W-Besoldung in Sachsen: Professorengehälter für W1, W2 und W3 (Stand 2026)

Professoren werden nach der Besoldungsordnung W bezahlt, die jedes Land selbst regelt. In Sachsen startet eine W3-Professur bei 7.689,59 € und damit im hinteren Drittel der Länder, erreicht über vier Erfahrungsstufen aber 9.159,56 €, die höchste W3-Endstufe aller sechzehn Länder. Hinzu kommt eine Besonderheit, die kein anderes Land kennt: eine monatliche Sonderzahlung für W2 und W3. Dieser Beitrag zeigt die sächsischen W-Tabellen 2026 und erklärt, welche Leistungsbezüge, Zulagen und Erhöhungen über das Grundgehalt hinaus das Einkommen bestimmen.

Veröffentlicht: 31.05.202610 min Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • W2 beginnt bei 6.825,55 €, W3 bei 7.689,59 € brutto im Monat (Grundgehalt Stufe 1, Stand Februar 2025).
  • W1 (Juniorprofessur) startet mit 5.567,90 € und steigt nach erfolgreicher Zwischenevaluation auf 6.011,66 €. Sachsen ist eines der wenigen Länder, die W1 überhaupt staffeln.
  • W2 und W3 wachsen über vier Erfahrungsstufen im fünfjährigen Rhythmus. W3 erreicht in der Endstufe 9.159,56 € und damit den höchsten Wert aller sechzehn Länder.
  • Sachsen zahlt als einziges Land eine monatliche Sonderzahlung für W2 und W3 in Höhe von 4,1 Prozent des Grundgehalts, bei einer W3-Professur in Stufe 1 also rund 315 € pro Monat zusätzlich.
  • Aus dem TdL-Tarifergebnis überträgt das Land +2,8 Prozent ab 1. April 2026, danach +2,0 Prozent ab März 2027 und +1,0 Prozent ab Januar 2028.

Was ist die W-Besoldung in Sachsen?

Die Besoldungsordnung W regelt die Bezahlung verbeamteter Professoren an staatlichen Hochschulen. Wie hoch sie ausfällt, legt seit der Föderalismusreform 2006 jedes Land selbst fest. Maßgeblich ist in Sachsen das Sächsische Besoldungsgesetz (SächsBesG), das die Grundgehälter in seinen Anlagen und die Leistungsbezüge in den §§ 34 bis 37 ausgestaltet.

Ein Professorengehalt setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem festen Grundgehalt nach der W-Tabelle und den Leistungsbezügen, die bei der Berufung individuell verhandelt werden. Wie die Besoldungsordnung W entstanden ist, wie sie 2002 die ältere C-Besoldung ablöste und worin sich Bund und Länder unterscheiden, behandelt der übergeordnete Ratgeber zur W-Besoldung. Hier geht es um die sächsischen Besonderheiten.

Davon gibt es zwei, die das Land von der Mehrheit abheben. Die erste ist die Stufen-Struktur: Während dreizehn der sechzehn Länder ein flaches Grundgehalt ohne Stufen zahlen, hebt Sachsen W2 und W3 über vier Erfahrungsstufen an, und sogar W1 steigt nach der Zwischenevaluation einmal auf. Die zweite betrifft die Sonderzahlung. Wo andere Länder ein Weihnachtsgeld einmal im Dezember überweisen oder es längst ins Grundgehalt eingerechnet haben, zahlt Sachsen seinen W2- und W3-Professoren einen festen Aufschlag mit jedem Monatsgehalt.

Wie hoch ist das W-Grundgehalt in Sachsen?

Die W-Besoldung kennt drei Gruppen für unterschiedliche Stationen der wissenschaftlichen Laufbahn. Die folgenden Beträge sind monatliche Brutto-Grundgehälter und gelten in Sachsen seit dem 1. Februar 2025. Familienzuschlag, Leistungsbezüge und die monatliche Sonderzahlung kommen hinzu.

GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4
W15.567,90 €6.011,66 €
W26.825,55 €7.172,54 €7.519,52 €7.954,66 €
W37.689,59 €8.145,75 €8.601,94 €9.159,56 €

Grundgehälter: Hochschullehrerbund (hlb) und Sächsisches Besoldungsgesetz, Stand 1. Februar 2025. Bei W1 bezeichnet Stufe 2 das angehobene Grundgehalt nach erfolgreicher Zwischenevaluation.

Mit W1 beginnt die Juniorprofessur, befristet auf zunächst drei Jahre und nach erfolgreicher Zwischenevaluation um drei weitere verlängerbar. Anders als die meisten Länder hält Sachsen das W1-Grundgehalt nicht konstant, sondern hebt es mit der Verlängerung des Beamtenverhältnisses von 5.567,90 € auf 6.011,66 € an. W2 und W3 sind unbefristet. In W2 ist die Mehrzahl der sächsischen Professuren eingruppiert. An den Hochschulen für angewandte Wissenschaften bildet diese Gruppe zugleich die Obergrenze. W3 steht an den Universitäten für den Lehrstuhl und für Leitungsämter wie das des Rektors.

Der Stufen-Aufstieg läuft über fünfzehn Jahre. Von Stufe 1 in Stufe 2 geht es nach fünf Jahren, jede weitere Stufe folgt nach jeweils fünf weiteren Dienstjahren. Wer 2010 mit einer W3-Professur antrat und seither in Sachsen verbeamtet ist, sitzt heute in der Endstufe. Das Grundgehalt liegt dann bei 9.159,56 € gegenüber 7.689,59 € beim Einstieg, also fast 1.470 € mehr im Monat. In W2 verläuft der Aufstieg parallel von 6.825,55 € auf 7.954,66 €.

Damit unterscheidet sich Sachsen deutlich von der Mehrheit der Länder. Der Einstieg in W3 liegt mit 7.689,59 € im hinteren Drittel, doch die Endstufe von 9.159,56 € ist der höchste W3-Wert aller sechzehn Länder. Nur der Bund zahlt mit 9.613,96 € in der Spitze noch mehr. Wer eine sächsische Professur über die volle Laufbahn ausübt, holt also einen erheblichen Teil seines Einkommens erst über die Erfahrungsstufen herein.

Woraus besteht das Professorengehalt in Sachsen?

Am Grundgehalt allein lässt sich das tatsächliche Einkommen nicht ablesen. Über die feste W-Tabelle hinaus bestimmen die Leistungsbezüge, die monatliche Sonderzahlung und der Familienzuschlag, was am Monatsende ankommt.

Leistungsbezüge

Der § 34 SächsBesG regelt die Leistungsbezüge für Beamte der Gruppen W 2 und W 3 und kennt drei Arten:

  • Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge werden bei der Berufung oder zur Abwehr eines auswärtigen Rufs ausgehandelt und können befristet oder unbefristet gewährt werden. Eine neue oder höhere Gewährung ist im Regelfall frühestens drei Jahre nach der letzten möglich.
  • Besondere Leistungsbezüge honorieren über Jahre erbrachte Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung oder Nachwuchsförderung.
  • Funktions-Leistungsbezüge entlohnen Ämter in der Hochschulselbstverwaltung oder der Hochschulleitung.

Im Einzelfall dürfen die Gesamtbezüge den Wert der Besoldungsgruppe B 10 übersteigen, wenn dies erforderlich ist, um einen Professor aus dem Bereich außerhalb der deutschen Hochschulen zu gewinnen oder seinen Verbleib zu sichern. Für die Altersversorgung sind unbefristet gewährte Berufungs-, Bleibe- und besondere Leistungsbezüge nach § 35 SächsBesG bis zu insgesamt 30 Prozent des Endgrundgehalts für ruhegehaltfähig erklärt werden, sofern sie mindestens zwei Jahre bezogen wurden. Für einen kleinen, gesetzlich gedeckelten Anteil der Stellen sind höhere Quoten von bis zu 40, 50 oder 65 Prozent möglich. Funktions-Leistungsbezüge werden gesondert ruhegehaltfähig, wenn das Amt mindestens fünf Jahre wahrgenommen wurde.

Über den einzelnen Berufungsfall hinaus zieht der Vergaberahmen die Linie. Nach § 36 SächsBesG müssen die durchschnittlich gewährten Leistungsbezüge einem festgelegten Besoldungsdurchschnitt entsprechen. Diesen macht das Staatsministerium der Finanzen bekannt. Ab 2026 liegt er im Universitätsbereich bei 114.311 € und im Fachhochschulbereich bei 98.322 € je Professur, nach 113.814 € beziehungsweise 97.895 € im Jahr 2025. Bis zu zwei Prozent darf der Wert pro Jahr überschritten werden. Der Besoldungsdurchschnitt begrenzt damit den Spielraum der Hochschule für Leistungsbezüge insgesamt.

Forschungs- und Lehrzulage

Wer Drittmittel privater Dritter für ein Forschungs- oder Lehrvorhaben einwirbt und das Projekt durchführt, kann nach § 37 SächsBesG für die Dauer des Drittmittelflusses eine zusätzliche Zulage erhalten. Sie wird aus den Drittmitteln finanziert, ist nicht ruhegehaltfähig und darf das jeweilige Jahresgrundgehalt nur in Ausnahmefällen überschreiten. Eine Lehrzulage ist ausgeschlossen, wenn die Lehrtätigkeit zur regulären Lehrverpflichtung zählt.

Monatliche Sonderzahlung und Familienzuschlag

Die Sonderzahlung ist die auffälligste sächsische Eigenheit. Während die übrigen Länder ihr Weihnachtsgeld einmal jährlich auszahlen oder es ins Grundgehalt eingerechnet haben, gewährt Sachsen den W-Gruppen nach § 64a SächsBesG eine monatliche Sonderzahlung. Sie beträgt 4,1 Prozent der Summe aus Grundgehalt, Amtszulagen und Zuschlag und wird mit jedem Monatsbezug ausgezahlt. Auf eine W3-Professur in Stufe 1 entfallen damit rund 315 € pro Monat zusätzlich, auf eine W2-Professur rund 280 €. Über das Jahr summiert sich das auf gut 3.780 € beziehungsweise rund 3.360 €, und der Betrag wächst mit jeder Erfahrungsstufe und jeder allgemeinen Besoldungsanpassung weiter.

Verheiratete und Eltern erhalten zusätzlich den Familienzuschlag. Die Stufe 1 für verheiratete Beamte beträgt 271,90 € im Monat, die Stufe 2 mit einem Kind 543,80 € (Stand 1. Februar 2025). Für das zweite Kind kommen weitere 271,90 € hinzu, ab dem dritten Kind je 773,59 €. Anders als Nordrhein-Westfalen oder Bayern knüpft Sachsen den Familienzuschlag nicht an Mietenstufe oder Ortsklasse, er gilt landesweit einheitlich.

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Was bleibt vom Bruttogehalt netto übrig?

Eine pauschale Netto-Zahl lässt sich nicht angeben, denn sie hängt von Steuerklasse, Konfession und Krankenversicherung ab. Die Richtung ist trotzdem klar: Aus demselben Brutto holt ein Beamter mehr heraus als ein Angestellter.

Der Hebel ist der Beamtenstatus. Ein verbeamteter Professor in Sachsen zahlt keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Vom Bruttogehalt gehen vor allem die Lohn- und gegebenenfalls die Kirchensteuer ab. Die Krankheitskosten tragen die Beihilfe des Freistaats und eine ergänzende private Krankenversicherung. Die Altersversorgung läuft über die Beamtenpension, in die auch die ruhegehaltfähigen Leistungsbezüge einfließen. Dadurch fällt das Netto bei gleichem Brutto höher aus als im Angestelltenverhältnis.

Wann steigt die W-Besoldung in Sachsen?

Sachsen gehört zur Tarifgemeinschaft deutscher Länder und überträgt deren Tarifergebnis vom 14. Februar 2026 auf die Beamten. Das Land war dabei nach eigenen Angaben das erste mit abgeschlossenem Gesetzgebungsverfahren. Die Anpassung erfolgt in drei Schritten: plus 2,8 Prozent zum 1. April 2026, plus 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und plus 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028.

Neben dieser allgemeinen Anpassung wirkt der Stufenaufstieg im fünfjährigen Rhythmus, und auch die monatliche Sonderzahlung wächst mit, weil sie an den allgemeinen Besoldungsanpassungen teilnimmt. Alle drei Effekte addieren sich über die Laufbahn.

Wie steht Sachsen im Ländervergleich?

Seit jedes Land eigenständig regelt, gehen die Grundgehälter weit auseinander. Sachsen liegt beim Einstieg in W3 mit 7.689,59 € im hinteren Drittel, zieht über die vier Erfahrungsstufen aber bis an die Spitze. Die folgende Tabelle stellt die Einstiegsbeträge (Stufe 1) aller sechzehn Länder dem Bund gegenüber, sortiert nach dem W3-Grundgehalt.

Bund/LandW2 (Stufe 1)W3 (Stufe 1)
Bund7.658,48 €8.654,08 €
Baden-Württemberg7.451,06 €8.429,84 €
Brandenburg7.114,57 €8.407,12 €
Berlin7.117,23 €8.118,77 €
Hamburg6.897,03 €8.116,18 €
Bremen6.857,22 €8.074,70 €
Bayern6.824,23 €8.038,92 €
Thüringen7.000,61 €7.891,75 €
Schleswig-Holstein6.965,27 €7.859,13 €
Mecklenburg-Vorpommern6.732,92 €7.813,33 €
Saarland6.732,58 €7.809,22 €
Sachsen-Anhalt7.029,23 €7.776,55 €
Nordrhein-Westfalen7.051,97 €7.767,45 €
Hessen6.988,15 €7.748,39 €
Sachsen6.825,55 €7.689,59 €
Rheinland-Pfalz6.777,04 €7.661,69 €
Niedersachsen6.914,90 €7.503,91 €

Einstiegswerte (Stufe 1) der W-Grundgehälter. Bund, Bayern, Hessen und Sachsen steigen über Erfahrungsstufen darüber hinaus. Bremen und Hamburg sind einschließlich ihres garantierten Grundleistungsbezugs ausgewiesen. Quelle: Hochschullehrerbund (hlb), Stand 1. Mai 2026.

Das eigentliche Bild zeigt sich erst über die Laufbahn. Während ein flaches Grundgehalt wie in Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen über die gesamten Dienstjahre auf seinem Einstiegswert bleibt, steigt das sächsische W3 in derselben Zeit von 7.689,59 € auf 9.159,56 €. Das ist die höchste W3-Endstufe aller Länder, vor Hessen mit 8.958,89 € und Bayern mit 8.646,23 €. Hinzu kommt die monatliche Sonderzahlung, die das Jahresgehalt um gut 3.700 € erhöht und mit den Stufen weiter wächst. In Ländern mit integrierter Sonderzahlung steckt diese Summe bereits im Grundgehalt, in Brandenburg fällt sie ganz weg.

Aktuelle Professuren in Sachsen

Aktuell sind 28 Professuren an Hochschulen in Sachsen ausgeschrieben. Eine Auswahl offener Stellen, mit Angabe der Besoldungsgruppe, soweit die Hochschule sie nennt:

Fazit

Sachsen lohnt sich für die lange Perspektive. Der Einstieg in W3 liegt im hinteren Drittel der Länder, doch über vier Erfahrungsstufen klettert das Grundgehalt auf 9.159,56 € und damit höher als in jedem anderen Land. Wer einsteigt, beginnt mit 6.825,55 € in W2 oder 7.689,59 € in W3 und wächst über fünfzehn Dienstjahre auf 7.954,66 € beziehungsweise 9.159,56 €. Hinzu kommen die individuell verhandelten Leistungsbezüge, die monatliche Sonderzahlung von 4,1 Prozent und der Familienzuschlag. Wer ein sächsisches Stellenangebot einordnen will, sollte Grundgehalt, Stufenposition, Leistungsbezüge und die monatliche Sonderzahlung gemeinsam betrachten.

Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!

FAQ: Häufige Fragen zur W-Besoldung in Sachsen

Wie viel verdient ein W3-Professor in Sachsen?

Das W3-Grundgehalt beginnt in Sachsen bei 7.689,59 € im Monat (Stand Februar 2025). Über vier Erfahrungsstufen wächst es im fünfjährigen Rhythmus auf 8.145,75 €, 8.601,94 € und schließlich 9.159,56 € in der Endstufe, den höchsten W3-Wert aller Länder. Hinzu kommen die individuell verhandelten Leistungsbezüge, der Familienzuschlag und die monatliche Sonderzahlung von 4,1 Prozent.

Hat Sachsen Erfahrungsstufen in der W-Besoldung?

Ja. W2 und W3 steigen über vier Stufen im fünfjährigen Rhythmus, die Endstufe wird nach fünfzehn Dienstjahren erreicht. Auch W1 ist gestaffelt und steigt nach erfolgreicher Zwischenevaluation einmal an. Damit gehört Sachsen zu den nur vier Besoldungsordnungen mit Stufen, neben dem Bund, Bayern und Hessen. Die übrigen zwölf Länder zahlen ein flaches Grundgehalt.

Was verdient eine Juniorprofessur (W1) in Sachsen?

W1 startet in Sachsen mit 5.567,90 € im Monat und steigt nach erfolgreicher Zwischenevaluation auf 6.011,66 € (Stand 1. Februar 2025). Sachsen ist damit eines der wenigen Länder, die das W1-Grundgehalt überhaupt anheben. Die Juniorprofessur ist befristet, üblicherweise auf drei plus drei Jahre.

Zahlt Sachsen Weihnachtsgeld an Professoren?

Sachsen zahlt kein klassisches Weihnachtsgeld im Dezember, sondern eine monatliche Sonderzahlung. Für W2 und W3 beträgt sie nach § 64a SächsBesG 4,1 Prozent der Summe aus Grundgehalt, Amtszulagen und Zuschlag und wird mit jedem Monatsbezug ausgezahlt. Auf eine W3-Professur in Stufe 1 entfallen damit rund 315 € pro Monat zusätzlich, über das Jahr gut 3.780 €.

Wann wird die W-Besoldung in Sachsen erhöht?

Die aktuelle Tabelle gilt seit dem 1. Februar 2025. Aus dem TdL-Tarifergebnis vom 14. Februar 2026 überträgt das Land drei Schritte auf die Beamten: plus 2,8 Prozent zum 1. April 2026, plus 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und plus 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Sachsen war nach eigenen Angaben das erste Land mit abgeschlossenem Gesetzgebungsverfahren.

Warum ist die W3-Endstufe in Sachsen so hoch?

Der Einstieg in W3 liegt mit 7.689,59 € im hinteren Drittel der Länder, doch über vier Erfahrungsstufen steigt das Grundgehalt auf 9.159,56 €. Das ist der höchste W3-Wert aller sechzehn Länder. Nur der Bund zahlt in der Spitze noch mehr. Ein großer Teil des Einkommens wird also erst über die Dienstjahre erreicht.

Was ist die Forschungs- und Lehrzulage?

Nach § 37 SächsBesG können Professoren, die Mittel privater Dritter für ein Forschungs- oder Lehrvorhaben einwerben, aus diesen Mitteln eine zusätzliche Zulage erhalten. Sie wird nicht aus dem Hochschulhaushalt gezahlt und ist nicht ruhegehaltfähig. In einem Kalenderjahr darf sie 100 Prozent des jeweiligen Jahresgrundgehalts nicht überschreiten.

Bleibt einem verbeamteten Professor mehr netto?

Meistens ja. Da verbeamtete Professoren keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung leisten, mindern vor allem Lohn- und gegebenenfalls Kirchensteuer das Brutto. Die Krankheitskosten tragen die Beihilfe des Freistaats und eine private Krankenversicherung gemeinsam. Aus demselben Bruttogehalt ergibt sich dadurch ein höheres Netto als bei Angestellten.