W-Besoldung in Bayern: Professorengehälter für W1, W2 und W3 (Stand 2026)

Bayern besoldet Professoren nach der Besoldungsordnung W und gehört zu den nur vier Ländern mit Erfahrungsstufen. Das W3-Grundgehalt beginnt bei 8.038,92 Euro und erreicht nach zwölf Jahren 8.646,23 Euro. Dieser Artikel zeigt die aktuellen Tabellen für W1, W2 und W3 (Stand 2026) und alles, was zum Grundgehalt hinzukommt.

Veröffentlicht: 26.05.20269 min Lesezeit

Bayern besoldet seine Professoren nach der Besoldungsordnung W und ist eines von nur vier Ländern, in denen das Grundgehalt mit Erfahrungsstufen steigt. Eine W3-Professur beginnt bei 8.038,92 Euro im Monat und erreicht nach zwölf Jahren 8.646,23 Euro, jeweils im Grundgehalt ohne Leistungsbezüge. Dieser Artikel zeigt die aktuellen bayerischen Besoldungstabellen für W1, W2 und W3 (Stand 2026) und erklärt, was zum Grundgehalt hinzukommt.

Das Wichtigste in Kürze

  • In Bayern startet W2 bei 6.824,23 € und W3 bei 8.038,92 € brutto im Monat (Grundgehalt, Stand 2026).
  • W1 (Juniorprofessur) ist ein Festbetrag von 5.538,75 € ohne Stufen.
  • Bayern ist eines von nur vier Ländern mit Erfahrungsstufen: Das Grundgehalt steigt nach 5 und nach weiteren 7 Jahren.
  • Hinzu kommen Leistungsbezüge (bei der Berufung verhandelt), eine Sonderzahlung und der Familienzuschlag. Die Leistungsbezüge machen oft den größeren Teil des Gehalts aus.
  • Zum 1. Oktober 2026 ist eine Erhöhung der bayerischen Besoldung um 2,82 Prozent vorgesehen.

Was ist die W-Besoldung in Bayern?

Die Besoldungsordnung W regelt die Bezahlung verbeamteter Professoren an staatlichen Hochschulen. Seit der Föderalismusreform von 2006 legt jedes Bundesland seine Professorengehälter selbst fest. Für Bayern gilt das Bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG). Daraus ergeben sich eigene Tabellen, die von denen des Bundes und der übrigen Länder abweichen.

Das bayerische Professorengehalt setzt sich aus zwei Teilen zusammen: einem festen Grundgehalt nach der W-Tabelle und variablen Leistungsbezügen, die bei der Berufung verhandelt werden. Das Grundgehalt ist gesetzlich festgelegt und für alle gleich. Die Leistungsbezüge fallen individuell aus. Eine ausführliche Erklärung der Besoldungsordnung W, ihrer Geschichte und der Unterschiede zur früheren C-Besoldung finden Sie im übergeordneten Ratgeber zur W-Besoldung in Bund und Ländern.

Eine bayerische Besonderheit ist der Aufbau mit Erfahrungsstufen. Während 13 der 16 Länder ein flaches Grundgehalt zahlen, das ausschließlich über Leistungsbezüge wächst, steigt es in Bayern, Hessen, Sachsen und beim Bund auch über die Dienstzeit. Was das konkret bedeutet, zeigen die folgenden Tabellen.

Wie hoch ist das W-Grundgehalt in Bayern?

Die W-Besoldung kennt drei Gruppen für unterschiedliche Stationen der wissenschaftlichen Laufbahn. Die folgenden Beträge sind monatliche Brutto-Grundgehälter und gelten in Bayern seit dem 1. Februar 2025. Familienzuschlag, Leistungsbezüge und die jährliche Sonderzahlung kommen hinzu.

GruppeTypische PositionStufe 1Stufe 2Stufe 3
W1Juniorprofessur5.538,75 €
W2Professur, Fachhochschulprofessur6.824,23 €7.094,18 €7.499,05 €
W3Lehrstuhl, ordentliche Professur, Leitungsämter8.038,92 €8.308,84 €8.646,23 €

Grundgehälter: Hochschullehrerbund (hlb) und Bayerisches Landesamt für Finanzen, Stand 1. Februar 2025. Einordnung der Positionen: akademische-jobs.de.

Mit W1 beginnt die Juniorprofessur, befristet auf zunächst drei Jahre und nach erfolgreicher Zwischenevaluation um drei weitere verlängerbar. W2 und W3 sind unbefristet. In W2 ist die Mehrzahl der Professuren eingruppiert. An den bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften bildet diese Gruppe in aller Regel die Spitzengruppe. W3 steht an den Universitäten für den Lehrstuhl und für Leitungsämter wie das Amt des Rektors oder Präsidenten.

W1 ist ein Festbetrag. Die Juniorprofessur wird in Bayern mit 5.538,75 € im Monat besoldet, unabhängig von der Dienstzeit. Erfahrungsstufen gibt es in W1 nicht.

W2 und W3 steigen in drei Stufen. Der Aufstieg erfolgt nach festen Zeiträumen: von Stufe 1 in Stufe 2 nach fünf Jahren, von Stufe 2 in Stufe 3 nach weiteren sieben Jahren. Die Endstufe ist damit nach zwölf Dienstjahren erreicht. Ein neu berufener W3-Professor in Bayern startet mit 8.038,92 € und erreicht über 8.308,84 € nach zwölf Jahren 8.646,23 €. In W2 verläuft der Aufstieg von 6.824,23 € über 7.094,18 € auf 7.499,05 €.

Damit hebt sich Bayern von der Mehrheit der Länder ab. In Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen etwa bleibt das W3-Grundgehalt über die gesamte Laufbahn auf dem Einstiegswert. Ein bayerischer W3-Professor in der Endstufe verdient im reinen Grundgehalt rund 607 € mehr als ein Berufseinsteiger derselben Gruppe.

Wie setzt sich das Professorengehalt in Bayern zusammen?

Wer eine Professur allein am Grundgehalt misst, unterschätzt das tatsächliche Einkommen. Auf den festen Sockel kommen mehrere Bestandteile, von denen die Leistungsbezüge den variablen Kern bilden.

Leistungsbezüge

Das BayBesG fasst sie als Hochschulleistungsbezüge (Art. 69 BayBesG) zusammen und unterscheidet drei Arten:

  • Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge (Art. 70 BayBesG) werden bei der Berufung oder zur Abwehr eines Rufs an eine andere Hochschule festgelegt. Sie werden häufig unbefristet gewährt, eine Erhöhung ist frühestens nach drei Jahren möglich.
  • Besondere Leistungsbezüge (Art. 71 BayBesG) honorieren herausragende Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung oder Nachwuchsförderung.
  • Funktions-Leistungsbezüge (Art. 72 BayBesG) entstehen aus der Wahrnehmung von Ämtern in der Hochschulselbstverwaltung, etwa als Dekan oder Prorektor.

Anders als Bremen, Hamburg oder Rheinland-Pfalz garantiert Bayern keinen Mindest-Leistungsbezug. Die Höhe wird in voller Breite individuell verhandelt. Zwei Inhaber einer W3-Professur an derselben bayerischen Hochschule können dadurch mehrere Hundert bis Tausend Euro im Monat auseinanderliegen. Für die Altersversorgung sind Leistungsbezüge bis zu 40 Prozent des Grundgehalts ruhegehaltfähig.

Begrenzt wird das Ganze durch zwei Regelungen. Über alle Professoren hinweg darf die Hochschule die Leistungsbezüge nur innerhalb eines Vergaberahmens (Art. 73 BayBesG) vergeben, der an einen gesetzlich festgelegten Besoldungsdurchschnitt gebunden ist. Im Einzelfall dürfen die Gesamtbezüge das Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 10 nicht überschreiten.

Forschungs- und Lehrzulage

Daneben gibt es die Forschungs- und Lehrzulage. Wer in seiner Hauptfunktion Drittmittel für ein Forschungs- oder Lehrvorhaben einwirbt und durchführt, kann aus diesen Mitteln eine zusätzliche Zulage erhalten, sofern der Drittmittelgeber zustimmt. Sie wird nicht aus dem Hochschulhaushalt finanziert, ist nicht ruhegehaltfähig und zählt nicht in den Vergaberahmen. Begrenzt ist sie auf 100 Prozent des jährlichen Grundgehalts.

Sonderzahlung und Familienzuschlag

Darüber hinaus gibt es die jährliche Sonderzahlung, das frühere Weihnachtsgeld. Bayern hat sie nicht ins Grundgehalt integriert, sondern zahlt sie gesondert. Sie beträgt 65 Prozent eines Zwölftels der Jahresbezüge, für Versorgungsempfänger 56 Prozent. Hinzu treten 84,29 Prozent des gewährten Familienzuschlags sowie ein Sonderbetrag von 2,13 € monatlich je Kind, für das Familienzuschlag gezahlt wird.

Verheiratete Professoren und solche mit Kindern erhalten zusätzlich einen Orts- und Familienzuschlag. Seine Höhe richtet sich in Bayern nicht nur nach Familienstand und Kinderzahl, sondern auch nach der Ortsklasse des Dienstortes. Für Verheiratete ohne Kind reicht er je nach Ortsklasse von 337,46 € bis 531,08 € im Monat (Stand 1. Februar 2025), an Standorten mit hohen Lebenshaltungskosten am oberen Ende.

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Was bleibt vom Bruttogehalt netto übrig?

Eine pauschale Netto-Zahl lässt sich nicht angeben, weil sie von Steuerklasse, Kirchenzugehörigkeit und Krankenversicherung abhängt. Eine Faustregel gibt es dennoch: Bei gleichem Bruttogehalt bleibt einem verbeamteten Professor in aller Regel mehr netto als einem Angestellten.

Der Grund liegt im Beamtenstatus. Professoren in Bayern sind üblicherweise verbeamtet und zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Vom Bruttogrundgehalt gehen im Wesentlichen Lohnsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer ab. Für Krankheitskosten erhalten sie Beihilfe, der Freistaat übernimmt also einen Teil der Kosten direkt. Den Rest deckt in aller Regel eine private Krankenversicherung. Die Altersversorgung läuft nicht über die gesetzliche Rente, sondern über die Beamtenpension, in die auch die ruhegehaltfähigen Leistungsbezüge einfließen.

Wann steigt die W-Besoldung in Bayern?

Die hier genannten Beträge gelten seit dem 1. Februar 2025. Eine Erhöhung ist bereits beschlossen, greift in Bayern aber zeitversetzt. Zum 1. Oktober 2026 sollen die Besoldungstabellen um 2,82 Prozent steigen, eine weitere Stufe von 2,0 Prozent ist für den 1. September 2027 vorgesehen. Die Anpassung betrifft alle bayerischen Beamten und damit auch die Professoren der W-Besoldung.

Davon zu unterscheiden ist der Aufstieg innerhalb der Erfahrungsstufen. Die allgemeine Besoldungserhöhung hebt die gesamte Tabelle an. Der Stufenaufstieg dagegen bewegt den einzelnen Professor nach fünf und nach zwölf Dienstjahren in die nächsthöhere Stufe. Beide Effekte wirken unabhängig voneinander.

Wie steht Bayern im Ländervergleich?

Da jedes Land seit 2006 eigenständig regelt, klaffen die Grundgehälter auseinander. Beim Einstieg liegt Bayern im Mittelfeld: Das W3-Grundgehalt der Stufe 1 belegt mit 8.038,92 € Rang sechs unter den 16 Ländern, das W2-Grundgehalt fällt mit 6.824,23 € dagegen in das untere Drittel. Die folgende Tabelle stellt die Einstiegsbeträge (Stufe 1) aller sechzehn Länder dem Bund gegenüber, sortiert nach dem W3-Grundgehalt.

Bund/LandW2 (Stufe 1)W3 (Stufe 1)
Bund7.658,48 €8.654,08 €
Baden-Württemberg7.451,06 €8.429,84 €
Brandenburg7.114,57 €8.407,12 €
Berlin7.117,23 €8.118,77 €
Hamburg6.897,03 €8.116,18 €
Bremen6.857,22 €8.074,70 €
Bayern6.824,23 €8.038,92 €
Thüringen7.000,61 €7.891,75 €
Schleswig-Holstein6.965,27 €7.859,13 €
Mecklenburg-Vorpommern6.732,92 €7.813,33 €
Saarland6.732,58 €7.809,22 €
Sachsen-Anhalt7.029,23 €7.776,55 €
Nordrhein-Westfalen7.051,97 €7.767,45 €
Hessen6.988,15 €7.748,39 €
Sachsen6.825,55 €7.689,59 €
Rheinland-Pfalz6.777,04 €7.661,69 €
Niedersachsen6.914,90 €7.503,91 €

Einstiegswerte (Stufe 1) der W-Grundgehälter. Bund, Bayern, Hessen und Sachsen steigen über Erfahrungsstufen darüber hinaus. Bremen und Hamburg sind einschließlich ihres garantierten Grundleistungsbezugs ausgewiesen. Quelle: Hochschullehrerbund (hlb), Stand 1. Mai 2026.

Dieser Einstiegsvergleich greift bei Bayern jedoch zu kurz. Weil das bayerische Grundgehalt über die Erfahrungsstufen steigt, übertrifft die W3-Endstufe mit 8.646,23 € das flache W3-Grundgehalt aller Länder, die keine Stufen kennen. Auffällig ist also die Spreizung über die Laufbahn: Beim Berufungseinstieg wirkt Bayern durchschnittlich, mit zunehmender Dienstzeit rückt es nach vorn. Rechnet man Leistungsbezüge und die unterschiedlichen Sonderzahlungen hinzu, fallen die tatsächlichen Unterschiede zwischen den Ländern noch größer aus.

Aktuelle Professuren in Bayern

Aktuell sind 48 Professuren an bayerischen Hochschulen ausgeschrieben. Eine Auswahl offener Stellen, mit Angabe der Besoldungsgruppe, soweit die Hochschule sie nennt:

Fazit

Bayern besoldet seine Professoren nach eigener W-Tabelle mit Erfahrungsstufen. W1 ist ein Festbetrag von 5.538,75 €, W2 beginnt bei 6.824,23 € und W3 bei 8.038,92 €, jeweils im Grundgehalt. Über zwölf Dienstjahre steigt das Grundgehalt in zwei Stufen, was Bayern bei längerer Laufbahn nach vorn rücken lässt. Den größeren Unterschied machen jedoch die Leistungsbezüge, die in Bayern ohne garantierten Mindestbetrag individuell verhandelt werden. Hinzu kommen Sonderzahlung, Familienzuschlag und für Drittmittelprojekte die Forschungs- und Lehrzulage. Wer ein bayerisches Stellenangebot einordnet, sollte Grundgehalt, Erfahrungsstufe, Leistungsbezüge und Sonderzahlung zusammen betrachten.

Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!

FAQ: Häufige Fragen zur W-Besoldung in Bayern

Wie viel verdient ein W3-Professor in Bayern?

Das W3-Grundgehalt beginnt in Bayern bei 8.038,92 € im Monat (Stufe 1, Stand 2026). Nach fünf Jahren steigt es auf 8.308,84 €, nach insgesamt zwölf Jahren auf 8.646,23 €. Hinzu kommen Leistungsbezüge, der Familienzuschlag und die jährliche Sonderzahlung.

Hat Bayern Erfahrungsstufen in der W-Besoldung?

Ja. Bayern ist neben dem Bund, Hessen und Sachsen eines von nur vier Besoldungsgebieten mit Erfahrungsstufen in W2 und W3. Das Grundgehalt steigt nach fünf Jahren in die zweite und nach weiteren sieben Jahren in die dritte Stufe. W1 hat keine Stufen.

Was verdient eine Juniorprofessur (W1) in Bayern?

Die W1-Besoldung ist in Bayern ein Festbetrag von 5.538,75 € im Monat (Stand 2025) ohne Erfahrungsstufen. Die Juniorprofessur ist befristet, in der Regel auf drei plus drei Jahre.

Zahlt Bayern Weihnachtsgeld an Professoren?

Ja. Bayern hat die jährliche Sonderzahlung nicht ins Grundgehalt integriert, sondern zahlt sie gesondert. Sie beträgt 65 Prozent eines Zwölftels der Jahresbezüge, hinzu kommen 84,29 Prozent des Familienzuschlags und 2,13 € monatlich je kindergeldberechtigtem Kind.

Wann wird die W-Besoldung in Bayern erhöht?

Die aktuellen Tabellen gelten seit dem 1. Februar 2025. Zum 1. Oktober 2026 ist eine Erhöhung um 2,82 Prozent vorgesehen, zum 1. September 2027 eine weitere um 2,0 Prozent. Die Anpassung greift in Bayern rund ein halbes Jahr später als die Tariferhöhungen im Angestelltenbereich.

Was ist die Forschungs- und Lehrzulage?

Die Forschungs- und Lehrzulage ist eine zusätzliche Zahlung für Professoren, die Drittmittel einwerben. Sie wird aus den Drittmitteln finanziert, ist nicht ruhegehaltfähig und zählt nicht in den Vergaberahmen der Hochschule. Begrenzt ist sie auf 100 Prozent des jährlichen Grundgehalts.

Ist die W-Besoldung in Bayern höher als in anderen Ländern?

Beim Einstieg liegt Bayern im Mittelfeld. Das W3-Grundgehalt der Stufe 1 belegt Rang sechs unter den 16 Ländern, das W2-Grundgehalt das untere Drittel. Durch die Erfahrungsstufen steigt das bayerische Grundgehalt über die Laufbahn jedoch über das flache Niveau aller Länder ohne Stufen.

Bleibt einem verbeamteten Professor mehr netto?

In aller Regel ja. Verbeamtete Professoren zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Vom Brutto gehen vor allem Lohn- und gegebenenfalls Kirchensteuer ab. Krankheitskosten deckt eine Kombination aus Beihilfe des Freistaats und privater Krankenversicherung. Bei gleichem Bruttogehalt bleibt dadurch mehr netto als bei einem Angestellten.

Gibt es in Bayern einen garantierten Mindest-Leistungsbezug?

Nein. Anders als Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz garantiert Bayern keinen Mindest-Leistungsbezug. Die Leistungsbezüge werden vollständig bei der Berufung individuell verhandelt.