Beim Thüringer Professorengehalt lohnt der zweite Blick auf die Tabelle. Die 7.000,61 € in der Gruppe W2 und 7.891,75 € in W3 wirken im Ländervergleich solide, enthalten aber bereits einen Bestandteil, den andere Länder gesondert ausweisen oder gar nicht mehr zahlen: das frühere Weihnachtsgeld, in Thüringen seit 2008 fest ins Grundgehalt eingerechnet. Wie sich das Gehalt im Einzelnen zusammensetzt, welche Leistungsbezüge hinzukommen und wann die nächste Erhöhung greift, schlüsselt dieser Beitrag auf.
Das Wichtigste in Kürze
- W2 liegt bei 7.000,61 €, W3 bei 7.891,75 € brutto im Monat (Grundgehalt, Stand 2026).
- W1 (Juniorprofessur) ist ein Festbetrag von 5.452,84 €.
- Das Grundgehalt ist flach, ohne Erfahrungsstufen. Es wächst nur über Leistungsbezüge und die allgemeine Besoldungsanpassung.
- Eine separate Sonderzahlung gibt es nicht: das frühere Weihnachtsgeld ist seit 2008 ins Grundgehalt eingerechnet.
- Für 2026 ist eine Erhöhung um 2,8 Prozent (mind. 100 €, rückwirkend zum 1. April) vorgesehen. Der Gesetzentwurf liegt vor, ist aber noch nicht verabschiedet.
Was ist die W-Besoldung in Thüringen?
Die Besoldungsordnung W ist die Gehaltsordnung für verbeamtete Professoren an staatlichen Hochschulen. Seit der Föderalismusreform 2006 bestimmt jedes Land ihre Höhe eigenständig. Maßgeblich ist in Thüringen das Thüringer Besoldungsgesetz (ThürBesG). Es legt die W-Tabellen fest und regelt in einer Reihe eigener Paragraphen, wie Hochschulen darüber hinaus Leistungsbezüge gewähren dürfen.
Ein Professorengehalt besteht aus zwei Teilen: dem festen Grundgehalt nach der W-Tabelle und den individuell verhandelten Leistungsbezügen. Wie die Besoldungsordnung W entstanden ist, wie sie die ältere C-Besoldung abgelöst hat und worin sich Bund und Länder unterscheiden, erläutert der übergeordnete Ratgeber zur W-Besoldung. An dieser Stelle stehen die Thüringer Besonderheiten im Vordergrund.
Die auffälligste davon betrifft die Sonderzahlung. Thüringen hat das frühere Weihnachtsgeld bereits 2008 vollständig in das monatliche Grundgehalt eingerechnet, statt es weiter im Dezember gesondert auszuzahlen. Wer die Thüringer Beträge mit anderen Ländern vergleicht, vergleicht deshalb keine Äpfel mit Äpfeln: Das hiesige Grundgehalt enthält bereits einen Bestandteil, den manche Länder separat und manche gar nicht mehr zahlen. Hinzu kommt ein flacher Aufbau ohne Erfahrungsstufen. Das Grundgehalt steht ab dem ersten Diensttag fest und verändert sich über die Laufbahn nur durch Leistungsbezüge und die allgemeine Anpassung.
Wie hoch ist das W-Grundgehalt in Thüringen?
Die W-Besoldung kennt drei Gruppen für verschiedene Stationen der wissenschaftlichen Laufbahn. Die folgenden Beträge sind monatliche Brutto-Grundgehälter und gelten in Thüringen seit dem 1. Februar 2025. Familienzuschlag und Leistungsbezüge kommen hinzu.
| Gruppe | Typische Position | Grundgehalt / Monat |
|---|---|---|
| W1 | Juniorprofessur | 5.452,84 € |
| W2 | Professur, Fachhochschulprofessur | 7.000,61 € |
| W3 | Lehrstuhl, ordentliche Professur, Leitungsämter | 7.891,75 € |
Grundgehälter: amtliche Thüringer Besoldungstabelle und Hochschullehrerbund (hlb), Stand 1. Februar 2025. Einordnung der Positionen: akademische-jobs.de.
W1 steht für die Juniorprofessur, befristet auf zunächst drei Jahre und nach erfolgreicher Zwischenevaluation um weitere drei verlängerbar. W2 und W3 sind unbefristet. In W2 ist die Mehrzahl der Thüringer Professuren eingruppiert. An den Hochschulen für angewandte Wissenschaften bildet diese Gruppe zugleich die Spitze. W3 ist an den Universitäten dem Lehrstuhl und Leitungsämtern wie dem des Rektors oder Präsidenten vorbehalten.
Zwischen W2 und W3 liegen 891,14 € im Monat, ein W3-Lehrstuhl bringt im Grundgehalt also rund 12,7 Prozent mehr als eine W2-Professur. Entscheidend für den Vergleich mit anderen Ländern ist jedoch der eingangs genannte Sonderweg: Weil das frühere Weihnachtsgeld hier im Grundgehalt steckt, fällt die monatliche Zahl höher aus als in Ländern, die ihre Sonderzahlung separat im Dezember leisten. Eine eigenständige Jahressonderzahlung erhalten Thüringer Professoren daher nicht. Sie ist, anteilig auf zwölf Monate verteilt, bereits in der Tabelle enthalten.
Woraus besteht das Professorengehalt in Thüringen?
Am Grundgehalt allein lässt sich das tatsächliche Einkommen nicht ablesen. Den variablen Teil bilden die Leistungsbezüge. Weil das Land keine Erfahrungsstufen kennt, sind sie über die gesamte Laufbahn der einzige individuell beeinflussbare Hebel. Thüringen gliedert sie auffällig fein: Statt alle Arten in einem Paragraphen zu bündeln, widmet das ThürBesG jeder Art einen eigenen Paragraphen und regelt Obergrenze und Ruhegehaltfähigkeit gesondert.
Leistungsbezüge
Das ThürBesG kennt drei Arten von Hochschulleistungsbezügen, die Beamten der Gruppen W 2 und W 3 zustehen können, jede in einem eigenen Paragraphen:
- Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge nach § 28 ThürBesG, verhandelt bei der Berufung oder zur Abwehr eines auswärtigen Rufs. Sie können befristet, unbefristet oder als Einmalzahlung gewährt werden.
- Besondere Leistungsbezüge nach § 29 ThürBesG für herausragende Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung oder Nachwuchsförderung.
- Funktions-Leistungsbezüge nach § 30 ThürBesG für die Wahrnehmung von Ämtern in der Hochschulleitung oder der Selbstverwaltung, für die Dauer der Funktion.
Die Höhe ist gedeckelt. Nach § 31 ThürBesG dürfen die Gesamtbezüge im Einzelfall den Wert der Besoldungsgruppe B 10 nicht überschreiten. Um eine herausragende Wissenschaftlerin oder einen Wissenschaftler von außerhalb der deutschen Hochschulen zu gewinnen oder zu halten, ist ein Überschreiten ausnahmsweise zulässig. Für die Altersversorgung können die Leistungsbezüge bis zu einem festgelegten Anteil des Grundgehalts ruhegehaltfähig sein, sofern sie unbefristet und über einen Mindestzeitraum bezogen wurden. Die Höchstsätze und Einzelheiten regeln das Thüringer Beamtenversorgungsgesetz und die Thüringer Hochschul-Leistungsbezügeverordnung.
Forschungs- und Lehrzulage
Wer Drittmittel für ein Forschungs- oder Lehrvorhaben einwirbt und es selbst durchführt, kann nach § 33 ThürBesG eine zusätzliche Forschungs- und Lehrzulage erhalten. Sie wird aus den eingeworbenen Mitteln finanziert und belastet damit nicht den Hochschulhaushalt. Eine Lehrzulage ist nur möglich, soweit das geförderte Vorhaben über die reguläre Lehrverpflichtung hinausgeht.
Familienzuschlag
Verheiratete und Eltern erhalten zusätzlich den Familienzuschlag. Nach § 38 ThürBesG beträgt die Stufe 1 für verheiratete W-Beamte 177,25 € im Monat. Für das erste Kind erhöht sich der Betrag um rund 149 €, für weitere Kinder steigt der kinderbezogene Anteil. Thüringen hat die Kinderanteile in den vergangenen Jahren spürbar angehoben, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation kinderreicher Beamter zu entsprechen. Der Zuschlag gilt landesweit einheitlich und ist, anders als in Bayern oder Nordrhein-Westfalen, weder an eine Ortsklasse noch an eine Mietenstufe gekoppelt.
Was bleibt vom Bruttogehalt netto übrig?
Eine pauschale Netto-Zahl lässt sich nicht seriös angeben, denn sie hängt von Steuerklasse, Konfession und Krankenversicherung ab. Eine Richtung gibt es dennoch: Aus demselben Brutto bleibt einem Beamten mehr als einem Angestellten.
Der Grund ist der Beamtenstatus. Thüringer Professoren sind in aller Regel verbeamtet und zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Vom Bruttogehalt gehen vor allem die Lohn- und gegebenenfalls die Kirchensteuer ab. Die Krankheitskosten teilen sich die Beihilfe des Landes und eine ergänzende private Krankenversicherung. Die Altersversorgung läuft über die Beamtenpension, in die auch die ruhegehaltfähigen Leistungsbezüge einfließen. Bei gleichem Brutto fällt das Netto damit höher aus als im Angestelltenverhältnis.
Wann steigt die W-Besoldung in Thüringen?
Die genannten Beträge gelten seit dem 1. Februar 2025. Im Februar 2026 hat sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), in der Thüringen Mitglied ist, mit den Gewerkschaften auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt: Die Entgelte steigen in drei Schritten, beginnend mit 2,8 Prozent zum 1. April 2026, mindestens jedoch um 100 €, gefolgt von 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028.
Für die Übertragung auf die Beamten und Versorgungsempfänger liegt in Thüringen ein Gesetzentwurf vor, der die drei Stufen nachvollzieht. Verabschiedet ist er noch nicht, die Landesregierung hat die Übertragung jedoch zugesagt. Bis das Gesetz beschlossen ist, bleiben die Beträge aus der Tabelle vom Februar 2025 maßgeblich. Da das Land keine Erfahrungsstufen kennt, ist diese allgemeine Anpassung neben den Leistungsbezügen der einzige Hebel, der das Grundgehalt unmittelbar bewegt.
Wie steht Thüringen im Ländervergleich?
Seit jedes Land eigenständig regelt, gehen die Grundgehälter weit auseinander. Thüringen ordnet sich beim W3-Grundgehalt im oberen Mittelfeld ein und liegt unter den fünf ostdeutschen Flächenländern hinter Brandenburg an zweiter Stelle. Die folgende Tabelle stellt die Einstiegsbeträge (Stufe 1) aller sechzehn Länder dem Bund gegenüber, sortiert nach dem W3-Grundgehalt.
| Bund/Land | W2 (Stufe 1) | W3 (Stufe 1) |
|---|---|---|
| Bund | 7.658,48 € | 8.654,08 € |
| Baden-Württemberg | 7.451,06 € | 8.429,84 € |
| Brandenburg | 7.114,57 € | 8.407,12 € |
| Berlin | 7.117,23 € | 8.118,77 € |
| Hamburg | 6.897,03 € | 8.116,18 € |
| Bremen | 6.857,22 € | 8.074,70 € |
| Bayern | 6.824,23 € | 8.038,92 € |
| Thüringen | 7.000,61 € | 7.891,75 € |
| Schleswig-Holstein | 6.965,27 € | 7.859,13 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6.732,92 € | 7.813,33 € |
| Saarland | 6.732,58 € | 7.809,22 € |
| Sachsen-Anhalt | 7.029,23 € | 7.776,55 € |
| Nordrhein-Westfalen | 7.051,97 € | 7.767,45 € |
| Hessen | 6.988,15 € | 7.748,39 € |
| Sachsen | 6.825,55 € | 7.689,59 € |
| Rheinland-Pfalz | 6.777,04 € | 7.661,69 € |
| Niedersachsen | 6.914,90 € | 7.503,91 € |
Einstiegswerte (Stufe 1) der W-Grundgehälter. Bund, Bayern, Hessen und Sachsen steigen über Erfahrungsstufen darüber hinaus. Bremen und Hamburg sind einschließlich ihres garantierten Grundleistungsbezugs ausgewiesen. Quelle: Hochschullehrerbund (hlb), Stand 1. Mai 2026.
Im Mittelfeld einsortiert, ist Thüringen für ostdeutsche Verhältnisse stark aufgestellt: Nur Brandenburg zahlt unter den fünf neuen Flächenländern ein höheres W3-Grundgehalt, während Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern darunter bleiben. Ein Teil dieses Vorsprungs ist allerdings dem Thüringer Sonderweg geschuldet, der die Sonderzahlung ins Grundgehalt zieht und die monatliche Zahl dadurch optisch hebt. Wer ein Thüringer Stellenangebot einordnet, sollte den Wert deshalb nicht isoliert lesen, sondern Grundgehalt, mögliche Leistungsbezüge und die anstehende Anpassung gemeinsam betrachten.
Aktuelle Professuren in Thüringen
Aktuell sind 10 Professuren an Hochschulen in Thüringen ausgeschrieben. Eine Auswahl offener Stellen, mit Angabe der Besoldungsgruppe, soweit die Hochschule sie nennt:
Fazit
Thüringen zahlt mit 7.000,61 € in W2 und 7.891,75 € in W3 ein W-Grundgehalt im oberen Mittelfeld, das unter den ostdeutschen Flächenländern nach Brandenburg den zweiten Platz belegt. Der wichtigste Unterschied zu den meisten anderen Ländern liegt in der Sonderzahlung: Sie ist seit 2008 vollständig ins Grundgehalt eingerechnet, ein separates Weihnachtsgeld gibt es nicht. Erfahrungsstufen kennt das Land ebenfalls nicht, das Gehalt wächst über Leistungsbezüge und die allgemeine Anpassung. Die Leistungsbezüge selbst gliedert das ThürBesG fein in eigene Paragraphen und deckelt sie bei der Besoldungsgruppe B 10. Wer ein Thüringer Stellenangebot bewerten will, sollte Grundgehalt, individuell verhandelbare Leistungsbezüge und die für 2026 vorgesehene Erhöhung zusammen betrachten.
Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!
FAQ: Häufige Fragen zur W-Besoldung in Thüringen
Wie viel verdient ein W3-Professor in Thüringen?
Das W3-Grundgehalt liegt in Thüringen bei 7.891,75 € im Monat (Stand 2026) und damit im oberen Mittelfeld des Ländervergleichs. Es ändert sich nicht mit der Dienstzeit, weil das Land keine Erfahrungsstufen kennt. Hinzu kommen die individuell verhandelten Leistungsbezüge und der Familienzuschlag. Eine separate Jahressonderzahlung gibt es nicht, sie ist bereits im Grundgehalt enthalten.
Zahlt Thüringen Weihnachtsgeld an Professoren?
Nicht als separate Zahlung. Thüringen hat die frühere jährliche Sonderzahlung bereits 2008 vollständig in das monatliche Grundgehalt eingerechnet. Ein gesondertes Weihnachtsgeld im Dezember gibt es deshalb nicht mehr, auch nicht für die W-Gruppen. Das Grundgehalt fällt im Gegenzug höher aus als in Ländern, die ihre Sonderzahlung noch separat leisten.
Hat Thüringen Erfahrungsstufen in der W-Besoldung?
Nein. Das W-Grundgehalt ist in Thüringen ein fester Betrag. Erfahrungsstufen, die mit den Dienstjahren steigen, gibt es nur beim Bund sowie in Bayern, Hessen und Sachsen. In Thüringen wächst das Einkommen ausschließlich über die Leistungsbezüge und die allgemeine Besoldungsanpassung.
Was verdient eine Juniorprofessur (W1) in Thüringen?
W1 wird in Thüringen mit einem Festbetrag von 5.452,84 € im Monat besoldet (Stand 2025). Die Juniorprofessur ist befristet, üblicherweise auf drei plus drei Jahre. Erfahrungsstufen sieht die Gruppe nicht vor.
Wie hoch sind die Leistungsbezüge in Thüringen?
Eine feste Höhe gibt es nicht, denn Leistungsbezüge werden individuell vereinbart. Das ThürBesG kennt drei Arten: Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge (§ 28), besondere Leistungsbezüge (§ 29) und Funktions-Leistungsbezüge (§ 30). Nach § 31 dürfen die Gesamtbezüge im Einzelfall den Wert der Besoldungsgruppe B 10 nicht überschreiten, mit einer Ausnahme zur Gewinnung herausragender Wissenschaftler. Ein Teil der Leistungsbezüge ist nach dem Thüringer Beamtenversorgungsgesetz ruhegehaltfähig.
Wann wird die W-Besoldung in Thüringen erhöht?
Die aktuelle Tabelle gilt seit dem 1. Februar 2025. Aus der Tarifeinigung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vom Februar 2026 ist eine Übertragung auf die Beamten vorgesehen: plus 2,8 Prozent zum 1. April 2026 (mindestens 100 €), plus 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und plus 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Der Gesetzentwurf dazu liegt vor, ist aber noch nicht verabschiedet.
Was ist die Forschungs- und Lehrzulage?
Nach § 33 ThürBesG können Professoren, die Drittmittel für ein Forschungs- oder Lehrvorhaben einwerben, aus diesen Mitteln eine zusätzliche Zulage erhalten. Sie wird nicht aus dem Hochschulhaushalt gezahlt und kommt zum übrigen Gehalt hinzu. Eine Lehrzulage ist nur möglich, soweit das geförderte Vorhaben über die reguläre Lehrverpflichtung hinausgeht.
Bleibt einem verbeamteten Professor mehr netto?
Meistens ja. Da verbeamtete Professoren keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung leisten, mindern vor allem Lohn- und gegebenenfalls Kirchensteuer das Brutto. Die Krankheitskosten tragen die Beihilfe des Landes und eine private Krankenversicherung gemeinsam. Aus demselben Bruttogehalt ergibt sich dadurch ein höheres Netto als bei Angestellten.





