Akademische Titel: Alle Grade und Titel von Bachelor bis Professor im Überblick

Vom Bachelor bis zur Professur kennt das deutsche Hochschulwesen ein fein gestuftes System akademischer Grade und Titel. Allein beim Doktorgrad sind mehr als 40 Varianten gebräuchlich. Dieser Beitrag erklärt alle Stufen im Überblick: die sieben zulässigen Bachelor- und Masterbezeichnungen, Diplom, Magister und Staatsexamen, die Doktorgrade, die Habilitation samt Privatdozentur sowie den Professor, der rechtlich kein Grad, sondern eine Amtsbezeichnung ist. Dazu erfahren Sie, in welcher Reihenfolge Titel geführt werden, was in den Personalausweis darf und welche Besonderheiten in Österreich und der Schweiz gelten.

Veröffentlicht: 04.08.202614 min Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Akademische Grade (Bachelor, Master, Diplom, Magister, Doktor) werden durch eine Hochschulprüfung erworben. Titel wie Privatdozent oder außerplanmäßiger Professor werden dagegen verliehen, ohne dass ihnen eine eigene Abschlussprüfung zugrunde liegt.
  • Für Bachelor- und konsekutive Masterstudiengänge sind bundesweit genau sieben Bezeichnungspaare zulässig, von B.A./M.A. bis B.Ed./M.Ed. Weiterbildende Master wie der MBA dürfen davon abweichen.
  • Der Doktorgrad ist der höchste durch Prüfung erworbene akademische Grad. Der Protokoll-Ratgeber des Bundesinnenministeriums listet mehr als 40 gebräuchliche Varianten, von Dr. phil. bis Dr. rer. cur.
  • Professor ist kein akademischer Grad, sondern eine Amtsbezeichnung. Sie ist an das übertragene Amt gebunden oder wird als Titel eigens verliehen.
  • Das Staatsexamen ist kein akademischer Grad: Die Prüfung nehmen staatliche Prüfungsausschüsse ab, nicht die Hochschule.
  • In den Personalausweis darf nur der Doktorgrad eingetragen werden. Unbefugte Titelführung ist nach § 132a StGB strafbar.

Was ist ein akademischer Titel?

Als akademische Titel bezeichnet man im Alltag alle Bezeichnungen, die ein Hochschulstudium oder eine wissenschaftliche Qualifikation ausweisen: vom Bachelor über den Doktor bis zum Professor. Rechtlich lohnt sich ein genauerer Blick, denn hinter dem Sammelbegriff stehen drei verschiedene Kategorien mit unterschiedlichen Regeln.

Die erste Kategorie sind die akademischen Grade. Sie werden nach einer bestandenen Hochschulprüfung verliehen, also nach dem Abschluss eines Studiums oder einer Promotion. Dazu zählen Bachelor, Master, Diplom, Magister und der Doktorgrad. Die zweite Kategorie sind Titel im engeren Sinn, die eine Hochschule ohne eigene Abschlussprüfung verleiht, etwa der Privatdozent nach der Habilitation oder die außerplanmäßige Professur nach mehrjähriger Titellehre. Die dritte Kategorie sind Amtsbezeichnungen wie Professor oder Akademischer Rat: Sie bezeichnen ein Amt im öffentlichen Dienst und keinen Studienabschluss.

Geregelt wird die Verleihung und Führung akademischer Grade in Deutschland durch die Hochschulgesetze der Länder, in Bayern beispielsweise durch Art. 97 BayHIG. Wer einen Grad oder Titel unbefugt führt, macht sich nach § 132a StGB strafbar. In diesem Beitrag verwenden wir „akademische Titel“ im weiten, alltagssprachlichen Sinn und gehen alle Stufen von unten nach oben durch.

Welche akademischen Titel gibt es? Die Übersicht

Die folgende Tabelle zeigt alle Stufen des deutschen Systems im Überblick, von der ersten Abschlussstufe bis zur Professur. Die einzelnen Stufen stellen wir anschließend ausführlich vor.

StufeEinordnungAbkürzungen (Beispiele)Erwerb
Bachelorakademischer GradB.A., B.Sc., B.Eng., LL.B.Bachelorstudium
Masterakademischer GradM.A., M.Sc., LL.M., MBAMasterstudium
Diplom, Magisterakademische GradeDipl.-Ing., M.A.Diplom-/Magisterstudium
Staatsexamenstaatliche Prüfung, kein GradJura, Medizin, PharmazieStaatsprüfung
Doktorakademischer GradDr. rer. nat., Dr. phil., PhDPromotion
Habilitierter DoktorGrad mit Zusatz, Titel PDDr. habil., PDHabilitation
ProfessorAmtsbezeichnungProf., apl. Prof.Berufung oder Verleihung

Stufen des deutschen Titelsystems. Zusammengestellt nach der Musterrechtsverordnung der Kultusministerkonferenz (Stand 21.11.2024), dem Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz und den Landeshochschulgesetzen. Quelle: akademische-jobs.de.

Bachelor: Welche Abschlüsse gibt es auf der ersten Stufe?

Der Bachelor ist seit der Bologna-Reform der erste berufsqualifizierende Regelabschluss eines Hochschulstudiums. Die Regelstudienzeit beträgt sechs bis acht Semester. Welche Bezeichnung ein Absolvent führen darf, ist bundesweit einheitlich festgelegt: Die Musterrechtsverordnung der Kultusministerkonferenz lässt in § 6 genau sieben Bachelorgrade zu, jeweils gebunden an die Fächergruppe des Studiengangs.

GradAbkürzungFächergruppen
Bachelor of ArtsB.A.Sprach- und Kulturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Sport, Kunst
Bachelor of ScienceB.Sc.Mathematik, Naturwissenschaften, Medizin, Agrar- und Forstwissenschaften
Bachelor of EngineeringB.Eng.Ingenieurwissenschaften
Bachelor of LawsLL.B.Rechtswissenschaften
Bachelor of Fine ArtsB.F.A.Freie Kunst
Bachelor of MusicB.Mus.Musik
Bachelor of EducationB.Ed.Lehramt

Zulässige Bachelorgrade nach § 6 Abs. 2 der Musterrechtsverordnung. Quelle: Kultusministerkonferenz, Stand 21.11.2024.

In den Wirtschaftswissenschaften und in den Ingenieurwissenschaften entscheidet die inhaltliche Ausrichtung des Studiengangs, welche der Bezeichnungen verliehen wird. Fachliche Zusätze wie „B.Sc. Informatik“ als Teil des Grades, gemischtsprachige Bezeichnungen und der Zusatz „honours“ sind ausgeschlossen. Ebenso entfällt im gestuften System die frühere Unterscheidung nach Hochschultyp: Ein Bachelor der Fachhochschule trägt dieselbe Bezeichnung wie einer der Universität. Einen Zusatz „(FH)“ gibt es bei Bachelor und Master nicht. Statt der englischen Formen dürfen Hochschulen auch die lateinischen Bezeichnungen Baccalaureus beziehungsweise Baccalaurea verwenden, was in der Praxis allerdings selten geschieht. Eine Besonderheit gilt für Berufsakademien: Deren „Bachelor“ ist kein Hochschulgrad, sondern eine staatliche Abschlussbezeichnung, die dem Hochschul-Bachelor bei akkreditierten Ausbildungsgängen hochschulrechtlich gleichgestellt ist.

Master: Welche Abschlüsse gibt es auf der zweiten Stufe?

Der Master ist der weiterführende Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von zwei bis vier Semestern. Bei konsekutiven Studiengängen, die inhaltlich auf einem Bachelor aufbauen, gelten dieselben sieben Bezeichnungen wie auf der ersten Stufe. Bachelor und konsekutiver Master zusammen sind auf eine Gesamtregelstudienzeit von fünf Jahren angelegt. Hinzu kommen zwei Sonderformen, die die Tabelle mit ausweist.

GradAbkürzungEinordnung
Master of ArtsM.A.konsekutiv, Geistes- und Sozialwissenschaften, Kunst
Master of ScienceM.Sc.konsekutiv, Mathematik, Natur- und Ingenieurwissenschaften, Medizin
Master of EngineeringM.Eng.konsekutiv, Ingenieurwissenschaften
Master of LawsLL.M.konsekutiv, Rechtswissenschaften
Master of Fine ArtsM.F.A.konsekutiv, Freie Kunst
Master of MusicM.Mus.konsekutiv, Musik
Master of EducationM.Ed.konsekutiv, Lehramt
Master of Business AdministrationMBAweiterbildender Mastergrad
Magister TheologiaeMag. Theol.Theologisches Vollstudium

Mastergrade nach § 6 Abs. 2 der Musterrechtsverordnung, weiterbildende Grade nach deren Öffnungsklausel. Quelle: Kultusministerkonferenz, Stand 21.11.2024.

Die beiden Sonderformen verdienen einen zweiten Blick. Für weiterbildende Masterstudiengänge dürfen die Hochschulen von den sieben konsekutiven Bezeichnungen abweichen. Auf dieser Öffnungsklausel beruht der Master of Business Administration (MBA), der damit ein vollwertiger akademischer Grad ist, obwohl er in der Liste der konsekutiven Bezeichnungen nicht auftaucht. Der MBA ist zugleich nur der bekannteste Vertreter: Die Klasse der weiterbildenden Mastergrade ist offen. Ihre Bezeichnungen legt die jeweilige Hochschule für ihren Studiengang fest. Die zweite Ausnahme gilt für theologische Vollstudiengänge, die auf das Pfarr- oder Priesteramt vorbereiten: Sie dürfen mit dem Grad Magister Theologiae abschließen. Praktisch bedeutsam ist der Master vor allem als Eingangsstufe zur Wissenschaft, denn er ist der Standardzugang zur Promotion und damit zu einer Stelle als Doktorand.

Diplom, Magister und Staatsexamen: Was gilt für die klassischen Abschlüsse?

Vor der Bologna-Reform führten drei Wege zum ersten Abschluss: das Diplom, der Magister und das Staatsexamen. Zwei davon existieren bis heute, und alle drei begegnen Ihnen weiterhin in Lebensläufen und Stellenausschreibungen.

AbschlussAbkürzung (Beispiele)Status heute
Diplom (Universität)Dipl.-Ing., Dipl.-Inf.wird vor allem in Sachsen weiter verliehen
Diplom (Fachhochschule)Dipl.-Ing. (FH)auslaufend, Zusatz „(FH)“ ist Pflicht
Magister ArtiumM.A.auslaufend, dem Master gleichgestellt
Staatsexamenkein GradJura, Medizin, Pharmazie, teils Lehramt
Diplom-Jurist, Magister iurisDipl.-Jur., Mag. iur.auf Antrag nach der Ersten Juristischen Prüfung
LizentiatLic. theol., Lic. iur. can.wird an theologischen Fakultäten weiter verliehen
Kirchliche Prüfungkein GradTheologie, Zugang zum Pfarramt

Klassische Abschlüsse und ihre heutige Geltung. Quellen: Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz, TU Dresden, FU Berlin, Stand August 2026.

Das Diplom (etwa Dipl.-Ing. oder Dipl.-Kfm.) war der klassische Abschluss der Natur-, Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften. Es ist kein reines Auslaufmodell: Vor allem sächsische Universitäten verleihen den Diplomgrad weiterhin regulär, die TU Dresden beispielsweise in ihren ingenieurwissenschaftlichen Diplomstudiengängen als Diplom-Ingenieur oder Diplom-Informatiker. Für Alt-Abschlüsse von Fachhochschulen gilt eine strenge Regel des Hochschulkompasses der HRK: Diplomgrade, die an einer Fachhochschule erworben wurden, müssen mit dem Zusatz „(FH)“ geführt werden. Beim Niveauvergleich hilft die Musterrechtsverordnung: Der Bachelor entspricht dem Qualifikationsniveau des FH-Diploms, der Master dem des Universitätsdiploms. Der Magister Artium (M.A.), der frühere Abschluss der Geistes- und Sozialwissenschaften, wird nicht mehr neu vergeben, bleibt aber führbar und ist dem Mastergrad gleichgestellt.

Das Staatsexamen fällt aus der Reihe, denn es ist kein akademischer Grad. Studiert wird zwar an der Universität, doch die Abschlussprüfung nehmen staatliche Prüfungsausschüsse ab. Betroffen sind die Fächer, in denen der Staat die Berufsausübung überwacht: Human-, Zahn- und Tiermedizin, Rechtswissenschaft, Pharmazie und Lebensmittelchemie sowie ein Teil der Lehramtsstudiengänge. Weil Absolventen damit formal ohne Grad dastehen, verleihen viele Jura-Fakultäten nach bestandener Erster Juristischer Prüfung auf Antrag den akademischen Grad Diplom-Jurist, an manchen Standorten auch Magister iuris. Eine eigene Familie bilden schließlich die kirchlichen Abschlüsse der theologischen Fakultäten: Neben kirchlichen Prüfungen, die wie das Staatsexamen keinen Grad verleihen, existiert dort mit dem Lizentiat (Lic. theol., Lic. iur. can.) ein eigener akademischer Grad des kanonischen Rechts und der Theologie, der bis heute vergeben wird.

Doktor: Welche Doktorgrade gibt es?

Der Doktorgrad ist der höchste akademische Grad, der durch eine Prüfungsleistung erworben wird. Verliehen wird er nach der Promotion, also nach einer eigenständigen Forschungsarbeit (Dissertation) und ihrer mündlichen Verteidigung. Anders als bei Bachelor und Master gibt es keine bundesweit abschließende Liste der Bezeichnungen: Welche Doktorgrade eine Universität vergibt, legen ihre Promotionsordnungen fest. Der Zusatz hinter dem „Dr.“ zeigt die Fakultät an, aus der die Promotion stammt.

AbkürzungLateinische LangformFachrichtung
Dr. agr.doctor agronomiaeLandwirtschaftswissenschaften
Dr. biol. hom.doctor biologiae hominisHumanbiologie
Dr. biol. hum.doctor biologiae humanaeHumanbiologie
Dr. disc. pol.doctor disciplinae politicarumPolitikwissenschaften
Dr. forest.doctor forestaliumForstwissenschaften
Dr. habil.doctor habilitatusZusatz nach der Habilitation
Dr.-Ing.Ingenieurwissenschaften
Dr. iur. (Dr. jur.)doctor iurisRechtswissenschaften
Dr. iur. can.doctor iuris canoniciKanonisches Recht
Dr. iuris utr.doctor iuris utriusqueweltliches und kanonisches Recht
Dr. math.Mathematik
Dr. med.doctor medicinaeMedizin
Dr. med. dent.doctor medicinae dentariaeZahnheilkunde
Dr. med. vet.doctor medicinae veterinariaeTierheilkunde
Dr. oec.doctor oeconomiaeWirtschafts- und Verwaltungswissenschaften
Dr. oec. publ.doctor oeconomiae publicaeStaatswissenschaften, Volkswirtschaft
Dr. oec. troph.doctor oecotrophologiaeErnährungs- und Hauswirtschaftswissenschaften
Dr. P. H.Doctor Public HealthGesundheitswissenschaften
Dr. paed.doctor paedagogiaeErziehungswissenschaften
Dr. phil.doctor philosophiaeGeistes- und Sozialwissenschaften
Dr. phil. nat.doctor philosophiae naturalisNaturwissenschaften (philosophische Fakultät)
Dr. rer. agr.doctor rerum agriculturarumLandbauwissenschaften
Dr. rer. biol. hum.doctor rerum biologicarum humanarumHumanbiologie
Dr. rer. biol. vet.doctor rerum biologicarum veterinariaeVeterinärbiologie
Dr. rer. comm.doctor rerum commercialiumHandelswissenschaften
Dr. rer. cur.doctor rerum curaePflegewissenschaften
Dr. rer. forest.doctor rerum forestaliumForstwissenschaften
Dr. rer. hort.doctor rerum horticulturarumGartenbauwissenschaften
Dr. rer. med.doctor rerum medicinaetheoretische Medizin, Biomedizin
Dr. rer. medic.doctor rerum medicinaliumGesundheitswissenschaften
Dr. rer. merc.doctor rerum mercantiliumHandelswissenschaften
Dr. rer. nat.doctor rerum naturaliumNaturwissenschaften, Mathematik
Dr. rer. oec.doctor rerum oeconomicarumWirtschaftswissenschaften
Dr. rer. physiol.doctor rerum physiologicarumphysiologische Wissenschaften
Dr. rer. pol.doctor rerum politicarumStaats-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Dr. rer. publ.doctor rerum publicarumVerwaltungswissenschaften
Dr. rer. sec.doctor rerum securitatisSicherheitswissenschaften
Dr. rer. silv.doctor rerum silvestriumForstwissenschaften
Dr. rer. soc.doctor rerum sociologicaeSozialwissenschaften
Dr. rer. techn.doctor rerum technicarumtechnische Wissenschaften
Dr. sc. agr.doctor scientiarum agriculturaeLandwirtschaftswissenschaften
Dr. sc. hum.doctor scientiarum humanarumHumanwissenschaften
Dr. sc. paed.doctor scientiarum paedagogiaeErziehungswissenschaften
Dr. sc. pol.doctor scientiarum politicarumStaats- und Sozialwissenschaften
Dr. scientiae musicaedoctor scientiae musicaeMusikwissenschaften
Dr. Sportwiss.Sportwissenschaften
Dr. theol.doctor theologiaeevangelische und katholische Theologie
Dr. troph.doctor trophologiaeErnährungswissenschaften
Dr. vet.doctor veterinariaeTierheilkunde

Gebräuchliche Doktorgrade mit lateinischer Langform, alphabetisch. Quelle: Bundesministerium des Innern, Ratgeber für Anschriften und Anreden, Kapitel 4, Stand Oktober 2004.

Die Liste folgt dem Protokoll-Ratgeber des Bundesinnenministeriums und ist selbst dort als Auswahl der gebräuchlichen Formen gekennzeichnet: Abschließend lässt sich der Katalog nicht führen, weil jede Universität in ihren Promotionsordnungen festlegt, welche Grade sie vergibt. Neben den Fach-Doktorgraden existiert eine zweite Gruppe aus Ehrengraden und Sonderformen.

AbkürzungBedeutung
Ph. D.Doctor of Philosophy, wird dem Namen nachgestellt
Dr. h. c.Ehrendoktor (doctor honoris causa)
Dr. h. c. mult.Ehrendoktor mehrerer Fakultäten
Dr. E. h.Ehrendoktor bei deutschen Graden, etwa Dipl.-Ing. E. h.
D.Ehrendoktor der evangelischen Theologie
Dr. mult.mehrfach promovierter Doktor
Dres.Pluralform, etwa für Kanzleien mehrerer Promovierter

Ehrengrade und Sonderformen des Doktorgrads. Quelle: Bundesministerium des Innern, Ratgeber für Anschriften und Anreden, Kapitel 4, Stand Oktober 2004.

Zwei dieser Formen verdienen eine Einordnung. Den international gebräuchlichen PhD verleihen deutsche Universitäten zunehmend selbst: In Bayern etwa kann er für gesonderte Promotionsstudiengänge als „Doctor of Philosophy (Ph.D.)“ vergeben werden. Eine deutsche Eigenheit ist außerdem der Dr. des. (doctor designatus): Er bezeichnet die Übergangsphase zwischen bestandener Prüfung und Pflichtveröffentlichung der Dissertation, wobei nur ein Teil der Promotionsordnungen diese Führung gestattet.

Newsletter

Erhalten Sie mit unserem Newsletter wöchentlich die Top-Stellenanzeigen von deutschen Hochschulen direkt per E-Mail. Jederzeit kündbar. Keine Werbung.

Habilitation: Welche Titel folgen auf den Doktorgrad?

Oberhalb der Promotion beginnt das Reich der verliehenen Titel. Die Habilitation ist die förmliche Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung für eine Professur in einem bestimmten Fach. Mit ihr erlangt die habilitierte Person nach Art. 98 BayHIG den Grad eines habilitierten Doktors und darf ihren Doktorgrad mit dem Zusatz „habil.“ führen, etwa als Dr. phil. habil.

Auf Antrag erteilt die Hochschule anschließend die Lehrbefugnis, die venia legendi. Mit ihr ist das Recht verbunden, die Bezeichnung Privatdozent (PD oder Priv.-Doz.) zu führen. Wer über mehrere Jahre regelmäßig lehrt, kann zusätzlich zur außerplanmäßigen Professur (apl. Prof.) ernannt werden und führt dann den Professorentitel ohne Planstelle. Diese drei Stufen bilden einen eigenen Titel-Kosmos zwischen Promotion und Lehrstuhl, den wir in eigenen Beiträgen im Detail vorstellen. Die Habilitation ist dabei nicht mehr der einzige Weg zur Professur: Die Tenure-Track-Professur führt über eine befristete W1-Professur mit Bewährungsphase zum selben Ziel.

Professor: Warum ist das kein akademischer Grad?

Der Professor steht in der Wahrnehmung an der Spitze der akademischen Titelleiter, ist rechtlich aber etwas anderes als Bachelor, Master und Doktor: eine Amtsbezeichnung. Die Bundesbesoldungsordnung W führt „Professor“ als Amt der Besoldungsgruppen W 2 und W 3 sowie „Professor als Juniorprofessor“ in W 1. Geführt wird die Bezeichnung, weil ihr Träger ein Professorenamt an einer Hochschule innehat, nicht weil er eine Prüfung abgelegt hat. Was eine Professur je nach Besoldungsgruppe einbringt, schlüsselt unser Ratgeber zur W-Besoldung auf.

Um das Amt herum hat sich eine ganze Familie von Professoren-Bezeichnungen entwickelt, die wir jeweils in eigenen Beiträgen erklären:

BezeichnungAbkürzungKurzprofil
Professor (Universitätsprofessor)Prof., Univ.-Prof.Amtsbezeichnung der Besoldungsgruppen W 2 und W 3
JuniorprofessorJun.-Prof.W1-Qualifikationsprofessur, mit oder ohne Tenure Track
Außerplanmäßiger Professorapl. Prof.verliehener Titel nach langjähriger Titellehre, ohne Planstelle
HonorarprofessorHon.-Prof.verliehener Titel für lehrende Praktiker
Seniorprofessornach der Altersgrenze, je Bundesland verschieden
Vertretungsprofessorbefristete Wahrnehmung einer unbesetzten Professur
Gastprofessorzeitlich begrenzte Lehr- und Forschungstätigkeit
Professor emeritus, Professor außer DienstProf. em., Prof. a. D.Bezeichnungen nach dem Ausscheiden

Professoren-Bezeichnungen im Überblick. Zusammengestellt nach den Landeshochschulgesetzen und der Bundesbesoldungsordnung W. Quelle: akademische-jobs.de.

Zwei Besonderheiten aus dieser Familie sind wenig bekannt. Der Vertretungsprofessor darf den Professorentitel während der Vertretung nur in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt führen. In den übrigen Ländern ist die Titelführung nicht vorgesehen. Und was Emeriti und pensionierte Professoren nach dem Ausscheiden führen dürfen, regelt jedes Land selbst. Die Details erklärt unser Beitrag Professor im Ruhestand.

In welcher Reihenfolge werden akademische Titel geführt?

Wer mehrere Titel trägt, steht vor einer praktischen Frage: Was kommt zuerst? Eine gesetzliche Reihenfolge gibt es in Deutschland nicht, wohl aber eine gefestigte Konvention, die auch der Protokoll-Ratgeber des Bundesinnenministeriums abbildet. In der Anschrift steht die Amtsbezeichnung vor den Graden: erst „Prof.“, dann die akademischen Grade, dann der Name. Daraus ergibt sich die vertraute Kette „Prof. Dr. Dr. h. c. Vorname Nachname“. Der Doktorgrad wird dem Namen vorangestellt. Bachelor- und Mastergrade haben sich dagegen mit Komma hinter dem Namen eingebürgert, etwa „Max Mustermann, M.Sc.“. Mehrere Doktorgrade dürfen nebeneinander geführt werden.

Drei rechtliche Klarstellungen gehören dazu. Erstens ist der akademische Grad kein Bestandteil des Namens: Das hat der Bundesgerichtshof bereits 1962 entschieden (BGHZ 38, 380). Daraus folgt auch, dass niemand einen Anspruch darauf hat, von Dritten mit seinem Titel angesprochen zu werden. Zweitens ist die Ausweisfrage eng geregelt: Nach § 5 Abs. 2 PAuswG und § 4 PassG darf ausschließlich der Doktorgrad in Personalausweis und Reisepass eingetragen werden, auf Wunsch des Inhabers. Master, Diplom oder die Bezeichnung Professor sind nicht eintragungsfähig. Drittens gilt für ausländische Grade der Grundsatzbeschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.04.2000: Sie dürfen in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden. Eine Umwandlung in einen deutschen Grad findet nicht statt. Durch Titelkauf erworbene Grade dürfen überhaupt nicht geführt werden. Wer gegen diese Regeln verstößt, riskiert nach § 132a StGB eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Welche Rolle spielen akademische Titel in Stellenausschreibungen?

Im akademischen Stellenmarkt sind die Titelstufen zugleich Einstellungsvoraussetzungen: Die Doktorandenstelle setzt den Master voraus, die Postdoc-Stelle die Promotion, die Professur in aller Regel die Habilitation oder habilitationsäquivalente Leistungen. Wie stark diese Leiter den Markt prägt, zeigt ein Blick in unsere eigene Datenbank.

Zum Stichtag 4. August 2026 waren auf akademische-jobs.de 4.844 Stellen von Hochschulen und Universitätskliniken im DACH-Raum ausgeschrieben. 368 davon (7,6 Prozent) nannten ausdrücklich eine abgeschlossene Promotion als Voraussetzung. Von den 459 ausgeschriebenen Professuren verwiesen 83 bereits im Anzeigentext auf die Habilitation. Auch die Stufen darunter waren gut besetzt: 472 Ausschreibungen richteten sich an studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte, 319 an künftige Doktoranden und 171 an promovierte Postdocs. Welche Stellen die Hochschulen je Jobart gerade anbieten, zeigt die folgende Live-Übersicht.

Wie unterscheiden sich akademische Titel in Österreich und der Schweiz?

Beide Nachbarländer kennen das gestufte System aus Bachelor, Master und Doktorat, setzen aber eigene Akzente, die Sie in Ausschreibungen und im Schriftverkehr kennen sollten.

Österreich

  • Die Grade stehen im Universitätsgesetz: § 51 UG 2002 nennt Bachelor- und Mastergrade mit Curriculum-Zusatz, für das Lehramt BEd und MEd, und als Doktorgrade „Doktorin“ oder „Doktor“ (Dr.) mit Fachzusatz oder den PhD.
  • Der Diplom-Ingenieur (Dipl.-Ing. oder DI) lebt weiter: Er ist gesetzlich als Mastergrad technischer Masterstudien vorgesehen, kein Auslaufmodell. Auch der Magister läuft in einzelnen Diplomstudien wie der Rechtswissenschaft weiter (Mag. iur.), und das humanmedizinische Studium kann mit dem Dr. med. univ. abschließen, einem Berufsdoktorat auf Masterniveau ohne Dissertation.
  • Die Führung ist gesetzlich geregelt: Nach § 88 UG 2002 werden Mag., Dr. und Dipl.-Ing. dem Namen vorangestellt, alle übrigen Grade nachgestellt. Es besteht ein Recht auf Eintragung in öffentliche Urkunden, einschließlich geschlechtsspezifischer Formen wie „Mag.a“. Die beliebten Kurzformen DDr. und MMag. für Mehrfachgrade sind dagegen Usus. Im Gesetz stehen sie nicht.
  • Vom akademischen Grad zu unterscheiden sind österreichische Berufstitel wie Hofrat, Kommerzialrat oder Professor als staatliche Auszeichnung: Sie werden vom Bundespräsidenten verliehen und sind keine Hochschulgrade.

Schweiz

  • Den Titelkatalog legt die Verordnung des Hochschulrates (SR 414.205.1) fest. Universitäten verleihen neben BA, BSc, MA und MSc auch eigene Formen wie BLaw/MLaw und BMed/MMed, geschrieben ohne Punkte. Fachhochschulen und pädagogische Hochschulen verleihen nur BA, BSc, MA und MSc und haben kein Promotionsrecht.
  • Das Lizentiat (etwa lic. phil. oder lic. iur.), der frühere Erstabschluss, ist per Verordnung einem Masterabschluss gleichwertig. Inhaber dürfen anstelle des alten Titels den Mastertitel führen. Die ETH führt für ihre Grade eigene Kurzformen wie „MSc ETH“ und verleiht als Doktorat einheitlich den „Dr. sc. ETH Zürich“.
  • Die Weiterbildungsabschlüsse CAS, DAS und MAS sind keine akademischen Grade: Sie berechtigen ausdrücklich nicht zur Zulassung zum Doktorat.
  • Bei den Titeln kennt die Schweiz den Privatdozenten wie Deutschland, dazu als Besonderheit den Titularprofessor: einen verliehenen Professorentitel ohne Lehrstuhl, das Gegenstück zur deutschen außerplanmäßigen Professur.

Fazit

Das deutsche Titelsystem ist eine Leiter mit klar getrennten Sprossen: Bachelor und Master als geprüfte Studienabschlüsse mit sieben festen Bezeichnungspaaren, darüber der Doktorgrad mit seinen mehr als 40 Fakultätsvarianten, dann die verliehenen Titel der Habilitierten und schließlich der Professor als Amtsbezeichnung. Wer die Kategorien auseinanderhält, liest Signaturen, Türschilder und Stellenausschreibungen mit anderen Augen und weiß, dass hinter „Prof. Dr. Dr. h. c.“ drei völlig verschiedene Erwerbswege stehen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!

FAQ: Häufige Fragen zu akademischen Titeln

Ist der Bachelor ein akademischer Titel?

Der Bachelor ist ein akademischer Grad, also die durch eine Hochschulprüfung erworbene Form des akademischen Titels. Er wird von Universitäten und Fachhochschulen gleichermaßen verliehen. Eine Ausnahme sind Berufsakademien: Deren „Bachelor“ ist eine staatliche Abschlussbezeichnung und kein Hochschulgrad, bei akkreditierten Ausbildungsgängen aber hochschulrechtlich gleichgestellt.

Ist das Staatsexamen ein akademischer Grad?

Nein. Beim Staatsexamen prüfen staatliche Prüfungsausschüsse, nicht die Hochschule. Deshalb wird kein akademischer Grad verliehen. Viele Jura-Fakultäten verleihen ihren Absolventen nach der Ersten Juristischen Prüfung deshalb auf Antrag den akademischen Grad Diplom-Jurist.

Ist der MBA ein akademischer Grad?

Ja. Der Master of Business Administration ist ein weiterbildender Mastergrad. Er beruht auf der Öffnungsklausel der Musterrechtsverordnung, nach der weiterbildende Masterstudiengänge von den sieben konsekutiven Bezeichnungen abweichen dürfen. Voraussetzung ist, dass ihn eine Hochschule nach einem akkreditierten Studiengang verleiht.

Was ist der höchste akademische Grad?

Der Doktorgrad ist der höchste durch eine Prüfung erworbene akademische Grad, in der Schweizer Systematik die dritte Studienstufe. Der habilitierte Doktor (Dr. habil.) stellt eine zusätzliche Qualifikationsstufe oberhalb der Promotion dar. Der Professor steht zwar in der Wahrnehmung darüber, ist aber kein Grad, sondern eine Amtsbezeichnung.

Welche Titel dürfen in den Personalausweis eingetragen werden?

Nur der Doktorgrad. § 5 Abs. 2 PAuswG und § 4 PassG sehen ausschließlich den Doktorgrad als eintragungsfähige Angabe vor, auf Wunsch des Inhabers. Master, Diplom, Magister und die Bezeichnung Professor können nicht in den Ausweis aufgenommen werden.

Was droht bei unbefugter Titelführung?

Nach § 132a StGB wird das unbefugte Führen akademischer Grade mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Erfasst sind auch zum Verwechseln ähnliche Bezeichnungen und durch Titelkauf erworbene Grade, die nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz grundsätzlich nicht geführt werden dürfen.