Bewerbung & Berufung

Bewerbungen in der Wissenschaft folgen eigenen Regeln: Eine Professur wird nicht eingestellt, sondern in einem Berufungsverfahren vergeben. 1 Ratgeber erklären, wie das Verfahren von der Ausschreibung bis zum Ruf abläuft, welche Unterlagen verlangt werden und wer am Ende entscheidet.

Bewerbung und Berufung an der Hochschule

Der Weg auf eine Professur führt über das Berufungsverfahren: Die Hochschule schreibt die Stelle aus, eine Berufungskommission sichtet die Bewerbungen, lädt zu Probevortrag und Gespräch, holt vergleichende Gutachten ein und erstellt eine Berufungsliste. Den Ruf erteilt je nach Bundesland die Hochschulleitung oder das Ministerium, danach folgt die Berufungsverhandlung über Ausstattung und Leistungsbezüge.

Nicht jede Professur wird über dieses Verfahren besetzt. Die Vertretungsprofessur überbrückt eine vakante Stelle ohne Berufung, und bei der Tenure-Track-Professur entfällt das zweite Verfahren beim Übergang auf die Lebenszeitprofessur. Was Berufungskommissionen an Unterlagen erwarten, zeigt die Auswertung der aktuellen Ausschreibungen im Berufungsverfahren-Ratgeber; die passenden Stellen finden Sie bei den Professuren und Juniorprofessuren, täglich aktualisiert.

FAQ: Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Berufungsverfahren?

Von der Ausschreibung bis zum Ruf vergehen an Universitäten in der Regel deutlich mehr als ein Jahr, an Fachhochschulen geht es meist schneller. Die Berufungsverhandlung nach dem Ruf kommt noch hinzu. Details und Quellen stehen im Ratgeber zum Berufungsverfahren.

Welche Unterlagen verlangt eine Berufungskommission?

Üblich sind Lebenslauf, Schriftenverzeichnis, Zeugnisse und Urkunden, Nachweise über Lehrerfahrung und Drittmittel sowie zunehmend ein Lehr- und ein Forschungskonzept. Viele Hochschulen nehmen Bewerbungen nur noch über ein Berufungsportal an.

Wer entscheidet am Ende über die Berufung?

Das regelt das Landeshochschulgesetz: In den meisten Ländern erteilt die Hochschulleitung den Ruf selbst, in einigen das Wissenschaftsministerium oder die Senatsverwaltung, teils mit Übertragung auf die Hochschule. Eine Übersicht aller 16 Länder enthält der Ratgeber zum Berufungsverfahren.