Brandenburg zahlt eines der höchsten W3-Grundgehälter der Republik. Mit 8.407,12 Euro im Monat liegt das Land beim Lehrstuhl-Grundgehalt auf Rang drei, nur der Bund und Baden-Württemberg zahlen mehr. Zugleich ist Brandenburg das einzige Bundesland, das auf eine jährliche Sonderzahlung vollständig verzichtet. Der folgende Beitrag zeigt die brandenburgischen W-Tabellen 2026 und ordnet die Bestandteile ein, die das Professorengehalt über das Grundgehalt hinaus prägen.
Das Wichtigste in Kürze
- W2 liegt bei 7.114,57 €, W3 bei 8.407,12 € brutto im Monat (Grundgehalt, Stand 2024). Das W3 ist das dritthöchste aller sechzehn Länder.
- W1 (Juniorprofessur) ist ein Festbetrag von 5.445,67 €.
- Das Grundgehalt ist flach, ohne Erfahrungsstufen. Der Einkommenszuwachs läuft über die Leistungsbezüge und die allgemeine Besoldungsanpassung.
- Brandenburg ist das einzige Land ohne jährliche Sonderzahlung. Die frühere Sonderzahlung wurde in das Grundgehalt eingerechnet.
- Aus dem TdL-Tarifergebnis überträgt das Land +2,8 Prozent ab 1. April 2026, danach +2,0 Prozent ab März 2027 und +1,0 Prozent ab Januar 2028.
Was ist die W-Besoldung in Brandenburg?
Die Besoldungsordnung W regelt die Bezahlung verbeamteter Professoren an staatlichen Hochschulen. Wie hoch sie ausfällt, legt seit der Föderalismusreform 2006 jedes Land selbst fest. In Brandenburg ist das Brandenburgische Besoldungsgesetz (BbgBesG) die maßgebliche Grundlage. Sein Hochschullehrer-Abschnitt ordnet in den §§ 29 bis 36 das Grundgehalt, die Leistungsbezüge und die Forschungs- und Lehrzulage.
Ein Professorengehalt besteht aus zwei Teilen: dem festen Grundgehalt nach der W-Tabelle und den Leistungsbezügen, die bei der Berufung individuell verhandelt werden. Wie die Besoldungsordnung W entstanden ist, wie sie 2002 die ältere C-Besoldung ablöste und worin sich Bund und Länder unterscheiden, behandelt der übergeordnete Ratgeber zur W-Besoldung. Hier geht es um die brandenburgischen Besonderheiten.
Davon gibt es gleich mehrere. Die auffälligste betrifft die Sonderzahlung: Wo andere Länder ein Weihnachtsgeld zahlen oder es ins Grundgehalt eingerechnet haben, kennt Brandenburg gar keine eigenständige Sonderzahlung mehr. Im Gegenzug steht das W3-Grundgehalt mit 8.407,12 Euro im oberen Bereich des Ländervergleichs. Hinzu kommt eine Eigenheit beim Familienzuschlag, der in Brandenburg allein von der Kinderzahl abhängt und keinen klassischen Zuschlag für Verheiratete mehr kennt.
Wie hoch ist das W-Grundgehalt in Brandenburg?
Die W-Besoldung kennt drei Gruppen für unterschiedliche Stationen der wissenschaftlichen Laufbahn. Die folgenden Beträge sind monatliche Brutto-Grundgehälter und gelten in Brandenburg seit dem 1. Juli 2024. Familienzuschlag und Leistungsbezüge kommen hinzu.
| Gruppe | Typische Position | Grundgehalt / Monat |
|---|---|---|
| W1 | Juniorprofessur | 5.445,67 € |
| W2 | Professur, Fachhochschulprofessur | 7.114,57 € |
| W3 | Lehrstuhl, ordentliche Professur, Leitungsämter | 8.407,12 € |
Grundgehälter: Hochschullehrerbund (hlb) und Brandenburgisches Besoldungsgesetz, Stand 1. Juli 2024. Einordnung der Positionen: akademische-jobs.de.
Mit W1 beginnt die Juniorprofessur, befristet auf zunächst drei Jahre und nach erfolgreicher Zwischenevaluation um drei weitere verlängerbar. W2 und W3 sind unbefristet. In W2 ist die Mehrzahl der brandenburgischen Professuren eingruppiert. An den Hochschulen für angewandte Wissenschaften bildet diese Gruppe zugleich die Obergrenze. W3 steht an den Universitäten für den Lehrstuhl und für Leitungsämter wie das des Präsidenten.
Das Grundgehalt steht ab dem ersten Diensttag fest. Brandenburg gehört zu den dreizehn Ländern, die ihr W-Grundgehalt ohne Erfahrungsstufen zahlen. Anders als beim Bund oder in Bayern, Hessen und Sachsen wächst es nicht mit den Dienstjahren. Über die Laufbahn bewegen sich die Bezüge allein über die individuell verhandelten Leistungsbezüge und über die allgemeine Besoldungsanpassung, die das Land aus dem Tarifabschluss übernimmt.
Bemerkenswert ist die Höhe des W3-Grundgehalts. Mit 8.407,12 Euro zahlt Brandenburg beim Lehrstuhl mehr als jedes andere ostdeutsche Land und liegt bundesweit auf Rang drei. Der Abstand zwischen W2 und W3 ist mit 1.292,55 Euro zugleich einer der größten unter allen Ländern. Ein Wechsel von einer W2-Professur auf einen W3-Lehrstuhl bringt im reinen Grundgehalt also einen deutlichen Sprung, während andernorts die Berufungsverhandlung den größeren Teil ausmachen muss.
Woraus besteht das Professorengehalt in Brandenburg?
Am Grundgehalt allein lässt sich das tatsächliche Einkommen nicht ablesen. Den variablen Teil bilden die Leistungsbezüge, die bei der Berufung individuell verhandelt werden. Gerade weil das Land keine Erfahrungsstufen kennt, kommt ihnen über die gesamte Laufbahn ein hohes Gewicht zu.
Leistungsbezüge
Der § 30 BbgBesG kennt für Beamte der Gruppen W 2 und W 3 drei Arten von Leistungsbezügen, die jeweils ein eigener Paragraph ausgestaltet:
- Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge (§ 31) werden bei der Berufung oder zur Abwehr eines auswärtigen Rufs ausgehandelt. Sie können befristet, unbefristet oder als Einmalzahlung gewährt werden, und eine neue oder höhere Gewährung soll frühestens drei Jahre nach der letzten erfolgen.
- Besondere Leistungsbezüge (§ 32) honorieren über Jahre erbrachte Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung oder Nachwuchsförderung.
- Funktions-Leistungsbezüge (§ 33) entlohnen Ämter in der Hochschulselbstverwaltung oder der Hochschulleitung, etwa das des Präsidenten oder Vizepräsidenten.
Nach oben sind die Gesamtbezüge nach § 34 BbgBesG auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem W3-Grundgehalt und der Besoldungsgruppe B 10 begrenzt. Davon gibt es eine ausdrückliche Ausnahme: Um einen Professor aus dem Bereich außerhalb der deutschen Hochschulen zu gewinnen oder seine Abwanderung dorthin abzuwenden, darf das Land über diese Grenze hinausgehen.
Für die Altersversorgung sind unbefristet gewährte Berufungs-, Bleibe- und besondere Leistungsbezüge nach § 35 BbgBesG bis zu insgesamt 40 Prozent des Grundgehalts ruhegehaltfähig, sofern sie mindestens zwei Jahre bezogen wurden. In eng begrenzten Quoten kann dieser Anteil im Einzelfall bis auf 80 Prozent steigen. Funktions-Leistungsbezüge werden gestaffelt ruhegehaltfähig: zu 25 Prozent ab fünf Jahren, zu 50 Prozent ab zehn Jahren.
Forschungs- und Lehrzulage
Wer Mittel privater Dritter für ein Forschungs- oder Lehrvorhaben einwirbt und das Projekt durchführt, kann nach § 36 BbgBesG für die Dauer des Drittmittelflusses eine zusätzliche Zulage erhalten. Sie wird aus den Drittmitteln finanziert, ist nicht ruhegehaltfähig und darf in einem Kalenderjahr 100 Prozent des Jahresgrundgehalts nicht überschreiten. Die zugehörige Lehrtätigkeit wird nicht auf die Lehrverpflichtung angerechnet.
Familienzuschlag
Beim Familienzuschlag geht Brandenburg einen eigenen Weg. Nach § 40 BbgBesG in Verbindung mit Anlage 6 richtet sich der Zuschlag allein nach der Zahl der Kinder. Einen klassischen Verheirateten- oder Ehegattenzuschlag, wie ihn andere Länder als Stufe 1 zahlen, gibt es nicht. Für das erste und zweite Kind beträgt der Zuschlag jeweils 377,16 Euro im Monat, ab dem dritten Kind 888,39 Euro je Kind (Stand 1. Juli 2024). Ein verheirateter Professor ohne Kinder erhält über § 40 also keinen Familienzuschlag.
Den Familienstand greift Brandenburg an anderer Stelle auf. Nach § 40a BbgBesG wird ein einkommensabhängiger Familiensonderzuschlag gezahlt, wenn die Partnerin oder der Partner nur ein geringes eigenes Einkommen unterhalb der Minijob-Grenze erzielt. Seine Höhe staffelt sich nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe und sinkt mit steigendem Grundgehalt. Für die hohen W-Besoldungsgruppen spielt er daher praktisch keine Rolle, er zielt vor allem auf die unteren Besoldungsgruppen.
Was bleibt vom Bruttogehalt netto übrig?
Eine pauschale Netto-Zahl lässt sich nicht angeben, denn sie hängt von Steuerklasse, Konfession und Krankenversicherung ab. Die Richtung ist trotzdem klar: Aus demselben Brutto holt ein Beamter mehr heraus als ein Angestellter.
Der Hebel ist der Beamtenstatus. Ein verbeamteter Professor in Brandenburg zahlt keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Vom Bruttogehalt gehen vor allem die Lohn- und gegebenenfalls die Kirchensteuer ab. Die Krankheitskosten tragen die Beihilfe des Landes und eine ergänzende private Krankenversicherung. Die Altersversorgung läuft über die Beamtenpension, in die auch die ruhegehaltfähigen Leistungsbezüge einfließen. Dadurch fällt das Netto bei gleichem Brutto höher aus als im Angestelltenverhältnis.
Wann steigt die W-Besoldung in Brandenburg?
Die genannten Beträge gelten seit dem 1. Juli 2024. Im Februar 2026 hat sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), in der Brandenburg Mitglied ist, mit den Gewerkschaften auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Die Landesregierung hat bereits im November 2025 zugesagt, das Ergebnis systemgerecht auf die Beamten zu übertragen. Die erste Stufe hebt die Bezüge zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent an, mindestens jedoch um 100 Euro. Ausgezahlt wird die Erhöhung mit der Maiabrechnung, der April rückwirkend.
Zwei weitere Schritte folgen aus demselben Tarifabschluss: plus 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und plus 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Da Brandenburg keine Erfahrungsstufen kennt, ist die allgemeine Anpassung neben den Leistungsbezügen der einzige Hebel, der das Grundgehalt direkt bewegt.
Wie steht Brandenburg im Ländervergleich?
Seit jedes Land eigenständig regelt, gehen die Grundgehälter weit auseinander. Brandenburg gehört beim W3-Grundgehalt zur Spitzengruppe. Die folgende Tabelle stellt die Einstiegsbeträge (Stufe 1) aller sechzehn Länder dem Bund gegenüber, sortiert nach dem W3-Grundgehalt.
| Bund/Land | W2 (Stufe 1) | W3 (Stufe 1) |
|---|---|---|
| Bund | 7.658,48 € | 8.654,08 € |
| Baden-Württemberg | 7.451,06 € | 8.429,84 € |
| Brandenburg | 7.114,57 € | 8.407,12 € |
| Berlin | 7.117,23 € | 8.118,77 € |
| Hamburg | 6.897,03 € | 8.116,18 € |
| Bremen | 6.857,22 € | 8.074,70 € |
| Bayern | 6.824,23 € | 8.038,92 € |
| Thüringen | 7.000,61 € | 7.891,75 € |
| Schleswig-Holstein | 6.965,27 € | 7.859,13 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6.732,92 € | 7.813,33 € |
| Saarland | 6.732,58 € | 7.809,22 € |
| Sachsen-Anhalt | 7.029,23 € | 7.776,55 € |
| Nordrhein-Westfalen | 7.051,97 € | 7.767,45 € |
| Hessen | 6.988,15 € | 7.748,39 € |
| Sachsen | 6.825,55 € | 7.689,59 € |
| Rheinland-Pfalz | 6.777,04 € | 7.661,69 € |
| Niedersachsen | 6.914,90 € | 7.503,91 € |
Einstiegswerte (Stufe 1) der W-Grundgehälter. Bund, Bayern, Hessen und Sachsen steigen über Erfahrungsstufen darüber hinaus. Bremen und Hamburg sind einschließlich ihres garantierten Grundleistungsbezugs ausgewiesen. Quelle: Hochschullehrerbund (hlb), Stand 1. Mai 2026.
Brandenburg führt das ostdeutsche Feld an und liegt insgesamt auf Rang drei hinter dem Bund und Baden-Württemberg. Beim W2-Grundgehalt rangiert das Land dagegen im Mittelfeld, woraus sich der ungewöhnlich große Abstand von rund 1.293 Euro zwischen den beiden Professurgruppen ergibt. Das ist der größte W2-W3-Sprung in dieser Länderreihe und der genaue Gegenpol zu Niedersachsen, wo nur 589 Euro zwischen beiden Gruppen liegen. Beim Gesamtbild ist außerdem zu bedenken, dass Brandenburg keine Sonderzahlung zahlt: Während etwa Bayern oder Hessen das Jahresgehalt über eine Sonderzahlung von mehreren Tausend Euro aufstocken, fällt dieser Posten hier weg. Dem steht das hohe Grundgehalt gegenüber, in das die frühere Sonderzahlung bereits eingerechnet ist.
Aktuelle Professuren in Brandenburg
Aktuell sind 15 Professuren an Hochschulen in Brandenburg ausgeschrieben. Eine Auswahl offener Stellen, mit Angabe der Besoldungsgruppe, soweit die Hochschule sie nennt:
Fazit
Brandenburg zahlt mit 7.114,57 € in W2 und 8.407,12 € in W3 ein W-Grundgehalt, das beim Lehrstuhl zur bundesweiten Spitzengruppe gehört. Erfahrungsstufen gibt es nicht, das Einkommen wächst allein über die Leistungsbezüge und die allgemeine Besoldungsanpassung. Brandenburgs Profil ist von zwei Eigenheiten geprägt: keine Sonderzahlung und ein Familienzuschlag, der allein von der Kinderzahl abhängt. Wer ein brandenburgisches Stellenangebot einordnen will, sollte Grundgehalt, individuelle Leistungsbezüge und die anstehende Anpassung gemeinsam betrachten.
Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!
FAQ: Häufige Fragen zur W-Besoldung in Brandenburg
Wie viel verdient ein W3-Professor in Brandenburg?
Das W3-Grundgehalt liegt in Brandenburg bei 8.407,12 € im Monat (Stand 1. Juli 2024) und ist damit das dritthöchste aller Länder, nur der Bund und Baden-Württemberg zahlen mehr. Es ändert sich nicht mit der Dienstzeit, weil Brandenburg keine Erfahrungsstufen kennt. Hinzu kommen die individuell verhandelten Leistungsbezüge und, bei Kindern, der Familienzuschlag.
Zahlt Brandenburg Weihnachtsgeld an Professoren?
Nein. Brandenburg ist das einzige Bundesland, das keine eigenständige jährliche Sonderzahlung mehr zahlt. Die frühere Sonderzahlung wurde in das Grundgehalt eingerechnet. Ein gesondertes Weihnachtsgeld im Dezember gibt es für brandenburgische Beamte und damit auch für Professoren nicht.
Hat Brandenburg Erfahrungsstufen in der W-Besoldung?
Nein. Das W-Grundgehalt ist in Brandenburg ein fester Betrag. Erfahrungsstufen, die mit den Dienstjahren steigen, gibt es nur beim Bund sowie in Bayern, Hessen und Sachsen. In Brandenburg wächst das Einkommen über die Leistungsbezüge und die allgemeine Besoldungsanpassung.
Warum ist das W3-Gehalt in Brandenburg so hoch?
Mit 8.407,12 Euro zahlt Brandenburg beim W3-Grundgehalt mehr als jedes andere ostdeutsche Land und liegt bundesweit auf Rang drei hinter dem Bund und Baden-Württemberg. Ein Grund ist, dass die früher übliche jährliche Sonderzahlung in Brandenburg in das Grundgehalt eingerechnet wurde, statt sie gesondert auszuzahlen. Der Abstand zum W2-Grundgehalt fällt mit rund 1.293 Euro zugleich größer aus als in jedem anderen Land dieser Reihe.
Was verdient eine Juniorprofessur (W1) in Brandenburg?
W1 wird in Brandenburg mit einem Festbetrag von 5.445,67 € im Monat besoldet (Stand 1. Juli 2024). Die Juniorprofessur ist befristet, üblicherweise auf drei plus drei Jahre. Erfahrungsstufen sieht die Gruppe nicht vor.
Wie hoch ist der Familienzuschlag in Brandenburg?
Brandenburg zahlt den Familienzuschlag nach § 40 BbgBesG ausschließlich kinderbezogen. Für das erste und zweite Kind beträgt er jeweils 377,16 Euro im Monat, ab dem dritten Kind 888,39 Euro je Kind (Stand 1. Juli 2024). Einen klassischen Verheirateten- oder Ehegattenzuschlag, wie ihn andere Länder als Stufe 1 vorsehen, gibt es nicht. Zusätzlich kennt das Land einen einkommensabhängigen Familiensonderzuschlag nach § 40a, der allerdings vor allem die unteren Besoldungsgruppen betrifft.
Wann wird die W-Besoldung in Brandenburg erhöht?
Die aktuelle Tabelle gilt seit dem 1. Juli 2024. Aus der Tarifeinigung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vom Februar 2026 überträgt das Land drei Schritte auf die Beamten: plus 2,8 Prozent zum 1. April 2026 (mindestens 100 Euro), plus 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und plus 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Die erste Erhöhung wird mit der Maiabrechnung 2026 rückwirkend ab April ausgezahlt.
Bleibt einem verbeamteten Professor mehr netto?
Meistens ja. Da verbeamtete Professoren keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung leisten, mindern vor allem Lohn- und gegebenenfalls Kirchensteuer das Brutto. Die Krankheitskosten tragen die Beihilfe des Landes und eine private Krankenversicherung gemeinsam. Aus demselben Bruttogehalt ergibt sich dadurch ein höheres Netto als bei Angestellten.





