Bremen verlässt sich beim Professorengehalt nicht auf ein hohes Grundgehalt, sondern auf eine gesetzliche Garantie. Das amtliche W3-Grundgehalt ist mit 7.247,15 € im Monat das niedrigste unter den Stadtstaaten, doch das Bremische Besoldungsgesetz schreibt vor, dass die Leistungsbezüge einer W2- oder W3-Professur zusammen mindestens 827,55 € erreichen müssen. Diese Untergrenze hebt jede Professur verlässlich über das nackte Grundgehalt. Der folgende Beitrag zeigt die Bremer W-Tabellen 2026 und ordnet die Bestandteile ein, die das Einkommen über das Grundgehalt hinaus prägen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das amtliche Grundgehalt beträgt 6.029,67 € in W2 und 7.247,15 € in W3 (Stand Februar 2025). Hinzu kommt ein garantierter Mindestleistungsbezug von 827,55 €.
- Mit diesem Mindestbetrag kommt eine W2-Professur auf 6.857,22 €, eine W3-Professur auf 8.074,70 € im Monat.
- W1 (Juniorprofessur) ist ein Festbetrag von 5.321,74 €, nach positiver Zwischenevaluation kommt eine Zulage von 260 € hinzu.
- Das Grundgehalt ist flach, ohne Erfahrungsstufen. Anders als beim Hamburger Grundleistungsbezug ist der Bremer Betrag eine Untergrenze, auf die verhandelte Leistungsbezüge angerechnet werden.
- Aus dem TdL-Tarifergebnis überträgt das Land +2,8 Prozent ab 1. April 2026, danach +2,0 Prozent ab März 2027 und +1,0 Prozent ab Januar 2028.
Was ist die W-Besoldung in Bremen?
Die Besoldungsordnung W regelt die Bezahlung verbeamteter Professoren an staatlichen Hochschulen. Wie hoch sie ausfällt, legt seit der Föderalismusreform 2006 jedes Land selbst fest. In Bremen ist das Bremische Besoldungsgesetz (BremBesG) die maßgebliche Grundlage. Die Vorschriften für Professoren stehen in den §§ 27 bis 30.
Ein Professorengehalt besteht aus zwei Teilen: dem festen Grundgehalt nach der W-Tabelle und den Leistungsbezügen, die bei der Berufung individuell verhandelt werden. Wie die Besoldungsordnung W entstanden ist, wie sie 2002 die ältere C-Besoldung ablöste und worin sich Bund und Länder unterscheiden, behandelt der übergeordnete Ratgeber zur W-Besoldung. Hier geht es um die Bremer Besonderheiten.
Die prägende Besonderheit ist die gesetzliche Mindesthöhe der Leistungsbezüge. Bremen zahlt ein bewusst niedriges Grundgehalt und gleicht das über eine garantierte Untergrenze aus: Wer in W2 oder W3 berufen wird, erhält Leistungsbezüge von mindestens 827,55 € im Monat. Das ähnelt dem Hamburger Grundleistungsbezug, ist aber anders konstruiert. In Hamburg kommt ein fester Grundleistungsbezug zusätzlich zum Grundgehalt hinzu. In Bremen ist der Betrag eine Untergrenze, auf die individuell verhandelte Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge angerechnet werden. Wer also über die Verhandlung mehr als 827,55 € herausholt, bekommt nicht beides addiert, sondern den höheren Betrag.
Wie hoch ist das W-Grundgehalt in Bremen?
Die W-Besoldung kennt drei Gruppen für unterschiedliche Stationen der wissenschaftlichen Laufbahn. Die folgenden Beträge sind monatliche Brutto-Werte und gelten in Bremen seit dem 1. Februar 2025. Für W2 und W3 ist der garantierte Mindestleistungsbezug eingerechnet.
| Gruppe | Grundgehalt | Mindestleistungsbezug | Summe / Monat |
|---|---|---|---|
| W1 | 5.321,74 € | — | 5.321,74 € |
| W2 | 6.029,67 € | 827,55 € | 6.857,22 € |
| W3 | 7.247,15 € | 827,55 € | 8.074,70 € |
Grundgehälter und Mindestleistungsbezug (§ 28 Absatz 2 BremBesG): Hochschullehrerbund (hlb) und Bremisches Besoldungsgesetz, Stand 1. Februar 2025. Der Mindestleistungsbezug wird W1 nicht gewährt. Einordnung der Positionen: akademische-jobs.de.
Mit W1 beginnt die Juniorprofessur, befristet auf zunächst drei Jahre und nach erfolgreicher Zwischenevaluation um drei weitere verlängerbar. Genau an diese positive Zwischenevaluation knüpft Bremen eine Besonderheit: W1-Professoren erhalten danach eine gesetzlich festgelegte monatliche Zulage von derzeit 260 € (§ 50 BremBesG). W2 und W3 sind unbefristet. In W2 ist die Mehrzahl der Bremer Professuren eingruppiert. An der Hochschule Bremen und der Hochschule Bremerhaven bildet diese Gruppe zugleich die Obergrenze. W3 steht an der Universität Bremen für den Lehrstuhl und für Leitungsämter wie das des Rektors.
Das Grundgehalt steht ab dem ersten Diensttag fest. Bremen gehört zu den dreizehn Ländern, die ihr W-Grundgehalt ohne Erfahrungsstufen zahlen. Anders als beim Bund oder in Bayern, Hessen und Sachsen wächst es nicht mit den Dienstjahren. Über die Laufbahn bewegen sich die Bezüge allein über die Leistungsbezüge und die allgemeine Besoldungsanpassung.
Das nackte Grundgehalt ist dabei das niedrigste der drei Stadtstaaten und liegt auch bundesweit am unteren Rand. Erst die garantierten 827,55 € heben Bremen auf ein konkurrenzfähiges Niveau: Eine W3-Professur kommt damit auf 8.074,70 € und rückt in die obere Hälfte des Ländervergleichs. Diese Konstruktion erklärt, warum Bremer Beträge je nach Quelle stark schwanken. Wer nur das Grundgehalt zitiert, unterschätzt das tatsächliche Einkommen deutlich.
Woraus besteht das Professorengehalt in Bremen?
Am Grundgehalt allein lässt sich das tatsächliche Einkommen nicht ablesen. Den variablen Teil bilden die Leistungsbezüge, deren Untergrenze in Bremen gesetzlich gesichert ist und deren Vergabe eine eigene Verordnung regelt.
Leistungsbezüge und Mindestbetrag
Der § 28 BremBesG unterscheidet für die Gruppen W 2 und W 3 drei Arten von Leistungsbezügen:
- Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge werden bei der Berufung oder zur Abwehr eines auswärtigen Rufs ausgehandelt und können befristet oder unbefristet vergeben werden.
- Besondere Leistungsbezüge honorieren herausragende Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung oder Nachwuchsförderung.
- Funktions-Leistungsbezüge werden für die Dauer eines Amtes in der Hochschulselbstverwaltung oder der Hochschulleitung gewährt.
Die Untergrenze regelt § 28 Absatz 2: In W2 und W3 müssen die Berufungs-, Bleibe- oder besonderen Leistungsbezüge zusammen mindestens 827,55 € im Monat betragen und unbefristet gewährt werden. Dieser Mindestbetrag nimmt an den allgemeinen Besoldungsanpassungen teil, steigt also mit jeder Erhöhung. Nach oben sind die Leistungsbezüge auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem W3-Grundgehalt und der Besoldungsgruppe B 10 begrenzt, mit den üblichen Ausnahmen, um einen Professor von außerhalb der deutschen Hochschulen zu gewinnen oder zu halten.
Für die Altersversorgung sind unbefristet gewährte Leistungsbezüge nach § 29 BremBesG ruhegehaltfähig, sobald sie mindestens zwei Jahre bezogen wurden. Die Höhe ist auf insgesamt 40 Prozent des jeweiligen Grundgehalts gedeckelt. Das Nähere zum Vergabeverfahren überlässt § 30 BremBesG einer eigenen Rechtsverordnung, der Bremischen Hochschul-Leistungsbezügeverordnung.
Forschungs- und Lehrzulage
Anders als die meisten Länder regelt Bremen die Forschungs- und Lehrzulage nicht direkt im Besoldungsgesetz, sondern überlässt sie der Hochschul-Leistungsbezügeverordnung. Dazu ermächtigt § 30 BremBesG den Senat. Wer Mittel privater Dritter für ein Forschungs- oder Lehrvorhaben einwirbt und das Projekt durchführt, kann danach für die Dauer des Drittmittelzuflusses eine zusätzliche, nicht ruhegehaltfähige Zulage erhalten. Sie darf das Jahresgrundgehalt nicht überschreiten, und eine Lehrzulage ist nur möglich, wenn die geförderte Lehrtätigkeit nicht zur regulären Lehrverpflichtung zählt.
Familienzuschlag
Verheiratete und Eltern erhalten zusätzlich den Familienzuschlag nach § 35 BremBesG. Für die W-Gruppen beträgt die Stufe 1 (Verheiratete und ihnen Gleichgestellte) 165,40 € im Monat, die Stufe 2 mit dem ersten Kind 417,33 € (Stand Februar 2025). Für das zweite Kind kommen 251,93 € hinzu, ab dem dritten Kind deutlich mehr. Anders als Bayern oder Nordrhein-Westfalen knüpft Bremen den Familienzuschlag nicht an eine Ortsklasse oder Mietenstufe, er gilt im ganzen Land einheitlich.
Was bleibt vom Bruttogehalt netto übrig?
Eine pauschale Netto-Zahl lässt sich nicht angeben, denn sie hängt von Steuerklasse, Konfession und Krankenversicherung ab. Die Richtung ist trotzdem klar: Aus demselben Brutto holt ein Beamter mehr heraus als ein Angestellter.
Der Hebel ist der Beamtenstatus. Ein verbeamteter Professor in Bremen zahlt keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Vom Bruttogehalt gehen vor allem die Lohn- und gegebenenfalls die Kirchensteuer ab. Die Krankheitskosten tragen die Beihilfe des Landes und eine ergänzende private Krankenversicherung. Die Altersversorgung läuft über die Beamtenpension, in die auch die ruhegehaltfähigen Leistungsbezüge einfließen. Dadurch fällt das Netto bei gleichem Brutto höher aus als im Angestelltenverhältnis.
Wann steigt die W-Besoldung in Bremen?
Die genannten Beträge gelten seit dem 1. Februar 2025. Im Februar 2026 hat sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), in der Bremen Mitglied ist, mit den Gewerkschaften auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Bremen hat zugesagt, das Ergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten zu übertragen. Die erste Stufe hebt die Bezüge zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent an, mindestens jedoch um 100 €.
Zwei weitere Schritte folgen aus demselben Tarifabschluss: plus 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und plus 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Da Bremen keine Erfahrungsstufen kennt, ist die allgemeine Anpassung neben den Leistungsbezügen der einzige Hebel, der das Grundgehalt direkt bewegt. Weil der garantierte Mindestbetrag an den Anpassungen teilnimmt, steigt er im selben Takt mit.
Wie steht Bremen im Ländervergleich?
Seit jedes Land eigenständig regelt, gehen die Grundgehälter weit auseinander. Bremen liegt mit dem garantierten Mindestbetrag im Mittelfeld. Die folgende Tabelle stellt die Einstiegsbeträge (Stufe 1) aller sechzehn Länder dem Bund gegenüber, sortiert nach dem W3-Grundgehalt. Für Bremen und Hamburg ist der garantierte Mindest- beziehungsweise Grundleistungsbezug eingerechnet.
| Bund/Land | W2 (Stufe 1) | W3 (Stufe 1) |
|---|---|---|
| Bund | 7.658,48 € | 8.654,08 € |
| Baden-Württemberg | 7.451,06 € | 8.429,84 € |
| Brandenburg | 7.114,57 € | 8.407,12 € |
| Berlin | 7.117,23 € | 8.118,77 € |
| Hamburg | 6.897,03 € | 8.116,18 € |
| Bremen | 6.857,22 € | 8.074,70 € |
| Bayern | 6.824,23 € | 8.038,92 € |
| Thüringen | 7.000,61 € | 7.891,75 € |
| Schleswig-Holstein | 6.965,27 € | 7.859,13 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6.732,92 € | 7.813,33 € |
| Saarland | 6.732,58 € | 7.809,22 € |
| Sachsen-Anhalt | 7.029,23 € | 7.776,55 € |
| Nordrhein-Westfalen | 7.051,97 € | 7.767,45 € |
| Hessen | 6.988,15 € | 7.748,39 € |
| Sachsen | 6.825,55 € | 7.689,59 € |
| Rheinland-Pfalz | 6.777,04 € | 7.661,69 € |
| Niedersachsen | 6.914,90 € | 7.503,91 € |
Einstiegswerte (Stufe 1) der W-Grundgehälter. Bund, Bayern, Hessen und Sachsen steigen über Erfahrungsstufen darüber hinaus. Bremen und Hamburg sind einschließlich ihres garantierten Mindest- beziehungsweise Grundleistungsbezugs ausgewiesen. Quelle: Hochschullehrerbund (hlb), Stand 1. Mai 2026.
Einschließlich des Mindestbetrags liegt Bremen beim W3-Wert auf Rang sechs, knapp hinter dem Stadtstaat-Nachbarn Hamburg und noch vor Bayern. Ohne diesen Betrag, also beim reinen Grundgehalt von 7.247,15 €, fiele das Land ans untere Ende zurück. Genau darin liegt die Bremer Logik: Der garantierte Mindestbetrag, nicht das Grundgehalt, sichert die Konkurrenzfähigkeit. Den eigentlichen Unterschied an der Spitze macht dann die individuelle Berufungsverhandlung, die über die 827,55 € hinausgehen kann.
Aktuelle Professuren in Bremen
Aktuell sind 3 Professuren an Hochschulen in Bremen ausgeschrieben. Eine Auswahl offener Stellen, mit Angabe der Besoldungsgruppe, soweit die Hochschule sie nennt:
Fazit
Bremen kompensiert ein niedriges Grundgehalt durch eine gesetzliche Garantie. Das amtliche W-Grundgehalt von 6.029,67 € in W2 und 7.247,15 € in W3 ist das niedrigste der Stadtstaaten, doch der Mindestleistungsbezug von 827,55 € hebt jede Professur auf 6.857,22 € beziehungsweise 8.074,70 €. Anders als der Hamburger Grundleistungsbezug ist dieser Betrag eine Untergrenze, auf die verhandelte Leistungsbezüge angerechnet werden, kein zusätzlicher Sockel. Erfahrungsstufen gibt es nicht. Wer ein Bremer Stellenangebot einordnen will, sollte das Grundgehalt nie ohne den Mindestbetrag lesen und die individuell verhandelbaren Leistungsbezüge mitdenken.
Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!
FAQ: Häufige Fragen zur W-Besoldung in Bremen
Wie viel verdient ein W3-Professor in Bremen?
Das amtliche W3-Grundgehalt liegt in Bremen bei 7.247,15 € im Monat (Stand Februar 2025). Hinzu kommt der garantierte Mindestleistungsbezug von 827,55 €, sodass eine W3-Professur auf 8.074,70 € im Monat kommt. Es ändert sich nicht mit der Dienstzeit, weil Bremen keine Erfahrungsstufen kennt. Über den Mindestbetrag hinaus können individuell verhandelte Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge sowie der Familienzuschlag das Einkommen erhöhen.
Was ist der Mindestleistungsbezug in Bremen?
Nach § 28 Absatz 2 BremBesG müssen die Leistungsbezüge einer W2- oder W3-Professur zusammen mindestens 827,55 € im Monat betragen und unbefristet gewährt werden. Dieser Mindestbetrag ist eine gesetzliche Untergrenze: Verhandelte Berufungs- oder besondere Leistungsbezüge werden darauf angerechnet, nicht addiert. Liegt die Verhandlung darunter, füllt das Land bis 827,55 € auf. Der Betrag nimmt an den Besoldungsanpassungen teil.
Worin unterscheidet sich Bremen von Hamburg?
Beide Stadtstaaten garantieren ihren Professoren einen festen Betrag oberhalb des Grundgehalts, konstruieren ihn aber unterschiedlich. Hamburg zahlt einen Grundleistungsbezug, der zusätzlich zum Grundgehalt gewährt wird. Bremen schreibt eine Mindesthöhe der Leistungsbezüge vor, auf die individuell verhandelte Beträge angerechnet werden. Im Ergebnis liegen beide nah beieinander: Hamburg kommt in W3 auf 8.116,18 €, Bremen auf 8.074,70 €.
Hat Bremen Erfahrungsstufen in der W-Besoldung?
Nein. Das W-Grundgehalt ist in Bremen ein fester Betrag. Erfahrungsstufen, die mit den Dienstjahren steigen, gibt es nur beim Bund sowie in Bayern, Hessen und Sachsen. In Bremen wächst das Einkommen über den garantierten Mindestbetrag, die individuell verhandelten Leistungsbezüge und die allgemeine Besoldungsanpassung.
Was verdient eine Juniorprofessur (W1) in Bremen?
W1 wird in Bremen mit einem Festbetrag von 5.321,74 € im Monat besoldet (Stand Februar 2025). Den Mindestleistungsbezug erhalten nur W2 und W3, nicht die Juniorprofessur. Nach einer positiven Zwischenevaluation kommt allerdings eine monatliche Zulage von derzeit 260 € hinzu (§ 50 BremBesG). Die W1-Stelle ist befristet, üblicherweise auf drei plus drei Jahre, und kennt keine Erfahrungsstufen.
Wann wird die W-Besoldung in Bremen erhöht?
Die aktuelle Tabelle gilt seit dem 1. Februar 2025. Aus der Tarifeinigung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vom Februar 2026 überträgt Bremen drei Schritte auf die Beamten: plus 2,8 Prozent zum 1. April 2026 (mindestens 100 €), plus 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und plus 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Das Land hat eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung zugesagt.
Was ist die Forschungs- und Lehrzulage?
In Bremen regelt nicht das Besoldungsgesetz selbst, sondern die Hochschul-Leistungsbezügeverordnung die Forschungs- und Lehrzulage. Dazu ermächtigt § 30 BremBesG den Senat. Professoren, die Drittmittel privater Dritter für ein Forschungs- oder Lehrvorhaben einwerben, können daraus für die Dauer des Drittmittelzuflusses eine zusätzliche Zulage erhalten. Sie ist nicht ruhegehaltfähig, eine Lehrzulage ist nur außerhalb der regulären Lehrverpflichtung möglich.
Bleibt einem verbeamteten Professor mehr netto?
Meistens ja. Da verbeamtete Professoren keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung leisten, mindern vor allem Lohn- und gegebenenfalls Kirchensteuer das Brutto. Die Krankheitskosten tragen die Beihilfe des Landes und eine private Krankenversicherung gemeinsam. Aus demselben Bruttogehalt ergibt sich dadurch ein höheres Netto als bei Angestellten.



