Mit 7.117,23 € in W2 und 8.118,77 € in W3 zahlt Berlin seit dem 1. Januar 2026 zu den höchsten W-Grundgehältern der Republik. In W2 liegt das Land nach Baden-Württemberg auf Rang zwei unter allen sechzehn Ländern, eine Steigerung über Erfahrungsstufen kennt das System aber nicht. Hinzu kommt eine eigenständige Anpassungs-Mechanik: Während die übrigen Länder der Tarifgemeinschaft (TdL) ihre Bezüge ab April 2026 um 2,8 Prozent anheben, zieht Berlin den ursprünglich für 2028 vorgesehenen Schritt vor und kommt auf 3,8 Prozent. Der folgende Beitrag zeigt die Berliner W-Tabellen 2026 und ordnet die Bestandteile ein, die das Professorengehalt über das Grundgehalt hinaus prägen.
Das Wichtigste in Kürze
- W2 liegt bei 7.117,23 €, W3 bei 8.118,77 € brutto im Monat (Grundgehalt, Stand 1. Januar 2026). W2 ist damit der zweithöchste Wert aller Länder nach Baden-Württemberg.
- W1 (Juniorprofessur) ist ein Festbetrag von 5.454,66 €.
- Das Grundgehalt ist flach, ohne Erfahrungsstufen. Einkommenszuwachs läuft über Leistungsbezüge und die allgemeine Besoldungsanpassung.
- Eine pauschale Sonderzahlung von 900 € wird im Dezember gezahlt, plus 50 € je kindergeldberechtigtem Kind.
- Aus dem TV-L-Tarifabschluss vom Februar 2026 überträgt das Land +3,8 Prozent ab 1. April 2026 (mindestens 100 €), eine zweite Stufe von 2,0 Prozent folgt zum 1. März 2027. Berlin zieht damit den TdL-Schritt von Januar 2028 vor.
Was ist die W-Besoldung in Berlin?
Die Besoldungsordnung W regelt die Bezahlung verbeamteter Professoren an staatlichen Hochschulen. Seit der Föderalismusreform 2006 entscheidet jedes Land über die Höhe selbst. In Berlin ist die Rechtsgrundlage etwas verwinkelt: Das Land hat das alte Bundesbesoldungsgesetz in einer eigenen Fassung übernommen und führt es als Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) fort. Ergänzend regelt das Berliner Landesbesoldungsgesetz einzelne Sondertatbestände. Für die W-Besoldung sind die wesentlichen Vorschriften in den §§ 33 bis 35 BBesG BE versammelt.
Ein Professorengehalt besteht aus zwei Komponenten: dem festen Grundgehalt nach der W-Tabelle und den individuell verhandelten Leistungsbezügen. Wie die Besoldungsordnung W entstanden ist, wie sie die ältere C-Besoldung ablöste und wie sich Bund und Länder unterscheiden, behandelt der übergeordnete Ratgeber zur W-Besoldung. Hier geht es um die Berliner Besonderheiten.
Davon gibt es einige. Berlin trat 1994 aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder aus und kehrte 2013 wieder zurück. Diese Tarifgeschichte schlägt sich heute in der Anpassungs-Mechanik nieder, die Berlin spürbar von den übrigen TdL-Ländern unterscheidet (dazu unten mehr). Hinzu kommt die Stadtstaat-Konzentration: Die Charité als gemeinsame medizinische Fakultät von FU und HU, die drei großen Universitäten, die Universität der Künste und die staatlichen Fachhochschulen sitzen alle innerhalb derselben Stadtgrenzen und greifen auf denselben Stellenmarkt zu. Eine W3-Berufung an die TU Berlin folgt damit denselben Regeln wie eine W3-Berufung an die HU oder die Charité.
Wie hoch ist das W-Grundgehalt in Berlin?
Die W-Besoldung kennt drei Gruppen für unterschiedliche Stationen der wissenschaftlichen Laufbahn. Die folgenden Beträge sind monatliche Brutto-Grundgehälter und gelten in Berlin seit dem 1. Januar 2026. Familienzuschlag, Leistungsbezüge und die jährliche Sonderzahlung kommen hinzu.
| Gruppe | Typische Position | Grundgehalt / Monat |
|---|---|---|
| W1 | Juniorprofessur | 5.454,66 € |
| W2 | Professur, Fachhochschulprofessur | 7.117,23 € |
| W3 | Lehrstuhl, ordentliche Professur, Leitungsämter | 8.118,77 € |
Grundgehälter: Berliner Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024-2026 (BerlBVAnpG, GVBl. S. 634 vom 20.12.2024) zuzüglich der amtlichen 0,4-Prozent-Anhebung ab 1. Januar 2026; Hochschullehrerbund (hlb), Stand 1. Mai 2026. Einordnung der Positionen: akademische-jobs.de.
Mit W1 beginnt die Juniorprofessur, befristet auf zunächst drei Jahre und nach erfolgreicher Zwischenevaluation um drei weitere verlängerbar. W2 und W3 sind unbefristet. In W2 ist die Mehrzahl der Berliner Professuren eingruppiert. An den Hochschulen für angewandte Wissenschaften, etwa der HTW oder der Berliner Hochschule für Technik, bildet diese Gruppe zugleich die Obergrenze. W3 steht an den Universitäten und der Charité für den Lehrstuhl und für Leitungsämter wie das des Präsidenten.
Das W2-Grundgehalt von 7.117,23 € ist nach Baden-Württemberg (7.451,06 €) der zweithöchste Landeswert. Beim W3 liegt Berlin mit 8.118,77 € auf Rang vier (hinter Bund, Baden-Württemberg und Brandenburg). Eine Steigerung mit der Dienstzeit kennt das Berliner System dagegen nicht: Ob frisch berufen oder seit zwanzig Jahren im Amt, das W3-Grundgehalt bleibt 8.118,77 €. Wer mehr verdient, verdankt das den Leistungsbezügen.
Woraus besteht das Professorengehalt in Berlin?
Am Grundgehalt allein lässt sich das tatsächliche Einkommen nicht ablesen. Den variablen Teil bilden die Leistungsbezüge, und weil das Land keine Erfahrungsstufen kennt, fällt ihnen ein besonders hohes Gewicht zu.
Leistungsbezüge
Das BBesG BE in der jeweils gültigen Fassung kennt drei Arten von Leistungsbezügen für Beamte der Gruppen W 2 und W 3:
- Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge aus den Verhandlungen bei der Berufung oder bei einem auswärtigen Ruf.
- Besondere Leistungsbezüge für herausragende Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung oder Nachwuchsförderung.
- Funktions-Leistungsbezüge für die Wahrnehmung von Ämtern in der Hochschulselbstverwaltung oder der Hochschulleitung.
Im Einzelfall sind die Gesamtbezüge auf den Wert der Besoldungsgruppe B 10 gedeckelt, mit einer ausdrücklichen Ausnahme für die Anwerbung oder das Halten von Spitzenforschern aus dem Bereich außerhalb der deutschen Hochschulen. Für die Altersversorgung sind Berufungs-, Bleibe- und besondere Leistungsbezüge bis zu insgesamt 40 Prozent des Grundgehalts ruhegehaltfähig, sofern sie unbefristet gewährt und mindestens zwei Jahre bezogen wurden. Funktionsleistungsbezüge sind nach einer eigenen Staffel ruhegehaltfähig.
Über den einzelnen Berufungsfall hinaus zieht der Vergaberahmen die Linie. Nach § 34 BBesG BE dürfen die durchschnittlichen Besoldungsausgaben pro Professur einen festgelegten Wert nicht überschreiten. Damit ist der Verhandlungsspielraum der Hochschule insgesamt begrenzt, auch wenn das einzelne Berufungspaket reichlich ausfallen kann.
Forschungs- und Lehrzulage
Wer Mittel privater Dritter für ein Forschungs- oder Lehrvorhaben einwirbt und das Projekt selbst durchführt, kann nach § 35 BBesG BE für die Dauer des Drittmittelflusses eine zusätzliche Forschungs- und Lehrzulage erhalten. Sie wird aus diesen Mitteln finanziert, fließt also nicht aus dem Hochschulhaushalt, und bleibt vom Vergaberahmen unberührt. Sie ist nicht ruhegehaltfähig. Eine Lehrzulage ist nur möglich, soweit die geförderte Lehrtätigkeit nicht auf die Regellehrverpflichtung angerechnet wird.
Familienzuschlag und Sonderzahlung
Beim Familienzuschlag geht Berlin einen eigenen Weg. Einen klassischen „Stufe 1″-Familienzuschlag für Verheiratete kennt das Berliner Recht nicht mehr, an seine Stelle ist ein zweigliedriges System getreten. Nach § 40 BBesG BE richtet sich der Familienzuschlag ausschließlich nach der Zahl der zu berücksichtigenden Kinder: 143,01 € für das erste und 143,01 € für das zweite Kind, 819,76 € für das dritte und 678,99 € für jedes weitere. Daneben sieht § 40a BBesG BE einen ergänzenden Familienzuschlag vor, der bei Beamten ohne Kinder 176,44 € im Monat beträgt, mit einem Kind 638,81 € und mit zwei Kindern 718,65 €.
Die jährliche Sonderzahlung wird in Berlin pauschal ausgezahlt. Für Beamte ab der Besoldungsgruppe A 10 (und damit für alle W-Beamten) beträgt sie 900 € im Jahr, für Versorgungsempfänger 450 €. Hinzu kommen 50 € pro kindergeldberechtigtem Kind. Damit liegt Berlin im Vergleich der Länder im Mittelfeld: deutlich über Niedersachsen (300 €), aber spürbar unter Hessen (5 Prozent der Jahresbezüge, bei einer W3-Professur rund 4.650 €) oder Bayern. In den Ländern mit integrierter Sonderzahlung wie Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg steckt die Summe bereits im Grundgehalt.
Was bleibt vom Bruttogehalt netto übrig?
Eine pauschale Netto-Zahl lässt sich nicht angeben, denn sie hängt von Steuerklasse, Konfession und Krankenversicherung ab. Die Richtung ist trotzdem klar: Aus demselben Brutto holt ein Beamter mehr heraus als ein Angestellter.
Der Hebel ist der Beamtenstatus. Ein verbeamteter Professor in Berlin leistet keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Vom Bruttogehalt gehen vor allem die Lohn- und gegebenenfalls die Kirchensteuer ab. Die Krankheitskosten tragen die Beihilfe des Landes und eine ergänzende private Krankenversicherung. Die Altersversorgung läuft über die Beamtenpension, in die auch die ruhegehaltfähigen Leistungsbezüge einfließen. Dadurch fällt das Netto bei gleichem Brutto höher aus als im Angestelltenverhältnis.
Wann steigt die W-Besoldung in Berlin?
Die genannten Beträge gelten seit dem 1. Januar 2026 und gehen auf das Berliner Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024-2026 zurück. Mit der nächsten Anpassung greift Berlin eine eigene Konstruktion: Aus der Tarifeinigung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vom Februar 2026 überträgt das Land die ersten beiden Schritte zusammen mit einem Vorgriff auf den dritten. Daraus ergibt sich eine kombinierte Stufe von 3,8 Prozent. Sie wirkt zum 1. April 2026 und sieht einen Mindestbetrag von 100 € vor. Eine zweite Stufe von 2,0 Prozent folgt zum 1. März 2027.
Hintergrund der hohen Erstanhebung: Während die übrigen TdL-Länder den Tarifabschluss in drei Stufen (2,8 / 2,0 / 1,0 Prozent) zwischen April 2026 und Januar 2028 übertragen, zieht Berlin den 1,0-Prozent-Schritt von Januar 2028 vor und schlägt ihn auf die 2,8-Prozent-Anhebung vom April 2026 auf. Dieses Vorgehen soll das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen wahren, das das Bundesverfassungsgericht für die Berliner A-Besoldung wiederholt eingefordert hat. Für die W-Beamten ergibt sich daraus eine spürbar höhere Einmal-Erhöhung als in den übrigen TdL-Ländern.
Berlins eigene Tarifgeschichte spielt dabei eine Rolle. Das Land trat 1994 aus der TdL aus, blieb fast zwei Jahrzehnte selbstständig in seinen Tarifverhandlungen und kehrte 2013 wieder zurück. Anders als Hessen, das seit 2004 dauerhaft außerhalb der TdL verhandelt, ist Berlin damit wieder in die gemeinsame Tarifstruktur eingebunden. Das Ergebnis überträgt das Land aber nach eigener Logik auf die Beamten.
Wie steht Berlin im Ländervergleich?
Seit jedes Land eigenständig regelt, gehen die Grundgehälter weit auseinander. Berlin liegt beim W2 unter den höchsten Werten der Republik, beim W3 im oberen Mittelfeld. Die folgende Tabelle stellt die Einstiegsbeträge (Stufe 1) aller sechzehn Länder dem Bund gegenüber, sortiert nach dem W3-Grundgehalt.
| Bund/Land | W2 (Stufe 1) | W3 (Stufe 1) |
|---|---|---|
| Bund | 7.658,48 € | 8.654,08 € |
| Baden-Württemberg | 7.451,06 € | 8.429,84 € |
| Brandenburg | 7.114,57 € | 8.407,12 € |
| Berlin | 7.117,23 € | 8.118,77 € |
| Hamburg | 6.897,03 € | 8.116,18 € |
| Bremen | 6.857,22 € | 8.074,70 € |
| Bayern | 6.824,23 € | 8.038,92 € |
| Thüringen | 7.000,61 € | 7.891,75 € |
| Schleswig-Holstein | 6.965,27 € | 7.859,13 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6.732,92 € | 7.813,33 € |
| Saarland | 6.732,58 € | 7.809,22 € |
| Sachsen-Anhalt | 7.029,23 € | 7.776,55 € |
| Nordrhein-Westfalen | 7.051,97 € | 7.767,45 € |
| Hessen | 6.988,15 € | 7.748,39 € |
| Sachsen | 6.825,55 € | 7.689,59 € |
| Rheinland-Pfalz | 6.777,04 € | 7.661,69 € |
| Niedersachsen | 6.914,90 € | 7.503,91 € |
Einstiegswerte (Stufe 1) der W-Grundgehälter. Bund, Bayern, Hessen und Sachsen steigen über Erfahrungsstufen darüber hinaus. Bremen und Hamburg sind einschließlich ihres garantierten Grundleistungsbezugs ausgewiesen. Quelle: Hochschullehrerbund (hlb), Stand 1. Mai 2026.
Berlin profitiert in dieser Tabelle vor allem von der pünktlichen Anpassung zum 1. Januar 2026: Das Land hat das W-Grundgehalt früher als die meisten anderen Länder auf den Stand 2026 gehoben. Bei der nächsten Vergleichsrunde nach April 2026 dürfte sich das Bild noch einmal verschieben, weil dann die +3,8-Prozent-Anhebung greift. Der Einstieg über das Grundgehalt erzählt allerdings nur einen Teil der Geschichte. In den Stufen-Ländern Bund, Bayern, Hessen und Sachsen steigen die Werte über die Dienstjahre weiter, sodass eine W3-Endstufe in Hessen (8.958,89 €) oder Sachsen (9.159,56 €) den Berliner W3-Einstieg deutlich überholt. Wer in Berlin auf höhere Endbezüge zielt, ist auf die individuell verhandelten Leistungsbezüge angewiesen.
Aktuelle Professuren in Berlin
Aktuell sind 23 Professuren an Hochschulen in Berlin ausgeschrieben. Eine Auswahl offener Stellen, mit Angabe der Besoldungsgruppe, soweit die Hochschule sie nennt:
Fazit
Berlin zahlt seine Professoren nach einer der hochwertigsten W-Tabellen der Republik: 5.454,66 € in W1, 7.117,23 € in W2 und 8.118,77 € in W3, jeweils flach ohne Erfahrungsstufen. Die Stadtstaat-Konzentration macht den Berliner Hochschulstandort einzigartig, und die eigene Anpassungs-Mechanik mit dem vorgezogenen 2028er-Schritt sorgt im April 2026 für eine spürbar höhere Erstanhebung als in den übrigen TdL-Ländern. Den dauerhaft variablen Teil des Einkommens machen jedoch die Leistungsbezüge aus, die in Berlin frei verhandelt werden und je nach Fach und Verhandlungsgeschick mehrere Hundert bis Tausend Euro im Monat erreichen können.
Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!
FAQ: Häufige Fragen zur W-Besoldung in Berlin
Wie viel verdient ein W3-Professor in Berlin?
Das W3-Grundgehalt liegt in Berlin bei 8.118,77 € im Monat (Stand 1. Januar 2026) und ändert sich nicht mit der Dienstzeit. Hinzu kommen die individuell verhandelten Leistungsbezüge, der Familienzuschlag und eine jährliche pauschale Sonderzahlung von 900 €. Ab 1. April 2026 steigt das Grundgehalt um 3,8 Prozent (mindestens 100 €).
Warum bekommt Berlin 3,8 Prozent statt 2,8 Prozent ab April 2026?
Die TdL hat im Februar 2026 einen Tarifabschluss in drei Stufen geschlossen (2,8 / 2,0 / 1,0 Prozent). Berlin überträgt das Ergebnis nicht eins zu eins, sondern zieht den 1,0-Prozent-Schritt aus Januar 2028 vor und schlägt ihn auf die erste Stufe vom April 2026 auf. So entsteht eine kombinierte Anhebung von 3,8 Prozent. Hintergrund ist das Abstandsgebot des Bundesverfassungsgerichts, das Berlin für die A-Besoldung wiederholt zur höheren Erstanhebung verpflichtet hat.
Hat Berlin Erfahrungsstufen in der W-Besoldung?
Nein. Das W-Grundgehalt ist in Berlin ein fester Betrag. Erfahrungsstufen, die mit den Dienstjahren steigen, gibt es nur beim Bund sowie in Bayern, Hessen und Sachsen. In Berlin wächst das Einkommen ausschließlich über die Leistungsbezüge und die allgemeine Besoldungsanpassung.
Was verdient eine Juniorprofessur (W1) in Berlin?
W1 wird in Berlin mit einem Festbetrag von 5.454,66 € im Monat besoldet (Stand 1. Januar 2026). Erfahrungsstufen sieht die Gruppe nicht vor. Die Juniorprofessur ist befristet, üblicherweise auf drei plus drei Jahre.
Wie hoch ist der Familienzuschlag in Berlin?
Berlin hat das klassische Konstrukt eines „Stufe 1″-Familienzuschlags für Verheiratete abgeschafft. Nach § 40 BBesG BE richtet sich der Familienzuschlag ausschließlich nach Kindern: 143,01 € für das erste und zweite Kind, 819,76 € für das dritte und 678,99 € für jedes weitere. Ergänzend gewährt § 40a BBesG BE einen weiteren Zuschlag, der bei Beamten ohne Kinder 176,44 € beträgt, mit einem Kind 638,81 € und mit zwei Kindern 718,65 €.
Zahlt Berlin Weihnachtsgeld an Professoren?
Ja. Berlin zahlt eine pauschale jährliche Sonderzahlung. Für aktive W-Beamte beträgt sie 900 € pro Jahr, für Versorgungsempfänger 450 €. Hinzu kommen 50 € pro kindergeldberechtigtem Kind. Die Auszahlung erfolgt mit den Dezemberbezügen.
Was ist die Forschungs- und Lehrzulage?
Nach § 35 BBesG BE können Professoren, die Mittel privater Dritter für ein Forschungs- oder Lehrvorhaben einwerben, aus diesen Mitteln eine zusätzliche Zulage erhalten. Sie wird nicht aus dem Hochschulhaushalt gezahlt und fällt nicht unter den Vergaberahmen, kommt also obendrauf. Sie ist nicht ruhegehaltfähig.
Warum hat Berlin sein eigenes Bundesbesoldungsgesetz?
Mit der Föderalismusreform 2006 erhielten die Länder die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung ihrer Beamten. Berlin hat 2011 das alte Bundesbesoldungsgesetz in einer eigenen Fassung übernommen und führt es seither als „Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin“ (BBesG BE) fort. Es enthält die meisten bekannten Strukturen des früheren Bundesrechts, wird aber durch Berliner Anpassungsgesetze fortgeschrieben.
Bleibt einem verbeamteten Professor mehr netto?
Meistens ja. Da verbeamtete Professoren keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung leisten, mindern vor allem Lohn- und gegebenenfalls Kirchensteuer das Brutto. Die Krankheitskosten tragen die Beihilfe des Landes und eine private Krankenversicherung gemeinsam. Aus demselben Bruttogehalt ergibt sich dadurch ein höheres Netto als bei Angestellten.






