W-Besoldung in Baden-Württemberg: Professorengehälter für W1, W2 und W3 (Stand 2026)

Professoren werden nach der Besoldungsordnung W bezahlt, die jedes Land selbst regelt. In Baden-Württemberg sind die W2- und W3-Grundgehälter die höchsten aller sechzehn Länder: 7.451,06 € in W2 und 8.429,84 € in W3, die Juniorprofessur (W1) bei 5.960,63 €. Das Land zahlt diese Beträge allerdings als festen Sockel ohne Erfahrungsstufen. Dieser Beitrag zeigt die W-Tabellen 2026 und erklärt, welche Leistungsbezüge, Zulagen und Erhöhungen über das Grundgehalt hinaus das Einkommen bestimmen.

Veröffentlicht: 27.05.20268 min Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • W2 liegt bei 7.451,06 €, W3 bei 8.429,84 € brutto im Monat (Grundgehalt, Stand 2026) — die höchsten Landeswerte beim Einstieg.
  • W1 (Juniorprofessur) ist ein Festbetrag von 5.960,63 €.
  • Das Grundgehalt ist flach, ohne Erfahrungsstufen. Es steigt nur über die Leistungsbezüge und die allgemeine Besoldungsanpassung.
  • Ein gesondertes Weihnachtsgeld gibt es nicht; die Sonderzahlung ist ins Grundgehalt eingerechnet.
  • Für 2026 ist eine Erhöhung um 2,8 Prozent (rückwirkend zum 1. April) vorgesehen, die Übertragung der Tarifeinigung steht noch im Gesetzgebungsverfahren.

Was ist die W-Besoldung in Baden-Württemberg?

Die Besoldungsordnung W regelt, was verbeamtete Professoren an staatlichen Hochschulen verdienen. Seit der Föderalismusreform 2006 setzt jedes Land seine eigene W-Tabelle. Maßgeblich ist in Baden-Württemberg das Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW), das die W-Grundgehälter, die Leistungsbezüge und die Zulagen für Hochschullehrer bündelt.

Ein Professorengehalt besteht aus zwei Teilen: dem festen Grundgehalt nach der W-Tabelle und den Leistungsbezügen, die bei der Berufung verhandelt werden. Wie die Besoldungsordnung W entstanden ist, wie sie 2002 die ältere C-Besoldung ablöste und wie sich Bund und Länder unterscheiden, behandelt der übergeordnete Ratgeber zur W-Besoldung. Hier geht es um die baden-württembergischen Besonderheiten.

Die erste davon ist die Höhe. Baden-Württemberg zahlt die höchsten W2- und W3-Grundgehälter unter den Ländern. Die zweite ist der flache Aufbau: Erfahrungsstufen, die das Grundgehalt mit den Dienstjahren anheben, gibt es nur beim Bund sowie in Bayern, Hessen und Sachsen. In Baden-Württemberg bleibt der Sockel konstant, was die hohe Einstiegszahl mit den Jahren relativiert.

Wie hoch ist das W-Grundgehalt in Baden-Württemberg?

Die W-Besoldung kennt drei Gruppen für unterschiedliche Stationen der wissenschaftlichen Laufbahn. Die folgenden Beträge sind monatliche Brutto-Grundgehälter und gelten in Baden-Württemberg seit dem 1. Februar 2025. Familienzuschlag und Leistungsbezüge kommen hinzu.

GruppeTypische PositionGrundgehalt / Monat
W1Juniorprofessur5.960,63 €
W2Professur, Fachhochschulprofessur7.451,06 €
W3Lehrstuhl, ordentliche Professur, Leitungsämter8.429,84 €

Grundgehälter: Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg und Hochschullehrerbund (hlb), Stand 1. Februar 2025. Einordnung der Positionen: akademische-jobs.de.

Mit W1 beginnt die Juniorprofessur, befristet auf zunächst drei Jahre und nach erfolgreicher Zwischenevaluation um drei weitere verlängerbar. W2 und W3 sind unbefristet. In W2 ist die Mehrzahl der Professuren eingruppiert, an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften bildet diese Gruppe die Obergrenze. W3 steht an den Universitäten für den Lehrstuhl und für Leitungsämter bis hinauf zum Rektor. Eine Eigenheit des Landes: Das Gesetz erfasst ausdrücklich auch die Leitungsämter des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT).

Die W2- und W3-Beträge sind die höchsten ihrer Art unter den sechzehn Ländern. Höher zahlt nur der Bund, der als eigener Dienstherr etwa die Professuren an den Universitäten der Bundeswehr besoldet. Auch W1 fällt mit 5.960,63 € vergleichsweise hoch aus. Entscheidend ist jedoch, dass dieses Grundgehalt fest steht: Ob frisch berufen oder seit zwanzig Jahren im Amt, das W3-Grundgehalt bleibt 8.429,84 €. Damit verschenkt Baden-Württemberg einen Teil seines Vorsprungs wieder. In Bayern etwa beginnt die W3-Professur niedriger, erreicht über die Erfahrungsstufen aber 8.646,23 € und übertrifft den baden-württembergischen Wert in der Endstufe. Wer lange an einer Hochschule bleibt, fährt in einem Stufen-Land langfristig also besser. Hinzu kommt, dass die frühere jährliche Sonderzahlung in Baden-Württemberg bereits in diesen Beträgen steckt. Ein gesondertes Weihnachtsgeld wird nicht ausgewiesen.

Woraus besteht das Professorengehalt in Baden-Württemberg?

Das feste Grundgehalt ist nur der Ausgangspunkt. Den beweglichen Teil bilden die Leistungsbezüge, und gerade weil das Land keine Erfahrungsstufen kennt, entscheiden sie über den größten Teil der späteren Gehaltsentwicklung.

Leistungsbezüge

Baden-Württemberg fasst die Leistungsbezüge kompakt in § 38 LBesGBW zusammen und unterscheidet dort drei Arten:

  • Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge werden ausgehandelt, um einen Professor zu gewinnen oder einen auswärtigen Ruf abzuwehren. Sie können befristet, unbefristet oder als Einmalzahlung gewährt werden.
  • Besondere Leistungsbezüge belohnen herausragende Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung.
  • Funktions-Leistungsbezüge entlohnen Ämter in der Selbstverwaltung, der Hochschulleitung oder der Leitung des KIT.

Wie hoch die Leistungsbezüge im Schnitt ausfallen dürfen, begrenzt der Vergaberahmen samt Besoldungsdurchschnitt (§ 39 LBesGBW). Dieser Durchschnitt ist im Gesetz mit 74.000 € je Universitätsprofessur und 61.000 € je Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften hinterlegt (Basis 2001, seither an die Besoldungsanpassungen gekoppelt). Im Einzelfall orientiert sich die Obergrenze am Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 10. Baden-Württemberg lässt jedoch ausdrücklich zu, diese Grenze zu überschreiten, wenn nur so ein Spitzenforscher von außerhalb der deutschen Hochschulen zu gewinnen oder zu halten ist. Für die Altersversorgung sind die unbefristeten Berufungs-, Bleibe- und besonderen Leistungsbezüge nach § 38 LBesGBW allerdings nur begrenzt ruhegehaltfähig: bis 21 Prozent des Grundgehalts in W2 und bis 28 Prozent in W3, jeweils nach mindestens zwei Jahren. In Ausnahmefällen sind bis zu 55 beziehungsweise 65 Prozent möglich. Im Regelfall bleibt das deutlich unter den 40 Prozent, die viele andere Länder gewähren.

Forschungs- und Lehrzulage

Wer Drittmittel für ein Forschungs- oder Lehrvorhaben einwirbt, kann nach § 60 LBesGBW eine zusätzliche Forschungs- und Lehrzulage erhalten. Sie stammt aus den eingeworbenen Mitteln, nicht aus dem Hochschulhaushalt, und bleibt vom Vergaberahmen unberührt. In der Regel ist sie auf den Jahresbetrag des Grundgehalts gedeckelt und nicht ruhegehaltfähig.

Familienzuschlag

Verheiratete und Eltern erhalten zusätzlich den Familienzuschlag (§ 41 LBesGBW). Die erste Stufe für Verheiratete liegt bei 175,51 € im Monat, je Kind kommen für die ersten beiden Kinder 153,45 € hinzu (Anlage 12, Stand 1. Februar 2025). Anders als etwa Nordrhein-Westfalen staffelt Baden-Württemberg diese Beträge nicht nach dem Wohnort, sie gelten landesweit einheitlich.

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Was bleibt vom Bruttogehalt netto übrig?

Eine allgemeingültige Netto-Zahl gibt es nicht, denn sie hängt von Steuerklasse, Konfession und Krankenversicherung ab. Die Richtung ist aber klar: Aus demselben Bruttogehalt zieht ein Beamter mehr heraus als ein Angestellter.

Der Hebel ist der Beamtenstatus. Ein verbeamteter Professor in Baden-Württemberg zahlt keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Vom Brutto gehen vor allem die Lohnsteuer und gegebenenfalls die Kirchensteuer ab. Die Krankheitskosten teilen sich die Beihilfe des Landes und eine private Krankenversicherung, die Altersversorgung übernimmt die Beamtenpension, in die auch die ruhegehaltfähigen Leistungsbezüge einfließen. Deshalb fällt das Netto bei gleichem Brutto höher aus als im Angestelltenverhältnis.

Im Ruhestand: Wie der Übergang in den Ruhestand abläuft, wie hoch das Ruhegehalt ausfällt und was bei der Titelführung (Professor a. D. und Professor em.) gilt, erklärt der Ratgeber Professor im Ruhestand.

Wann steigt die W-Besoldung in Baden-Württemberg?

Die genannten Beträge gelten seit dem 1. Februar 2025. Aus der Tarifeinigung der Länder vom Februar 2026 folgt die nächste Anpassung, die Baden-Württemberg systemgerecht auf seine Beamten überträgt. Vorgesehen sind drei Schritte: 2,8 Prozent mehr Grundgehalt rückwirkend zum 1. April 2026, weitere 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Das Besoldungsgesetz war im Frühjahr 2026 noch im Verfahren, eine vorgriffsweise Auszahlung ist vor der Sommerpause geplant.

Da das Land keine Erfahrungsstufen kennt, ist diese allgemeine Anpassung der einzige Weg, auf dem das Grundgehalt wächst. Den automatischen Aufstieg über die Dienstjahre, wie ihn Bayern, Hessen und Sachsen vorsehen, gibt es in Baden-Württemberg nicht.

Wie steht Baden-Württemberg im Ländervergleich?

Seit jedes Land eigenständig regelt, gehen die Grundgehälter weit auseinander. Beim Einstieg führt Baden-Württemberg das Feld der Länder an, in W2 wie in W3. Die folgende Tabelle stellt die Einstiegsbeträge (Stufe 1) aller sechzehn Länder dem Bund gegenüber, sortiert nach dem W3-Grundgehalt.

Bund/LandW2 (Stufe 1)W3 (Stufe 1)
Bund7.658,48 €8.654,08 €
Baden-Württemberg7.451,06 €8.429,84 €
Brandenburg7.114,57 €8.407,12 €
Berlin7.117,23 €8.118,77 €
Hamburg6.897,03 €8.116,18 €
Bremen6.857,22 €8.074,70 €
Bayern6.824,23 €8.038,92 €
Thüringen7.000,61 €7.891,75 €
Schleswig-Holstein6.965,27 €7.859,13 €
Mecklenburg-Vorpommern6.732,92 €7.813,33 €
Saarland6.732,58 €7.809,22 €
Sachsen-Anhalt7.029,23 €7.776,55 €
Nordrhein-Westfalen7.051,97 €7.767,45 €
Hessen6.988,15 €7.748,39 €
Sachsen6.825,55 €7.689,59 €
Rheinland-Pfalz6.777,04 €7.661,69 €
Niedersachsen6.914,90 €7.503,91 €

Einstiegswerte (Stufe 1) der W-Grundgehälter. Bund, Bayern, Hessen und Sachsen steigen über Erfahrungsstufen darüber hinaus. Bremen und Hamburg sind einschließlich ihres garantierten Grundleistungsbezugs ausgewiesen. Quelle: Hochschullehrerbund (hlb), Stand 1. Mai 2026.

Beim Berufungseinstieg ist Baden-Württemberg damit das attraktivste Land. Über die gesamte Laufbahn gerechnet schmilzt der Vorsprung, weil die Stufen-Länder aufholen und am Ende überholen. Wie groß der Abstand am konkreten Lehrstuhl ausfällt, hängt ohnehin stärker von den frei verhandelten Leistungsbezügen ab als vom Grundgehalt.

Aktuelle Professuren in Baden-Württemberg

Aktuell sind 49 Professuren an Hochschulen in Baden-Württemberg ausgeschrieben. Eine Auswahl offener Stellen, mit Angabe der Besoldungsgruppe, soweit die Hochschule sie nennt:

Fazit

Baden-Württemberg zahlt mit 7.451,06 € in W2 und 8.429,84 € in W3 die höchsten W-Grundgehälter der Länder, dazu 5.960,63 € in W1, alle als festen Sockel ohne Erfahrungsstufen. Das macht das Land beim Einstieg besonders attraktiv, während Stufen-Länder über die Jahre aufholen. Den Ausschlag geben am Ende die frei verhandelten Leistungsbezüge und die für 2026 bis 2028 beschlossenen Anpassungen. Ein Stellenangebot lässt sich daher erst dann richtig einordnen, wenn man Grundgehalt, Leistungsbezüge und anstehende Erhöhung zusammen betrachtet.

Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!

FAQ: Häufige Fragen zur W-Besoldung in Baden-Württemberg

Wie viel verdient ein W3-Professor in Baden-Württemberg?

Das W3-Grundgehalt beträgt in Baden-Württemberg 8.429,84 € im Monat (Stand 2026) und ist damit der höchste Landeswert beim Einstieg. Es ändert sich nicht mit der Dienstzeit. Hinzu kommen Leistungsbezüge und der Familienzuschlag; ein separates Weihnachtsgeld gibt es nicht, da die Sonderzahlung im Grundgehalt steckt.

Hat Baden-Württemberg die höchste W-Besoldung?

Bei W2 und W3 ja: Das sind die höchsten Grundgehälter unter den sechzehn Ländern, höher zahlt nur der Bund. Weil Baden-Württemberg jedoch keine Erfahrungsstufen kennt, übertreffen die Stufen-Länder Bayern, Hessen und Sachsen den festen baden-württembergischen Wert in ihren Endstufen.

Hat Baden-Württemberg Erfahrungsstufen in der W-Besoldung?

Nein. Das W-Grundgehalt ist ein fester Betrag. Erfahrungsstufen, die mit den Dienstjahren steigen, gibt es nur beim Bund sowie in Bayern, Hessen und Sachsen. In Baden-Württemberg wächst das Einkommen allein über die Leistungsbezüge und die allgemeine Besoldungsanpassung.

Was verdient eine Juniorprofessur (W1) in Baden-Württemberg?

W1 wird in Baden-Württemberg mit einem Festbetrag von 5.960,63 € im Monat besoldet (Stand 2025). Bei der Berufung kann zusätzlich eine Zulage nach § 59 LBesGBW gewährt werden. Die Juniorprofessur ist befristet, in der Regel auf drei plus drei Jahre.

Zahlt Baden-Württemberg Weihnachtsgeld an Professoren?

Nicht als eigene Zahlung. Die frühere Sonderzahlung ist in Baden-Württemberg in das Grundgehalt eingerechnet und erscheint deshalb nicht gesondert auf der Abrechnung.

Wann wird die W-Besoldung in Baden-Württemberg erhöht?

Die aktuelle Tabelle gilt seit dem 1. Februar 2025. Aus der Tarifeinigung vom Februar 2026 folgen drei Schritte: plus 2,8 Prozent rückwirkend zum 1. April 2026, plus 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und plus 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Das Besoldungsgesetz war im Frühjahr 2026 noch im Verfahren.

Was ist die Forschungs- und Lehrzulage?

Nach § 60 LBesGBW können Professoren, die Drittmittel einwerben, aus diesen Mitteln eine zusätzliche Zulage erhalten. Sie wird nicht aus dem Hochschulhaushalt gezahlt und zählt nicht in den Vergaberahmen, kommt also obendrauf. In der Regel ist sie auf ein Jahresgrundgehalt begrenzt.

Bleibt einem verbeamteten Professor mehr netto?

Meistens ja. Da verbeamtete Professoren keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung leisten, mindern vor allem Lohn- und gegebenenfalls Kirchensteuer das Brutto. Die Krankheitskosten tragen Beihilfe und private Versicherung gemeinsam. Aus demselben Bruttogehalt ergibt sich dadurch ein höheres Netto als bei Angestellten.