Juniorprofessur: Voraussetzungen, Ablauf und Gehalt

Eine Juniorprofessur ist eine befristete Professur für die Zeit nach der Promotion: eigene Forschung, eigene Lehre und eigene Doktoranden, aber meist nur für sechs Jahre. Bezahlt wird sie nach W1, je nach Bundesland mit 5.441,02 € bis 6.339,85 € im Monat. Dieser Artikel zeigt die Voraussetzungen und Regeln aller 16 Bundesländer und erklärt, was nach der Juniorprofessur kommt.

Veröffentlicht: 05.11.202617 min Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Juniorprofessur ist eine befristete Professur für die Zeit nach der Promotion. Juniorprofessoren forschen und lehren selbstständig und betreuen eigene Doktoranden.
  • Voraussetzungen sind ein abgeschlossenes Studium, pädagogische Eignung und eine herausragende Promotion. Eine Habilitation wird nicht verlangt. Fast alle Länder begrenzen zudem die Zeit vor der Berufung, in Bayern, Brandenburg und Niedersachsen zum Beispiel auf vier Jahre seit der Promotion.
  • Die Dauer liegt meist bei sechs Jahren in zwei Phasen, dazwischen prüft eine Evaluation, ob es weitergeht. Bayern lässt bis zu vier plus drei Jahre zu.
  • Die Lehre ist bewusst knapp: An Universitäten unterrichten Juniorprofessoren meist vier Stunden pro Woche, später oft sechs.
  • Das Gehalt richtet sich nach W1: 5.441,02 € bis 6.339,85 € im Monat je nach Land, beim Bund 5.849,83 € (vorläufig, Stand 01.05.2026).
  • Tenure Track, also die Zusage einer Dauerprofessur bei Bewährung, nannten 71 % der 188 deutschen Ausschreibungen der letzten zwölf Monate auf akademische-jobs.de.
  • Nach dem Ende folgt mit Tenure Track bei Bewährung die Dauerprofessur. Ohne Zusage beginnt die Bewerbung auf andere Professuren, und wer Beamter auf Zeit war, erwirbt aus dieser Zeit weder einen Pensionsanspruch noch Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Was ist eine Juniorprofessur?

Eine Juniorprofessur ist eine befristete Professur für Wissenschaftler in der frühen Phase nach der Promotion. Nach § 42 Hochschulrahmengesetz gehören Juniorprofessoren zu den Hochschullehrern. Sie sollen sich durch eigenständige Forschung und Lehre für die Berufung auf eine Professur qualifizieren, so formuliert es zum Beispiel § 51 LHG Baden-Württemberg. Vergütet wird die Stelle nach der Besoldungsgruppe W1, weshalb Anzeigen auch von der W1-Professur sprechen. Englische Ausschreibungen nennen sie Junior Professor oder Assistant Professor.

Der Unterschied zur wissenschaftlichen Mitarbeiterstelle ist die Selbstständigkeit. Laut Bundesbericht zu frühen wissenschaftlichen Karrieren (BuWiK 2025) (PDF-Seite 104) sind Juniorprofessoren den regulären W2- und W3-Professoren formal gleichgestellt. Sie dürfen Promotionen betreuen und begutachten, wirken in der akademischen Selbstverwaltung mit und verfügen über eine eigene Ausstattung. Wer dagegen als „Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Juniorprofessur“ ausgeschrieben ist, arbeitet einem Juniorprofessor zu und hat eine gewöhnliche Mitarbeiterstelle.

Eingeführt wurde die Juniorprofessur 2002 als Alternative zur Habilitation. 2004 erklärte das Bundesverfassungsgericht das damalige Bundesgesetz für nichtig, weil der Bund seine Zuständigkeit überschritten hatte. Die Einzelheiten regeln deshalb heute die Länder. Zum großen Erfolg wurde das Modell nicht: 2022 gab es laut Bundesbericht (PDF-Seiten 104 und 107) rund 1.800 Juniorprofessuren, die ursprüngliche Zielmarke lag bei 6.000. Auf eine neue Berufung kamen im selben Jahr rund sechs abgeschlossene Habilitationen, nämlich 248 gegenüber 1.535. Der Frauenanteil lag 2022 bei 49 % (PDF-Seite 105).

Auch zwischen den Fächern gibt es große Unterschiede. Knapp ein Drittel der Juniorprofessuren entfiel 2022 auf die Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, 21 % auf Mathematik und Naturwissenschaften, 19 % auf die Geisteswissenschaften und 15 % auf die Ingenieurwissenschaften. In der Medizin sind es nur 7 %, dort entstehen dagegen 57 % aller Habilitationen. Wie sich die Wege zur Professur insgesamt verteilen, zeigt unser Beitrag Professor werden.

Welche Voraussetzungen brauchen Sie für eine Juniorprofessur?

Die Grundregel steht in § 47 Hochschulrahmengesetz, und die Landesgesetze folgen ihr im Kern fast wörtlich. Drei Voraussetzungen sind verlangt:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
  • die pädagogische Eignung, in Baden-Württemberg in der Regel durch Erfahrung in Lehre oder Ausbildung nachgewiesen,
  • die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel die herausragende Qualität der Promotion belegt. Rheinland-Pfalz und das Saarland sprechen von einer qualifizierten Promotion, Nordrhein-Westfalen schlicht von der Qualität der Promotion.

In den Stellenausschreibungen auf akademische-jobs.de der letzten zwölf Monate erwähnte knapp die Hälfte die pädagogische Eignung und 40 % ausdrücklich eine herausragende Promotion. Belegen müssen Bewerber das vor allem mit ihren Unterlagen: 47 % der Anzeigen nannten eine Publikationsliste, 29 % ein Forschungs- oder Lehrkonzept und 27 % Nachweise zur Lehre, etwa Lehrevaluationen oder eine Liste der Lehrveranstaltungen. Die Universität Münster verlangte zum Beispiel ein Forschungskonzept von drei und ein Lehrkonzept von zwei Seiten.

Eine Habilitation brauchen Sie nicht, sie kann sogar stören. Berlin verlangt in § 102a BerlHG, dass die für eine reguläre Professur nötigen zusätzlichen Leistungen bei der Berufung noch nicht vorliegen. In Brandenburg kann eine Habilitation im ausgeschriebenen Fach einer Einstellung nach § 47 BbgHG entgegenstehen, wenn die Ausschreibung das vorsieht.

Zwei Gruppen müssen zusätzlich etwas nachweisen. Wer Aufgaben in der Lehrerbildung übernimmt, soll etwa in Baden-Württemberg, Hamburg, Sachsen und Thüringen drei Jahre Schulpraxis mitbringen. Für ärztliche Aufgaben verlangen unter anderem Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein in der Regel die Anerkennung als Facharzt.

Wie lange darf die Promotion zurückliegen?

Die Juniorprofessur ist für die frühe Karrierephase gedacht, deshalb gibt es eine Zeitgrenze. Hier unterscheiden sich die Länder am stärksten, deshalb lohnt es sich, die Regel des Ziellandes vor der Bewerbung nachzurechnen. Das Hochschulrahmengesetz rechnet Promotion und Mitarbeiterzeit zusammen: Beides soll nicht mehr als sechs Jahre dauern, in der Medizin neun. Sieben Länder übernehmen diese Rechnung, darunter Baden-Württemberg und Hamburg. Sieben andere messen nur die Zeit seit der Promotion, Hessen kennt beide Varianten, und Nordrhein-Westfalen nennt in seinem Hochschulgesetz gar keine Grenze.

Ein Beispiel zeigt den Unterschied: Wer vier Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter promoviert und danach drei Jahre als Postdoc gearbeitet hat, kommt in Baden-Württemberg oder Hamburg auf sieben Jahre und liegt über der Sollgrenze. In Niedersachsen zählen nur die drei Jahre seit der Promotion, die Grenze von vier Jahren ist damit eingehalten. Die Formulierung lautet meist „sollen“ oder „in der Regel“, Ausnahmen sind also möglich. In 19 % der Ausschreibungen steht die Grenze ausdrücklich, die Universität Bayreuth schreibt etwa: „Seit dem Abschluss der Promotion (Datum der Promotionsurkunde) sollen nicht mehr als vier Jahre vergangen sein.“ Kinderbetreuung und Pflege verlängern die Frist in mehreren Ländern, in Bayern und Berlin um bis zu zwei Jahre je Kind oder Pflegefall.

Muss man die Hochschule wechseln?

In mehreren Ländern ja, wenigstens einmal. In Baden-Württemberg nach § 51 LHG und in Thüringen nach § 89 ThürHG kommen Mitglieder der eigenen Hochschule nur infrage, wenn sie nach dem ersten Hochschulabschluss die Hochschule gewechselt haben oder mindestens zwei Jahre anderswo wissenschaftlich tätig waren, andernfalls nur in begründeten Ausnahmefällen. Die Regel soll sogenannten Hausberufungen vorbeugen, bei denen eine Hochschule den eigenen Nachwuchs ohne externen Vergleich befördert. Prüfen Sie das vor der Bewerbung, wenn Sie an derselben Hochschule studiert und promoviert haben.

Welche Aufgaben hat ein Juniorprofessor?

Juniorprofessoren übernehmen im Kern dieselben Aufgaben wie andere Professoren, nur mit weniger Lehre und dem ausdrücklichen Ziel, sich weiter zu qualifizieren. Vier Bereiche prägen den Alltag:

Eigene Forschung

Das Thema legen Juniorprofessoren im Rahmen ihrer Denomination selbst fest, also der fachlichen Ausrichtung, für die die Stelle ausgeschrieben wurde. Sie publizieren unter eigenem Namen und werben Forschungsgelder ein, sogenannte Drittmittel, damit die Arbeitsgruppe wachsen kann. Bei der späteren Bewerbung um eine Dauerprofessur zählen genau diese Leistungen.

Lehre

Juniorprofessoren halten eigene Lehrveranstaltungen, nehmen Prüfungen ab und betreuen Abschlussarbeiten. Das Lehrdeputat, also die Zahl der Pflichtstunden, ist deutlich geringer als bei anderen Professoren, die an Universitäten meist 8 oder 9 Stunden pro Woche lehren. Die meisten Länder setzen für Juniorprofessoren vier Stunden an, damit Zeit für die Forschung bleibt.

Doktoranden betreuen

Anders als ein Postdoc dürfen Juniorprofessoren Promotionen selbst betreuen und begutachten. Sie führen oft zum ersten Mal eine eigene kleine Gruppe aus Doktoranden und Hilfskräften. Das ist zugleich ein wichtiger Nachweis für spätere Berufungen, weil er die Führungserfahrung belegt.

Selbstverwaltung

Als Hochschullehrer wirken Juniorprofessoren in den Gremien ihrer Hochschule mit, zum Beispiel im Fakultätsrat oder in Kommissionen. Für die Qualifikation ist das weniger wichtig als Forschung und Lehre, es kostet aber Zeit. Sachsen schützt die Forschungszeit sogar per Verordnung: Dort stehen Juniorprofessoren bis zur Hälfte, mindestens aber ein Drittel der Arbeitszeit für die eigene wissenschaftliche Arbeit zu.

Wie läuft eine Juniorprofessur ab?

§ 48 Hochschulrahmengesetz gibt ein zweiphasiges Dienstverhältnis vor, das insgesamt nicht mehr als sechs Jahre dauern soll. Die Länder füllen diesen Rahmen unterschiedlich aus, der Ablauf folgt aber überall demselben Muster:

  1. Berufung. Die Stelle wird ausgeschrieben, oft international. Eine Auswahlkommission wählt aus, die in Niedersachsen wie eine Berufungskommission zusammengesetzt ist. Das Verfahren ähnelt dem regulären Berufungsverfahren.
  2. Erste Phase. Meist drei oder vier Jahre im Beamtenverhältnis auf Zeit. Auch ein Angestelltenverhältnis ist möglich, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sehen das ausdrücklich vor. In den Ausschreibungen auf akademische-jobs.de nannten 60 % das Beamtenverhältnis auf Zeit.
  3. Zwischenevaluation. Gegen Ende der ersten Phase prüft die Hochschule Lehre und Forschung, in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt mit Lehrevaluation und auswärtigen Gutachten. Fällt das Ergebnis positiv aus, wird der Vertrag verlängert. 81 % der Ausschreibungen erwähnen eine solche Bewertung.
  4. Zweite Phase. Sie läuft bis zum Ende der Juniorprofessur, meist bis zum sechsten Jahr. Mit Tenure Track folgt am Ende eine weitere Evaluation über die Dauerprofessur.

Fällt die Zwischenevaluation negativ aus, ist nicht sofort Schluss. Nach § 48 Hochschulrahmengesetz und den meisten Landesgesetzen kann das Dienstverhältnis um bis zu ein Jahr verlängert werden, damit Zeit für die Suche nach einer neuen Stelle bleibt. Eine erneute Einstellung als Juniorprofessor ist etwa in Berlin und Hamburg ausdrücklich ausgeschlossen.

Mit dem Ende der Beamtenzeit endet auch die Absicherung. Einen Pensionsanspruch erwerben Sie mit der Juniorprofessur allein nicht, Bayern und Berlin schließen einen Ruhestand mit Ablauf der Dienstzeit ausdrücklich aus. Stattdessen werden ehemalige Beamte auf Zeit nach § 8 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, die Jahre zählen dort also wie Pflichtbeitragsjahre. Arbeitslosengeld gibt es aus dieser Zeit dagegen nicht: Beamte sind nach § 27 SGB III versicherungsfrei, und Anspruch hat nach § 142 SGB III in der Regel nur, wer in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig war. Ob stattdessen ein Übergangsgeld gezahlt wird, richtet sich nach dem Versorgungsrecht des jeweiligen Landes.

Auch die Beihilfe, die bei Beamten einen Teil der Krankheitskosten trägt, endet mit dem Beamtenverhältnis, die Krankenversicherung muss dann neu geregelt werden. Klären Sie diese Punkte früh mit der Personalabteilung, wenn der Anschluss noch offen ist. Für angestellte Juniorprofessoren gilt das alles nicht, sie zahlen regulär in die Sozialversicherung ein.

Was gilt in den einzelnen Bundesländern?

Weil die Länder das Hochschulrecht regeln, weichen Dauer, Zeitgrenze und Lehre voneinander ab. Wir haben die geltenden Hochschulgesetze und Lehrverpflichtungsverordnungen aller 16 Länder ausgewertet. Die Spalte Zeitgrenze zeigt, wie viele Jahre vor der Berufung höchstens liegen sollen, entweder seit der Promotion oder für Promotion und Mitarbeiterstelle zusammen. Die Spalte Lehre nennt die Lehrveranstaltungsstunden (LVS) pro Woche an Universitäten, also 45 Minuten Unterricht je Stunde ohne Vor- und Nachbereitung:

Land und GesetzDauer in JahrenZeitgrenzeLehre (LVS)
Baden-Württemberg
§ 51 LHG
bis 6, oder bis 4 und dann auf 6Promotion und Stelle: 6 (Medizin 9)4, nach Evaluation 6
Bayern
Art. 63 BayHIG
bis 4 plus 3seit Promotion: 4 (Medizin, klinische Psychologie 7)5, dann 7
Berlin
§ 102b BerlHG
6, Bewährung im 4. Jahrseit Promotion: 6 (Medizin 9)4, dann 6
Brandenburg
§ 48 BbgHG
bis 4, dann auf 6seit Promotion: 4 (mit Tenure Track 6)4 bis 6
Bremen
§ 117 BremBG
3 plus 3Promotion und Stelle: 64, dann 6 bis 8
Hamburg
§ 19 HmbHG
3 plus 3Promotion und Stelle: 6 (Medizin 9)4, dann 6
Hessen
§ 70 Abs. 3 HessHG
bis 6 (Qualifikationsprofessur)mit Promotion: 9, oder seit Promotion: 44
Mecklenburg-Vorpommern
§ 62 LHG M-V
4 plus 2Promotion und Stelle: 9nicht genannt
Niedersachsen
§ 30 NHG
3 plus bis zu 3seit Promotion: 4 (Medizin 9)4
Nordrhein-Westfalen
§ 39 Abs. 5 HG
3 plus 3, bei Bewährung 1 mehr möglichkeine im Landesgesetz4, dann 5
Rheinland-Pfalz
§ 54 HochSchG
6, Evaluierung im 4. Jahrseit Promotion: 6 (Medizin 9)4, dann 4 bis 6
Saarland
§ 42 SHSG
bis 4, dann auf 6Promotion und Stelle: 6 (Medizin 9)4, dann 6
Sachsen
§ 72 SächsHSG
bis 4, dann auf 6Promotion und Stelle: 6 (Medizin 9)4, nach Evaluation 6
Sachsen-Anhalt
§ 41 HSG LSA
3 plus 3seit Promotion: 64, dann 4 bis 6
Schleswig-Holstein
§ 64 HSG
bis 4, dann auf 6seit Promotion: 7 (Medizin 9)4, dann 6
Thüringen
§ 89 ThürHG
bis 4, dann auf 6Promotion und Stelle: 6 (Medizin 9)4, dann 6

Quelle: Landeshochschulgesetze und Lehrverpflichtungsverordnungen in den am 02.11.2026 geltenden Fassungen, eigene Auswertung von akademische-jobs.de. Die Zeitgrenze ist meist als Soll-Vorschrift gefasst. In Bremen steht die Regel im Beamtengesetz. Die Verordnung in Mecklenburg-Vorpommern nennt Juniorprofessoren nicht, die hessische nennt sie noch.

Bei der Dauer lassen sich die Länder in vier Gruppen einteilen. Drei plus drei Jahre sehen Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt vor. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Saarland, in Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen dauert die erste Phase bis zu vier Jahre, insgesamt bleibt es bei sechs. Berlin und Rheinland-Pfalz ernennen gleich für sechs Jahre und prüfen zwischendurch. Am längsten kann es in Bayern dauern, wo auf bis zu vier Jahre drei weitere folgen.

Einen Sonderweg geht Hessen. Das Hessische Hochschulgesetz kennt die Juniorprofessur nur noch in einer Übergangsregel für Berufungsverfahren, die bis zum 9. Dezember 2015 eingeleitet wurden. An ihre Stelle ist die Qualifikationsprofessur getreten, die bei Bewährung die dauerhafte Professur gleich mit zusagt. Die Universität Marburg schreibt sie zum Beispiel als „Qualifikationsprofessur (W1 mit Tenure Track nach W2/W3)“ aus.

Wie hoch ist das Gehalt eines Juniorprofessors?

Juniorprofessoren werden nach W1 besoldet. Das ist ein festes Grundgehalt ohne Erfahrungsstufen, es steigt also nicht mit den Dienstjahren. In unserer Auswertung nannten 172 der 188 deutschen Ausschreibungen diese Besoldungsgruppe. Die Beträge legen Bund und Länder selbst fest, sie reichten am 02.11.2026 von 5.441,02 € in Mecklenburg-Vorpommern bis 6.339,85 € in Brandenburg. Der Bund zahlt 5.849,83 € (vorläufig, Stand 01.05.2026). Alle Tabellen stehen in unserem Beitrag zur W-Besoldung. Die Grafik stellt W1 der Entgeltgruppe E 13 gegenüber, nach der wissenschaftliche Mitarbeiter in aller Regel bezahlt werden:

Monatliches Grundgehalt: W1 im Vergleich zur E 13

W1 in den Bundesländern 5.441–6.340 €

E 13 TV-L Stufe 1 bis 6 zum Vergleich 4.759–6.765 €

4.5005.0005.5006.0006.5007.000

Angaben in € im Monat

Brutto im Monat, gerundet. Quellen: Hochschullehrerbund und Landesbesoldungsgesetze (W1, Stand 02.11.2026), Tarifgemeinschaft deutscher Länder (E 13, Stand 04/2026).

Bei der E 13 entscheidet die Erfahrungsstufe, die es bei W1 nicht gibt. Wer drei Jahre auf einer Mitarbeiterstelle gearbeitet hat, steht in Stufe 3 bei rund 5.370 € und liegt damit in jedem Land unter W1. Nach sechs Jahren sind es in Stufe 4 rund 5.870 €, das ist mehr als W1 beim Bund und in mehreren Ländern, darunter Hamburg und Sachsen. Stufe 6 bringt mit 6.764,69 € mehr als W1 in jedem Bundesland. Wer nach einer langen Postdoc-Zeit wechselt, gewinnt brutto also nicht unbedingt etwas.

Beim Beamtenstatus kommen allerdings der Familienzuschlag und geringere Abzüge hinzu, weil keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung anfallen. Die private Krankenversicherung zahlen Beamte dafür selbst, die Beihilfe trägt nur einen Teil der Krankheitskosten. Bremen zahlt nach § 50 BremBesG nach bestandener Evaluation außerdem eine Zulage von derzeit 260 € im Monat, die nicht ruhegehaltfähig ist.

Juniorprofessur mit oder ohne Tenure Track?

Das ist für die Lebensplanung die wichtigste Frage bei jeder Ausschreibung. Beide Varianten haben denselben Titel und dieselbe W1-Besoldung, sie führen aber in unterschiedliche Richtungen:

Mit Tenure Track

  • Die Hochschule sagt schon bei der Berufung zu, dass Sie bei erfolgreicher Bewährung eine Dauerprofessur in W2 oder W3 erhalten. Auf eine erneute Ausschreibung kann sie dann nach § 45 HRG verzichten.
  • Wie verbindlich die Zusage ist, was das Bund-Länder-Programm damit zu tun hat und woran Sie eine echte Zusage erkennen, erklärt unser Beitrag zur Tenure-Track-Professur.

Ohne Tenure Track

  • Die Stelle endet spätestens nach der vorgesehenen Zeit. Für eine Dauerprofessur bewerben Sie sich danach im regulären Verfahren, in der Regel an einer anderen Hochschule.
  • Diese Variante wird seltener: Die Zahl der Juniorprofessuren ohne Tenure Track sank laut Bundesbericht (PDF-Seite 40) von 2018 bis 2022 um 24 %. Einige Anzeigen sagen es offen, etwa „W1-Professur für Historische Gewaltforschung Trauma Studies ohne Tenure-Track“.

In den Stellenausschreibungen auf akademische-jobs.de der letzten zwölf Monate nannten 116 von 188 deutschen Anzeigen den Tenure Track schon im Titel, zusammen mit den Nennungen im Text waren es 133 und damit 71 %. Ausdrücklich ohne Tenure Track waren 11 ausgeschrieben, bei den übrigen fehlt eine klare Aussage, und dort lohnt die Nachfrage. Im Bestand ist der Anteil niedriger: 2022 hatten 794 der rund 1.800 Juniorprofessuren einen Tenure Track (PDF-Seite 108), also rund 44 %. Die beiden Zahlen messen Verschiedenes und lassen sich nicht direkt vergleichen, sie deuten aber in dieselbe Richtung wie der Rückgang der Stellen ohne Zusage.

Was kommt nach der Juniorprofessur?

Mit Tenure Track folgt bei bestandener Evaluation die Dauerprofessur an derselben Hochschule. Ohne Zusage beginnt die Bewerbung auf reguläre Professuren, die auch schon während der Juniorprofessur möglich ist. Am Ende der sechs Jahre sind Juniorprofessoren rechnerisch im Schnitt 41,8 Jahre alt und damit etwa so alt wie andere bei ihrer ersten W2-Professur mit 42,2 Jahren. Bei der ersten Berufung auf Lebenszeit im Jahr 2022 hatten laut Bundesbericht (PDF-Seiten 182 und 183) 15 % zuletzt eine Habilitation abgeschlossen, 4,5 % eine Juniorprofessur ohne Tenure Track und 2,5 % eine mit Tenure Track. Die übrigen kamen über andere Wege, an Fachhochschulen vor allem über die Berufspraxis.

Wie viele Juniorprofessoren am Ende eine Dauerprofessur erhalten, lässt sich nicht genau sagen, eine amtliche Quote haben wir nicht gefunden. Einen Anhaltspunkt gibt eine Befragung des CHE aus dem Jahr 2014: Von 156 ehemaligen Juniorprofessoren, die online antworteten, hatte die große Mehrheit danach eine Professur, nur rund 5 % arbeiteten außerhalb der Wissenschaft. Das Ergebnis ist mit Vorsicht zu lesen. Gesucht wurden die Teilnehmer über Hochschulseiten und Aufrufe, und wer die Wissenschaft verlassen hat, ist dort schwerer zu finden.

Rechtlich kann die Juniorprofessur die Habilitation ersetzen. Für eine W2- oder W3-Professur verlangen die Hochschulgesetze zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, und die Juniorprofessur zählt dazu: Nordrhein-Westfalen nennt sie in § 36 HG, Sachsen in § 59 SächsHSG die evaluierte Juniorprofessur neben der Habilitation. Faktisch entscheidet die Fachkultur: In der Medizin, den Rechtswissenschaften und weiten Teilen der Geisteswissenschaften bleibt die Habilitation der Standard, unser Beitrag dazu vergleicht beide Wege. Nebenher habilitieren trotzdem nur wenige. 2021 hatten laut Bundesbericht (PDF-Seite 69) 2,7 % der Juniorprofessoren eine abgeschlossene Habilitation, weitere 2,5 % steckten in einem laufenden Verfahren.

An der eigenen Hochschule bleiben ist ohne Zusage schwierig. Nach § 37 HG in Nordrhein-Westfalen können Juniorprofessoren der eigenen Hochschule in der Regel nur berücksichtigt werden, wenn sie nach der Promotion die Hochschule gewechselt haben oder mindestens zwei Jahre außerhalb wissenschaftlich tätig waren. Ähnliche Regeln stehen in den Gesetzen von Brandenburg und Bremen. Wer vor der Juniorprofessur also schon gewechselt ist, hat hier einen Vorteil.

Auch ohne Dauerstelle bleiben Wege in der Wissenschaft offen. Sachsen-Anhalt erlaubt nach einer positiven Bewertung, die Bezeichnung „Privatdozent“ zu führen, in Sachsen kann die Hochschule eine positiv evaluierte Person zum außerplanmäßigen Professor bestellen. Eine Professur an einer Fachhochschule setzt dagegen meist mehrjährige berufliche Praxis nach § 44 HRG voraus, die eine Juniorprofessur in aller Regel nicht ersetzt. Möglich ist auch die Rückkehr auf eine Mitarbeiterstelle. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz gilt nach § 1 nicht für Hochschullehrer, für die spätere Mitarbeiterstelle aber schon. Ob die Jahre als Juniorprofessor nach § 2 Abs. 3 auf die Höchstdauer angerechnet werden, sollten Sie vorher mit der Personalabteilung klären. Wer die Forschung verlässt, kann an der Hochschule etwa im Wissenschaftsmanagement weiterarbeiten.

Aktuelle Juniorprofessuren

Die meisten Stellen finden Sie in den Ländern mit vielen großen Universitäten: In den letzten zwölf Monaten entfielen auf Baden-Württemberg 49 der 188 deutschen Ausschreibungen, auf Nordrhein-Westfalen 30, auf Niedersachsen 29 und auf Bayern 22. Alle laufenden Ausschreibungen stehen im Bereich Juniorprofessur, reguläre Stellen im Bereich Professur.

Aktuelle Juniorprofessuren und Assistenzprofessuren

Aktuell 30 Ausschreibungen für den frühen Einstieg in die Professur auf akademische-jobs.de.

Was gilt in Österreich und der Schweiz?

In Österreich kennt das Universitätsgesetz keine Juniorprofessur, in der Schweiz ist die Assistenzprofessur üblich. Dem deutschen Modell am nächsten kommen in beiden Ländern Stellen, die Assistant Professor oder Assistenzprofessur heißen, in Österreich auf gesetzlicher Grundlage, in der Schweiz nach den Regeln der einzelnen Hochschulen:

Österreich

  • Das Universitätsgesetz 2002 kennt keine Juniorprofessur. Den Tenure Track regelt § 99 Abs. 5 und 6 UG: Nach einem international ausgeschriebenen Auswahlverfahren schließt die Universität eine Qualifizierungsvereinbarung. Wer das Ziel erreicht, wird Assoziierter Professor.
  • Wirtschaftsuniversität Wien: Die Universität schreibt beide Formen aus, Assistant Professor mit Tenure Track für 5.980,80 € und ohne für 5.079,50 € brutto im Monat. In Österreich werden 14 Monatsentgelte im Jahr gezahlt.
  • Hochschule für Angewandte Wissenschaften St. Pölten: Diese Fachhochschule schreibt Stellen als Junior Professur aus, ab 59.500 € brutto im Jahr. Das ist eine Bezeichnung des Hauses und kein Rechtsbegriff wie in Deutschland.

Schweiz

  • Die Hochschulen legen die Regeln selbst fest, üblich ist die Assistenzprofessur mit oder ohne Tenure Track. Auf akademische-jobs.de schrieben sie in den letzten zwölf Monaten unter anderem die Universitäten Bern, Zürich, St. Gallen und Freiburg aus.
  • ETH Zürich und EPFL Lausanne: Nach Art. 9 der Professorenverordnung ETH werden Assistenzprofessoren für vier Jahre angestellt, bis zu einer Höchstdauer von acht Jahren. Art. 10 erlaubt die Zusage einer unbefristeten Anstellung.

Fazit

Die Juniorprofessur bringt früh eine eigene Forschungsgruppe, das Recht zur Betreuung von Doktoranden und W1-Besoldung, sie ist aber auf rund sechs Jahre begrenzt. Prüfen Sie zuerst die Zeitgrenze Ihres Ziellandes. Ob sich die Stelle lohnt, hängt dann vor allem davon ab, ob ein Tenure Track zugesagt ist. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!

FAQ: Häufige Fragen zur Juniorprofessur

Was verdient ein Juniorprofessor?

Das Grundgehalt richtet sich nach W1 und lag am 02.11.2026 je nach Bundesland zwischen 5.441,02 € und 6.339,85 € brutto im Monat, beim Bund bei 5.849,83 € (vorläufig). Erfahrungsstufen gibt es nicht. Hinzu kommen etwa der Familienzuschlag und in Bremen nach bestandener Evaluation eine Zulage von derzeit 260 €.

Braucht man für eine Juniorprofessur eine Habilitation?

Nein. Vorausgesetzt werden ein Studium, pädagogische Eignung und eine herausragende Promotion. In Berlin dürfen die für eine reguläre Professur nötigen Zusatzleistungen bei der Berufung sogar noch nicht vorliegen, in Brandenburg kann eine Habilitation im ausgeschriebenen Fach einer Einstellung entgegenstehen.

Ersetzt eine Juniorprofessur die Habilitation?

Rechtlich kann sie das, denn die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen für eine W2- oder W3-Professur lassen sich nach den Hochschulgesetzen auch in einer Juniorprofessur erbringen. Ob das reicht, hängt vom Fach ab. In der Medizin, den Rechtswissenschaften und weiten Teilen der Geisteswissenschaften wird die Habilitation meist weiter erwartet.

Wie viele Juniorprofessoren werden danach Professor?

Eine amtliche Quote haben wir nicht gefunden. In einer 2014 veröffentlichten Befragung des CHE hatte die große Mehrheit von 156 ehemaligen Juniorprofessoren danach eine Professur. Weil die Teilnehmer vor allem über Hochschulseiten gesucht wurden, dürfte das Bild allerdings zu positiv sein.

Wie lange dauert eine Juniorprofessur?

Meist sechs Jahre, aufgeteilt in zwei Phasen. Fünf Länder rechnen mit drei plus drei Jahren, sieben mit einer ersten Phase von bis zu vier Jahren. Berlin und Rheinland-Pfalz ernennen für sechs Jahre am Stück, in Bayern sind bis zu vier plus drei Jahre möglich. Fällt die Evaluation negativ aus, kann die Stelle in der Regel um ein Jahr verlängert werden.

Darf sich ein Juniorprofessor Professor nennen?

Das regelt jedes Land selbst. Die Bezeichnung „Professor“ dürfen Juniorprofessoren unter anderem in Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen führen, meist nur während des Dienstverhältnisses. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Saarland lautet die Bezeichnung dagegen „Juniorprofessor“.

Wie viele Stunden lehrt ein Juniorprofessor?

An Universitäten meist vier Lehrveranstaltungsstunden pro Woche, nach der Zwischenevaluation oft sechs. Bayern setzt fünf und dann sieben Stunden an, Nordrhein-Westfalen vier und dann fünf. An Fachhochschulen kann es deutlich mehr sein, in Niedersachsen zum Beispiel neun.