Niedersachsen rückt die W-Gruppen enger zusammen als jedes andere Bundesland: zwischen dem W2-Grundgehalt von 6.914,90 Euro und dem W3-Grundgehalt von 7.503,91 Euro liegen nur 589 Euro im Monat. Das ist bundesweit der kleinste Spielraum zwischen den beiden Professurgruppen, und 7.503,91 Euro markieren zugleich das niedrigste W3-Grundgehalt unter den sechzehn Ländern. Der folgende Beitrag zeigt die niedersächsischen W-Tabellen 2026 samt der Bestandteile, die das Professorengehalt über das Grundgehalt hinaus prägen.
Das Wichtigste in Kürze
- W2 liegt bei 6.914,90 €, W3 bei 7.503,91 € brutto im Monat (Grundgehalt, Stand 2026). Das ist das niedrigste W3 unter den sechzehn Ländern.
- W1 (Juniorprofessur) ist ein Festbetrag von 5.377,20 €.
- Das Grundgehalt ist flach, ohne Erfahrungsstufen. Einkommenszuwachs läuft allein über die Leistungsbezüge und die allgemeine Besoldungsanpassung.
- Eine jährliche Sonderzahlung von 300 € wird im Dezember separat gezahlt, hinzu kommen 25,56 € je Kind.
- Für 2026 ist eine Erhöhung um 2,8 Prozent (mind. 100 €, rückwirkend zum 1. April) beschlossen; zwei weitere Schritte sollen im zweiten Halbjahr nachgereicht werden.
Was ist die W-Besoldung in Niedersachsen?
Die Besoldungsordnung W bezeichnet die Gehaltsordnung für verbeamtete Professoren an staatlichen Hochschulen. Seit der Föderalismusreform 2006 entscheidet jedes Land über die Höhe selbst. In Niedersachsen ist das Niedersächsische Besoldungsgesetz (NBesG) die maßgebliche Grundlage. Es regelt nicht nur die W-Tabellen, sondern bündelt zudem alle Arten von Leistungsbezügen samt ihrer Ruhegehaltfähigkeit in einem einzigen Paragraphen. Damit fällt die Struktur straffer aus als in Ländern wie Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg.
Ein Professorengehalt setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem festen Grundgehalt nach der W-Tabelle und den individuell verhandelten Leistungsbezügen. Wie die Besoldungsordnung W entstanden ist, wie sie die ältere C-Besoldung ablöste und wie sich Bund und Länder voneinander unterscheiden, behandelt der übergeordnete Ratgeber zur W-Besoldung. Hier geht es um die niedersächsischen Besonderheiten.
Die markanteste Besonderheit liegt in der Höhe. Niedersachsen zahlt das bundesweit niedrigste W3-Grundgehalt, hält das W2-Niveau dagegen im Mittelfeld. Daraus folgt der bundesweit knappste Abstand zwischen einer W2-Professur und einem W3-Lehrstuhl. Hinzu kommt ein flacher Aufbau ohne Erfahrungsstufen: das Grundgehalt steht ab dem ersten Diensttag fest und ändert sich über die Laufbahn nur über die Leistungsbezüge und die allgemeine Besoldungsanpassung.
Wie hoch ist das W-Grundgehalt in Niedersachsen?
Die W-Besoldung kennt drei Gruppen für unterschiedliche Stationen der wissenschaftlichen Laufbahn. Die folgenden Beträge sind monatliche Brutto-Grundgehälter und gelten in Niedersachsen seit dem 1. Februar 2025. Familienzuschlag, Leistungsbezüge und die jährliche Sonderzahlung kommen hinzu.
| Gruppe | Typische Position | Grundgehalt / Monat |
|---|---|---|
| W1 | Juniorprofessur | 5.377,20 € |
| W2 | Professur, Fachhochschulprofessur | 6.914,90 € |
| W3 | Lehrstuhl, ordentliche Professur, Leitungsämter | 7.503,91 € |
Grundgehälter: Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) und Hochschullehrerbund (hlb), Stand 1. Februar 2025. Einordnung der Positionen: akademische-jobs.de.
Mit W1 beginnt die Juniorprofessur, befristet auf zunächst drei Jahre und nach erfolgreicher Zwischenevaluation um weitere drei verlängerbar. W2 und W3 sind unbefristet. In W2 ist die Mehrzahl der niedersächsischen Professuren eingruppiert. An den Hochschulen für angewandte Wissenschaften bildet diese Gruppe zugleich die Obergrenze. W3 steht an den Universitäten für den Lehrstuhl und für Leitungsämter wie das des Rektors oder Präsidenten.
Der Blick auf den 589-Euro-Abstand zwischen W2 und W3 zeigt die strukturelle Eigenheit des Landes: Ein W3-Lehrstuhl bringt im Grundgehalt nur gut 8,5 Prozent mehr als eine W2-Professur. Andernorts liegen die beiden Gruppen 700 bis 1.300 Euro auseinander. In Brandenburg etwa beträgt der Abstand 1.293 Euro, in Hamburg 1.219 Euro. Anders gewendet: Wer in Niedersachsen von W2 auf einen Lehrstuhl wechselt, verdient im Grundgehalt rund 590 Euro mehr. Den Unterschied zur Endbesoldung muss in den meisten Fällen die individuelle Berufungsverhandlung machen.
Eine niedersächsische Eigenheit am Rande: Die frühere jährliche Sonderzahlung ist hier nicht ins Grundgehalt eingerechnet, wie etwa in Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg. Sie wird im Dezember separat ausgezahlt, fällt mit 300 Euro für Beamte der W-Gruppen allerdings symbolisch klein aus.
Woraus besteht das Professorengehalt in Niedersachsen?
Am Grundgehalt allein lässt sich das tatsächliche Einkommen nicht ablesen. Den variablen Teil bilden die Leistungsbezüge, und gerade weil das Land keine Erfahrungsstufen kennt und einen vergleichsweise niedrigen Grundsockel zahlt, kommt ihnen ein besonders hohes Gewicht zu.
Leistungsbezüge
Niedersachsen fasst alle drei Arten der Hochschulleistungsbezüge in einem einzigen Paragraphen zusammen. § 29 NBesG erlaubt sie Beamten der Gruppen W 2 und W 3 für drei Anlässe:
- Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge aus den Verhandlungen bei der Berufung oder bei einem auswärtigen Ruf.
- Besondere Leistungsbezüge für herausragende Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung oder Nachwuchsförderung.
- Funktions-Leistungsbezüge für die Wahrnehmung von Ämtern in der Hochschulselbstverwaltung oder der Hochschulleitung.
Im Einzelfall sind die Gesamtbezüge auf den Wert der Besoldungsgruppe B 10 gedeckelt, mit einer ausdrücklichen Ausnahme: Um einen Spitzenforscher von außerhalb der deutschen Hochschulen zu gewinnen oder zu halten, darf das Land über diese Grenze hinausgehen. Für die Altersversorgung sind die Leistungsbezüge bis zu 40 Prozent des Grundgehalts ruhegehaltfähig, sofern sie unbefristet gewährt und mindestens zwei Jahre bezogen wurden. Die Einzelheiten regelt die Niedersächsische Hochschul-Leistungsbezügeverordnung.
Über die einzelne Berufung hinaus zieht der Vergaberahmen die Linie. Nach § 30 NBesG dürfen die durchschnittlichen Besoldungsausgaben pro Professur einen festgelegten Wert nicht überschreiten, der jährlich angepasst wird. Für 2025 liegt der Besoldungsdurchschnitt an den Universitäten bei 111.667 Euro, an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften bei 94.028 Euro. Bezugsgröße ist das gesamte Jahresgehalt einschließlich Leistungsbezüge. Niedersachsen veröffentlicht diese Schwellen anders als die meisten anderen Länder konkret im Gesetz, was die Verhandlungsgrundlage für Berufungen transparent macht.
Forschungs- und Lehrzulage
Wer Drittmittel für ein Forschungs- oder Lehrvorhaben einwirbt und das Projekt selbst durchführt, kann nach § 43 NBesG eine zusätzliche Forschungs- und Lehrzulage erhalten. Sie wird aus den Drittmitteln finanziert, fließt also nicht aus dem Hochschulhaushalt, und bleibt vom Vergaberahmen unberührt. Eine Lehrzulage ist allerdings nur möglich, wenn das geförderte Vorhaben nicht zur regulären Lehrverpflichtung zählt.
Familienzuschlag und Sonderzahlung
Verheiratete und Eltern erhalten zusätzlich den Familienzuschlag. Nach § 35 NBesG beträgt die Stufe 1 für verheiratete W-Beamte 165,72 Euro im Monat, für das erste oder zweite Kind erhöht sich der Betrag um 141,64 Euro je Kind. Anders als Nordrhein-Westfalen knüpft Niedersachsen den Familienzuschlag weder an die Mietenstufe noch wie Bayern an eine Ortsklasse. Er gilt landesweit einheitlich.
Die jährliche Sonderzahlung, historisch das Weihnachtsgeld, wird in Niedersachsen separat im Dezember gezahlt. Für Beamte der Besoldungsgruppen W 1 bis W 3 beträgt sie 300 Euro im Jahr, hinzu kommen 25,56 Euro je Kind, für das im Dezember Familienzuschlag bezogen wird. Damit gehört Niedersachsen zu den Ländern, die zwar eine eigenständige Sonderzahlung kennen, deren Höhe inzwischen aber eher symbolisch ausfällt. Für die Auszubildenden- und A-Besoldungsgruppen sind die Beträge höher.
Was bleibt vom Bruttogehalt netto übrig?
Eine pauschale Netto-Zahl lässt sich nicht angeben, denn sie hängt von Steuerklasse, Konfession und Krankenversicherung ab. Eine Richtung gibt es trotzdem: Aus demselben Brutto holt ein Beamter mehr heraus als ein Angestellter.
Der Hebel ist der Beamtenstatus. Niedersächsische Professoren sind in aller Regel verbeamtet und leisten keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Vom Bruttogehalt gehen vor allem die Lohn- und gegebenenfalls die Kirchensteuer ab. Die Krankheitskosten tragen die Beihilfe des Landes und eine ergänzende private Krankenversicherung. Die Altersversorgung läuft über die Beamtenpension, in die auch die ruhegehaltfähigen Leistungsbezüge einfließen. Dadurch fällt das Netto bei gleichem Brutto höher aus als im Angestelltenverhältnis.
Wann steigt die W-Besoldung in Niedersachsen?
Die genannten Beträge gelten seit dem 1. Februar 2025. Im Februar 2026 hat sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), in der Niedersachsen Mitglied ist, mit den Gewerkschaften auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Der Niedersächsische Landtag hat daraus die erste Stufe übernommen: Die Bezüge steigen rückwirkend zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro. Ausgezahlt wird die Erhöhung mit der Maiabrechnung, der April rückwirkend.
Die beiden weiteren Anpassungsschritte des Tarifvertrags will die Landesregierung mit einem Gesetzentwurf im zweiten Halbjahr 2026 übertragen. Konkrete Daten und Prozentsätze sind dafür noch nicht beschlossen. In den übrigen Ländern der Tarifgemeinschaft liegen sie üblicherweise bei 2,0 Prozent im Frühjahr 2027 und 1,0 Prozent zum Jahresanfang 2028. Da das Land keine Erfahrungsstufen kennt, ist die allgemeine Anpassung der einzige Hebel, der das Grundgehalt direkt bewegt.
Wie steht Niedersachsen im Ländervergleich?
Seit jedes Land eigenständig regelt, gehen die Grundgehälter weit auseinander. Niedersachsen markiert beim W3-Grundgehalt das untere Ende der Skala, hält das W2-Niveau dagegen im oberen Mittelfeld. Die folgende Tabelle stellt die Einstiegsbeträge (Stufe 1) aller sechzehn Länder dem Bund gegenüber, sortiert nach dem W3-Grundgehalt.
| Bund/Land | W2 (Stufe 1) | W3 (Stufe 1) |
|---|---|---|
| Bund | 7.658,48 € | 8.654,08 € |
| Baden-Württemberg | 7.451,06 € | 8.429,84 € |
| Brandenburg | 7.114,57 € | 8.407,12 € |
| Berlin | 7.117,23 € | 8.118,77 € |
| Hamburg | 6.897,03 € | 8.116,18 € |
| Bremen | 6.857,22 € | 8.074,70 € |
| Bayern | 6.824,23 € | 8.038,92 € |
| Thüringen | 7.000,61 € | 7.891,75 € |
| Schleswig-Holstein | 6.965,27 € | 7.859,13 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6.732,92 € | 7.813,33 € |
| Saarland | 6.732,58 € | 7.809,22 € |
| Sachsen-Anhalt | 7.029,23 € | 7.776,55 € |
| Nordrhein-Westfalen | 7.051,97 € | 7.767,45 € |
| Hessen | 6.988,15 € | 7.748,39 € |
| Sachsen | 6.825,55 € | 7.689,59 € |
| Rheinland-Pfalz | 6.777,04 € | 7.661,69 € |
| Niedersachsen | 6.914,90 € | 7.503,91 € |
Einstiegswerte (Stufe 1) der W-Grundgehälter. Bund, Bayern, Hessen und Sachsen steigen über Erfahrungsstufen darüber hinaus. Bremen und Hamburg sind einschließlich ihres garantierten Grundleistungsbezugs ausgewiesen. Quelle: Hochschullehrerbund (hlb), Stand 1. Mai 2026.
Niedersachsen schließt das Tableau also im W3-Bereich ab, liegt aber bei W2 immerhin auf Rang neun unter den sechzehn Ländern. Der enge Abstand zwischen beiden Gruppen, bundesweit der kleinste, fällt damit nicht aus einer ausgeprägten W2-Stärke heraus, sondern aus einer auffälligen W3-Schwäche. Wer eine W3-Professur in Niedersachsen annimmt, wird den Unterschied zur Spitze in aller Regel über die Berufungsverhandlung schließen müssen. Der Vergaberahmen von 111.667 Euro je Universitätsprofessur lässt dafür einen rechnerischen Spielraum von rund 1.800 Euro Monatsdurchschnitt an Leistungsbezügen.
Aktuelle Professuren in Niedersachsen
Aktuell sind 24 Professuren an Hochschulen in Niedersachsen ausgeschrieben. Eine Auswahl offener Stellen, mit Angabe der Besoldungsgruppe, soweit die Hochschule sie nennt:
Fazit
Niedersachsen zahlt mit 6.914,90 € in W2 und 7.503,91 € in W3 ein W-Grundgehalt, das in der Spitze das niedrigste aller Länder ist und gleichzeitig die beiden Professurgruppen so eng zusammenschiebt wie nirgendwo sonst. Erfahrungsstufen gibt es nicht; das Gehalt wächst über Leistungsbezüge, eine vergleichsweise schmale Sonderzahlung und die allgemeine Besoldungsanpassung. Den entscheidenden Hebel bilden in diesem Modell die frei verhandelten Leistungsbezüge, die § 29 NBesG für alle drei Arten in einem Paragraphen bündelt und deren Spielraum durch den im Gesetz konkret ausgewiesenen Vergaberahmen begrenzt wird. Wer ein niedersächsisches Stellenangebot einordnen will, sollte daher Grundgehalt, Leistungsbezüge und anstehende Anpassung gemeinsam betrachten.
Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!
FAQ: Häufige Fragen zur W-Besoldung in Niedersachsen
Wie viel verdient ein W3-Professor in Niedersachsen?
Das W3-Grundgehalt liegt in Niedersachsen bei 7.503,91 € im Monat (Stand 2026) und damit am unteren Ende des Ländervergleichs. Es ändert sich nicht mit der Dienstzeit. Hinzu kommen die individuell verhandelten Leistungsbezüge, der Familienzuschlag und die jährliche Sonderzahlung. Mit einem Vergaberahmen von 111.667 Euro pro Jahr und Professur sieht das Gesetz rechnerisch Raum für durchschnittlich rund 1.800 Euro Leistungsbezüge im Monat vor.
Warum ist der Abstand zwischen W2 und W3 in Niedersachsen so klein?
Niedersachsen kombiniert ein mittelständiges W2-Grundgehalt (6.914,90 €) mit dem bundesweit niedrigsten W3-Grundgehalt (7.503,91 €). Daraus folgt ein Spread von 589 € und damit der kleinste Abstand der beiden Professurgruppen unter allen sechzehn Ländern. Der Wechsel von einer W2-Professur auf einen Lehrstuhl bringt im Grundgehalt also nur einen vergleichsweise schmalen Sprung; den größeren Unterschied muss in der Regel die Berufungsverhandlung schaffen.
Hat Niedersachsen Erfahrungsstufen in der W-Besoldung?
Nein. Das W-Grundgehalt ist in Niedersachsen ein fester Betrag. Erfahrungsstufen, die mit den Dienstjahren steigen, gibt es nur beim Bund sowie in Bayern, Hessen und Sachsen. Hier wächst das Einkommen ausschließlich über die Leistungsbezüge und die allgemeine Besoldungsanpassung.
Was verdient eine Juniorprofessur (W1) in Niedersachsen?
W1 wird in Niedersachsen mit einem Festbetrag von 5.377,20 € im Monat besoldet (Stand 2025). Die Juniorprofessur ist befristet, üblicherweise auf drei plus drei Jahre. Erfahrungsstufen sieht die Gruppe nicht vor.
Zahlt Niedersachsen Weihnachtsgeld an Professoren?
Eine eigenständige Sonderzahlung gibt es im Dezember, sie fällt für die W-Gruppen mit 300 € pro Jahr allerdings symbolisch klein aus. Pro Kind, für das im Dezember Familienzuschlag gewährt wird, kommen 25,56 € hinzu. Eine Integration der Sonderzahlung ins Grundgehalt wie in Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg gibt es nicht.
Wann wird die W-Besoldung in Niedersachsen erhöht?
Die aktuelle Tabelle gilt seit dem 1. Februar 2025. Aus der Tarifeinigung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vom Februar 2026 hat der Landtag eine erste Stufe übertragen: plus 2,8 Prozent rückwirkend zum 1. April 2026, mindestens 100 Euro. Die beiden weiteren Anpassungsschritte sollen mit einem Gesetzentwurf im zweiten Halbjahr 2026 folgen.
Was ist die Forschungs- und Lehrzulage?
Nach § 43 NBesG können Professoren, die Drittmittel für ein Forschungs- oder Lehrvorhaben einwerben, aus diesen Mitteln eine zusätzliche Zulage erhalten. Sie wird nicht aus dem Hochschulhaushalt gezahlt, fällt nicht unter den Vergaberahmen und kommt damit obendrauf. Eine Lehrzulage ist nur möglich, soweit das geförderte Vorhaben nicht zur regulären Lehrverpflichtung gehört.
Wie hoch ist der Vergaberahmen in Niedersachsen?
Nach § 30 NBesG dürfen die durchschnittlichen Besoldungsausgaben pro Professur im Land einen festgelegten Wert nicht überschreiten. Für 2025 liegt dieser Besoldungsdurchschnitt an den Universitäten bei 111.667 Euro, an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften bei 94.028 Euro. Bezugsgröße ist das gesamte Jahresgehalt einschließlich Leistungsbezüge. Niedersachsen weist diese Schwellen damit transparenter aus als die meisten anderen Länder.
Bleibt einem verbeamteten Professor mehr netto?
Meistens ja. Da verbeamtete Professoren keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung leisten, mindern vor allem Lohn- und gegebenenfalls Kirchensteuer das Brutto. Die Krankheitskosten tragen die Beihilfe des Landes und eine private Krankenversicherung gemeinsam. Aus demselben Bruttogehalt ergibt sich dadurch ein höheres Netto als bei Angestellten.






