Ratgeber

Sachlich-beratende Artikel zu Bewerbung, Karriere, Gehalt, Promotion und Berufsprofilen an Hochschulen.

Karriereplanung & Tenure-Track

Seniorprofessur: Definition, Regelung je Bundesland, Ausgestaltung und Gehalt

Mit einer Seniorprofessur können Hochschulen verdiente Professorinnen und Professoren über den Ruhestand hinaus für Forschung und Lehre gewinnen. Eine gesetzliche Grundlage hat sie aber nur in sieben der sechzehn Bundesländer, und der Begriff meint dort nicht überall dasselbe: mal eine bezahlte befristete Weiterbeschäftigung, mal eine reine akademische Würde ohne Vergütung. Dieser Beitrag erklärt, was eine Seniorprofessur ist, wie sie je nach Land geregelt und ausgestaltet ist, welche Vergütung möglich ist und welche Alternativen es gibt.

9 min Lesezeit
Promotion & Forschung

Verteidigung der Doktorarbeit: Varianten, Ablauf und Tipps

Die Verteidigung ist die mündliche Prüfung am Ende der Promotion, in der Sie Ihre Dissertation vor einer Prüfungskommission vorstellen und gegen kritische Fragen verteidigen. Je nach Promotionsordnung ist das eine Disputation, ein Rigorosum oder ein Promotionskolloquium, die sich in Gegenstand, Ablauf und Öffentlichkeit unterscheiden. Dieser Beitrag stellt die drei Varianten gegenüber, erklärt ihren Ablauf und gibt konkrete Tipps für die Vorbereitung.

7 min Lesezeit
Karriereplanung & Tenure-Track

Industriepromotion: Voraussetzungen, Fachbereiche und Gehalt

Bei einer Industriepromotion sind Sie in einem Unternehmen angestellt und forschen dort an Ihrer Dissertation, während eine Universität die wissenschaftliche Betreuung übernimmt und den Doktorgrad verleiht. Dieser Weg verbindet ein reguläres Gehalt mit einer akademischen Qualifikation und ist vor allem in den Ingenieur- und Naturwissenschaften verbreitet. Der Beitrag erklärt, was eine Industriepromotion ausmacht, welche Voraussetzungen gelten, wie verbreitet sie ist, worin sie sich von einer Industriekooperation unterscheidet und wie hoch das Gehalt ausfällt.

10 min Lesezeit
Berufsprofile

Honorarprofessur: Voraussetzungen, Verfahren und Bezahlung

Die Honorarprofessur ist ein Ehrentitel, kein besoldetes Amt. Hochschulen verleihen ihn an externe Fachleute aus Wirtschaft, Justiz, Medizin oder Verwaltung, die über Jahre in der Lehre mitwirken und in ihrem Gebiet Herausragendes leisten. Bezahlt wird der Titel nicht, die Lehre erfolgt in der Regel unentgeltlich. Dieser Beitrag erklärt, was eine Honorarprofessur ist, welche Voraussetzungen in den sechzehn Bundesländern gelten, wie die Bestellung abläuft, welchen Titel ein Honorarprofessor führt und warum mit der Ehrung kein Gehalt verbunden ist.

11 min Lesezeit
Karriereplanung & Tenure-Track

Venia legendi: Bedeutung, Erwerb und Rechte der Lehrbefugnis

Die venia legendi ist die von einer Hochschule verliehene Lehrbefugnis: das Recht, ein wissenschaftliches Fach dort selbstständig in Lehre und Prüfung zu vertreten. Erworben wird sie in aller Regel über die Habilitation, mit der Verleihung ist der Titel des Privatdozenten verbunden. Dieser Beitrag erklärt, was die venia legendi besagt, worin sie sich von der facultas docendi unterscheidet, wie Sie sie erhalten, welche Rechte und Pflichten sie begründet und wann sie erlischt.

9 min Lesezeit
Berufsprofile

Privatdozent (PD): Voraussetzungen, Aufgaben und Gehalt

Der Privatdozent ist kein Beruf und keine Stelle, sondern ein akademischer Titel. Mit der Habilitation erwirbt man die Lehrbefugnis (venia legendi) und darf an der Universität selbstständig lehren und prüfen, bezahlt wird der Titel jedoch nicht. Das Einkommen stammt aus der hauptberuflichen Tätigkeit, etwa als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Dieser Beitrag erklärt, was ein Privatdozent ist, welche Voraussetzungen gelten, welche Rechte und Pflichten der Titel mit sich bringt, wie hoch das Einkommen ausfällt und welche Karrierewege offenstehen.

10 min Lesezeit
Berufsprofile

Außerplanmäßige Professur (apl. Prof.): Voraussetzungen, Verfahren & Gehalt

Die außerplanmäßige Professur ist ein verliehener Titel, kein besoldetes Amt. Wer ihn führt, darf sich „Professor“ nennen, bezieht aber kein Professorengehalt aus einer Planstelle. Die Voraussetzungen regelt jedes Bundesland eigenständig: Die geforderte Lehrtätigkeit reicht von zwei Jahren in Baden-Württemberg bis sechs Jahren in Hessen. Dieser Beitrag erklärt, was die Abkürzung „apl. Prof.“ bedeutet, welche Voraussetzungen in allen sechzehn Ländern gelten, wie die Verleihung abläuft, ob es ohne Habilitation geht und welche Rechte, Pflichten und Vergütung mit dem Titel verbunden sind.

10 min Lesezeit
Karriereplanung & Tenure-Track

Professor im Ruhestand: Titel, Status („Prof. a. D.“ vs. „Prof. em.“), Voraussetzungen je Bundesland und Ruhegehalt

Die Emeritierung, der traditionelle Ruhestand der Hochschullehrer, wurde bereits 1976 für künftige Berufungen abgeschafft. Wer heute als Professor in den Ruhestand tritt, wird regulär pensioniert und führt die Amtsbezeichnung „Professor a. D.“. Ob und unter welchen Voraussetzungen die akademische Bezeichnung „Professor“ weiterzuführen ist, regelt jedes Bundesland eigenständig: Die Spanne reicht von keiner zusätzlichen Bedingung bis zu sechs Jahren Mindestdienstzeit. Dieser Beitrag erklärt den Unterschied zwischen Prof. a. D. und Prof. em., die Titelführung in allen sechzehn Ländern, das Ruhegehalt und Modelle wie die Seniorprofessur.

11 min Lesezeit
Gehälter & Verträge

W-Besoldung in Rheinland-Pfalz: Professorengehälter für W1, W2 und W3 (Stand 2026)

Professoren werden nach der Besoldungsordnung W bezahlt, deren Höhe jedes Land selbst regelt. Rheinland-Pfalz zahlt mit 7.661,69 € in W3 eines der niedrigsten Lehrstuhl-Grundgehälter bundesweit, garantiert seinen Professoren aber nach zehn Jahren einen Mindest-Leistungsbezug. Damit erhält auch eine Professur ohne großes Berufungspaket mit der Zeit einen gesicherten Aufschlag. Dieser Beitrag zeigt die rheinland-pfälzischen W-Tabellen 2026 und erklärt, welche Leistungsbezüge, Zulagen und Erhöhungen das Einkommen darüber hinaus bestimmen.

8 min Lesezeit
Gehälter & Verträge

W-Besoldung in Sachsen-Anhalt: Professorengehälter für W1, W2 und W3 (Stand 2026)

Professoren werden nach der Besoldungsordnung W bezahlt, deren Höhe jedes Land selbst regelt. Sachsen-Anhalt zahlt mit 7.026,23 € in W2 einen der höheren W2-Einstiege, beim W3-Lehrstuhl-Grundgehalt von 7.776,55 € aber einen der niedrigsten Werte bundesweit. Der Sprung von der Professur zum Lehrstuhl fällt im Grundgehalt damit besonders flach aus. Dieser Beitrag zeigt die W-Tabellen 2026 für Sachsen-Anhalt und erklärt, welche Leistungsbezüge, Zulagen und Erhöhungen das Einkommen darüber hinaus bestimmen.

9 min Lesezeit
Gehälter & Verträge

W-Besoldung im Saarland: Professorengehälter für W1, W2 und W3 (Stand 2026)

Professoren werden nach der Besoldungsordnung W bezahlt, deren Höhe jedes Land selbst regelt. Das Saarland zahlt mit 6.732,58 € in W2 und 7.809,22 € in W3 eines der niedrigsten W-Grundgehälter im Bundesgebiet. Die frühere jährliche Sonderzahlung ist hier allerdings seit 2009 fest ins Grundgehalt eingerechnet, sodass der Tabellenwert mehr enthält, als er auf den ersten Blick verrät. Dieser Beitrag zeigt die saarländischen W-Tabellen 2026 und erklärt, welche Leistungsbezüge, Zulagen und Erhöhungen das Einkommen darüber hinaus bestimmen.

8 min Lesezeit
Gehälter & Verträge

W-Besoldung in Mecklenburg-Vorpommern: Professorengehälter für W1, W2 und W3 (Stand 2026)

Professoren werden nach der Besoldungsordnung W bezahlt, deren Höhe jedes Land selbst festlegt. Mecklenburg-Vorpommern zahlt mit 6.732,92 € in W2 eines der niedrigeren W-Grundgehälter, hält aber als eines von wenigen Ländern an einer prozentualen Jahressonderzahlung für Professoren fest. Dieser Beitrag zeigt die W-Tabellen 2026 für Mecklenburg-Vorpommern und erklärt, welche Leistungsbezüge, Zulagen und Erhöhungen über das Grundgehalt hinaus das Einkommen bestimmen.

11 min Lesezeit
Gehälter & Verträge

W-Besoldung in Schleswig-Holstein: Professorengehälter für W1, W2 und W3 (Stand 2026)

Professoren werden nach der Besoldungsordnung W bezahlt, die jedes Land selbst regelt. Schleswig-Holstein bemisst sie nicht allein nach der Tabelle: Auf die festen Grundgehälter von 6.965,27 € in W2 und 7.859,13 € in W3 kommt ein einkommensabhängiger Familienergänzungszuschlag, der die Besoldung nach Familienstand und Verdienst staffelt. Eine allgemeine Jahressonderzahlung erhalten Professoren dagegen nicht. Dieser Beitrag zeigt die schleswig-holsteinischen W-Tabellen 2026 und erklärt, welche Leistungsbezüge, Zulagen und Anpassungen über das Grundgehalt hinaus das Einkommen bestimmen.

9 min Lesezeit
Gehälter & Verträge

W-Besoldung in Thüringen: Professorengehälter für W1, W2 und W3 (Stand 2026)

Professoren werden nach der Besoldungsordnung W bezahlt, die jedes Land selbst regelt. Thüringen zahlt seinen Professoren kein separates Weihnachtsgeld mehr: die frühere Sonderzahlung steckt seit 2008 vollständig im monatlichen Grundgehalt. Mit 7.000,61 € in W2 und 7.891,75 € in W3 liegt das Land damit im oberen Mittelfeld und zahlt unter den fünf ostdeutschen Flächenländern nach Brandenburg die zweithöchsten W-Grundgehälter. Dieser Beitrag zeigt die Thüringer W-Tabellen 2026 und erklärt, welche Leistungsbezüge, Zulagen und Anpassungen das Einkommen über das Grundgehalt hinaus bestimmen.

9 min Lesezeit
Gehälter & Verträge

W-Besoldung in Bremen: Professorengehälter für W1, W2 und W3 (Stand 2026)

Professoren werden nach der Besoldungsordnung W bezahlt, die jedes Land selbst regelt. Bremen zahlt das niedrigste amtliche W-Grundgehalt unter den Stadtstaaten, garantiert seinen Professoren aber per Gesetz eine Untergrenze: Die Leistungsbezüge müssen zusammen mindestens 827,55 € im Monat erreichen. Erst Grundgehalt und Mindestbetrag zusammen ergeben das Niveau, das bundesweit verglichen wird. Dieser Beitrag zeigt die Bremer W-Tabellen 2026 und erklärt, welche Leistungsbezüge, Zulagen und Erhöhungen über das Grundgehalt hinaus das Einkommen bestimmen.

9 min Lesezeit
Gehälter & Verträge

W-Besoldung in Hamburg: Professorengehälter für W1, W2 und W3 (Stand 2026)

Professoren werden nach der Besoldungsordnung W bezahlt, die jedes Land selbst regelt. Hamburg geht dabei einen eigenen Weg: Zum amtlichen Grundgehalt von 6.070,86 € in W2 und 7.290,01 € in W3 kommt ein garantierter Grundleistungsbezug von 826,17 € im Monat, den jede berufene Professur erhält. Erst beide Beträge zusammen ergeben das, was bundesweit verglichen wird. Dieser Beitrag zeigt die Hamburger W-Tabellen 2026 und erklärt, welche Leistungsbezüge, Zulagen und Erhöhungen über das Grundgehalt hinaus das Einkommen bestimmen.

8 min Lesezeit
Gehälter & Verträge

W-Besoldung in Brandenburg: Professorengehälter für W1, W2 und W3 (Stand 2026)

Professoren werden nach der Besoldungsordnung W bezahlt, die jedes Land selbst regelt. Brandenburg fällt dabei doppelt auf: Es zahlt mit 8.407,12 € eines der höchsten W3-Grundgehälter aller Länder, verzichtet als einziges Bundesland aber vollständig auf eine jährliche Sonderzahlung. Dieser Beitrag zeigt die brandenburgischen W-Tabellen 2026 und erklärt, welche Leistungsbezüge, Zulagen und Erhöhungen über das Grundgehalt hinaus das Einkommen bestimmen.

9 min Lesezeit
Gehälter & Verträge

W-Besoldung in Sachsen: Professorengehälter für W1, W2 und W3 (Stand 2026)

Professoren werden nach der Besoldungsordnung W bezahlt, die jedes Land selbst regelt. In Sachsen startet eine W3-Professur bei 7.689,59 € und damit im hinteren Drittel der Länder, erreicht über vier Erfahrungsstufen aber 9.159,56 €, die höchste W3-Endstufe aller sechzehn Länder. Hinzu kommt eine Besonderheit, die kein anderes Land kennt: eine monatliche Sonderzahlung für W2 und W3. Dieser Beitrag zeigt die sächsischen W-Tabellen 2026 und erklärt, welche Leistungsbezüge, Zulagen und Erhöhungen über das Grundgehalt hinaus das Einkommen bestimmen.

10 min Lesezeit
Gehälter & Verträge

W-Besoldung in Berlin: Professorengehälter für W1, W2 und W3 (Stand 2026)

Berlin ist Stadt und Bundesland zugleich. Die Konzentration der Hochschullandschaft ist einzigartig: Charité, FU, HU, TU, UdK, HTW, BHT, ASH und weitere staatliche Hochschulen liegen alle in derselben Stadt und besolden ihre Professoren nach derselben Berliner W-Tabelle. Seit 1. Januar 2026 zahlt das Land 7.117,23 € in W2 und 8.118,77 € in W3, W2 ist damit der zweithöchste Wert unter den sechzehn Ländern. Dieser Beitrag zeigt die Berliner W-Tabellen 2026 und erklärt, welche Leistungsbezüge, Zulagen und Erhöhungen über das Grundgehalt hinaus das Einkommen bestimmen.

10 min Lesezeit
Gehälter & Verträge

W-Besoldung in Hessen: Professorengehälter für W1, W2 und W3 (Stand 2026)

Professoren werden nach der Besoldungsordnung W bezahlt, die jedes Land selbst regelt. Hessen ist dabei in zwei Punkten Sonderfall: das Bundesland verhandelt seinen Tarifvertrag seit 2004 als einziges Land eigenständig, und das W-Grundgehalt steigt über fünf Erfahrungsstufen, also mehr als in jedem anderen Stufen-Land. Eine W3-Professur startet bei 7.748,39 € und erreicht in der Endstufe 8.958,89 €. Dieser Beitrag zeigt die hessischen W-Tabellen 2026 und erklärt, welche Leistungsbezüge, Zulagen und Erhöhungen über das Grundgehalt hinaus das Einkommen bestimmen.

10 min Lesezeit
Gehälter & Verträge

W-Besoldung in Niedersachsen: Professorengehälter für W1, W2 und W3 (Stand 2026)

Professoren werden nach der Besoldungsordnung W bezahlt, die jedes Land selbst regelt. Niedersachsen sortiert die Gruppen dabei enger als jedes andere Bundesland: zwischen dem W2-Grundgehalt von 6.914,90 € und dem W3-Grundgehalt von 7.503,91 € liegen nur 589 € im Monat. Das ist bundesweit der kleinste Abstand, und 7.503,91 € markieren zugleich das niedrigste W3-Grundgehalt aller Länder. Dieser Beitrag zeigt die niedersächsischen W-Tabellen 2026 und erklärt, welche Leistungsbezüge, Zulagen und Erhöhungen über das Grundgehalt hinaus das Einkommen bestimmen.

9 min Lesezeit
Gehälter & Verträge

W-Besoldung in Baden-Württemberg: Professorengehälter für W1, W2 und W3 (Stand 2026)

Professoren werden nach der Besoldungsordnung W bezahlt, die jedes Land selbst regelt. In Baden-Württemberg sind die W2- und W3-Grundgehälter die höchsten aller sechzehn Länder: 7.451,06 € in W2 und 8.429,84 € in W3, die Juniorprofessur (W1) bei 5.960,63 €. Das Land zahlt diese Beträge allerdings als festen Sockel ohne Erfahrungsstufen. Dieser Beitrag zeigt die W-Tabellen 2026 und erklärt, welche Leistungsbezüge, Zulagen und Erhöhungen über das Grundgehalt hinaus das Einkommen bestimmen.

8 min Lesezeit
Gehälter & Verträge

W-Besoldung in NRW: Professorengehälter für W1, W2 und W3 (Stand 2026)

Professoren werden nach der Besoldungsordnung W bezahlt, die jedes Land selbst regelt. In Nordrhein-Westfalen liegt das W3-Grundgehalt bei 7.767,45 € und das W2-Grundgehalt bei 7.051,97 €, beide als fester Betrag ohne Erfahrungsstufen. Der Abstand zwischen W2 und W3 gehört dabei zu den kleinsten bundesweit. Dieser Beitrag zeigt die NRW-Tabellen 2026 für W1, W2 und W3 und erklärt, welche Leistungsbezüge, Zulagen und Erhöhungen über das Grundgehalt hinaus das Einkommen bestimmen.

8 min Lesezeit
Gehälter & Verträge

W-Besoldung in Bayern: Professorengehälter für W1, W2 und W3 (Stand 2026)

Bayern besoldet Professoren nach der Besoldungsordnung W und gehört zu den nur vier Ländern mit Erfahrungsstufen. Das W3-Grundgehalt beginnt bei 8.038,92 € und erreicht nach zwölf Jahren 8.646,23 €. Dieser Artikel zeigt die aktuellen Tabellen für W1, W2 und W3 (Stand 2026) und alles, was zum Grundgehalt hinzukommt.

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