W-Besoldung im Saarland: Professorengehälter für W1, W2 und W3 (Stand 2026)

Professoren werden nach der Besoldungsordnung W bezahlt, deren Höhe jedes Land selbst regelt. Das Saarland zahlt mit 6.732,58 € in W2 und 7.809,22 € in W3 eines der niedrigsten W-Grundgehälter im Bundesgebiet. Die frühere jährliche Sonderzahlung ist hier allerdings seit 2009 fest ins Grundgehalt eingerechnet, sodass der Tabellenwert mehr enthält, als er auf den ersten Blick verrät. Dieser Beitrag zeigt die saarländischen W-Tabellen 2026 und erklärt, welche Leistungsbezüge, Zulagen und Erhöhungen das Einkommen darüber hinaus bestimmen.

Veröffentlicht: 03.06.20268 min Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • W2 liegt bei 6.732,58 €, W3 bei 7.809,22 € brutto im Monat (Grundgehalt, Stand 2026). Das ist eines der niedrigsten Niveaus im Ländervergleich.
  • W1 (Juniorprofessur) ist ein Festbetrag von 5.299,22 €.
  • Das Grundgehalt ist flach, ohne Erfahrungsstufen. Die frühere Jahressonderzahlung ist seit 2009 bereits eingerechnet.
  • Die Leistungsbezüge bündelt ein einziger Paragraph. Ihre Obergrenze orientiert sich an der Besoldungsgruppe B 9, nicht wie in den meisten Ländern an B 10.
  • Für 2026 ist eine Erhöhung um 2,8 Prozent (mind. 100 €, rückwirkend zum 1. April) beschlossen, gefolgt von 2,0 Prozent 2027 und 1,0 Prozent 2028.

Was ist die W-Besoldung im Saarland?

Die Besoldungsordnung W ist die Gehaltsordnung für verbeamtete Professoren an staatlichen Hochschulen. Seit der Föderalismusreform 2006 legt jedes Land ihre Höhe selbst fest. Im Saarland gilt das Saarländische Besoldungsgesetz (SBesG) vom 13. Oktober 2021. Es ordnet die Professuren den Gruppen W 2 und W 3 zu, bündelt die Leistungsbezüge in einem einzigen Paragraphen und rechnet die früher gesondert gezahlte Jahressonderzahlung bereits in die Tabellenwerte ein.

Ein Professorengehalt setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem festen Grundgehalt nach der W-Tabelle und den individuell verhandelten Leistungsbezügen. Wie die Besoldungsordnung W entstanden ist, wie sie die ältere C-Besoldung ablöste und worin sich Bund und Länder unterscheiden, erläutert der übergeordnete Ratgeber zur W-Besoldung. Hier geht es um die saarländischen Besonderheiten.

Davon gibt es einige. Das Saarland zahlt ein vergleichsweise niedriges, flaches Grundgehalt, das ohne Erfahrungsstufen auskommt und das frühere Weihnachtsgeld bereits enthält. Bei den Leistungsbezügen geht das Land zudem einen eigenen Weg: Ihre Obergrenze bemisst sich nicht wie fast überall an der Besoldungsgruppe B 10, sondern an der niedrigeren Gruppe B 9. Für die Einordnung eines Stellenangebots lohnt es sich deshalb, Grundgehalt und Leistungsbezüge zusammen zu betrachten.

Wie hoch ist das W-Grundgehalt im Saarland?

Die W-Besoldung kennt drei Gruppen für unterschiedliche Stationen der wissenschaftlichen Laufbahn. Die folgenden Beträge sind monatliche Brutto-Grundgehälter und gelten im Saarland seit dem 1. Februar 2025. Familienzuschlag und Leistungsbezüge kommen hinzu, eine separate Sonderzahlung dagegen nicht mehr.

GruppeTypische PositionGrundgehalt / Monat
W1Juniorprofessur5.299,22 €
W2Professur, Fachhochschulprofessur6.732,58 €
W3Lehrstuhl, ordentliche Professur, Leitungsämter7.809,22 €

Grundgehälter: Saarländisches Besoldungsgesetz (Anlage IV) und Hochschullehrerbund (hlb), Stand 1. Februar 2025. Einordnung der Positionen: akademische-jobs.de.

W1 steht für die Juniorprofessur. Sie ist zunächst befristet und nach erfolgreicher Zwischenevaluation verlängerbar. W2 und W3 sind unbefristet. In W2 ist der Großteil der saarländischen Professuren eingruppiert, an der Hochschule für Technik und Wirtschaft bildet diese Gruppe zugleich die Spitze. W3 ist den Universitäten für den Lehrstuhl und für Leitungsämter vorbehalten.

Mit 6.732,58 € in W2 und 7.809,22 € in W3 liegt das Saarland am unteren Rand des Ländervergleichs, fast gleichauf mit Mecklenburg-Vorpommern. Anders als bei Ländern mit Erfahrungsstufen steht das Grundgehalt ab dem ersten Diensttag fest und wächst über die Laufbahn nur durch die Leistungsbezüge und die allgemeine Besoldungsanpassung. Eine Besonderheit steckt im Tabellenwert selbst: Die frühere jährliche Sonderzahlung wurde im Saarland zum 1. Juli 2009 vollständig in das Grundgehalt eingerechnet. Ein separates Weihnachtsgeld gibt es seither nicht mehr, der scheinbar niedrige Betrag enthält es aber bereits.

Woraus besteht das Professorengehalt im Saarland?

Über das Grundgehalt hinaus bestimmen vor allem die Leistungsbezüge das tatsächliche Einkommen. Weil das Land keine Erfahrungsstufen kennt und ein niedriges Grundniveau zahlt, fällt ihr Gewicht entsprechend hoch aus.

Leistungsbezüge

Das Saarland fasst die Leistungsbezüge in einem einzigen Paragraphen zusammen. § 34 SBesG erlaubt sie Professoren der Gruppen W 2 und W 3 in vier Formen:

  • Berufungs-Leistungsbezüge aus den Verhandlungen bei einer Berufung.
  • Bleibe-Leistungsbezüge, um einen Professor bei einem auswärtigen Ruf an der Hochschule zu halten.
  • Besondere Leistungsbezüge für Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung oder Nachwuchsförderung, die erheblich über dem Durchschnitt liegen.
  • Funktions-Leistungsbezüge für die Wahrnehmung von Leitungsämtern in der Hochschulselbstverwaltung.

Bei der Obergrenze weicht das Saarland vom bundesweiten Muster ab. Während die meisten Länder die Gesamtbezüge auf den Wert der Besoldungsgruppe B 10 deckeln, orientiert sich das Saarland an der niedrigeren Gruppe B 9: Die Leistungsbezüge dürfen den Abstand zwischen dem W3-Grundgehalt und 117,61 Prozent des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 9 nicht übersteigen. Überschritten werden darf diese Grenze nur, um einen Professor von außerhalb der deutschen Hochschulen zu gewinnen oder seine Abwanderung dorthin abzuwenden. Für die Altersversorgung sind die Leistungsbezüge begrenzt ruhegehaltfähig: unbefristete nach drei Jahren, befristete bei wiederholter Gewährung nach mindestens zehn Jahren, jeweils bis höchstens 25 Prozent des Grundgehalts in W 2 und 29 Prozent in W 3.

Einen im Gesetz ausgewiesenen Vergaberahmen gibt es nur für die künstlerischen Hochschulen, geregelt in § 35 SBesG. Für die übrigen Hochschulen ergeben sich die durchschnittlichen Besoldungsobergrenzen aus der zugehörigen Verordnung, zu der das Gesetz ermächtigt. Das ist ein Unterschied etwa zu Niedersachsen, das einen konkreten Besoldungsdurchschnitt unmittelbar ins Gesetz schreibt.

Forschungs- und Lehrzulage

Wer Drittmittel für ein Forschungs- oder Lehrvorhaben einwirbt und das Projekt durchführt, kann nach § 36 SBesG aus diesen Mitteln eine zusätzliche Forschungs- oder Lehrzulage erhalten. Sie wird aus den Drittmitteln finanziert, ist nicht ruhegehaltfähig und darf jährlich das Jahresgrundgehalt des Hochschullehrers nicht überschreiten. Aus dem Hochschulhaushalt fließt sie nicht, sie kommt also obendrauf.

Familienzuschlag

Verheiratete und Eltern erhalten zusätzlich den Familienzuschlag. Seine Stufe 1 für verheiratete Beamte beträgt 160,00 € im Monat (Stand 1. Februar 2025), geregelt in den §§ 40 bis 42 SBesG. Für Kinder erhöht sich der Betrag stufenweise. Eine separate jährliche Sonderzahlung tritt nicht hinzu, da sie im Saarland bereits im Grundgehalt enthalten ist.

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Was bleibt vom Bruttogehalt netto übrig?

Eine pauschale Netto-Zahl lässt sich nicht angeben, denn sie hängt von Steuerklasse, Konfession und Krankenversicherung ab. Eine Richtung gibt es dennoch: Aus demselben Brutto bleibt einem Beamten mehr als einem Angestellten.

Der Grund ist der Beamtenstatus. Professoren im Saarland sind in aller Regel verbeamtet und zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Vom Bruttogehalt gehen vor allem die Lohn- und gegebenenfalls die Kirchensteuer ab. Die Krankheitskosten teilen sich die Beihilfe des Landes und eine ergänzende private Krankenversicherung. Die Altersversorgung läuft über die Beamtenpension, in die auch ruhegehaltfähige Leistungsbezüge einfließen. Bei gleichem Brutto fällt das Netto dadurch höher aus als im Angestelltenverhältnis.

Im Ruhestand: Wie der Übergang in den Ruhestand abläuft, wie hoch das Ruhegehalt ausfällt und was bei der Titelführung (Professor a. D. und Professor em.) gilt, erklärt der Ratgeber Professor im Ruhestand.

Wann steigt die W-Besoldung im Saarland?

Im Februar 2026 hat sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), der das Saarland angehört, mit den Gewerkschaften auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 24. Februar 2026 beschlossen, das Ergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten zu übertragen: 2,8 Prozent zum 1. April 2026 (mindestens 100 €), 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028.

Bis das Besoldungsgesetz förmlich angepasst ist, gelten die Schritte als beschlossen, aber noch nicht ausgezahlt. Die erste Stufe wirkt rückwirkend zum 1. April 2026. Da das Saarland keine Erfahrungsstufen kennt, ist diese allgemeine Anpassung der wesentliche Hebel, der das Grundgehalt direkt bewegt.

Wie steht das Saarland im Ländervergleich?

Seit jedes Land eigenständig regelt, gehen die Grundgehälter weit auseinander. Das Saarland markiert beim W3-Grundgehalt das untere Ende der Skala, dicht beieinander mit Mecklenburg-Vorpommern. Die folgende Tabelle stellt die Einstiegsbeträge (Stufe 1) aller sechzehn Länder dem Bund gegenüber, sortiert nach dem W3-Grundgehalt.

Bund/LandW2 (Stufe 1)W3 (Stufe 1)
Bund7.658,48 €8.654,08 €
Baden-Württemberg7.451,06 €8.429,84 €
Brandenburg7.114,57 €8.407,12 €
Berlin7.117,23 €8.118,77 €
Hamburg6.897,03 €8.116,18 €
Bremen6.857,22 €8.074,70 €
Bayern6.824,23 €8.038,92 €
Thüringen7.000,61 €7.891,75 €
Schleswig-Holstein6.965,27 €7.859,13 €
Mecklenburg-Vorpommern6.732,92 €7.813,33 €
Saarland6.732,58 €7.809,22 €
Sachsen-Anhalt7.029,23 €7.776,55 €
Nordrhein-Westfalen7.051,97 €7.767,45 €
Hessen6.988,15 €7.748,39 €
Sachsen6.825,55 €7.689,59 €
Rheinland-Pfalz6.777,04 €7.661,69 €
Niedersachsen6.914,90 €7.503,91 €

Einstiegswerte (Stufe 1) der W-Grundgehälter. Bund, Bayern, Hessen und Sachsen steigen über Erfahrungsstufen darüber hinaus. Bremen und Hamburg sind einschließlich ihres garantierten Grundleistungsbezugs ausgewiesen. Quelle: Hochschullehrerbund (hlb), Stand 1. Mai 2026.

Das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern bilden damit ein nahezu deckungsgleiches Schlussfeld: Beim W2-Grundgehalt trennen die beiden Länder nur 34 Cent, beim W3 gut 4 €. Im W3-Bereich rangiert das Saarland auf einem der hinteren Plätze, lediglich Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen liegen darunter. Wer ein saarländisches Stellenangebot einordnet, sollte daher die Leistungsbezüge von Anfang an mitdenken, zumal das Land mit seinem eigenen Obergrenzen-Modell einen etwas anderen Verhandlungsrahmen setzt als die übrigen Länder.

Fazit

Das Saarland zahlt mit 6.732,58 € in W2 und 7.809,22 € in W3 ein flaches W-Grundgehalt, das zu den niedrigsten im Ländervergleich zählt und die frühere Jahressonderzahlung bereits enthält. Erfahrungsstufen gibt es nicht. Das Einkommen wächst über die Leistungsbezüge, die ein einziger Paragraph bündelt, und über die allgemeine Besoldungsanpassung. Bei der Obergrenze dieser Leistungsbezüge geht das Land mit der Bindung an die Besoldungsgruppe B 9 einen eigenen Weg. Wer ein Stellenangebot aus dem Saarland einordnet, sollte Grundgehalt und Leistungsbezüge gemeinsam betrachten und die anstehende Anpassung im Blick behalten.

Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!

FAQ: Häufige Fragen zur W-Besoldung im Saarland

Wie viel verdient ein W3-Professor im Saarland?

Das W3-Grundgehalt liegt im Saarland bei 7.809,22 € im Monat (Stand 2026) und damit am unteren Ende des Ländervergleichs. Es ändert sich nicht mit der Dienstzeit, weil das Land keine Erfahrungsstufen kennt. Hinzu kommen die individuell verhandelten Leistungsbezüge und der Familienzuschlag. Eine separate Jahressonderzahlung gibt es nicht, sie ist bereits in das Grundgehalt eingerechnet.

Zahlt das Saarland Weihnachtsgeld an Professoren?

Nicht als gesonderte Zahlung. Das Saarland hat die frühere jährliche Sonderzahlung zum 1. Juli 2009 vollständig in das Grundgehalt eingerechnet. Das erklärt, warum die Tabellenwerte vergleichsweise niedrig wirken, obwohl sie das frühere Weihnachtsgeld bereits enthalten.

Warum ist die Obergrenze der Leistungsbezüge im Saarland anders?

Die meisten Länder begrenzen die Gesamtbezüge eines Professors auf den Wert der Besoldungsgruppe B 10. Das Saarland orientiert sich stattdessen an der niedrigeren Gruppe B 9. Nach § 34 SBesG dürfen die Leistungsbezüge den Abstand zwischen dem W3-Grundgehalt und 117,61 Prozent des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 9 nicht übersteigen. Überschritten werden darf die Grenze nur, um einen Professor von außerhalb der deutschen Hochschulen zu gewinnen oder seine Abwanderung dorthin abzuwenden.

Hat das Saarland Erfahrungsstufen in der W-Besoldung?

Nein. Das W-Grundgehalt ist ein fester Betrag. Erfahrungsstufen, die mit den Dienstjahren steigen, gibt es nur beim Bund sowie in Bayern, Hessen und Sachsen. Im Saarland wächst das Einkommen über die Leistungsbezüge und die allgemeine Besoldungsanpassung.

Was verdient eine Juniorprofessur (W1) im Saarland?

W1 wird im Saarland mit einem Festbetrag von 5.299,22 € im Monat besoldet. Die Juniorprofessur ist befristet und nach erfolgreicher Zwischenevaluation verlängerbar. Erfahrungsstufen sieht die Gruppe nicht vor.

Wann wird die W-Besoldung im Saarland erhöht?

Aus der Tarifeinigung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom Februar 2026 hat das Kabinett am 24. Februar 2026 die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung beschlossen: plus 2,8 Prozent zum 1. April 2026 (mindestens 100 €), plus 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und plus 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Die gesetzliche Umsetzung im Besoldungsgesetz folgt systemgerecht.

Gibt es im Saarland einen gesetzlichen Vergaberahmen?

Im Gesetz ausdrücklich nur für die künstlerischen Hochschulen, geregelt in § 35 SBesG. Für die übrigen Hochschulen ergeben sich die durchschnittlichen Besoldungsobergrenzen aus einer Verordnung, zu der das Besoldungsgesetz ermächtigt. Damit ist die maßgebliche Schwelle für Berufungsverhandlungen anders als etwa in Niedersachsen nicht direkt dem Gesetzestext zu entnehmen.

Bleibt einem verbeamteten Professor mehr netto?

Meistens ja. Da verbeamtete Professoren keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung leisten, mindern vor allem Lohn- und gegebenenfalls Kirchensteuer das Brutto. Die Krankheitskosten tragen die Beihilfe des Landes und eine private Krankenversicherung gemeinsam. Aus demselben Bruttogehalt ergibt sich dadurch ein höheres Netto als bei Angestellten.