W-Besoldung in Sachsen-Anhalt: Professorengehälter für W1, W2 und W3 (Stand 2026)

Professoren werden nach der Besoldungsordnung W bezahlt, deren Höhe jedes Land selbst regelt. Sachsen-Anhalt zahlt mit 7.026,23 € in W2 einen der höheren W2-Einstiege, beim W3-Lehrstuhl-Grundgehalt von 7.776,55 € aber einen der niedrigsten Werte bundesweit. Der Sprung von der Professur zum Lehrstuhl fällt im Grundgehalt damit besonders flach aus. Dieser Beitrag zeigt die W-Tabellen 2026 für Sachsen-Anhalt und erklärt, welche Leistungsbezüge, Zulagen und Erhöhungen das Einkommen darüber hinaus bestimmen.

Veröffentlicht: 03.06.20269 min Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • W2 liegt bei 7.026,23 €, W3 bei 7.776,55 € brutto im Monat (Grundgehalt, Stand 2026).
  • W1 (Juniorprofessur) ist ein Festbetrag von 5.390,72 €.
  • Das Grundgehalt ist flach, ohne Erfahrungsstufen. Zwischen W2 und W3 liegen nur rund 750 €, einer der kleineren Abstände im Ländervergleich.
  • Eine eigenständige Jahressonderzahlung von 400 € wird im Dezember gezahlt, dazu 25,56 € je Kind.
  • Für 2026 ist eine Erhöhung um 2,8 Prozent (mind. 100 €, rückwirkend zum 1. April) vorgesehen, gefolgt von 2,0 Prozent 2027 und 1,0 Prozent 2028.

Was ist die W-Besoldung in Sachsen-Anhalt?

Die Besoldungsordnung W ist die Gehaltsordnung für verbeamtete Professoren an staatlichen Hochschulen. Seit der Föderalismusreform 2006 legt jedes Land ihre Höhe selbst fest. In Sachsen-Anhalt gilt das Landesbesoldungsgesetz Sachsen-Anhalt (LBesG LSA) vom 8. Februar 2011. Es enthält die W-Tabellen, regelt die Leistungsbezüge in mehreren eigenen Paragraphen und sieht eine eigenständige jährliche Sonderzahlung vor.

Ein Professorengehalt besteht aus zwei Teilen: dem festen Grundgehalt nach der W-Tabelle und den individuell verhandelten Leistungsbezügen. Wie die Besoldungsordnung W entstanden ist, wie sie die ältere C-Besoldung ablöste und worin sich Bund und Länder unterscheiden, erläutert der übergeordnete Ratgeber zur W-Besoldung. Hier geht es um die sachsen-anhaltischen Besonderheiten.

Die auffälligste liegt im Verhältnis der Gruppen zueinander. Sachsen-Anhalt zahlt eine vergleichsweise hohe W2-Professur, beim W3-Lehrstuhl dagegen eines der niedrigsten Grundgehälter bundesweit. Der Abstand zwischen beiden Gruppen fällt damit klein aus. Hinzu kommt eine eigenständige, wenn auch überschaubare Jahressonderzahlung, die das Land im Gegensatz zu einigen anderen nicht ins Grundgehalt eingerechnet hat.

Wie hoch ist das W-Grundgehalt in Sachsen-Anhalt?

Die W-Besoldung kennt drei Gruppen für unterschiedliche Stationen der wissenschaftlichen Laufbahn. Die folgenden Beträge sind monatliche Brutto-Grundgehälter und gelten in Sachsen-Anhalt seit dem 1. Februar 2025. Familienzuschlag, Leistungsbezüge und die jährliche Sonderzahlung kommen hinzu.

GruppeTypische PositionGrundgehalt / Monat
W1Juniorprofessur5.390,72 €
W2Professur, Fachhochschulprofessur7.026,23 €
W3Lehrstuhl, ordentliche Professur, Leitungsämter7.776,55 €

Grundgehälter: Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen-Anhalt (LSF), gültig ab 1. Februar 2025. Einordnung der Positionen: akademische-jobs.de.

W1 steht für die Juniorprofessur. Sie ist zunächst befristet und nach erfolgreicher Zwischenevaluation verlängerbar. W2 und W3 sind unbefristet. In W2 ist der Großteil der Professuren des Landes eingruppiert, an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften bildet diese Gruppe zugleich die Spitze. W3 ist den Universitäten in Halle und Magdeburg für den Lehrstuhl und für Leitungsämter vorbehalten.

Bemerkenswert ist die Lage der beiden oberen Gruppen zueinander. Mit 7.026,23 € zahlt Sachsen-Anhalt das höchste W2-Grundgehalt unter den ostdeutschen Flächenländern und liegt damit auch bundesweit im oberen Drittel. Das W3-Grundgehalt von 7.776,55 € rangiert dagegen am unteren Ende der Skala. Daraus folgt ein Abstand von nur rund 750 € zwischen Professur und Lehrstuhl, einer der kleineren im Ländervergleich. Wer in Sachsen-Anhalt von einer W2-Professur auf einen Lehrstuhl wechselt, gewinnt im Grundgehalt also nur einen vergleichsweise schmalen Sprung. Den Unterschied zur Endbesoldung macht in der Regel die Berufungsverhandlung.

Erfahrungsstufen, die mit den Dienstjahren steigen, kennt das Land nicht. Das Grundgehalt steht ab dem ersten Diensttag fest und bewegt sich über die Laufbahn nur durch die Leistungsbezüge und die allgemeine Besoldungsanpassung.

Woraus besteht das Professorengehalt in Sachsen-Anhalt?

Über das Grundgehalt hinaus bestimmen vor allem die Leistungsbezüge und die jährliche Sonderzahlung das Einkommen. Weil das Land keine Erfahrungsstufen kennt, kommt den Leistungsbezügen ein hohes Gewicht zu.

Leistungsbezüge

Sachsen-Anhalt verteilt die Leistungsbezüge auf mehrere Paragraphen des LBesG LSA. Beamten der Gruppen W 2 und W 3 können sie aus drei Anlässen gewährt werden:

  • Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge nach § 29 LBesG LSA, verhandelt bei der Berufung oder bei einem auswärtigen Ruf.
  • Besondere Leistungsbezüge nach § 30 LBesG LSA für herausragende Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung, Nachwuchsförderung und Krankenversorgung.
  • Funktions-Leistungsbezüge nach § 31 LBesG LSA für Ämter in der Hochschulselbstverwaltung oder der Hochschulleitung.

Die allgemeinen Regeln dazu stehen in § 28 LBesG LSA. Wie in den meisten Ländern dürfen die Leistungsbezüge grundsätzlich den Unterschiedsbetrag zwischen dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 3 und der Besoldungsgruppe B 10 nicht übersteigen. Höher ausfallen dürfen sie nur, um eine Professorin oder einen Professor von außerhalb der deutschen Hochschulen zu gewinnen oder eine Abwanderung dorthin abzuwenden. Für die Altersversorgung sind die Berufungs-, Bleibe- und besonderen Leistungsbezüge nach § 32 LBesG LSA bis zu 40 Prozent des Grundgehalts ruhegehaltfähig, sofern sie unbefristet gewährt und mindestens zwei Jahre bezogen wurden. Befristete, wiederholt gewährte Leistungsbezüge werden nach mindestens zehn Jahren anerkannt. Für einen kleinen, gesetzlich gedeckelten Anteil der Professuren lässt das Land darüber hinaus eine Ruhegehaltfähigkeit von bis zu 80 Prozent zu, was die meisten anderen Länder nicht vorsehen.

Den finanziellen Spielraum für diese Bezüge begrenzt der Vergaberahmen. Anders als einige Länder schreibt Sachsen-Anhalt die maßgeblichen Durchschnittswerte nicht in das Besoldungsgesetz selbst, sondern in eine Verordnung, zu der § 35 LBesG LSA ermächtigt. Für die Berufungsverhandlung ergibt sich die Obergrenze damit aus der Hochschul-Leistungsbezügeverordnung des Landes.

Forschungs- und Lehrzulage

Wer Drittmittel außerhalb des Landeshaushalts für ein Forschungs- oder Lehrvorhaben einwirbt und das Projekt im Hauptamt durchführt, kann nach § 33 LBesG LSA aus diesen Mitteln eine zusätzliche Forschungs- oder Lehrzulage erhalten. Sie ist nicht ruhegehaltfähig und darf zusammen jährlich das Jahresgrundgehalt nicht überschreiten. Aus dem Hochschulhaushalt fließt sie nicht, sie kommt also obendrauf, ohne den Vergaberahmen für die Leistungsbezüge zu belasten.

Familienzuschlag und Sonderzahlung

Verheiratete und Eltern erhalten zusätzlich den Familienzuschlag nach § 38 LBesG LSA. Die Stufe 1 steht Verheirateten zu, die Stufe 2 richtet sich nach der Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder. Die Beträge ergeben sich aus einer Anlage zum Gesetz und gelten landesweit einheitlich.

Bei der jährlichen Sonderzahlung geht Sachsen-Anhalt einen eigenen Weg. Anders als die Länder, die das frühere Weihnachtsgeld vollständig in das Grundgehalt eingerechnet haben, zahlt es weiterhin eine eigenständige Sonderzahlung im Dezember. Nach § 56 LBesG LSA beträgt sie für die höheren Besoldungsgruppen und damit auch für die W-Professuren 400 € im Jahr, hinzu kommen 25,56 € je Kind, für das im Dezember Familienzuschlag bezogen wird. Damit gehört Sachsen-Anhalt zu den Ländern, die für die W-Gruppen noch eine separate Sonderzahlung leisten, deren Höhe inzwischen aber eher symbolisch ausfällt.

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Was bleibt vom Bruttogehalt netto übrig?

Eine pauschale Netto-Zahl lässt sich nicht angeben, denn sie hängt von Steuerklasse, Konfession und Krankenversicherung ab. Eine Richtung gibt es dennoch: Aus demselben Brutto bleibt einem Beamten mehr als einem Angestellten.

Der Grund ist der Beamtenstatus. Professoren in Sachsen-Anhalt sind in aller Regel verbeamtet und zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Vom Bruttogehalt gehen vor allem die Lohn- und gegebenenfalls die Kirchensteuer ab. Die Krankheitskosten teilen sich die Beihilfe des Landes und eine ergänzende private Krankenversicherung. Die Altersversorgung läuft über die Beamtenpension, in die auch ruhegehaltfähige Leistungsbezüge einfließen. Bei gleichem Brutto fällt das Netto dadurch höher aus als im Angestelltenverhältnis.

Wann steigt die W-Besoldung in Sachsen-Anhalt?

Die genannten Beträge gelten seit dem 1. Februar 2025. Im Februar 2026 hat sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), der Sachsen-Anhalt angehört, mit den Gewerkschaften auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Das Land hat als erstes Bundesland einen Gesetzentwurf zur Übertragung auf die Beamten vorgelegt: 2,8 Prozent zum 1. April 2026 (mindestens 100 €), 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028.

Bis das Besoldungsgesetz förmlich geändert ist, sind die Schritte vorgesehen, aber noch nicht endgültig in Kraft. Die erste Stufe soll rückwirkend zum 1. April 2026 wirken. Da das Land keine Erfahrungsstufen kennt, ist diese allgemeine Anpassung der wesentliche Hebel, der das Grundgehalt direkt bewegt.

Wie steht Sachsen-Anhalt im Ländervergleich?

Seit jedes Land eigenständig regelt, gehen die Grundgehälter weit auseinander. Sachsen-Anhalt liegt beim W2-Grundgehalt im oberen Drittel, beim W3-Niveau dagegen am unteren Rand. Die folgende Tabelle stellt die Einstiegsbeträge (Stufe 1) aller sechzehn Länder dem Bund gegenüber, sortiert nach dem W3-Grundgehalt.

Bund/LandW2 (Stufe 1)W3 (Stufe 1)
Bund7.658,48 €8.654,08 €
Baden-Württemberg7.451,06 €8.429,84 €
Brandenburg7.114,57 €8.407,12 €
Berlin7.117,23 €8.118,77 €
Hamburg6.897,03 €8.116,18 €
Bremen6.857,22 €8.074,70 €
Bayern6.824,23 €8.038,92 €
Thüringen7.000,61 €7.891,75 €
Schleswig-Holstein6.965,27 €7.859,13 €
Mecklenburg-Vorpommern6.732,92 €7.813,33 €
Saarland6.732,58 €7.809,22 €
Sachsen-Anhalt7.026,23 €7.776,55 €
Nordrhein-Westfalen7.051,97 €7.767,45 €
Hessen6.988,15 €7.748,39 €
Sachsen6.825,55 €7.689,59 €
Rheinland-Pfalz6.777,04 €7.661,69 €
Niedersachsen6.914,90 €7.503,91 €

Einstiegswerte (Stufe 1) der W-Grundgehälter. Bund, Bayern, Hessen und Sachsen steigen über Erfahrungsstufen darüber hinaus. Bremen und Hamburg sind einschließlich ihres garantierten Grundleistungsbezugs ausgewiesen. Sachsen-Anhalt nach amtlicher LSF-Tabelle (Stand 1. Februar 2025), die übrigen Länder nach Hochschullehrerbund (hlb), Stand 1. Mai 2026.

Die Tabelle zeigt die Eigenheit des Landes deutlich: Beim W2-Grundgehalt rangiert Sachsen-Anhalt auf einem der vorderen Plätze, knapp hinter Nordrhein-Westfalen und vor den meisten anderen Ländern. Beim W3-Lehrstuhl-Grundgehalt dagegen findet sich das Land im hinteren Drittel, nur Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen liegen darunter. Unter den fünf ostdeutschen Flächenländern stellt Sachsen-Anhalt damit das stärkste W2, beim W3 aber nur den vierten Platz vor Sachsen. Für die Einordnung eines Stellenangebots heißt das: Eine W2-Professur ist im Grundgehalt konkurrenzfähig, beim Lehrstuhl entscheidet stärker die Berufungsverhandlung.

Aktuelle Professuren in Sachsen-Anhalt

Aktuell sind 3 Professuren an Hochschulen in Sachsen-Anhalt ausgeschrieben. Eine Auswahl offener Stellen, mit Angabe der Besoldungsgruppe, soweit die Hochschule sie nennt:

Fazit

Sachsen-Anhalt zahlt mit 7.026,23 € in W2 und 7.776,55 € in W3 ein flaches W-Grundgehalt, dessen Eigenart im kleinen Abstand zwischen Professur und Lehrstuhl liegt: ein starkes W2, ein eher schwaches W3. Erfahrungsstufen gibt es nicht. Das Einkommen wächst über die Leistungsbezüge, die in mehreren Paragraphen geregelt sind, über eine eigenständige, aber überschaubare Jahressonderzahlung und über die allgemeine Besoldungsanpassung. Den größten individuellen Hebel bildet die Berufungsverhandlung, deren Grenzen das Land in einer Verordnung festlegt. Wer ein Stellenangebot aus Sachsen-Anhalt einordnet, sollte Grundgehalt, Leistungsbezüge und die anstehende Anpassung gemeinsam betrachten.

Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!

FAQ: Häufige Fragen zur W-Besoldung in Sachsen-Anhalt

Wie viel verdient ein W3-Professor in Sachsen-Anhalt?

Das W3-Grundgehalt liegt in Sachsen-Anhalt bei 7.776,55 € im Monat (Stand 2026) und damit am unteren Ende des Ländervergleichs. Es ändert sich nicht mit der Dienstzeit, weil das Land keine Erfahrungsstufen kennt. Hinzu kommen die individuell verhandelten Leistungsbezüge, der Familienzuschlag und die jährliche Sonderzahlung.

Warum ist der Abstand zwischen W2 und W3 in Sachsen-Anhalt so klein?

Das Land kombiniert ein hohes W2-Grundgehalt (7.026,23 €) mit einem niedrigen W3-Grundgehalt (7.776,55 €). Daraus ergibt sich ein Abstand von nur rund 750 € und damit einer der kleineren zwischen den beiden Professurgruppen. Der Wechsel von einer W2-Professur auf einen Lehrstuhl bringt im Grundgehalt also nur einen schmalen Sprung. Den größeren Unterschied muss in der Regel die Berufungsverhandlung schaffen.

Zahlt Sachsen-Anhalt Weihnachtsgeld an Professoren?

Ja, in bescheidenem Umfang. Sachsen-Anhalt zahlt eine eigenständige jährliche Sonderzahlung im Dezember. Für die höheren Besoldungsgruppen und damit auch für die W-Professuren beträgt sie 400 € im Jahr, hinzu kommen 25,56 € je Kind. Anders als in Nordrhein-Westfalen oder im Saarland ist sie nicht ins Grundgehalt eingerechnet.

Hat Sachsen-Anhalt Erfahrungsstufen in der W-Besoldung?

Nein. Das W-Grundgehalt ist ein fester Betrag. Erfahrungsstufen, die mit den Dienstjahren steigen, gibt es nur beim Bund sowie in Bayern, Hessen und Sachsen. In Sachsen-Anhalt wächst das Einkommen über die Leistungsbezüge, die Sonderzahlung und die allgemeine Besoldungsanpassung.

Was verdient eine Juniorprofessur (W1) in Sachsen-Anhalt?

W1 wird in Sachsen-Anhalt mit einem Festbetrag von 5.390,72 € im Monat besoldet (Stand 2025). Die Juniorprofessur ist befristet und nach erfolgreicher Zwischenevaluation verlängerbar. Erfahrungsstufen sieht die Gruppe nicht vor.

Wann wird die W-Besoldung in Sachsen-Anhalt erhöht?

Die aktuelle Tabelle gilt seit dem 1. Februar 2025. Aus der Tarifeinigung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom Februar 2026 hat Sachsen-Anhalt als erstes Bundesland einen Gesetzentwurf vorgelegt: plus 2,8 Prozent zum 1. April 2026 (mindestens 100 €), plus 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und plus 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Bis zur Verabschiedung sind die Werte vorgesehen, aber noch nicht in Kraft.

Gibt es in Sachsen-Anhalt einen gesetzlichen Vergaberahmen?

Nicht unmittelbar im Besoldungsgesetz. Nach § 35 LBesG LSA ergeben sich die durchschnittlichen Besoldungsobergrenzen für die Leistungsbezüge aus einer Verordnung des Landes. Maßgeblich für die Berufungsverhandlung ist daher die Hochschul-Leistungsbezügeverordnung, nicht der Gesetzestext selbst.

Bleibt einem verbeamteten Professor mehr netto?

Meistens ja. Da verbeamtete Professoren keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung leisten, mindern vor allem Lohn- und gegebenenfalls Kirchensteuer das Brutto. Die Krankheitskosten tragen die Beihilfe des Landes und eine private Krankenversicherung gemeinsam. Aus demselben Bruttogehalt ergibt sich dadurch ein höheres Netto als bei Angestellten.