TV-L E13: Gehalt, Stufen und Berufe

Die Entgeltgruppe 13 des TV-L ist das Standardgehalt der Wissenschaft an deutschen Hochschulen: Der Einstieg liegt bei 4.759,37 € brutto im Monat, in der höchsten Stufe werden 6.764,69 € erreicht (Stand 04/2026). Keine andere Vergütungsangabe taucht in den Stellenausschreibungen der Hochschulen auch nur annähernd so häufig auf. Dieser Artikel erklärt, wie die sechs Erfahrungsstufen funktionieren, welche Berufe nach E13 bezahlt werden, was netto übrig bleibt und welche Zusatzleistungen hinzukommen.

Veröffentlicht: 12.08.202610 min Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Die E13 ist die Entgeltgruppe des TV-L für Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung (Master, Diplom, Magister, Staatsexamen) und entsprechender Tätigkeit, beispielsweise wissenschaftliche Mitarbeiter.
  • Das Gehalt reicht von 4.759,37 € (Stufe 1) bis 6.764,69 € (Stufe 6) brutto im Monat in Vollzeit (Stand 01.04.2026).
  • Der Aufstieg läuft über sechs Erfahrungsstufen: Die Endstufe ist nach 15 Jahren erreicht, einschlägige Berufserfahrung verschiebt den Einstieg in Stufe 2 oder 3.
  • Hinzu kommen die Jahressonderzahlung (46,47 % eines Monatsentgelts), die betriebliche Altersvorsorge (VBL) und 30 Tage Urlaub.
  • Die Tabelle gilt bundesweit einheitlich. Nur Hessen vergütet nach dem eigenen TV-H mit leicht abweichenden Werten.
  • Promotionsstellen werden häufig in Teilzeit (50 bis 75 %) ausgeschrieben, das Gehalt reduziert sich anteilig.

Was ist die Entgeltgruppe E13?

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) regelt die Arbeitsbedingungen der Landesbeschäftigten und damit auch des Tarifpersonals an den staatlichen Hochschulen. Seine Entgelttabelle kennt 15 Entgeltgruppen, und die E13 markiert darin eine Schwelle: Ab hier beginnt der Bereich, der bei Beamten dem höheren Dienst entspricht. Wer als Angestellter an einer Universität oder Fachhochschule wissenschaftlich arbeitet, wird in aller Regel in dieser Gruppe eingruppiert.

Die Eingruppierung folgt der Entgeltordnung zum TV-L. Sie verlangt für die E13 eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung und eine entsprechende Tätigkeit. Als wissenschaftliche Hochschulbildung zählen Master, Universitätsdiplom, Magister und die Erste Staatsprüfung. Ein Bachelorabschluss genügt ausdrücklich nicht, auch dann nicht, wenn das Studium länger als sechs Semester dauerte. Ein Fachhochschul-Master zählt dagegen, wenn er den Zugang zur Laufbahn des höheren Dienstes eröffnet. Daneben öffnet die Entgeltordnung die Gruppe für sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

In der Hochschulpraxis ist die E13 vor allem die Entgeltgruppe des wissenschaftlichen Mitarbeiters: vom Doktoranden auf der Qualifikationsstelle über den Postdoc bis zur Lehrkraft für besondere Aufgaben. Ebenso werden Referenten in Wissenschaftsmanagement und Hochschulverwaltung häufig nach E13 vergütet. Die nächsthöheren Gruppen setzen eine Heraushebung voraus: Die E14 verlangt eine Tätigkeit von besonderer Schwierigkeit und Bedeutung, die E15 zusätzlich ein herausgehobenes Maß an Verantwortung.

Wie hoch ist das Gehalt in E13?

Innerhalb der E13 bestimmt die Erfahrungsstufe das Monatsbrutto. Seit dem 1. April 2026 gelten folgende Werte:

TV-L E13Monatsbrutto (Vollzeit)
Stufe 1 (Einstieg)4.759,37 €
Stufe 2 (nach 1 Jahr)5.106,09 €
Stufe 3 (nach 2 weiteren Jahren)5.366,89 €
Stufe 4 (nach 3 weiteren Jahren)5.873,56 €
Stufe 5 (nach 4 weiteren Jahren)6.573,97 €
Stufe 6 (nach 5 weiteren Jahren)6.764,69 €

Quelle: Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), Entgelttabelle TV-L in Verbindung mit der Tarifeinigung vom 14.02.2026 (+2,8 % ab 01.04.2026). Stand 01.04.2026.

Auf das Jahr gerechnet kommt ein Einsteiger in Stufe 1 inklusive Jahressonderzahlung auf rund 59.300 € brutto. Die weitere Entwicklung ist bereits vereinbart: Die Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 hebt die Tabellenentgelte zum 1. März 2027 um weitere 2,0 % und zum 1. Januar 2028 um weitere 1,0 % an. Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. Januar 2028, erst danach wird neu verhandelt.

Wie funktionieren die Erfahrungsstufen?

Die Stufen belohnen Beschäftigungszeit beim selben Arbeitgeber. Nach § 16 TV-L erreichen Beschäftigte die Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1, die Stufe 3 nach zwei weiteren Jahren, die Stufe 4 nach drei, die Stufe 5 nach vier und die Stufe 6 nach fünf weiteren Jahren. Wer durchgängig auf derselben Stelle bleibt, steht also nach 15 Jahren in der Endstufe und verdient gut 2.000 € mehr als beim Einstieg. Bei Leistungen, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann der Arbeitgeber die Laufzeit der Stufen 4 bis 6 verkürzen, bei erheblich unterdurchschnittlichen Leistungen verlängern.

Entscheidend für das Einstiegsgehalt ist die Stufenzuordnung bei der Einstellung. Ohne einschlägige Berufserfahrung beginnen Sie in Stufe 1. Bringen Sie mindestens ein Jahr einschlägige Erfahrung von einem anderen Arbeitgeber mit, starten Sie in Stufe 2, ab drei Jahren in Stufe 3. Zeiten beim selben Arbeitgeber werden voll angerechnet. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber förderliche Zeiten aus früheren Tätigkeiten freiwillig berücksichtigen und zur Personalgewinnung sogar ein bis zwei Stufen vorweg gewähren. Entsprechend lohnt es sich, die Stufenzuordnung beim Vertragsangebot anzusprechen, denn über eine mehrjährige Vertragslaufzeit macht eine Stufe mehrere tausend Euro aus.

Für die Wissenschaft enthält der TV-L eine wichtige Sonderregelung: Nach § 40 Nr. 5 wird einschlägige Berufserfahrung, die an anderen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen erworben wurde, in den Entgeltgruppen 13 bis 15 grundsätzlich anerkannt. Ein Postdoc, der nach vier Jahren an einer Universität die Hochschule wechselt, beginnt an der neuen also nicht wieder in Stufe 1. Hinzu kommt eine großzügigere Anschlussfrist: Zwischen zwei Arbeitsverhältnissen dürfen bei Wissenschaftlern ab E13 bis zu zwölf Monate liegen, ohne dass die Anrechnung verfällt, statt der sonst üblichen sechs. Ebenfalls nützlich: Teilzeitbeschäftigung zählt für die Stufenlaufzeit voll, wer fünf Jahre auf einer 50-%-Stelle gearbeitet hat, hat fünf Jahre Stufenlaufzeit gesammelt. Elternzeit unterbricht die Zählung, ist aber bis zu drei Jahren unschädlich für die erreichte Stufe.

Höhergruppierung: von der E13 in die E14

Wer aus der E13 in die E14 aufsteigt, nimmt seine Erfahrungsstufe nicht einfach mit. Nach § 17 Abs. 4 TV-L erfolgt die Zuordnung in der höheren Gruppe zu derjenigen Stufe, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erreicht wird, mindestens jedoch zu Stufe 2. Aus der E13 Stufe 3 wird so beispielsweise die E14 Stufe 2, denn schon deren Entgelt übersteigt das bisherige. Fällt der rechnerische Zugewinn dabei kleiner aus als 180 € im Monat, was in dieser Konstellation der Fall ist, zahlt der Arbeitgeber für die Dauer der laufenden Stufenlaufzeit stattdessen einen Garantiebetrag von 180 €. Eine Höhergruppierung lohnt sich also immer, der Sprung ist aber oft kleiner, als die Tabellen auf den ersten Blick vermuten lassen.

Wie häufig ist die E13 an Hochschulen?

Wie dominant die E13 an den Hochschulen ist, zeigt ein Blick in unsere eigene Datenbank. Zum Stichtag 12.08.2026 enthielten 2.417 aktive Ausschreibungen deutscher Hochschulen auf akademische-jobs.de eine konkrete Vergütungsangabe. 1.149 davon nannten die E13, also 47,5 %, fast jede zweite. Die zweithäufigste Entgeltgruppe, die E9 der Verwaltungs- und Technikberufe, kam auf gerade einmal 175 Nennungen. So verteilten sich die E13-Ausschreibungen auf die Stellenarten:

StellenartE13-Ausschreibungen
Wissenschaftlicher Mitarbeiter572
Doktorand / Promotionsstelle199
Postdoc102
Verwaltung und Technik86
Dozenten und Lehrkräfte36
Übrige Stellenarten154

Quelle: akademische-jobs.de, Auswertung aller aktiven Ausschreibungen mit Vergütungsangabe vom 12.08.2026.

Die Verteilung bestätigt den Charakter der Gruppe: Die E13 ist das Gehalt der Qualifikationsstellen, auf denen promoviert und geforscht wird. Zugleich reicht sie in die Verwaltung hinein, wo Referentenstellen mit wissenschaftlichem Anspruch ebenfalls nach E13 ausgeschrieben werden. Zum Gesamtbild gehört allerdings auch die Befristung: Die meisten E13-Stellen an Hochschulen sind Qualifikationsstellen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz und laufen über zwei bis sechs Jahre. Warum das so ist und welche Fristen gelten, erklärt unser Berufsprofil zum wissenschaftlichen Mitarbeiter im Detail.

E13 netto: Was bleibt übrig?

Pauschale Nettowerte wären unseriös, denn der Auszahlungsbetrag hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenversicherung und etwaigen Freibeträgen ab. Als Ausgangspunkt dient das Tabellenbrutto, von dem Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (soweit anfallend), gegebenenfalls Kirchensteuer sowie die Beiträge zu Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgehen. Für die genaue Berechnung empfiehlt sich der Brutto-Netto-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen, der die aktuellen Steuertarife hinterlegt hat.

Der größere Hebel ist in der Praxis ohnehin nicht die Steuer, sondern der Beschäftigungsumfang. Promotionsstellen werden je nach Fach häufig mit 50 bis 75 % der regulären Arbeitszeit ausgeschrieben, und das Gehalt reduziert sich anteilig: Eine 65-%-Stelle in Stufe 1 bringt rund 3.090 € brutto im Monat statt der vollen 4.759,37 €. In den Naturwissenschaften und der Informatik sind Vollzeitstellen üblicher, in den Geistes- und Sozialwissenschaften seltener. Wer stattdessen in einem Unternehmen promoviert, verhandelt sein Gehalt frei, eine Übersicht der Modelle bietet unser Artikel zur Industriepromotion.

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Welche Zusatzleistungen kommen dazu?

Zum Tabellenentgelt treten drei Leistungen, die bei Gehaltsvergleichen mit der Privatwirtschaft gern übersehen werden. Erstens die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L: Beschäftigte in E13, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, erhalten 46,47 % ihres durchschnittlichen Monatsentgelts der Monate Juli bis September, ausgezahlt mit dem Novemberentgelt. In Stufe 1 sind das gut 2.200 €. Zweitens die betriebliche Altersversorgung: Der öffentliche Dienst der Länder versichert seine Beschäftigten zusätzlich über die VBL, wodurch neben der gesetzlichen Rente ein eigener Versorgungsanspruch entsteht. Drittens der Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen im Kalenderjahr bei einer Fünftagewoche.

TV-L, TV-H oder TVöD: Welcher Tarifvertrag gilt wo?

Die E13-Tabelle des TV-L gilt bundesweit einheitlich. Ob Sie an einer Hochschule in Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Mecklenburg-Vorpommern unterschreiben, ändert am Tabellenentgelt nichts, denn die Länder verhandeln gemeinsam in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Ein feiner Unterschied bleibt trotzdem: Die regelmäßige Wochenarbeitszeit legt der TV-L nicht bundesweit, sondern je Bundesland fest, im Tarifgebiet Ost sind es 40 Stunden. Dasselbe Monatsentgelt kann also je nach Land für eine unterschiedlich lange Arbeitswoche stehen. Eine echte Ausnahme gibt es ebenfalls: Hessen gehört der Tarifgemeinschaft nicht an und vergütet nach dem eigenen TV-H. Dessen E13 beginnt bei 4.829,46 € und endet in Stufe 6 bei 6.868,11 € (Stand 07/2026), die Stufensystematik weicht mit zwei Grundentgelt-Stufen leicht ab. Die amtlichen Tabellen veröffentlicht das Regierungspräsidium Kassel.

Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wie Max-Planck-, Fraunhofer- oder Helmholtz-Institute richten sich dagegen üblicherweise nach dem TVöD des Bundes. Auch dort ist die E13 die Standardgruppe der Wissenschaft, die Tabellenwerte und Tarifrunden folgen aber einem eigenen Rhythmus. An Universitätskliniken wiederum gilt je nach Haus der TV-L oder ein Haustarif, für Ärzte ein eigener Arzttarif. Diese Vielfalt spiegelte sich zum Stichtag 12.08.2026 auch in unseren Daten: Von den E13-Nennungen in den Ausschreibungen entfielen 968 auf den TV-L, 63 auf den hessischen TV-H und 19 auf den TVöD. Für Bewerber heißt das: Die Angabe „E13″ allein reicht nicht, das Tarifwerk dahinter bestimmt die konkreten Beträge.

E13 oder A13: Was ist der Unterschied?

Die Entgeltordnung selbst stellt die E13 der Besoldungsgruppe A13 gegenüber, dem Einstiegsamt des höheren Dienstes bei Beamten. Der Unterschied liegt weniger im Brutto als im System: Tarifbeschäftigte zahlen Sozialversicherungsbeiträge und werden über die VBL zusatzversichert, Beamte erhalten Beihilfe zur Krankenversicherung und zahlen weder Renten- noch Arbeitslosenversicherungsbeiträge, wodurch netto in aller Regel spürbar mehr übrig bleibt. An Hochschulen begegnen sich beide Welten im Amt des Akademischen Rats, der als verbeamteter Wissenschaftler nach A13 besoldet wird. Dort finden Sie auch eine Tabelle der A13-Grundgehälter aller 16 Bundesländer.

Welche Berufe werden nach E13 bezahlt?

Hinter der Entgeltgruppe stehen konkrete Berufsbilder, und unsere Ausschreibungsdaten zeigen, welche das sind. In den E13-Ausschreibungen auf akademische-jobs.de lauteten zum Stichtag 12.08.2026 rund sechs von zehn Titeln auf den wissenschaftlichen Mitarbeiter, in Baden-Württemberg auch als akademischer Mitarbeiter ausgeschrieben. Dahinter folgten Doktoranden auf Qualifikationsstellen und Postdocs, deren Stellen häufig ebenfalls unter dem Mitarbeiter-Titel laufen.

Jenseits der klassischen Forschungsstellen zieht sich die E13 durch weitere Berufsgruppen. In der Lehre sind es die Lehrkräfte für besondere Aufgaben und Lektoren, etwa in der Sprachausbildung. Im Wissenschaftsmanagement werden Referenten für Forschungsförderung, Open Science oder Wissenschaftskommunikation ebenso nach E13 vergütet wie Studiengangs- und Projektkoordinatoren. Hinzu kommen technische Spezialisten in Forschungs- und Infrastrukturprojekten, darunter Data Scientists, Softwareentwickler und Projektingenieure. Vereinzelt tauchten in unserer Auswertung auch Leitungs- und Spezialistenrollen auf, vom Justiziariat bis zur Leitung des Universitätsarchivs. Gemeinsam ist allen diesen Stellen das Anforderungsprofil aus der Entgeltordnung: ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss und eine Tätigkeit, die ihm entspricht.

Aktuelle Stellen mit E13-Vergütung

Die meisten Ausschreibungen mit E13-Vergütung laufen bei uns in den Bereichen Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Promotionsstellen und Postdoc zusammen. Eine Auswahl frischer Stellen sehen Sie direkt hier:

Aktuelle Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter

Aktuell 1.042 offene Stellen als wissenschaftlicher Mitarbeiter auf akademische-jobs.de.

Fazit

Die TV-L E13 ist die mit Abstand häufigste Entgeltgruppe an deutschen Hochschulen: bundesweit einheitlich, mit einer Spanne von 4.759,37 € bis 6.764,69 € brutto im Monat, planbaren Stufenaufstiegen und soliden Zusatzleistungen. Wer seine einschlägige Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung geltend macht und die Sonderregeln für die Wissenschaft kennt, holt aus derselben Entgeltgruppe deutlich mehr heraus. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!

FAQ: Häufige Fragen zur TV-L E13

Wie lange dauert es bis zur Endstufe der E13?

Bei durchgängiger Beschäftigung 15 Jahre: ein Jahr bis Stufe 2, danach zwei, drei, vier und fünf weitere Jahre bis Stufe 6. Einschlägige Berufserfahrung bei der Einstellung und leistungsbedingte Verkürzungen der Stufen 4 bis 6 können den Weg verkürzen.

Was bleibt von der E13 netto übrig?

Das hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenversicherung und Teilzeitanteil ab. Ausgangspunkt ist das Tabellenbrutto von 4.759,37 € in Stufe 1 (Stand 04/2026), von dem Steuern und Sozialabgaben abgehen. Verlässliche Werte liefert der Brutto-Netto-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen.

Ist die E13 in allen Bundesländern gleich hoch?

Ja, die TV-L-Tabelle gilt bundesweit einheitlich, weil die Länder gemeinsam verhandeln. Einzige Ausnahme ist Hessen: Dort gilt der eigene TV-H, dessen E13 bei 4.829,46 € beginnt und eine leicht abweichende Stufensystematik hat (Stand 07/2026).

Was ist der Unterschied zwischen E13 und E14?

Die E14 setzt eine Tätigkeit voraus, die sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der E13 heraushebt, etwa bei herausgehobenen Koordinations- oder Leitungsaufgaben. Ihr Einstiegsgehalt liegt bei 5.143,59 € (Stand 04/2026).

Bekommen Doktoranden die volle E13?

Die Entgeltgruppe ja, den Umfang oft nicht: Promotionsstellen werden je nach Fach häufig mit 50 bis 75 % der regulären Arbeitszeit ausgeschrieben, das Gehalt reduziert sich anteilig. Für die Stufenlaufzeit zählen Teilzeitjahre allerdings voll.

Wie viele Wochenstunden sind in der E13 Vollzeit?

Das regelt der TV-L je Bundesland unterschiedlich: Im Tarifgebiet Ost beträgt die regelmäßige Wochenarbeitszeit 40 Stunden, im Tarifgebiet West legt der Tarifvertrag sie für jedes Land einzeln fest. Das Monatsentgelt der Tabelle bleibt davon unberührt.