Hessen zahlt seine Professorenbesoldung nach einem eigenen Drehbuch. Das Bundesland ist seit 2004 das einzige Land, das nicht in der Tarifgemeinschaft der Länder verhandelt, sondern einen eigenen Tarifvertrag schließt. Und es ist das einzige Stufen-Land, in dem das W-Grundgehalt über fünf Erfahrungsstufen anwächst. Wer eine W3-Professur antritt, beginnt bei 7.748,39 Euro im Monat und erreicht nach vier Aufstiegen 8.958,89 Euro. Der folgende Beitrag zeigt die hessischen W-Tabellen 2026 mit allen fünf Stufen und ordnet die Bestandteile ein, die das Professorengehalt über das Grundgehalt hinaus prägen.
Das Wichtigste in Kürze
- W2 beginnt bei 6.988,15 €, W3 bei 7.748,39 € brutto im Monat (Grundgehalt Stufe 1, Stand Dezember 2025).
- W1 (Juniorprofessur) ist ein Festbetrag von 5.566,26 €.
- Hessen ist das einzige Land mit fünf Erfahrungsstufen in W2 und W3 (fünfjähriger Rhythmus). Die Endstufe wird nach rund zwanzig Dienstjahren erreicht; W3 steigt dort auf 8.958,89 €.
- Eine jährliche Sonderzahlung von 5 Prozent der Jahresbezüge wird im Dezember separat gezahlt, hinzu kommen 2,13 € pro Monat je Kind, für das Familienzuschlag gewährt wird.
- Aus dem TV-H-Tarifabschluss vom 27. März 2026 überträgt das Land +3,02 Prozent ab 1. Juli 2026 (mindestens 110 €) auf die Beamten, eine zweite Stufe von 2,8 Prozent ist für den 1. Oktober 2027 vorgesehen.
Was ist die W-Besoldung in Hessen?
Die Besoldungsordnung W regelt die Bezahlung verbeamteter Professoren an staatlichen Hochschulen. Wie hoch sie ausfällt, legt seit der Föderalismusreform 2006 jedes Land selbst fest. In Hessen ist das Hessische Besoldungsgesetz (HBesG) die maßgebliche Grundlage; die §§ 32 bis 39 HBesG bilden den Hochschullehrer-Abschnitt mit Grundgehalt, Leistungsbezügen und Forschungs-/Lehrzulage.
Ein Professorengehalt besteht aus zwei Teilen: dem festen Grundgehalt nach der W-Tabelle und den Leistungsbezügen, die individuell bei der Berufung verhandelt werden. Wie die Besoldungsordnung W entstanden ist, wie sie 2002 die ältere C-Besoldung ablöste und wie sich Bund und Länder unterscheiden, behandelt der übergeordnete Ratgeber zur W-Besoldung. Hier geht es um die hessischen Besonderheiten.
Davon gibt es zwei, die das Land deutlich von der Mehrheit abheben. Die erste betrifft den Tarifvertrag: Hessen ist 2004 aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ausgetreten und verhandelt seither als einziges Bundesland einen eigenen Tarifvertrag mit den Gewerkschaften, den TV-H. Der wirkt sich über das Besoldungsanpassungsgesetz auch auf die verbeamteten Professoren aus, mit eigenen Daten und Prozentsätzen. Die zweite Besonderheit ist die Stufen-Struktur: während Bayern, Sachsen und der Bund das W-Grundgehalt über drei oder vier Erfahrungsstufen anheben, kennt Hessen fünf Stufen mit fünfjährigem Rhythmus. Wer die volle Laufbahn durchläuft, steigt also über zwanzig Dienstjahre auf.
Wie hoch ist das W-Grundgehalt in Hessen?
Die W-Besoldung kennt drei Gruppen für unterschiedliche Stationen der wissenschaftlichen Laufbahn. Die folgenden Beträge sind monatliche Brutto-Grundgehälter und gelten in Hessen seit dem 1. Dezember 2025. Familienzuschlag, Leistungsbezüge und die jährliche Sonderzahlung kommen hinzu.
| Gruppe | Typische Position | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| W1 | Juniorprofessur | 5.566,26 € | — | — | — | — |
| W2 | Professur, Fachhochschulprofessur | 6.988,15 € | 7.251,31 € | 7.514,48 € | 7.777,64 € | 8.040,79 € |
| W3 | Lehrstuhl, ordentliche Professur, Leitungsämter | 7.748,39 € | 8.040,79 € | 8.347,78 € | 8.654,80 € | 8.958,89 € |
Grundgehälter: Hochschullehrerbund (hlb) und Hessisches Besoldungsgesetz, Anlage II, Stand 1. Dezember 2025. Einordnung der Positionen: akademische-jobs.de.
Mit W1 beginnt die Juniorprofessur, befristet auf zunächst drei Jahre und nach erfolgreicher Zwischenevaluation um drei weitere verlängerbar. W2 und W3 sind unbefristet. In W2 ist die Mehrzahl der hessischen Professuren eingruppiert. An den Hochschulen für angewandte Wissenschaften bildet diese Gruppe zugleich die Obergrenze. W3 steht an den Universitäten für den Lehrstuhl und für Leitungsämter wie das des Rektors oder Präsidenten.
Der Stufen-Aufstieg läuft über zwanzig Jahre. Von Stufe 1 in Stufe 2 geht es nach fünf Jahren, jede weitere Stufe folgt nach jeweils fünf weiteren Dienstjahren. Wer 2005 mit einer W3-Professur antrat und seither in Hessen verbeamtet ist, sitzt heute auf Stufe 5. Das Grundgehalt liegt dann bei 8.958,89 € gegenüber 7.748,39 € beim Einstieg, also gut 1.210 € mehr im Monat. In W2 verläuft der Aufstieg parallel von 6.988,15 € auf 8.040,79 €.
Damit hebt sich Hessen deutlich von der Mehrheit der Länder ab. Dreizehn der sechzehn Länder zahlen ein flaches Grundgehalt ohne Stufen, drei weitere (Bund, Bayern, Sachsen) haben Stufen, kommen aber mit deutlich weniger als fünf aus. Eine Eigenheit am Rande: die jährliche Sonderzahlung ist in Hessen nicht ins Grundgehalt eingerechnet, sondern wird im Dezember gesondert ausgezahlt. Sie beläuft sich für aktive W-Beamte auf 5 Prozent der Jahresbezüge, bei einer W3-Professur in Stufe 1 also auf rund 4.650 Euro pro Jahr.
Woraus besteht das Professorengehalt in Hessen?
Am Grundgehalt allein lässt sich das tatsächliche Einkommen nicht ablesen. Den variablen Teil bilden die Leistungsbezüge, und obwohl Hessen mit fünf Stufen das längste Aufstiegsspektrum der Republik bietet, fällt der Verhandlungsteil weiterhin stark ins Gewicht.
Leistungsbezüge
Das § 35 HBesG regelt die Leistungsbezüge für Beamte der Gruppen W 2 und W 3 und kennt drei Arten:
- Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge werden bei der Berufung oder zur Abwehr eines auswärtigen Rufs ausgehandelt; sie können befristet, unbefristet oder als Einmalzahlung gewährt werden.
- Besondere Leistungsbezüge honorieren über Jahre erbrachte Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung oder Nachwuchsförderung.
- Funktions-Leistungsbezüge entlohnen Ämter in der Hochschulselbstverwaltung oder der Hochschulleitung.
Im Einzelfall sind die Gesamtbezüge auf den Wert der Besoldungsgruppe B 10 gedeckelt, mit einer ausdrücklichen Ausnahme: Um einen Professor aus dem Bereich außerhalb der deutschen Hochschulen zu gewinnen oder die Abwanderung dorthin abzuwenden, darf das Land über diese Grenze hinausgehen. Für die Altersversorgung sind Berufungs-, Bleibe- und besondere Leistungsbezüge bis zu insgesamt 40 Prozent des Grundgehalts ruhegehaltfähig, sofern sie unbefristet gewährt und mindestens zwei Jahre bezogen wurden (§ 35 Abs. 3 HBesG). Funktionsleistungsbezüge sind in einer eigenen Staffel ruhegehaltfähig: 25 Prozent nach fünf Jahren, 50 Prozent nach fünf Jahren in zwei Amtszeiten, voll bei Erreichen der Altersgrenze während der Amtszeit (§ 35 Abs. 4 HBesG).
Über den einzelnen Berufungsfall hinaus zieht der Vergaberahmen die Linie. Anders als die meisten Länder regelt Hessen ihn nicht direkt im Besoldungsgesetz, sondern in der Hessischen Hochschul-Leistungsbezügeverordnung (HLeistBV), die das Ministerium nach § 38 HBesG erlässt. Sie bindet die durchschnittlichen Besoldungsausgaben pro Professur an einen Besoldungsdurchschnitt und limitiert damit den Spielraum der Hochschule für Leistungsbezüge insgesamt.
Forschungs- und Lehrzulage
Wer Drittmittel für ein Forschungs- oder Lehrvorhaben einwirbt und das Projekt selbst durchführt, kann nach § 37 HBesG eine zusätzliche Forschungs- und Lehrzulage erhalten. Sie wird aus den Drittmitteln finanziert, fließt also nicht aus dem Hochschulhaushalt, und ist nicht ruhegehaltfähig. Ihre Höhe darf das jährliche Grundgehalt der Professur nur in Ausnahmefällen überschreiten. Eine Lehrzulage ist allerdings nur möglich, wenn das geförderte Vorhaben nicht zur Regellehrverpflichtung zählt.
Familienzuschlag und Sonderzahlung
Verheiratete und Eltern erhalten zusätzlich den Familienzuschlag. Nach § 43 HBesG in Verbindung mit Anlage V beträgt die Stufe 1 für verheiratete Beamte 172,10 € im Monat (Stand 1.12.2025). Für das erste und zweite Kind erhöht sich der Betrag um jeweils 263,22 €, ab dem dritten Kind um 806,72 € je Kind. Anders als Nordrhein-Westfalen oder Bayern knüpft Hessen den Familienzuschlag nicht an die Mietenstufe oder Ortsklasse, er gilt landesweit einheitlich.
Die jährliche Sonderzahlung wird in Hessen separat im Dezember gezahlt. Für aktive Beamte der W-Gruppen beläuft sie sich auf 5 Prozent der Jahresbezüge, hinzu kommen 2,13 € pro Monat je Kind, für das im Dezember Familienzuschlag bezogen wird. Auf eine W3-Professur in Stufe 1 fallen damit rund 4.650 € pro Jahr, auf eine W2-Professur in Stufe 1 rund 4.190 €. Damit gehört Hessen neben Bayern zu den Ländern mit einer noch substanziellen eigenständigen Sonderzahlung. Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg etwa haben die Sonderzahlung in das Grundgehalt eingerechnet, Niedersachsen zahlt sie für W-Gruppen nur noch symbolisch mit 300 € pro Jahr.
Was bleibt vom Bruttogehalt netto übrig?
Eine pauschale Netto-Zahl lässt sich nicht angeben, denn sie hängt von Steuerklasse, Konfession und Krankenversicherung ab. Die Richtung ist trotzdem klar: Aus demselben Brutto holt ein Beamter mehr heraus als ein Angestellter.
Der Hebel ist der Beamtenstatus. Ein verbeamteter Professor in Hessen leistet keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Vom Bruttogehalt gehen vor allem die Lohn- und gegebenenfalls die Kirchensteuer ab. Die Krankheitskosten tragen die Beihilfe des Landes und eine ergänzende private Krankenversicherung. Die Altersversorgung läuft über die Beamtenpension, in die auch die ruhegehaltfähigen Leistungsbezüge einfließen. Dadurch fällt das Netto bei gleichem Brutto höher aus als im Angestelltenverhältnis.
Wann steigt die W-Besoldung in Hessen?
Hessen ist seit 2004 als einziges Bundesland aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ausgetreten und verhandelt seither mit den Gewerkschaften einen eigenen Tarifvertrag, den TV-H. Der jüngste Abschluss vom 27. März 2026 hat eine Laufzeit von 25 Monaten. Aus ihm überträgt das Land das Tarifergebnis stufenweise auf die Beamten. Der erste Schritt steigert die Bezüge zum 1. Juli 2026 um 3,02 Prozent, mindestens jedoch um 110 €. Eine zweite Stufe von 2,8 Prozent ist für den 1. Oktober 2027 vorgesehen.
Damit folgt Hessen nicht dem Rhythmus der übrigen Länder, die ihren Tarifabschluss vom Februar 2026 in drei Schritten zum 1. April 2026, 1. März 2027 und 1. Januar 2028 übertragen. In Hessen bleibt das Grundgehalt von Dezember 2025 bis Juni 2026 unverändert, springt dann um 3,02 Prozent nach oben und wartet anschließend bis Herbst 2027 auf die nächste Anhebung. Zusätzlich zur allgemeinen Anpassung wirkt der Stufenaufstieg im fünfjährigen Rhythmus. Beide Effekte addieren sich.
Wie steht Hessen im Ländervergleich?
Seit jedes Land eigenständig regelt, gehen die Grundgehälter weit auseinander. Hessen liegt beim Einstieg in W3 mit 7.748,39 € im hinteren Drittel, wächst über die fünf Erfahrungsstufen aber spürbar nach oben. Die folgende Tabelle stellt die Einstiegsbeträge (Stufe 1) aller sechzehn Länder dem Bund gegenüber, sortiert nach dem W3-Grundgehalt.
| Bund/Land | W2 (Stufe 1) | W3 (Stufe 1) |
|---|---|---|
| Bund | 7.658,48 € | 8.654,08 € |
| Baden-Württemberg | 7.451,06 € | 8.429,84 € |
| Brandenburg | 7.114,57 € | 8.407,12 € |
| Berlin | 7.117,23 € | 8.118,77 € |
| Hamburg | 6.897,03 € | 8.116,18 € |
| Bremen | 6.857,22 € | 8.074,70 € |
| Bayern | 6.824,23 € | 8.038,92 € |
| Thüringen | 7.000,61 € | 7.891,75 € |
| Schleswig-Holstein | 6.965,27 € | 7.859,13 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6.732,92 € | 7.813,33 € |
| Saarland | 6.732,58 € | 7.809,22 € |
| Sachsen-Anhalt | 7.029,23 € | 7.776,55 € |
| Nordrhein-Westfalen | 7.051,97 € | 7.767,45 € |
| Hessen | 6.988,15 € | 7.748,39 € |
| Sachsen | 6.825,55 € | 7.689,59 € |
| Rheinland-Pfalz | 6.777,04 € | 7.661,69 € |
| Niedersachsen | 6.914,90 € | 7.503,91 € |
Einstiegswerte (Stufe 1) der W-Grundgehälter. Bund, Bayern, Hessen und Sachsen steigen über Erfahrungsstufen darüber hinaus. Bremen und Hamburg sind einschließlich ihres garantierten Grundleistungsbezugs ausgewiesen. Quelle: Hochschullehrerbund (hlb), Stand 1. Mai 2026.
Das eigentliche Bild zeigt sich erst über die Laufbahn. Während ein flaches Grundgehalt, wie in Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen, über zwanzig Dienstjahre auf seinem Einstiegswert bleibt, steigt das hessische W3 in derselben Zeit von 7.748,39 € auf 8.958,89 €. Nur Bayern (8.646,23 € in Stufe 3, nach zwölf Jahren), Sachsen (9.159,56 € in Stufe 4) und der Bund (9.613,96 € in Stufe 3) erreichen vergleichbare oder höhere Endwerte. Hinzu kommt die hessische Sonderzahlung, die das Jahresgehalt um rund 4.000 bis 4.600 € erhöht. In Ländern mit integrierter Sonderzahlung steckt diese Summe bereits im Grundgehalt, in Brandenburg fällt sie ganz weg.
Aktuelle Professuren in Hessen
Aktuell sind 12 Professuren an Hochschulen in Hessen ausgeschrieben. Eine Auswahl offener Stellen, mit Angabe der Besoldungsgruppe, soweit die Hochschule sie nennt:
Fazit
Hessen ist das Land mit dem ungewöhnlichsten W-Modell der Republik: ein eigener Tarifvertrag, der die Erhöhungen vom übrigen Bundesgebiet entkoppelt, und ein Grundgehalt, das über fünf Erfahrungsstufen aufsteigt. Wer einsteigt, beginnt mit 6.988,15 € in W2 oder 7.748,39 € in W3 und wächst über zwanzig Dienstjahre auf 8.040,79 € beziehungsweise 8.958,89 €. Hinzu kommen die individuell verhandelten Leistungsbezüge, die jährliche Sonderzahlung von 5 Prozent der Jahresbezüge und der Familienzuschlag. Wer ein hessisches Stellenangebot einordnen will, sollte Grundgehalt, Stufenposition, Leistungsbezüge und die für Juli 2026 beschlossene Anpassung gemeinsam betrachten.
Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!
FAQ: Häufige Fragen zur W-Besoldung in Hessen
Wie viel verdient ein W3-Professor in Hessen?
Das W3-Grundgehalt beginnt in Hessen bei 7.748,39 € im Monat (Stand Dezember 2025). Über fünf Erfahrungsstufen wächst es im fünfjährigen Rhythmus auf 8.040,79 €, 8.347,78 €, 8.654,80 € und schließlich 8.958,89 € in der Endstufe. Hinzu kommen die individuell verhandelten Leistungsbezüge, der Familienzuschlag und eine jährliche Sonderzahlung von 5 Prozent der Jahresbezüge.
Hat Hessen Erfahrungsstufen in der W-Besoldung?
Ja, und zwar fünf Stufen mit fünfjährigem Rhythmus. Hessen ist damit das Bundesland mit dem längsten Stufen-Aufbau in der W-Besoldung. Der Bund und Bayern haben jeweils drei Stufen, Sachsen vier, die übrigen zwölf Länder zahlen ein flaches Grundgehalt ohne Stufen.
Was verdient eine Juniorprofessur (W1) in Hessen?
W1 wird in Hessen mit einem Festbetrag von 5.566,26 € im Monat besoldet (Stand 1. Dezember 2025). Erfahrungsstufen sieht die Gruppe nicht vor. Die Juniorprofessur ist befristet, üblicherweise auf drei plus drei Jahre.
Zahlt Hessen Weihnachtsgeld an Professoren?
Ja. Hessen hat die jährliche Sonderzahlung nicht ins Grundgehalt integriert, sondern zahlt sie gesondert im Dezember. Sie beträgt für aktive W-Beamte 5 Prozent der Jahresbezüge, zuzüglich 2,13 € pro Monat je kindergeldberechtigtem Kind. Auf eine W3-Professur in Stufe 1 fallen damit rund 4.650 € pro Jahr, in der Endstufe rund 5.375 €.
Wann wird die W-Besoldung in Hessen erhöht?
Die aktuelle Tabelle gilt seit dem 1. Dezember 2025. Aus dem TV-H-Tarifabschluss vom 27. März 2026 überträgt das Land zwei Schritte auf die Beamten: plus 3,02 Prozent (mindestens 110 €) zum 1. Juli 2026 und plus 2,8 Prozent zum 1. Oktober 2027. Hessen folgt damit nicht dem Rhythmus der übrigen Länder, weil es als einziges Bundesland 2004 aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ausgetreten ist und einen eigenen Tarifvertrag schließt.
Warum verhandelt Hessen eigene Tarifverträge?
Hessen trat 2004 unter der Regierung Koch aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) aus und schließt seither mit den Gewerkschaften einen eigenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H). Damit verschieben sich Erhöhungstermine und Prozentsätze gegenüber den anderen fünfzehn Bundesländern. Über das Besoldungsanpassungsgesetz schlägt sich das auch in der W-Besoldung nieder.
Was ist die Forschungs- und Lehrzulage?
Nach § 37 HBesG können Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, die Drittmittel für ein Forschungs- oder Lehrvorhaben einwerben, aus diesen Mitteln eine zusätzliche Zulage erhalten. Sie wird nicht aus dem Hochschulhaushalt gezahlt und ist nicht ruhegehaltfähig; ihre jährliche Höhe darf das Jahresgrundgehalt der Professur nur in Ausnahmefällen überschreiten.
Bleibt einem verbeamteten Professor mehr netto?
Meistens ja. Da verbeamtete Professoren keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung leisten, mindern vor allem Lohn- und gegebenenfalls Kirchensteuer das Brutto. Die Krankheitskosten tragen die Beihilfe des Landes und eine private Krankenversicherung gemeinsam. Aus demselben Bruttogehalt ergibt sich dadurch ein höheres Netto als bei Angestellten.





