erscheint deshalb nicht auf der Abrechnung.
Woraus besteht das Professorengehalt in NRW?
Am Grundgehalt allein lässt sich das Einkommen nicht ablesen. Den beweglichen Teil bilden die Leistungsbezüge, und in einem Land ohne Erfahrungsstufen fällt ihnen umso mehr Gewicht zu.
Leistungsbezüge
§ 33 LBesG NRW bündelt sie unter dem Begriff der Leistungsbezüge und kennt drei Spielarten:
- Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge (§ 34 LBesG NRW) sind das Verhandlungsinstrument bei der Berufung und bei der Abwehr eines auswärtigen Rufs. Über Höhe und Teilnahme an künftigen Anpassungen entscheidet die Hochschulleitung auf Vorschlag oder nach Anhörung des Dekans.
- Besondere Leistungsbezüge (§ 35 LBesG NRW) belohnen über Jahre erbrachte Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung, meist als laufende Zahlung für bis zu fünf Jahre.
- Funktions-Leistungsbezüge (§ 36 LBesG NRW) honorieren Ämter in Selbstverwaltung und Hochschulleitung, vom Dekanat bis zum Prorektorat.
Für die Altersversorgung sind unbefristet gewährte Leistungsbezüge nach mindestens zwei Jahren ruhegehaltfähig, allerdings nur bis zu 21 Prozent des Grundgehalts in W2 und 32,5 Prozent in W3 (§ 37 LBesG NRW). Befristete Leistungsbezüge können nach zehn Jahren bis zu 40 Prozent für ruhegehaltfähig erklärt werden, für einen kleinen Teil der Stellen über gesonderte Quoten sogar bis zu 71 Prozent. Nach oben begrenzt § 33 Absatz 2 LBesG NRW die Leistungsbezüge auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem W3-Grundgehalt und der Besoldungsgruppe B 10, mit Ausnahmen, um einen Professor von außerhalb der deutschen Hochschulen zu gewinnen oder zu halten. Einen festen Besoldungsdurchschnitt schreibt Nordrhein-Westfalen anders als andere Länder nicht vor. § 38 LBesG NRW verpflichtet die Hochschulorgane nur, die Funktionsfähigkeit der Hochschule durch die Vergabe nicht zu gefährden.
Forschungs- und Lehrzulage
Einen Sonderweg eröffnet § 62 LBesG NRW mit der Forschungs- und Lehrzulage. Wer Mittel privater Dritter einwirbt und das geförderte Vorhaben durchführt, kann daraus eine zusätzliche, nicht ruhegehaltfähige Zulage beziehen, sofern der Drittmittelgeber die Mittel ausdrücklich dafür vorgesehen hat. Sie stammt nicht aus dem Hochschulhaushalt und kommt zusätzlich zu den übrigen Bezügen hinzu. In der Regel darf sie jährlich das Jahresgrundgehalt der Professur nicht übersteigen.
Familienzuschlag
Hinzu tritt der Familienzuschlag für Verheiratete und Eltern. Die erste Stufe für Verheiratete bewegt sich je nach Besoldungsgruppe um die 163 bis 171 € im Monat. Die kinderbezogenen Anteile koppelt Nordrhein-Westfalen an die Mietenstufe des Dienstorts und hebt sie in teuren Lagen kräftig an. Dieser Zuschlag richtet sich nicht nach der Besoldungsgruppe, sondern nach der Familiensituation.
Was bleibt vom Bruttogehalt netto übrig?
Eine feste Netto-Zahl lässt sich nicht nennen, denn sie hängt von Steuerklasse, Konfession und Krankenversicherung ab. Eine Richtung gibt es trotzdem: Bei gleichem Brutto bleibt einem Beamten mehr als einem Angestellten.
Ausschlaggebend ist der Beamtenstatus. Wer in NRW als Professor verbeamtet ist, zahlt weder in die gesetzliche Renten- noch in die Arbeitslosen- oder Krankenversicherung ein. Vom Brutto gehen vor allem Lohn- und gegebenenfalls Kirchensteuer ab. Die Krankheitskosten teilen sich die Beihilfe des Landes und eine private Krankenversicherung. Die Alterssicherung übernimmt die Beamtenpension, in die auch die ruhegehaltfähigen Leistungsbezüge einfließen. Unterm Strich liegt das Netto daher spürbar über dem eines Angestellten mit identischem Bruttogehalt.
Im Ruhestand: Wie der Übergang in den Ruhestand abläuft, wie hoch das Ruhegehalt ausfällt und was bei der Titelführung (Professor a. D. und Professor em.) gilt, erklärt der Ratgeber Professor im Ruhestand.
Wann steigt die W-Besoldung in NRW?
Die genannten Beträge gelten seit dem 1. Februar 2025. Nach der Tarifeinigung der Länder vom Februar 2026 überträgt Nordrhein-Westfalen das Ergebnis eins zu eins auf seine Beamten. Vorgesehen sind drei Schritte: 2,8 Prozent mehr Grundgehalt rückwirkend zum 1. April 2026, weitere 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Das zugehörige Besoldungsanpassungsgesetz steckte im Frühjahr 2026 noch im Verfahren. Ausgezahlt werden soll die erste Stufe mit der Maiabrechnung 2026, der April rückwirkend.
Weil das Land keine Erfahrungsstufen kennt, ist diese allgemeine Anpassung der einzige Hebel, der das Grundgehalt bewegt. Den automatischen Aufstieg über die Dienstjahre, wie ihn Bayern, Hessen und Sachsen vorsehen, sucht man in Nordrhein-Westfalen vergebens.
Wie steht NRW im Ländervergleich?
Seit 2006 regelt jedes Land eigenständig, entsprechend weit gehen die Grundgehälter auseinander. Nordrhein-Westfalen fällt durch eine ungleiche Verteilung auf: Das W2-Grundgehalt gehört mit 7.051,97 € zu den höchsten der 16 Länder, das W3-Grundgehalt rutscht mit 7.767,45 € ins untere Drittel. Der Abstand zwischen beiden Gruppen zählt damit zu den kleinsten bundesweit. Die folgende Tabelle stellt die Einstiegsbeträge (Stufe 1) aller sechzehn Länder dem Bund gegenüber, sortiert nach dem W3-Grundgehalt.
| Bund/Land | W2 (Stufe 1) | W3 (Stufe 1) |
|---|---|---|
| Bund | 7.658,48 € | 8.654,08 € |
| Baden-Württemberg | 7.451,06 € | 8.429,84 € |
| Brandenburg | 7.114,57 € | 8.407,12 € |
| Berlin | 7.117,23 € | 8.118,77 € |
| Hamburg | 6.897,03 € | 8.116,18 € |
| Bremen | 6.857,22 € | 8.074,70 € |
| Bayern | 6.824,23 € | 8.038,92 € |
| Thüringen | 7.000,61 € | 7.891,75 € |
| Schleswig-Holstein | 6.965,27 € | 7.859,13 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6.732,92 € | 7.813,33 € |
| Saarland | 6.732,58 € | 7.809,22 € |
| Sachsen-Anhalt | 7.029,23 € | 7.776,55 € |
| Nordrhein-Westfalen | 7.051,97 € | 7.767,45 € |
| Hessen | 6.988,15 € | 7.748,39 € |
| Sachsen | 6.825,55 € | 7.689,59 € |
| Rheinland-Pfalz | 6.777,04 € | 7.661,69 € |
| Niedersachsen | 6.914,90 € | 7.503,91 € |
Einstiegswerte (Stufe 1) der W-Grundgehälter. Bund, Bayern, Hessen und Sachsen steigen über Erfahrungsstufen darüber hinaus. Bremen und Hamburg sind einschließlich ihres garantierten Grundleistungsbezugs ausgewiesen. Quelle: Hochschullehrerbund (hlb), Stand 1. Mai 2026.
Für eine W2-Professur ist Nordrhein-Westfalen also ein gut zahlendes Land, für eine W3-Professur weniger. Entscheidender als das Grundgehalt sind am Ende ohnehin die Leistungsbezüge, die hier frei verhandelt werden und je nach Fach und Verhandlungsgeschick mehrere Hundert bis Tausend Euro im Monat erreichen.
Aktuelle Professuren in NRW
Aktuell sind 97 Professuren an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ausgeschrieben. Eine Auswahl offener Stellen, mit Angabe der Besoldungsgruppe, soweit die Hochschule sie nennt:
Fazit
Nordrhein-Westfalen setzt auf ein festes W-Grundgehalt ohne Stufen: 5.409,21 € in W1, 7.051,97 € in W2 und 7.767,45 € in W3. Auffällig ist das im Ländervergleich hohe W2- bei eher niedrigem W3-Niveau und der kleine Abstand dazwischen. Worauf es am Ende ankommt, sind die frei verhandelten Leistungsbezüge und die für 2026 bis 2028 beschlossenen Anpassungen. Ein Stellenangebot lässt sich deshalb erst einordnen, wenn man Grundgehalt, Leistungsbezüge und anstehende Erhöhung zusammen liest.
Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!
FAQ: Häufige Fragen zur W-Besoldung in NRW
Wie viel verdient ein W3-Professor in NRW?
Das W3-Grundgehalt liegt in Nordrhein-Westfalen bei 7.767,45 € im Monat (Stand 2026) und ändert sich nicht mit der Dienstzeit. Dazu kommen Leistungsbezüge und der Familienzuschlag. Ein separates Weihnachtsgeld gibt es nicht, es steckt bereits im Grundgehalt.
Hat NRW Erfahrungsstufen in der W-Besoldung?
Nein. Das Grundgehalt ist in Nordrhein-Westfalen ein fester Betrag. Erfahrungsstufen, die mit den Dienstjahren steigen, gibt es nur beim Bund sowie in Bayern, Hessen und Sachsen. In NRW läuft jeder Einkommenszuwachs über die Leistungsbezüge.
Was verdient eine Juniorprofessur (W1) in NRW?
W1 wird in Nordrhein-Westfalen mit einem Festbetrag von 5.409,21 € im Monat besoldet (Stand 2025). Die Juniorprofessur ist befristet, üblicherweise auf drei plus drei Jahre.
Zahlt NRW Weihnachtsgeld an Professoren?
Nicht als eigene Zahlung. Die frühere Sonderzahlung ist in Nordrhein-Westfalen in das Grundgehalt eingerechnet und taucht deshalb nicht gesondert auf der Abrechnung auf.
Wann wird die W-Besoldung in NRW erhöht?
Die aktuelle Tabelle gilt seit dem 1. Februar 2025. Aus der Tarifeinigung vom Februar 2026 folgen drei Schritte: plus 2,8 Prozent rückwirkend zum 1. April 2026, plus 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und plus 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Das Gesetz war im Frühjahr 2026 noch nicht beschlossen.
Was ist die Forschungs- und Lehrzulage?
Nach § 62 LBesG NRW können Professoren, die Mittel privater Dritter einwerben, aus diesen Mitteln eine zusätzliche, nicht ruhegehaltfähige Zulage erhalten. Sie wird nicht aus dem Hochschulhaushalt gezahlt und kommt zu den übrigen Bezügen hinzu. In der Regel ist sie auf das Jahresgrundgehalt der Professur begrenzt.
Warum ist der Abstand zwischen W2 und W3 in NRW so klein?
Weil Nordrhein-Westfalen ein vergleichsweise hohes W2- und ein eher niedriges W3-Grundgehalt zahlt. Zwischen 7.051,97 € (W2) und 7.767,45 € (W3) liegen nur gut 700 €, einer der kleinsten Abstände unter den 16 Ländern.
Bleibt einem verbeamteten Professor mehr netto?
Meistens ja. Da verbeamtete Professoren keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung leisten, mindern vor allem Lohn- und gegebenenfalls Kirchensteuer das Brutto. Die Krankheitskosten tragen Beihilfe und private Versicherung gemeinsam. Aus demselben Bruttogehalt ergibt sich dadurch ein höheres Netto als bei Angestellten.






