Das Wichtigste in Kürze
- W2 liegt bei 6.965,27 €, W3 bei 7.859,13 € brutto im Monat (Grundgehalt, Stand seit 1.11.2024).
- W1 (Juniorprofessur) ist ein Festbetrag von 5.362,51 €.
- Das Grundgehalt ist flach, ohne Erfahrungsstufen. Es wächst über Leistungsbezüge und die allgemeine Besoldungsanpassung.
- Ein einkommensabhängiger Familienergänzungszuschlag (§ 45a SHBesG) staffelt die Besoldung nach Familie und Einkommen. Eine allgemeine Jahressonderzahlung gibt es für die W-Gruppen nicht.
- Eine mehrstufige Erhöhung (rund 3,2 % für 2025, je 4,0 % und 3,8 % für 2026 und 2027) ist vorgesehen. Sie liegt als Eckpunkte vor und ist noch nicht beschlossen.
Was ist die W-Besoldung in Schleswig-Holstein?
Die Besoldungsordnung W ist die Gehaltsordnung für verbeamtete Professoren an staatlichen Hochschulen. Seit der Föderalismusreform 2006 legt jedes Land ihre Höhe selbst fest. In Schleswig-Holstein ist das Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (SHBesG) die maßgebliche Grundlage. Es regelt die W-Tabellen, die Leistungsbezüge und den Familienzuschlag samt einem im Ländervergleich seltenen Zusatz, dem Familienergänzungszuschlag.
Ein Professorengehalt besteht aus zwei Teilen: dem festen Grundgehalt nach der W-Tabelle und den individuell verhandelten Leistungsbezügen. Wie die Besoldungsordnung W entstanden ist, wie sie die ältere C-Besoldung abgelöst hat und worin sich Bund und Länder unterscheiden, erläutert der übergeordnete Ratgeber zur W-Besoldung. Hier stehen die schleswig-holsteinischen Besonderheiten im Vordergrund.
Diese Besonderheiten reichen weiter als in vielen anderen Ländern. Bei einer Reform 2013 hob das Land die W-Grundgehälter deutlich an und rechnete im Gegenzug einen Teil der zuvor gewährten Leistungsbezüge darauf an. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Konstruktion als verfassungskonform bestätigt. Hinzu kommt der einkommensabhängige Familienergänzungszuschlag, der die Alimentation an Familienstand und Verdienst koppelt. Wie überall in der W-Besoldung ist das Grundgehalt flach, also ohne Erfahrungsstufen, und steht ab dem ersten Diensttag fest.
Wie hoch ist das W-Grundgehalt in Schleswig-Holstein?
Die W-Besoldung kennt drei Gruppen für verschiedene Stationen der wissenschaftlichen Laufbahn. Die folgenden Beträge sind monatliche Brutto-Grundgehälter und gelten in Schleswig-Holstein seit dem 1. November 2024. Familienzuschlag, Familienergänzungszuschlag und Leistungsbezüge kommen hinzu.
| Gruppe | Typische Position | Grundgehalt / Monat |
|---|---|---|
| W1 | Juniorprofessur | 5.362,51 € |
| W2 | Professur, Fachhochschulprofessur | 6.965,27 € |
| W3 | Lehrstuhl, ordentliche Professur, Leitungsämter | 7.859,13 € |
Grundgehälter: Besoldungstabelle Schleswig-Holstein und Hochschullehrerbund (hlb), Stand 1. November 2024. Einordnung der Positionen: akademische-jobs.de.
W1 steht für die Juniorprofessur, befristet auf zunächst drei Jahre und nach erfolgreicher Zwischenevaluation um weitere drei verlängerbar. W2 und W3 sind unbefristet. In W2 ist die Mehrzahl der schleswig-holsteinischen Professuren eingruppiert. An den Hochschulen für angewandte Wissenschaften bildet diese Gruppe zugleich die Spitze. W3 ist an den Universitäten in Kiel, Lübeck und Flensburg dem Lehrstuhl und den Leitungsämtern vorbehalten.
Eine Eigenheit fällt sofort auf: Eine allgemeine Jahressonderzahlung, das frühere Weihnachtsgeld, erhalten die höheren Besoldungsgruppen in Schleswig-Holstein nicht mehr. Für Professoren bleibt allein ein kinderbezogener Sonderbetrag von 400 € je Kind im Jahr. Das Land zählt damit zu den sparsamsten bei der Sonderzahlung, vergleichbar mit Brandenburg, das gar keine mehr kennt. Das laufende Grundgehalt steht dafür im Mittelpunkt, und genau dort setzt die für 2025 bis 2027 vorgesehene Anhebung an.
Woraus besteht das Professorengehalt in Schleswig-Holstein?
Am Grundgehalt allein lässt sich das tatsächliche Einkommen nicht ablesen. Den variablen Teil bilden die Leistungsbezüge, und weil das Land keine Erfahrungsstufen kennt, sind sie über die gesamte Laufbahn der wichtigste individuell beeinflussbare Hebel. Das SHBesG gliedert sie in eigene Paragraphen.
Leistungsbezüge
Das SHBesG kennt drei Arten von Leistungsbezügen, die Professoren der Gruppen W 2 und W 3 zustehen können, jede in einem eigenen Paragraphen:
- Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge nach § 33 SHBesG, verhandelt bei der Berufung oder zur Abwehr eines auswärtigen Rufs.
- Besondere Leistungsbezüge nach § 34 SHBesG für herausragende Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung oder Nachwuchsförderung.
- Funktions-Leistungsbezüge nach § 35 SHBesG für die Wahrnehmung von Ämtern in der Hochschulleitung oder der Selbstverwaltung, für die Dauer der Funktion.
Im Einzelfall sind die Gesamtbezüge auf den Wert der Besoldungsgruppe B 10 gedeckelt, mit der üblichen Ausnahme zur Gewinnung herausragender Wissenschaftler von außerhalb. Für die Altersversorgung sind unbefristet gewährte Leistungsbezüge nach mindestens zwei Jahren bis zu 34 Prozent des Grundgehalts ruhegehaltfähig (§ 36 SHBesG), befristete nach zehn Jahren. Über diese Grenze hinaus lassen sie sich unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 68 Prozent für ruhegehaltfähig erklären. Eine Besonderheit prägt das Land seit 2013: Die damalige Anhebung der Grundgehälter wurde mit einer Anrechnung zuvor gewährter Leistungsbezüge verbunden, was das Bundesverwaltungsgericht als zulässig bestätigt hat.
Forschungs-, Lehr- und Transferzulage
Wer Mittel privater Dritter für ein Vorhaben einwirbt und es im Hauptamt durchführt, kann nach § 37 SHBesG eine zusätzliche, nicht ruhegehaltfähige Zulage erhalten. Schleswig-Holstein fasst sie weiter als die meisten Länder: Neben Forschung und Lehre nennt das Gesetz ausdrücklich den Transfer, also den Wissens- und Technologietransfer in Wirtschaft und Gesellschaft. Die Zulage wird aus den eingeworbenen Mitteln finanziert und belastet den Hochschulhaushalt nicht. Zusammen dürfen die Zulagen jährlich 100 Prozent des Jahresgrundgehalts nicht überschreiten.
Familienzuschlag und Familienergänzungszuschlag
Verheiratete und Eltern erhalten zusätzlich den Familienzuschlag. Die Stufe 1 für verheiratete W-Beamte beträgt 164,21 € im Monat, für das erste Kind kommen 186,20 € hinzu, für jedes weitere Kind steigt der kinderbezogene Anteil weiter. Darüber hinaus zahlt Schleswig-Holstein einen Familienergänzungszuschlag nach § 45a SHBesG. Anders als der klassische Familienzuschlag richtet er sich nach dem Familieneinkommen und nach der Kinderzahl. Damit stellt das Land sicher, dass die Besoldung auch für Familien amtsangemessen bleibt, eine Vorgabe, die das Bundesverfassungsgericht den Ländern in den vergangenen Jahren mehrfach in Erinnerung gerufen hat. Je nach Konstellation kann dieser Zuschlag das Monatseinkommen spürbar anheben.
Was bleibt vom Bruttogehalt netto übrig?
Eine pauschale Netto-Zahl lässt sich nicht seriös angeben, denn sie hängt von Steuerklasse, Konfession und Krankenversicherung ab. Eine Richtung gibt es dennoch: Aus demselben Brutto bleibt einem Beamten mehr als einem Angestellten.
Der Grund ist der Beamtenstatus. Schleswig-holsteinische Professoren sind in aller Regel verbeamtet und zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Vom Bruttogehalt gehen vor allem die Lohn- und gegebenenfalls die Kirchensteuer ab. Die Krankheitskosten teilen sich die Beihilfe des Landes und eine ergänzende private Krankenversicherung. Die Altersversorgung läuft über die Beamtenpension, in die auch die ruhegehaltfähigen Leistungsbezüge einfließen. Bei gleichem Brutto fällt das Netto damit höher aus als im Angestelltenverhältnis.
Im Ruhestand: Wie der Übergang in den Ruhestand abläuft, wie hoch das Ruhegehalt ausfällt und was bei der Titelführung (Professor a. D. und Professor em.) gilt, erklärt der Ratgeber Professor im Ruhestand.
Wann steigt die W-Besoldung in Schleswig-Holstein?
Die genannten Beträge gelten seit dem 1. November 2024. Anders als die meisten Länder, die die Tarifabschlüsse der Tarifgemeinschaft deutscher Länder eins zu eins übertragen, geht Schleswig-Holstein 2026 einen eigenen Weg. Nach mehreren verfassungsgerichtlichen Vorgaben zur amtsangemessenen Alimentation hat das Finanzministerium am 5. März 2026 Eckpunkte für eine mehrstufige Anhebung vorgestellt.
Vorgesehen sind rund 3,2 Prozent für 2025 (mindestens 125 €, rückwirkend), eine lineare Erhöhung um etwa 4,0 Prozent zum 1. Januar 2026 und eine weitere um rund 3,8 Prozent zum 1. Januar 2027. Für die W-Gruppen summiert sich das über alle Stufen auf gut elf Prozent. Zugleich soll der Familienergänzungszuschlag bedarfsgerecht angepasst werden. Diese Zahlen sind allerdings noch nicht in Kraft: Das Anpassungsgesetz soll erst vor der Sommerpause 2026 in den Landtag eingebracht werden. Bis dahin bleibt die Tabelle vom November 2024 maßgeblich. Da das Land keine Erfahrungsstufen kennt, ist diese allgemeine Anpassung neben den Leistungsbezügen der einzige Hebel, der das Grundgehalt unmittelbar bewegt.
Wie steht Schleswig-Holstein im Ländervergleich?
Seit jedes Land eigenständig regelt, gehen die Grundgehälter weit auseinander. Schleswig-Holstein ordnet sich beim W3-Grundgehalt im unteren Mittelfeld ein. Die folgende Tabelle stellt die Einstiegsbeträge (Stufe 1) aller sechzehn Länder dem Bund gegenüber, sortiert nach dem W3-Grundgehalt.
| Bund/Land | W2 (Stufe 1) | W3 (Stufe 1) |
|---|---|---|
| Bund | 7.658,48 € | 8.654,08 € |
| Baden-Württemberg | 7.451,06 € | 8.429,84 € |
| Brandenburg | 7.114,57 € | 8.407,12 € |
| Berlin | 7.117,23 € | 8.118,77 € |
| Hamburg | 6.897,03 € | 8.116,18 € |
| Bremen | 6.857,22 € | 8.074,70 € |
| Bayern | 6.824,23 € | 8.038,92 € |
| Thüringen | 7.000,61 € | 7.891,75 € |
| Schleswig-Holstein | 6.965,27 € | 7.859,13 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6.732,92 € | 7.813,33 € |
| Saarland | 6.732,58 € | 7.809,22 € |
| Sachsen-Anhalt | 7.029,23 € | 7.776,55 € |
| Nordrhein-Westfalen | 7.051,97 € | 7.767,45 € |
| Hessen | 6.988,15 € | 7.748,39 € |
| Sachsen | 6.825,55 € | 7.689,59 € |
| Rheinland-Pfalz | 6.777,04 € | 7.661,69 € |
| Niedersachsen | 6.914,90 € | 7.503,91 € |
Einstiegswerte (Stufe 1) der W-Grundgehälter. Bund, Bayern, Hessen und Sachsen steigen über Erfahrungsstufen darüber hinaus. Bremen und Hamburg sind einschließlich ihres garantierten Grundleistungsbezugs ausgewiesen. Quelle: Hochschullehrerbund (hlb), Stand 1. Mai 2026.
Mit 7.859,13 € in W3 liegt Schleswig-Holstein dicht hinter Thüringen und vor Mecklenburg-Vorpommern, also im unteren Mittelfeld. Diese Momentaufnahme greift jedoch zu kurz, denn sie bildet die für 2025 bis 2027 vorgesehene Anhebung noch nicht ab. Setzt der Landtag die Eckpunkte um, rückt das Land im Tableau spürbar nach oben. Hinzu kommt, dass der Vergleich nur das Grundgehalt zeigt. Den tatsächlichen Abstand bestimmen am Ende die individuell verhandelten Leistungsbezüge und, je nach Familiensituation, der Familienergänzungszuschlag.
Aktuelle Professuren in Schleswig-Holstein
Aktuell sind 4 Professuren an Hochschulen in Schleswig-Holstein ausgeschrieben. Eine Auswahl offener Stellen, mit Angabe der Besoldungsgruppe, soweit die Hochschule sie nennt:
Fazit
Schleswig-Holstein zahlt mit 6.965,27 € in W2 und 7.859,13 € in W3 ein W-Grundgehalt im unteren Mittelfeld, das jedoch vor einer mehrstufigen Anhebung steht. Die eigentlichen Besonderheiten liegen in der Struktur: Eine allgemeine Jahressonderzahlung gibt es für Professoren nicht, dafür einen einkommensabhängigen Familienergänzungszuschlag, der die Besoldung an die Familiensituation koppelt. Erfahrungsstufen kennt das Land nicht, das Gehalt wächst über Leistungsbezüge und die allgemeine Anpassung. Die Forschungszulage schließt ausdrücklich den Wissenstransfer ein. Wer ein schleswig-holsteinisches Stellenangebot bewerten will, sollte Grundgehalt, Leistungsbezüge, den Familienergänzungszuschlag und die anstehende Erhöhung gemeinsam betrachten.
Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!
FAQ: Häufige Fragen zur W-Besoldung in Schleswig-Holstein
Wie viel verdient ein W3-Professor in Schleswig-Holstein?
Das W3-Grundgehalt liegt in Schleswig-Holstein bei 7.859,13 € im Monat (Stand seit 1.11.2024) und damit im unteren Mittelfeld des Ländervergleichs. Es ändert sich nicht mit der Dienstzeit, weil das Land keine Erfahrungsstufen kennt. Hinzu kommen die individuell verhandelten Leistungsbezüge, der Familienzuschlag und der Familienergänzungszuschlag. Eine mehrstufige Erhöhung für 2025 bis 2027 ist vorgesehen, aber noch nicht beschlossen.
Zahlt Schleswig-Holstein Weihnachtsgeld an Professoren?
Eine allgemeine Jahressonderzahlung erhalten die höheren Besoldungsgruppen in Schleswig-Holstein nicht, und dazu zählen auch die Professoren der W-Besoldung. Es bleibt allein ein kinderbezogener Sonderbetrag von 400 € je Kind im Jahr. Damit gehört das Land zu den sparsamsten Ländern bei der Sonderzahlung.
Was ist der Familienergänzungszuschlag?
Der Familienergänzungszuschlag nach § 45a SHBesG ist ein Zuschlag, den Schleswig-Holstein zusätzlich zum klassischen Familienzuschlag zahlt. Er greift für die ersten beiden Kinder, wenn das Nettoeinkommen der Familie den Betrag unterschreitet, der für einen Abstand von 15 Prozent zur Grundsicherung nötig ist. Für das dritte und jedes weitere Kind gilt eine nach Kinderzahl gestaffelte Einkommensgrenze. So soll die Besoldung auch für Familien amtsangemessen bleiben. Die meisten anderen Länder kennen einen solchen einkommensabhängigen Zuschlag nicht.
Hat Schleswig-Holstein Erfahrungsstufen in der W-Besoldung?
Nein. Das W-Grundgehalt ist in Schleswig-Holstein ein fester Betrag. Erfahrungsstufen, die mit den Dienstjahren steigen, gibt es nur beim Bund sowie in Bayern, Hessen und Sachsen. Hier wächst das Einkommen ausschließlich über die Leistungsbezüge und die allgemeine Besoldungsanpassung.
Was verdient eine Juniorprofessur (W1) in Schleswig-Holstein?
W1 wird in Schleswig-Holstein mit einem Festbetrag von 5.362,51 € im Monat besoldet (Stand seit 1.11.2024). Die Juniorprofessur ist befristet, üblicherweise auf drei plus drei Jahre. Erfahrungsstufen sieht die Gruppe nicht vor.
Wann wird die W-Besoldung in Schleswig-Holstein erhöht?
Die aktuelle Tabelle gilt seit dem 1. November 2024. Das Finanzministerium hat am 5. März 2026 Eckpunkte für eine mehrstufige Anhebung vorgestellt: rund 3,2 Prozent für 2025 (mindestens 125 €), etwa 4,0 Prozent zum 1. Januar 2026 und rund 3,8 Prozent zum 1. Januar 2027. Das Gesetz dazu soll vor der Sommerpause 2026 in den Landtag eingebracht werden und ist noch nicht beschlossen.
Was ist die Forschungs-, Lehr- und Transferzulage?
Nach § 37 SHBesG können Professoren, die Mittel privater Dritter für ein Vorhaben einwerben, aus diesen Mitteln eine zusätzliche, nicht ruhegehaltfähige Zulage erhalten. Schleswig-Holstein bezieht dabei ausdrücklich den Transfer ein, also den Wissens- und Technologietransfer in Wirtschaft und Gesellschaft, nicht nur Forschung und Lehre. Die Zulage wird aus den eingeworbenen Mitteln finanziert und belastet den Hochschulhaushalt nicht. Sie ist auf 100 Prozent des Jahresgrundgehalts begrenzt.
Bleibt einem verbeamteten Professor mehr netto?
Meistens ja. Da verbeamtete Professoren keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung leisten, mindern vor allem Lohn- und gegebenenfalls Kirchensteuer das Brutto. Die Krankheitskosten tragen die Beihilfe des Landes und eine private Krankenversicherung gemeinsam. Aus demselben Bruttogehalt ergibt sich dadurch ein höheres Netto als bei Angestellten.



