Das Wichtigste in Kürze
- W2 liegt bei 6.777,04 €, W3 bei 7.661,69 € brutto im Monat (Grundgehalt, Stand 2026). Das W3-Niveau zählt zu den niedrigsten bundesweit.
- W1 (Juniorprofessur) ist ein Festbetrag von 5.603,15 €.
- Das Grundgehalt ist flach, ohne Erfahrungsstufen. Eine separate Sonderzahlung gibt es nicht. Sie ist seit 2009 ins Grundgehalt eingerechnet.
- Nach zehn Jahren hauptberuflicher Professur garantiert die Hochschule einen Mindest-Leistungsbezug von 421,78 € im Monat (gleich für W2 und W3).
- Für 2026 ist eine Erhöhung um 2,8 Prozent (mind. 100 €, rückwirkend zum 1. April) vorgesehen, gefolgt von 2,0 Prozent 2027 und 1,0 Prozent 2028.
Was ist die W-Besoldung in Rheinland-Pfalz?
Die Besoldungsordnung W ist die Gehaltsordnung für verbeamtete Professoren an staatlichen Hochschulen. Seit der Föderalismusreform 2006 legt jedes Land ihre Höhe selbst fest. In Rheinland-Pfalz gilt das Landesbesoldungsgesetz Rheinland-Pfalz (LBesG) vom 18. Juni 2013. Es enthält die W-Tabellen, bündelt die Leistungsbezüge in einem eigenen Paragraphen und hat die frühere Jahressonderzahlung in das Grundgehalt eingerechnet.
Ein Professorengehalt besteht aus zwei Teilen: dem festen Grundgehalt nach der W-Tabelle und den individuell verhandelten Leistungsbezügen. Wie die Besoldungsordnung W entstanden ist, wie sie die ältere C-Besoldung ablöste und worin sich Bund und Länder unterscheiden, erläutert der übergeordnete Ratgeber zur W-Besoldung. Hier geht es um die rheinland-pfälzischen Besonderheiten.
Zwei davon stechen hervor. Erstens zahlt das Land ein vergleichsweise niedriges, flaches Grundgehalt, das beim W3-Lehrstuhl zu den niedrigsten bundesweit gehört. Zweitens gleicht es das an anderer Stelle aus: Nach zehn Jahren hauptberuflicher Professur garantiert die Hochschule einen Mindest-Leistungsbezug. Damit ist auch eine Professur, die zu Beginn kein großes Leistungsbezugs-Paket aushandeln konnte, mit der Zeit gegen ein Grundgehalt ohne Aufschlag abgesichert.
Wie hoch ist das W-Grundgehalt in Rheinland-Pfalz?
Die W-Besoldung kennt drei Gruppen für unterschiedliche Stationen der wissenschaftlichen Laufbahn. Die folgenden Beträge sind monatliche Brutto-Grundgehälter und gelten in Rheinland-Pfalz seit dem 1. Februar 2025. Familienzuschlag und Leistungsbezüge kommen hinzu, eine separate Sonderzahlung dagegen nicht.
| Gruppe | Typische Position | Grundgehalt / Monat |
|---|---|---|
| W1 | Juniorprofessur | 5.603,15 € |
| W2 | Professur, Fachhochschulprofessur | 6.777,04 € |
| W3 | Lehrstuhl, ordentliche Professur, Leitungsämter | 7.661,69 € |
Grundgehälter: Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz und Hochschullehrerbund (hlb), Stand 1. Februar 2025 bzw. 1. Mai 2026. Einordnung der Positionen: akademische-jobs.de.
W1 steht für die Juniorprofessur. Sie ist zunächst befristet und nach erfolgreicher Zwischenevaluation verlängerbar. W2 und W3 sind unbefristet. In W2 ist der Großteil der Professuren des Landes eingruppiert, an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften bildet diese Gruppe zugleich die Spitze. W3 ist den Universitäten in Mainz, Kaiserslautern-Landau und Trier für den Lehrstuhl und für Leitungsämter vorbehalten.
Mit 7.661,69 € zahlt Rheinland-Pfalz eines der niedrigsten W3-Grundgehälter im Bundesgebiet, nur Niedersachsen liegt darunter. Das W2-Niveau bewegt sich im unteren Mittelfeld. Erfahrungsstufen, die mit den Dienstjahren steigen, kennt das Land nicht. Das Grundgehalt steht ab dem ersten Diensttag fest. Eine Besonderheit liegt im Tabellenwert selbst: Die frühere jährliche Sonderzahlung wurde zum Januar 2009 vollständig in das Grundgehalt eingerechnet, ein separates Weihnachtsgeld gibt es seither nicht mehr.
Woraus besteht das Professorengehalt in Rheinland-Pfalz?
Über das Grundgehalt hinaus bestimmen vor allem die Leistungsbezüge das Einkommen. Weil das Land keine Erfahrungsstufen kennt und ein niedriges W3-Niveau zahlt, kommt ihnen ein hohes Gewicht zu. Rheinland-Pfalz setzt dabei einen eigenen Akzent mit der Garantie nach zehn Jahren.
Leistungsbezüge und der Mindest-Leistungsbezug
Rheinland-Pfalz fasst die Leistungsbezüge in § 37 LBesG zusammen. Beamten der Gruppen W 2 und W 3 können sie aus drei Anlässen gewährt werden:
- Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge aus den Verhandlungen bei der Berufung oder bei einem auswärtigen Ruf.
- Besondere Leistungsbezüge für herausragende Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung.
- Funktions-Leistungsbezüge für die Wahrnehmung von Ämtern in der Hochschulselbstverwaltung oder der Hochschulleitung.
Der eigentliche Eigenwert des Landes steht ebenfalls in § 37: Nach zehn Jahren hauptberuflicher professoraler Tätigkeit an einer Hochschule garantiert die Hochschule einen Mindest-Leistungsbezug von 421,78 € im Monat, gleich für W2 und W3 (Anlage 6 des Gesetzes). Zur professoralen Tätigkeit zählen dabei auch Zeiten, in denen Aufgaben der Hochschulselbstverwaltung oder der Hochschulleitung wahrgenommen wurden. Unterbrechungen durch Kinderbetreuung oder die Pflege naher Angehöriger verkürzen die zehn Jahre nicht. Wer also über die Jahre keine oder nur geringe Leistungsbezüge verhandelt hat, wird auf diesen Mindestbetrag aufgestockt. Das unterscheidet Rheinland-Pfalz von Ländern, in denen die Leistungsbezüge allein von der Verhandlung abhängen und im Zweifel ganz ausbleiben können.
Nach oben sind die Leistungsbezüge grundsätzlich auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 3 und der Besoldungsgruppe B 10 begrenzt. Überschritten werden darf diese Grenze nur, um eine Professorin oder einen Professor von außerhalb der deutschen Hochschulen zu gewinnen oder eine Abwanderung dorthin abzuwenden. Den Spielraum darunter steckt der Vergaberahmen ab: Die maßgeblichen Durchschnittswerte schreibt Rheinland-Pfalz nicht in das Besoldungsgesetz selbst, sondern in eine Verordnung, zu der § 40 LBesG ermächtigt. Jeder Hochschule wird dazu ein eigenes Professorenbesoldungsvolumen zugewiesen, in dessen Rahmen sich ihre Besoldungsausgaben halten müssen.
Forschungs- und Lehrzulage
Wer Mittel privater Dritter für ein Forschungs- oder Lehrvorhaben einwirbt und das Projekt durchführt, kann nach § 39 LBesG aus diesen Mitteln eine zusätzliche Forschungs- oder Lehrzulage erhalten. Sie nimmt nicht an den allgemeinen Besoldungsanpassungen teil und darf jährlich das Jahresgrundgehalt nicht überschreiten. Aus dem Hochschulhaushalt fließt sie nicht, sie kommt also obendrauf.
Familienzuschlag
Verheiratete und Eltern erhalten zusätzlich den Familienzuschlag nach § 41 LBesG. Seine Höhe richtet sich nach Familienstand und Kinderzahl und gilt landesweit einheitlich. Eine separate Jahressonderzahlung tritt nicht hinzu, da sie in Rheinland-Pfalz bereits im Grundgehalt enthalten ist.
Was bleibt vom Bruttogehalt netto übrig?
Eine pauschale Netto-Zahl lässt sich nicht angeben, denn sie hängt von Steuerklasse, Konfession und Krankenversicherung ab. Eine Richtung gibt es dennoch: Aus demselben Brutto bleibt einem Beamten mehr als einem Angestellten.
Der Grund ist der Beamtenstatus. Professoren in Rheinland-Pfalz sind in aller Regel verbeamtet und zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Vom Bruttogehalt gehen vor allem die Lohn- und gegebenenfalls die Kirchensteuer ab. Die Krankheitskosten teilen sich die Beihilfe des Landes und eine ergänzende private Krankenversicherung. Die Altersversorgung läuft über die Beamtenpension, in die auch ruhegehaltfähige Leistungsbezüge einfließen. Bei gleichem Brutto fällt das Netto dadurch höher aus als im Angestelltenverhältnis.
Im Ruhestand: Wie der Übergang in den Ruhestand abläuft, wie hoch das Ruhegehalt ausfällt und was bei der Titelführung (Professor a. D. und Professor em.) gilt, erklärt der Ratgeber Professor im Ruhestand.
Wann steigt die W-Besoldung in Rheinland-Pfalz?
Die genannten Beträge gelten seit dem 1. Februar 2025. Im Februar 2026 hat sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), der Rheinland-Pfalz angehört, mit den Gewerkschaften auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Das Land will dessen Ergebnis auf die Beamten übertragen: 2,8 Prozent zum 1. April 2026 (mindestens 100 €), 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028.
Bis das Besoldungsgesetz förmlich angepasst ist, sind die Schritte vorgesehen, aber noch nicht endgültig in Kraft. Die erste Stufe soll rückwirkend zum 1. April 2026 wirken. Da das Land keine Erfahrungsstufen kennt, ist diese allgemeine Anpassung der wesentliche Hebel, der das Grundgehalt direkt bewegt.
Wie steht Rheinland-Pfalz im Ländervergleich?
Seit jedes Land eigenständig regelt, gehen die Grundgehälter weit auseinander. Rheinland-Pfalz markiert beim W3-Grundgehalt nahezu das untere Ende der Skala. Die folgende Tabelle stellt die Einstiegsbeträge (Stufe 1) aller sechzehn Länder dem Bund gegenüber, sortiert nach dem W3-Grundgehalt.
| Bund/Land | W2 (Stufe 1) | W3 (Stufe 1) |
|---|---|---|
| Bund | 7.658,48 € | 8.654,08 € |
| Baden-Württemberg | 7.451,06 € | 8.429,84 € |
| Brandenburg | 7.114,57 € | 8.407,12 € |
| Berlin | 7.117,23 € | 8.118,77 € |
| Hamburg | 6.897,03 € | 8.116,18 € |
| Bremen | 6.857,22 € | 8.074,70 € |
| Bayern | 6.824,23 € | 8.038,92 € |
| Thüringen | 7.000,61 € | 7.891,75 € |
| Schleswig-Holstein | 6.965,27 € | 7.859,13 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6.732,92 € | 7.813,33 € |
| Saarland | 6.732,58 € | 7.809,22 € |
| Sachsen-Anhalt | 7.026,23 € | 7.776,55 € |
| Nordrhein-Westfalen | 7.051,97 € | 7.767,45 € |
| Hessen | 6.988,15 € | 7.748,39 € |
| Sachsen | 6.825,55 € | 7.689,59 € |
| Rheinland-Pfalz | 6.777,04 € | 7.661,69 € |
| Niedersachsen | 6.914,90 € | 7.503,91 € |
Einstiegswerte (Stufe 1) der W-Grundgehälter. Bund, Bayern, Hessen und Sachsen steigen über Erfahrungsstufen darüber hinaus. Bremen und Hamburg sind einschließlich ihres garantierten Grundleistungsbezugs ausgewiesen. Quelle: Hochschullehrerbund (hlb), Stand 1. Mai 2026.
Beim reinen Grundgehalt findet sich Rheinland-Pfalz also auf dem vorletzten Platz wieder, nur vor Niedersachsen. Dieser Rückstand relativiert sich allerdings über die Zeit: Der garantierte Mindest-Leistungsbezug hebt das Einkommen nach zehn Jahren an, und über die individuelle Berufungsverhandlung lässt sich der Abstand zur Spitze ohnehin schließen. Für die Einordnung eines Stellenangebots heißt das: Das Grundgehalt allein unterschätzt, was eine rheinland-pfälzische Professur langfristig einbringt.
Aktuelle Professuren in Rheinland-Pfalz
Aktuell sind 19 Professuren an Hochschulen in Rheinland-Pfalz ausgeschrieben. Eine Auswahl offener Stellen, mit Angabe der Besoldungsgruppe, soweit die Hochschule sie nennt:
Fazit
Rheinland-Pfalz zahlt mit 6.777,04 € in W2 und 7.661,69 € in W3 ein flaches W-Grundgehalt, das in der Spitze zu den niedrigsten der Länder gehört. Erfahrungsstufen gibt es nicht, eine separate Sonderzahlung ebenfalls nicht, da sie seit 2009 im Grundgehalt steckt. Den Ausgleich schafft das Land über die Leistungsbezüge, die ein einziger Paragraph bündelt, und vor allem über den garantierten Mindest-Leistungsbezug nach zehn Jahren. Wer ein Stellenangebot aus Rheinland-Pfalz einordnet, sollte Grundgehalt, Leistungsbezüge und diese Garantie gemeinsam betrachten.
Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!
FAQ: Häufige Fragen zur W-Besoldung in Rheinland-Pfalz
Wie viel verdient ein W3-Professor in Rheinland-Pfalz?
Das W3-Grundgehalt liegt in Rheinland-Pfalz bei 7.661,69 € im Monat (Stand 2026) und damit nahezu am unteren Ende des Ländervergleichs. Es ändert sich nicht mit der Dienstzeit, weil das Land keine Erfahrungsstufen kennt. Hinzu kommen die individuell verhandelten Leistungsbezüge, der Familienzuschlag und nach zehn Jahren ein garantierter Mindest-Leistungsbezug.
Was ist der Mindest-Leistungsbezug in Rheinland-Pfalz?
Nach § 37 LBesG garantiert die Hochschule einer Professorin oder einem Professor nach zehn Jahren hauptberuflicher professoraler Tätigkeit einen Mindest-Leistungsbezug von 421,78 € im Monat (gleich für W2 und W3, nach Anlage 6 des Gesetzes). Wer über die Jahre keine oder nur geringe Leistungsbezüge verhandelt hat, wird damit auf einen garantierten Sockel aufgestockt. Zeiten in der Hochschulselbstverwaltung oder Hochschulleitung zählen mit.
Zahlt Rheinland-Pfalz Weihnachtsgeld an Professoren?
Nicht als gesonderte Zahlung. Rheinland-Pfalz hat die frühere jährliche Sonderzahlung zum Januar 2009 vollständig in das Grundgehalt eingerechnet. Das erklärt, warum die Tabellenwerte vergleichsweise niedrig wirken, obwohl sie das frühere Weihnachtsgeld bereits enthalten.
Hat Rheinland-Pfalz Erfahrungsstufen in der W-Besoldung?
Nein. Das W-Grundgehalt ist ein fester Betrag. Erfahrungsstufen, die mit den Dienstjahren steigen, gibt es nur beim Bund sowie in Bayern, Hessen und Sachsen. In Rheinland-Pfalz wächst das Einkommen über die Leistungsbezüge, den Mindest-Leistungsbezug nach zehn Jahren und die allgemeine Besoldungsanpassung.
Was verdient eine Juniorprofessur (W1) in Rheinland-Pfalz?
W1 wird in Rheinland-Pfalz mit einem Festbetrag von 5.603,15 € im Monat besoldet (Stand 2025). Die Juniorprofessur ist befristet und nach erfolgreicher Zwischenevaluation verlängerbar. Erfahrungsstufen sieht die Gruppe nicht vor.
Wann wird die W-Besoldung in Rheinland-Pfalz erhöht?
Die aktuelle Tabelle gilt seit dem 1. Februar 2025. Aus der Tarifeinigung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom Februar 2026 soll eine Übertragung auf die Beamten folgen: plus 2,8 Prozent zum 1. April 2026 (mindestens 100 €), plus 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und plus 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Bis zur Verabschiedung sind die Werte vorgesehen, aber noch nicht in Kraft.
Bleibt einem verbeamteten Professor mehr netto?
Meistens ja. Da verbeamtete Professoren keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung leisten, mindern vor allem Lohn- und gegebenenfalls Kirchensteuer das Brutto. Die Krankheitskosten tragen die Beihilfe des Landes und eine private Krankenversicherung gemeinsam. Aus demselben Bruttogehalt ergibt sich dadurch ein höheres Netto als bei Angestellten.





