Das Wichtigste in Kürze
- Das amtliche Grundgehalt beträgt 6.070,86 € in W2 und 7.290,01 € in W3 (Stand Februar 2025). Hinzu kommt ein garantierter Grundleistungsbezug von 826,17 €.
- Mit Grundleistungsbezug liegt eine W2-Professur damit bei 6.897,03 €, eine W3-Professur bei 8.116,18 € im Monat.
- W1 (Juniorprofessur) ist ein Festbetrag von 5.361,94 €.
- Das Grundgehalt ist flach, ohne Erfahrungsstufen, und Hamburg zahlt keine jährliche Sonderzahlung.
- Aus dem TdL-Tarifergebnis überträgt das Land +2,8 Prozent ab 1. April 2026, danach +2,0 Prozent ab März 2027 und +1,0 Prozent ab Januar 2028.
Was ist die W-Besoldung in Hamburg?
Die Besoldungsordnung W regelt die Bezahlung verbeamteter Professoren an staatlichen Hochschulen. Wie hoch sie ausfällt, legt seit der Föderalismusreform 2006 jedes Land selbst fest. In Hamburg ist das Hamburgische Besoldungsgesetz (HmbBesG) die maßgebliche Grundlage. Sein Hochschullehrer-Abschnitt ordnet das Grundgehalt, die Leistungsbezüge und die Forschungs- und Lehrzulage.
Ein Professorengehalt besteht aus zwei Teilen: dem festen Grundgehalt nach der W-Tabelle und den Leistungsbezügen, die bei der Berufung individuell verhandelt werden. Wie die Besoldungsordnung W entstanden ist, wie sie 2002 die ältere C-Besoldung ablöste und worin sich Bund und Länder unterscheiden, behandelt der übergeordnete Ratgeber zur W-Besoldung. Hier geht es um die Hamburger Besonderheiten.
Die wichtigste davon ist der Grundleistungsbezug. Hamburg zahlt ein amtliches W-Grundgehalt, das für sich genommen zu den niedrigeren im Ländervergleich zählt, und legt darauf einen festen Betrag, den jede berufene Professur erhält. Andere Länder haben diesen Aufschlag längst ins Grundgehalt eingerechnet, Hamburg weist ihn weiterhin gesondert aus. Nur Bremen kennt ein vergleichbares Modell.
Wie hoch ist das W-Grundgehalt in Hamburg?
Die W-Besoldung kennt drei Gruppen für unterschiedliche Stationen der wissenschaftlichen Laufbahn. Die folgenden Beträge sind monatliche Brutto-Werte und gelten in Hamburg seit dem 1. Februar 2025. Für W2 und W3 ist der garantierte Grundleistungsbezug bereits eingerechnet.
| Gruppe | Grundgehalt | Grundleistungsbezug | Summe / Monat |
|---|---|---|---|
| W1 | 5.361,94 € | — | 5.361,94 € |
| W2 | 6.070,86 € | 826,17 € | 6.897,03 € |
| W3 | 7.290,01 € | 826,17 € | 8.116,18 € |
Grundgehälter und Grundleistungsbezug: HAW Hamburg, Personalservice, sowie Hochschullehrerbund (hlb), Stand 1. Februar 2025. Der Grundleistungsbezug wird W1 nicht gewährt. Einordnung der Positionen: akademische-jobs.de.
Mit W1 beginnt die Juniorprofessur, befristet auf zunächst drei Jahre und nach erfolgreicher Zwischenevaluation um drei weitere verlängerbar. W2 und W3 sind unbefristet. In W2 ist die Mehrzahl der Hamburger Professuren eingruppiert. An den Hochschulen für angewandte Wissenschaften bildet diese Gruppe zugleich die Obergrenze. W3 steht an den Universitäten für den Lehrstuhl und für Leitungsämter wie das des Präsidenten.
Das Grundgehalt steht ab dem ersten Diensttag fest. Hamburg gehört zu den dreizehn Ländern, die ihr W-Grundgehalt ohne Erfahrungsstufen zahlen. Anders als beim Bund oder in Bayern, Hessen und Sachsen wächst es nicht mit den Dienstjahren. Über die Laufbahn bewegen sich die Bezüge allein über die Leistungsbezüge und die allgemeine Besoldungsanpassung.
Der Grundleistungsbezug verändert das Bild allerdings spürbar. Für sich genommen liegt das amtliche W3-Grundgehalt mit 7.290,01 € im hinteren Drittel der Länder. Zusammen mit den 826,17 € Grundleistungsbezug kommt eine W3-Professur jedoch auf 8.116,18 € und rückt damit in die obere Hälfte. Wer Hamburger Beträge mit anderen Ländern vergleicht, muss daher genau hinsehen, ob das nackte Grundgehalt oder die Summe einschließlich Grundleistungsbezug gemeint ist.
Woraus besteht das Professorengehalt in Hamburg?
Am Grundgehalt allein lässt sich das tatsächliche Einkommen nicht ablesen. Den variablen Teil bilden die Leistungsbezüge, deren Untergrenze in Hamburg gesetzlich gesichert ist.
Leistungsbezüge und Grundleistungsbezug
Das Hamburgische Besoldungsgesetz regelt die Leistungsbezüge in mehreren Paragraphen. Der Kern steht in § 33 HmbBesG: Aus Anlass von Berufungsverhandlungen wird einmalig ein unbefristeter Grundleistungsbezug gewährt. Jede in W2 oder W3 berufene Professur erhält ihn, unabhängig vom Verlauf der Verhandlung. Darüber hinaus unterscheidet das Gesetz drei verhandelbare Arten:
- Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge (§ 33) werden bei der Berufung oder zur Abwehr eines auswärtigen Rufs ausgehandelt. Neue oder höhere Beträge sollen frühestens drei Jahre nach der letzten Gewährung folgen.
- Besondere Leistungsbezüge (§ 34) honorieren herausragende Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung oder Nachwuchsförderung.
- Funktions-Leistungsbezüge (§ 35) entlohnen Ämter in der Hochschul- oder Fakultätsleitung.
Nach oben sind die Leistungsbezüge nach § 36 HmbBesG auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem W3-Grundgehalt und der Besoldungsgruppe B 10 begrenzt, mit ausdrücklichen Ausnahmen, um einen Professor aus dem Bereich außerhalb der deutschen Hochschulen zu gewinnen oder zu halten. Für die Altersversorgung sind der Grundleistungsbezug sowie für ruhegehaltfähig erklärte unbefristete Leistungsbezüge nach § 38 HmbBesG ruhegehaltfähig, sobald sie mindestens zwei Jahre bezogen wurden. Befristete Leistungsbezüge müssen dafür mindestens zehn Jahre gewährt worden sein. Insgesamt sind diese Leistungsbezüge bis zu 40 Prozent des Grundgehalts ruhegehaltfähig. Die zuständige Hochschulbehörde kann die Grenze im Einzelfall auf bis zu 80 Prozent anheben.
Forschungs- und Lehrzulage
Wer private oder öffentliche Mittel Dritter für ein Forschungs- oder Lehrvorhaben einwirbt und das Projekt durchführt, kann nach § 39 HmbBesG für die Dauer des Drittmittelflusses eine zusätzliche Zulage erhalten. Sie wird aus diesen Mitteln finanziert, fließt also nicht aus dem Hochschulhaushalt, und ist nicht ruhegehaltfähig. Jährlich darf sie das Jahresgrundgehalt der Professur nicht übersteigen. Eine Lehrzulage ist nur möglich, wenn die geförderte Lehrtätigkeit nicht auf die Lehrverpflichtung angerechnet wird.
Familienzuschlag
Verheiratete und Eltern erhalten zusätzlich den Familienzuschlag nach den §§ 44 und 45 HmbBesG. Die Stufe 1 für Verheiratete und ihnen Gleichgestellte beträgt 161,32 € im Monat (Stand Februar 2025), mit dem ersten Kind steigt der Zuschlag auf 349,20 €, mit dem zweiten auf 537,08 €. Ab dem dritten Kind fällt der kinderbezogene Anteil deutlich höher aus. Anders als Bayern oder Nordrhein-Westfalen knüpft Hamburg den Familienzuschlag nicht an eine Ortsklasse oder Mietenstufe.
Was bleibt vom Bruttogehalt netto übrig?
Eine pauschale Netto-Zahl lässt sich nicht angeben, denn sie hängt von Steuerklasse, Konfession und Krankenversicherung ab. Die Richtung ist trotzdem klar: Aus demselben Brutto holt ein Beamter mehr heraus als ein Angestellter.
Der Hebel ist der Beamtenstatus. Ein verbeamteter Professor in Hamburg zahlt keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Vom Bruttogehalt gehen vor allem die Lohn- und gegebenenfalls die Kirchensteuer ab. Die Krankheitskosten tragen die Beihilfe der Stadt und eine ergänzende private Krankenversicherung. Die Altersversorgung läuft über die Beamtenpension, in die auch der ruhegehaltfähige Grundleistungsbezug einfließt. Dadurch fällt das Netto bei gleichem Brutto höher aus als im Angestelltenverhältnis.
Im Ruhestand: Wie der Übergang in den Ruhestand abläuft, wie hoch das Ruhegehalt ausfällt und was bei der Titelführung (Professor a. D. und Professor em.) gilt, erklärt der Ratgeber Professor im Ruhestand.
Wann steigt die W-Besoldung in Hamburg?
Die genannten Beträge gelten seit dem 1. Februar 2025. Im Februar 2026 hat sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), in der Hamburg Mitglied ist, mit den Gewerkschaften auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Hamburg überträgt das Ergebnis auf die Beamten. Die erste Stufe hebt die Bezüge zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent an, mindestens jedoch um 100 €. Die rückwirkende Auszahlung ist noch für das Jahr 2026 vorgesehen.
Zwei weitere Schritte folgen aus demselben Tarifabschluss: plus 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und plus 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Da Hamburg keine Erfahrungsstufen kennt, ist die allgemeine Anpassung neben den Leistungsbezügen der einzige Hebel, der das Grundgehalt direkt bewegt. Weil der Grundleistungsbezug an den Besoldungsanpassungen teilnimmt, steigt er mit.
Wie steht Hamburg im Ländervergleich?
Seit jedes Land eigenständig regelt, gehen die Grundgehälter weit auseinander. Hamburg liegt mit Grundleistungsbezug im oberen Mittelfeld. Die folgende Tabelle stellt die Einstiegsbeträge (Stufe 1) aller sechzehn Länder dem Bund gegenüber, sortiert nach dem W3-Grundgehalt. Für Hamburg und Bremen ist der garantierte Grundleistungsbezug eingerechnet.
| Bund/Land | W2 (Stufe 1) | W3 (Stufe 1) |
|---|---|---|
| Bund | 7.658,48 € | 8.654,08 € |
| Baden-Württemberg | 7.451,06 € | 8.429,84 € |
| Brandenburg | 7.114,57 € | 8.407,12 € |
| Berlin | 7.117,23 € | 8.118,77 € |
| Hamburg | 6.897,03 € | 8.116,18 € |
| Bremen | 6.857,22 € | 8.074,70 € |
| Bayern | 6.824,23 € | 8.038,92 € |
| Thüringen | 7.000,61 € | 7.891,75 € |
| Schleswig-Holstein | 6.965,27 € | 7.859,13 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6.732,92 € | 7.813,33 € |
| Saarland | 6.732,58 € | 7.809,22 € |
| Sachsen-Anhalt | 7.029,23 € | 7.776,55 € |
| Nordrhein-Westfalen | 7.051,97 € | 7.767,45 € |
| Hessen | 6.988,15 € | 7.748,39 € |
| Sachsen | 6.825,55 € | 7.689,59 € |
| Rheinland-Pfalz | 6.777,04 € | 7.661,69 € |
| Niedersachsen | 6.914,90 € | 7.503,91 € |
Einstiegswerte (Stufe 1) der W-Grundgehälter. Bund, Bayern, Hessen und Sachsen steigen über Erfahrungsstufen darüber hinaus. Hamburg und Bremen sind einschließlich ihres garantierten Grundleistungsbezugs ausgewiesen. Quelle: Hochschullehrerbund (hlb), Stand 1. Mai 2026.
In dieser Darstellung liegt Hamburg beim W3-Wert auf Rang fünf hinter dem Bund, Baden-Württemberg, Brandenburg und Berlin. Ohne den Grundleistungsbezug, also beim nackten Grundgehalt von 7.290,01 €, läge das Land dagegen weit hinten. Genau das ist die Hamburger Eigenheit: Ein großer Teil des Einkommens steckt nicht im Grundgehalt, sondern im garantierten Leistungsbezug. Hinzu kommen die individuell verhandelten Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge, die das tatsächliche Gehalt weiter nach oben bewegen können.
Aktuelle Professuren in Hamburg
Aktuell sind 4 Professuren an Hochschulen in Hamburg ausgeschrieben. Eine Auswahl offener Stellen, mit Angabe der Besoldungsgruppe, soweit die Hochschule sie nennt:
Fazit
Hamburg trennt, was die meisten Länder verschmelzen. Das amtliche W-Grundgehalt von 6.070,86 € in W2 und 7.290,01 € in W3 wirkt für sich genommen niedrig, doch der garantierte Grundleistungsbezug von 826,17 € hebt jede Professur auf 6.897,03 € beziehungsweise 8.116,18 € im Monat. Erfahrungsstufen und eine Sonderzahlung gibt es nicht, das Einkommen wächst über die Leistungsbezüge und die allgemeine Besoldungsanpassung. Wer ein Hamburger Stellenangebot einordnen will, sollte Grundgehalt und Grundleistungsbezug zusammen lesen und die individuell verhandelbaren Leistungsbezüge mitdenken.
Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!
FAQ: Häufige Fragen zur W-Besoldung in Hamburg
Wie viel verdient ein W3-Professor in Hamburg?
Das amtliche W3-Grundgehalt liegt in Hamburg bei 7.290,01 € im Monat (Stand Februar 2025). Hinzu kommt der garantierte Grundleistungsbezug von 826,17 €, sodass eine W3-Professur auf 8.116,18 € im Monat kommt. Es ändert sich nicht mit der Dienstzeit, weil Hamburg keine Erfahrungsstufen kennt. Darüber hinaus können individuell verhandelte Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge sowie der Familienzuschlag hinzukommen.
Was ist der Grundleistungsbezug in Hamburg?
Der Grundleistungsbezug ist ein fester, unbefristeter Aufschlag von 826,17 € im Monat, den nach § 33 HmbBesG jede in W2 oder W3 berufene Professur aus Anlass der Berufung erhält. Er kommt zum amtlichen Grundgehalt hinzu und ist ruhegehaltfähig, sobald er mindestens zwei Jahre bezogen wurde. Damit sichert Hamburg eine Untergrenze, die über das nackte Grundgehalt hinausgeht. Ein vergleichbares Modell kennt sonst nur Bremen.
Hat Hamburg Erfahrungsstufen in der W-Besoldung?
Nein. Das W-Grundgehalt ist in Hamburg ein fester Betrag. Erfahrungsstufen, die mit den Dienstjahren steigen, gibt es nur beim Bund sowie in Bayern, Hessen und Sachsen. In Hamburg wächst das Einkommen über den Grundleistungsbezug, die individuell verhandelten Leistungsbezüge und die allgemeine Besoldungsanpassung.
Was verdient eine Juniorprofessur (W1) in Hamburg?
W1 wird in Hamburg mit einem Festbetrag von 5.361,94 € im Monat besoldet (Stand Februar 2025). Den Grundleistungsbezug erhalten nur W2 und W3, nicht die Juniorprofessur. Die W1-Stelle ist befristet, üblicherweise auf drei plus drei Jahre, und kennt keine Erfahrungsstufen.
Zahlt Hamburg Weihnachtsgeld an Professoren?
Eine eigenständige jährliche Sonderzahlung im Sinne eines Weihnachtsgeldes gibt es für die W-Besoldung in Hamburg nicht. Stattdessen liegt das Gewicht auf dem laufenden Einkommen, das sich aus Grundgehalt, garantiertem Grundleistungsbezug und den individuell verhandelten Leistungsbezügen zusammensetzt.
Wann wird die W-Besoldung in Hamburg erhöht?
Die aktuelle Tabelle gilt seit dem 1. Februar 2025. Aus der Tarifeinigung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vom Februar 2026 überträgt Hamburg drei Schritte auf die Beamten: plus 2,8 Prozent zum 1. April 2026 (mindestens 100 €), plus 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und plus 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Die rückwirkende Auszahlung der ersten Stufe ist noch für 2026 vorgesehen.
Was ist die Forschungs- und Lehrzulage?
Nach § 39 HmbBesG können Professoren, die private oder öffentliche Mittel Dritter für ein Forschungs- oder Lehrvorhaben einwerben, aus diesen Mitteln eine zusätzliche Zulage erhalten. Sie wird nicht aus dem Hochschulhaushalt gezahlt und ist nicht ruhegehaltfähig. Eine Lehrzulage ist nur möglich, soweit die geförderte Lehrtätigkeit nicht auf die Lehrverpflichtung angerechnet wird.
Bleibt einem verbeamteten Professor mehr netto?
Meistens ja. Da verbeamtete Professoren keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung leisten, mindern vor allem Lohn- und gegebenenfalls Kirchensteuer das Brutto. Die Krankheitskosten tragen die Beihilfe der Stadt und eine private Krankenversicherung gemeinsam. Aus demselben Bruttogehalt ergibt sich dadurch ein höheres Netto als bei Angestellten.



