Drittmittel: Geldgeber, Summen und was sie für Ihre Stelle bedeuten

Drittmittel sind Forschungsgelder, die Hochschulen zusätzlich zu ihrem regulären Haushalt einwerben, vor allem beim Bund und bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft. 2024 waren es 10,7 Milliarden €. Wer aus diesen Mitteln bezahlt wird, ist fast immer befristet beschäftigt. Dieser Artikel zeigt, wer das Geld vergibt, wie viel Professoren je Fach einwerben und was das für Ihre Stelle bedeutet.

Veröffentlicht: 05.11.202614 min Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Drittmittel sind Gelder, die Hochschulen zusätzlich zu ihrem regulären Haushalt von öffentlichen oder privaten Stellen einwerben. Mittel des eigenen Bundeslandes zählen nicht dazu.
  • 2024 waren es 10,7 Milliarden €. Die größten Geldgeber waren der Bund mit 3,4 Milliarden €, die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) mit 3,2 Milliarden € und die Wirtschaft mit 1,7 Milliarden €.
  • Je Professur warben Universitäten ohne Medizin im Schnitt 325.400 € ein, in den Ingenieurwissenschaften 715.600 €, in den Geisteswissenschaften 147.800 €. An Fachhochschulen waren es 53.300 €.
  • Für Ihre Stelle heißt das meist Befristung: Wissenschaftliche Beschäftigte, die aus Drittmitteln bezahlt werden, sind zu 90 bis 98 % befristet. Die Grundlage ist meist § 2 Abs. 2 WissZeitVG, eine feste Höchstdauer gibt es dort nicht.
  • Bei der Bewerbung zählen Drittmittel vor allem auf dem Weg zur Professur: 70 % der Professuren an Universitäten und 38 % an Fachhochschulen erwähnen sie in der Ausschreibung.

Was sind Drittmittel?

Das Statistische Bundesamt versteht unter Drittmitteln Gelder, die Hochschulen zur Förderung von Forschung und Entwicklung, des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Lehre zusätzlich zum regulären Haushalt einwerben, und zwar von öffentlichen oder privaten Stellen. Das Geld kann an die Hochschule selbst gehen, an eine Fakultät oder ein Institut oder an einzelne Wissenschaftler. Mittel des Landes, das die Hochschule trägt, zählen ausdrücklich nicht dazu. Daher kommt auch der Name: Das Geld stammt von Dritten, also weder von der Hochschule selbst noch von ihrem Träger. Auf Englisch heißen sie third-party funding oder third-party funds.

Der Gegenbegriff sind die Grundmittel, also das Geld, das eine Hochschule laufend von ihrem Land erhält. Daraus bezahlt sie Dauerstellen, Gebäude und den Lehrbetrieb. Drittmittel fließen dagegen in aller Regel für ein bestimmtes Projekt, für eine begrenzte Zeit und nach einem Auswahlverfahren. Ein so bezahltes Vorhaben heißt Drittmittelprojekt. Der Förderatlas der DFG stellt für 2022 knapp 27 Milliarden € Grundmittel und 10,4 Milliarden € Drittmittel gegenüber. Der Anteil der Drittmittel an den Einnahmen der Hochschulen lag damit bei 28 %, 1997 waren es noch 16 %.

Rechtlich gehört die Forschung mit Drittmitteln zur normalen Hochschulforschung. Nach § 25 Hochschulrahmengesetz dürfen die in der Forschung tätigen Hochschulmitglieder solche Vorhaben im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben durchführen. Eine Genehmigung brauchen sie dafür nicht, das Vorhaben muss aber angezeigt werden, und das Geld soll von der Hochschule verwaltet werden. Die Länder haben dazu eigene Vorschriften, Nordrhein-Westfalen etwa in § 71 HG.

Wer vergibt Drittmittel?

Die Hochschulen warben 2024 insgesamt 10,7 Milliarden € an Drittmitteln ein, 0,5 % mehr als im Vorjahr. Gut 60 % davon kamen vom Bund und von der DFG. Die Verteilung unterscheidet sich zwischen Universitäten und Fachhochschulen deutlich:

Geldgeber2024Alle HochschulenUniversitätenFachhochschulen
Bund3.361 Mio. €31,5 %29,1 %52,2 %
DFG3.249 Mio. €30,4 %33,7 %3,9 %
Wirtschaft1.657 Mio. €15,5 %16,0 %11,5 %
EU924 Mio. €8,7 %8,7 %8,3 %
Stiftungen815 Mio. €7,6 %7,4 %8,6 %
Länder, Gemeinden, sonstige öffentliche Stellen387 Mio. €3,6 %2,9 %8,3 %
Hochschulfördergesellschaften253 Mio. €2,4 %1,8 %6,7 %
Internationale Organisationen38 Mio. €0,4 %0,4 %0,3 %

Quelle: Statistisches Bundesamt, Finanzen der Hochschulen 2024, Tabelle 21371-03. Universitäten einschließlich medizinischer Einrichtungen, Fachhochschulen ohne Verwaltungsfachhochschulen, eigene Berechnung der Anteile.

Hinter dem Bund stehen die Projektprogramme der Bundesministerien. Die DFG ist dagegen eine Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft, die ihr Geld nach dem Bundesbericht zu frühen wissenschaftlichen Karrieren (BuWiK 2025) (PDF-Seite 52) zu 99 % von Bund und Ländern erhält. Die Wirtschaft vergibt etwa Forschungsaufträge. Ihr Anteil ist nach dem Förderatlas stark geschrumpft, 2003 lag er noch bei 26,7 %.

In Stellenanzeigen tauchen diese Geldgeber oft nur als Kürzel auf. Anfang November 2026 schrieb die Universität Jena auf akademische-jobs.de zum Beispiel von einem DFG-finanzierten Projekt, die Charité von einem BMFTR-geförderten Forschungsprojekt, das Geld kommt dort also vom Bundesforschungsministerium. Die RWTH Aachen nannte ein ERC-gefördertes Projekt, gemeint ist der Europäische Forschungsrat der EU. Bei den Stiftungen taucht etwa die VolkswagenStiftung auf, die an der Universität Oldenburg ein Förderprogramm mitträgt.

Auffällig ist der Unterschied bei der DFG. Sie stellte 2024 ein Drittel der Drittmittel der Universitäten, aber nur 3,9 % der Drittmittel der Fachhochschulen. Dort ist der Bund mit gut der Hälfte der mit Abstand wichtigste Geldgeber. Wer sich auf eine Stelle an einer Fachhochschule bewirbt, wird deshalb in Ausschreibungen eher auf Bundesprogramme als auf DFG-Projekte stoßen.

Wie viel Drittmittel wirbt eine Professur ein?

Das Statistische Bundesamt rechnet die Drittmittel jedes Jahr auf die Professuren um. Die Werte sind Durchschnitte und enthalten auch große Forschungsverbünde, ein Zielwert für die eigene Bewerbung sind sie also nicht. Sie zeigen aber, wie weit die Fächer auseinanderliegen:

FächergruppeUniversitätenFachhochschulen
Ingenieurwissenschaften715.600 €68.100 €
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften707.400 €35.100 €
Agrar, Forst, Ernährung, Veterinärmedizin391.500 €99.400 €
Mathematik, Naturwissenschaften391.000 €64.400 €
Sport251.600 €3.200 €
Rechts-, Wirtschafts-, Sozialwissenschaften164.400 €37.200 €
Geisteswissenschaften147.800 €42.900 €
Kunst, Kunstwissenschaft94.800 €23.900 €
Insgesamt384.500 €53.300 €

Drittmittel je Professur im Jahr 2024. Quelle: Statistisches Bundesamt, Monetäre hochschulstatistische Kennzahlen 2024, Tabelle 21381-03, auf 100 € gerundet.

Der Durchschnittswert von 325.400 € je Universitätsprofessur lässt die Medizin bewusst weg, damit Universitäten mit und ohne Klinikum vergleichbar bleiben. Mit der Medizin sind es 384.500 €. In dieser bereinigten Rechnung führt die RWTH Aachen mit 1.160.400 € je Professur vor der TU München mit 891.100 € und der Universität Stuttgart mit 860.500 €. Die höchste Gesamtsumme warb die TU München mit 436 Millionen € ein.

Auch die Bundesländer liegen weit auseinander. Über alle Hochschularten reicht der Wert je Professur von rund 158.000 € in Sachsen-Anhalt bis rund 351.600 € in Sachsen. Fachhochschulen werben insgesamt deutlich weniger ein: Nach dem CHE entfällt auf sie nur knapp ein Zehntel der Drittmittel, obwohl dort fast 40 % der Studierenden eingeschrieben sind. Gerade dort sind sie aber nach Einschätzung des CHE eine wichtige Voraussetzung für größere Forschung, weil Professoren an Fachhochschulen mehr Pflicht-Unterrichtsstunden haben und der Mittelbau, also die wissenschaftlichen Mitarbeiter unterhalb der Professur, weitgehend fehlt.

Wie werden Drittmittel eingeworben?

Der Weg von der Idee bis zum Geld verläuft bei den öffentlichen Geldgebern ähnlich. Als Beispiel dient hier die Sachbeihilfe der DFG, das Programm für ein einzelnes Forschungsprojekt mit begrenzter Dauer. Fünf Schritte gehören dazu:

Antragsberechtigung klären

Antragsberechtigt ist nach dem Merkblatt der DFG (PDF-Seite 2) grundsätzlich jeder Wissenschaftler in Deutschland, dessen wissenschaftliche Ausbildung in der Regel mit der Promotion abgeschlossen ist. Doktoranden stellen also in aller Regel noch keinen eigenen Antrag. Promovierte können im Modul „Eigene Stelle“ auch für sich selbst eine Stelle als Projektleiter beantragen und ihr Gehalt damit gleich mit einwerben.

Antrag schreiben

Der Antrag beschreibt das Forschungsvorhaben und die Mittel, die dafür nötig sind, also Personal, Sachmittel und Geräte. Die Sachbeihilfe lässt sich jederzeit beantragen. Gefördert wird zunächst höchstens drei Jahre, danach ist ein Fortsetzungsantrag über bis zu drei weitere Jahre möglich. Diese Laufzeit gibt später auch den Rahmen für die Verträge der Projektmitarbeiter vor.

Begutachtung und Entscheidung

In der Einzelförderung der DFG sind nach dem Entscheidungsverfahren drei Stellen beteiligt. Gutachter prüfen den Antrag, Fachkollegien, also Gremien für das jeweilige Fach, bewerten ihn, und am Ende entscheidet der Hauptausschuss. Das dauert von der Antragstellung bis zur Entscheidung nach Angaben der DFG etwa sechs Monate. Bewilligt wurden 2025 laut Jahresbericht (PDF-Seite 103) 26,9 % der entschiedenen Neuanträge in der Einzelförderung.

Bewilligung und Programmpauschale

Mit der Bewilligung steht das Geld für eine bestimmte Aufgabe und Zeit bereit, und erst jetzt lassen sich die beantragten Stellen besetzen. Dazu kommt nach den Verwendungsrichtlinien der DFG (PDF-Seiten 12 und 13) die Programmpauschale, ein pauschaler Zuschlag für die indirekten Kosten des Projekts, oft Overhead genannt. Ihre Höhe steht im Bewilligungsschreiben. Sie fließt in den allgemeinen Haushalt der Hochschule, die über ihre Verwendung entscheidet.

Abrechnung und Verwendungsnachweis

Das Geld darf nur für den Zweck ausgegeben werden, den der Geldgeber bestimmt hat. Die Hochschule verwaltet es in aller Regel und weist am Ende im Verwendungsnachweis gegenüber dem Geldgeber nach, wofür sie es ausgegeben hat. Für diese Arbeit gibt es an vielen Hochschulen eigene Stellen, die weiter unten beschrieben sind.

Für den Weg in die Eigenständigkeit gibt es neben der Sachbeihilfe eigene Programme, die unser Überblick zu Postdoc-Stipendien und Fellowships vergleicht. Wie Doktoranden in einem DFG-Verbund bezahlt werden, zeigt der Beitrag zum Graduiertenkolleg.

Was bedeutet „aus Drittmitteln finanziert“ für Ihre Stelle?

In Stellenanzeigen steht das oft nur in einem Nebensatz, etwa „Drittmittelfinanzierung befristet bis 31.12.2028“ an der Humboldt-Universität zu Berlin oder „drittmittelfinanzierte Teilzeitstelle“ an der Universität Marburg. Dahinter steht der Unterschied zwischen zwei Arten von Stellen:

Die Haushaltsstelle

  • Sie wird aus den Grundmitteln der Hochschule bezahlt und ist nicht an ein einzelnes Projekt gebunden. Die Aufgaben legt in der Regel der Lehrstuhl oder das Institut fest, oft gehört Lehre dazu.
  • Auch sie ist häufig befristet, meist zur eigenen Qualifizierung nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG. Der Befristungsanteil liegt beim wissenschaftlichen Personal aus Grundmitteln zwischen 66 und 72 %.

Die Drittmittelstelle

  • Sie wird aus einem bewilligten Projekt bezahlt und hängt an dessen Laufzeit. Die Aufgaben ergeben sich überwiegend aus dem Projektziel, das der Geldgeber bewilligt hat.
  • Der Befristungsanteil liegt laut Bundesbericht (PDF-Seite 131) seit 2005 zwischen 90 und 98 %. Unbefristete Stellen sind hier also die seltene Ausnahme.

Das betrifft viele Beschäftigte. 2022 wurden 87.381 hauptberufliche wissenschaftliche Beschäftigte ohne Professoren aus Drittmitteln bezahlt und 137.257 aus Grundmitteln (PDF-Seite 51), rechnerisch also knapp 39 %.

Welche Regeln für Sie gelten, hängt von der Rechtsgrundlage Ihres Vertrags ab und nicht allein von der Geldquelle. Auch eine aus Drittmitteln bezahlte Stelle kann nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG zur Qualifizierung befristet sein. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026 (PDF-Seite 13) nennt das etwa für eine Promotion die „logische Befristungsgrundlage“. Häufiger ist aber die Befristung wegen Drittmittelfinanzierung nach Absatz 2: 2020 galt sie laut Entwurf (PDF-Seite 24) für rund 66 % des aus Drittmitteln bezahlten wissenschaftlichen Personals, die Qualifizierungsbefristung für rund 25 %. Für einen Vertrag nach Absatz 2 sollten Sie vor der Unterschrift fünf Punkte kennen:

  • Die Laufzeit folgt dem Projekt. Nach § 2 Abs. 2 WissZeitVG soll die Vertragsdauer dem bewilligten Projektzeitraum entsprechen. Voraussetzung ist, dass die Stelle überwiegend aus Drittmitteln bezahlt wird, das Geld für eine bestimmte Aufgabe und Zeit bewilligt ist und Sie überwiegend entsprechend beschäftigt werden.
  • Es gibt keine feste Obergrenze, aber eine Anrechnung. Die Sechs-plus-sechs-Regel, also bis zu sechs Jahre vor und sechs Jahre nach der Promotion, gilt für diese Verträge nicht. Sie können also auch nach zwölf Jahren noch über Projekte befristet beschäftigt werden. Umgekehrt werden solche Verträge mit mehr als einem Viertel der Arbeitszeit nach § 2 Abs. 3 auf Ihre Höchstdauer für die Qualifizierung angerechnet. Wie das zusammenspielt, erklärt unser Beitrag zum WissZeitVG.
  • Bei Elternzeit und Pflege fehlt bisher der Ausgleich. Die Vertragsverlängerung nach § 2 Abs. 5 gilt nur für Verträge nach Absatz 1. Ein Vertrag nach Absatz 2 verlängert sich um solche Zeiten nach dem Gesetz nicht, er endet also zu seinem vereinbarten Datum, wenn die Hochschule nichts anderes anbietet.
  • Die Arbeit gehört überwiegend dem Projekt. Zeit für die eigene Promotion oder für Lehre ergibt sich nur, wenn das Projekt sie zulässt, und das ist vor Vertragsbeginn zu klären. Die Ruhr-Universität Bochum schreibt in ihren englischen Anzeigen ausdrücklich: „If the position is funded by third-party funds the employee has no teaching obligation.“ Bei einer Finanzierung aus Drittmitteln gibt es dort also keine Lehrverpflichtung.
  • Das Gehalt hängt nicht an der Geldquelle. Die Eingruppierung richtet sich nach § 12 TV-L (PDF-Seite 21) nach der auszuübenden Tätigkeit. Eine wissenschaftliche Stelle wird im Projekt also genauso bezahlt wie aus dem Haushalt, in aller Regel nach der Entgeltgruppe E 13.

Die Befristung trifft dabei nicht nur Berufseinsteiger. Von den drittmittelfinanzierten Beschäftigten ab 45 Jahren waren 2022 laut Bundesbericht (PDF-Seite 192) 86 % befristet, in derselben Altersgruppe aus Grundmitteln nur 19 %. Die rechtliche Grundlage nennen die wenigsten Anzeigen: Unter den 4.581 Anzeigen auf akademische-jobs.de nannten zum Stichtag 02.11.2026 nur drei § 2 Abs. 2 WissZeitVG ausdrücklich. Verbindlich ist der Arbeitsvertrag, denn dort muss nach § 2 Abs. 4 stehen, ob die Befristung auf diesem Gesetz beruht. Nennt er den Absatz nicht, lohnt die Nachfrage vor der Unterschrift.

Das könnte sich ändern. Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/8281) sieht vor, dass die Verlängerung bei Elternzeit und Pflege künftig auch für Verträge nach Absatz 2 gilt. Die geplanten Mindestlaufzeiten von drei Jahren vor und zwei Jahren nach der Promotion betreffen dagegen nur die Qualifizierungsbefristung. In Kraft treten soll das Gesetz am ersten Tag des sechsten Monats nach der Verkündung. Einen Beschluss des Bundestags gab es bis zum 05.11.2026 nach unserem Stand nicht.

Welche Rolle spielen Drittmittel bei einer Bewerbung?

Je weiter die Karriere fortschreitet, desto häufiger kommt das Thema in der Stellenanzeige vor. Das zeigt die Auswertung der Stellenausschreibungen auf akademische-jobs.de zum Stichtag 02.11.2026:

StellenartAnzeigen mit Drittmittel-BezugAnteil
Professur199 von 39451 %
Postdoc34 von 17420 %
Wissenschaftlicher Mitarbeiter154 von 98216 %
Verwaltung und Technik96 von 76912 %
Promotionsstelle29 von 4037 %
Studentische Hilfskraft14 von 3804 %
Dozent, Lehrkraft2 von 257unter 1 %

Quelle: akademische-jobs.de, 4.581 aktive Anzeigen am 02.11.2026. Gezählt wurde jede Nennung im Anzeigentext, ob sie die Finanzierung der Stelle meint oder Erfahrung mit dem Einwerben verlangt. Anzeigen, die nur die Drittmittelstärke der Hochschule loben, sind nicht mitgezählt.

Bei den Professuren ist der Unterschied zwischen den Hochschularten groß: An Universitäten erwähnen 70 % der Ausschreibungen Drittmittel, an Fachhochschulen 38 %. Wie sich das neben Habilitation und Berufspraxis einordnet, zeigt unser Beitrag Professor werden. Oft verlangen die Hochschulen den Nachweis schon in den Unterlagen: 33 Anzeigen von 17 Hochschulen fordern eine Übersicht der eingeworbenen Mittel, 31 davon für Professuren. Die LMU München nennt etwa eine „Übersicht der eingeworbenen Drittmittel“, die Technische Hochschule Nürnberg eine „Liste der durchgeführten Drittmittelprojekte“. Was die Berufungskommission damit anfängt, erklärt unser Beitrag zu ihrer Arbeit.

Früher in der Karriere geht es meist um Mitarbeit. Ausdrücklich als Aufgabe oder Anforderung nannten das Einwerben 175 der 394 Professuren, aber nur 24 der 174 Postdoc-Anzeigen und 79 der 982 Anzeigen für wissenschaftliche Mitarbeiter, dort häufig als Mitwirkung an Anträgen oder als erwünschte Erfahrung. Für Postdocs ist der erste eigene Antrag ein wichtiger Schritt, weil er die selbstständige Forschung belegt. Auf einer Juniorprofessur gehört das Einwerben dann schon zu den eigenen Aufgaben.

Für Professoren kann sich das Einwerben auch finanziell auswirken. Besondere Leistungsbezüge honorieren laut unserem Beitrag zur W-Besoldung unter anderem das Einwerben von Drittmitteln. Mecklenburg-Vorpommern erlaubt nach § 37 LBesG M-V außerdem eine Zulage für die Dauer des Geldflusses, wenn jemand Drittmittel privater Geldgeber einwirbt und das Vorhaben durchführt. Sie wird aus den Drittmitteln selbst bezahlt und ist nicht ruhegehaltfähig, zählt also nicht für die spätere Pension.

Wer verwaltet Drittmittel an der Hochschule?

Zu jedem Projekt gehört Verwaltungsarbeit, und daraus sind eigene Berufe entstanden. In 60 Anzeigen von 42 Hochschulen gehörte die Verwaltung oder Abrechnung von Drittmitteln zum Stichtag 02.11.2026 zu den Aufgaben. Die Titel lauten etwa Sachbearbeiter Drittmittelverwaltung, Projektcontroller oder Fördermittelmanager. Stellen in der Drittmittelverwaltung, die das Wort im Titel tragen, lagen meist zwischen E 8 und E 10, eine Beamtenstelle bei A 11.

Für diese Beschäftigten gilt das WissZeitVG nicht, denn § 1 erfasst nur wissenschaftliches und künstlerisches Personal. Eine Befristung richtet sich hier nach § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Von den 60 Anzeigen war etwa die Hälfte befristet und gut 40 % unbefristet, bei den übrigen stand nichts dazu. Wer eher die Forschungsförderung beraten als abrechnen möchte, findet im Wissenschaftsmanagement die passenden Stellen.

Aktuelle Stellen rund um Drittmittel

Projektstellen tragen das Wort nur selten im Titel, sie stehen meist in den Bereichen Wissenschaftliche Mitarbeiter, Postdoc und Promotion. Stellen in der Verwaltung von Forschungsgeldern laufen im Bereich Verwaltung und Technik zusammen.

Stellen mit Drittmittel im Titel

Aktuell 17 Stellen auf akademische-jobs.de tragen Drittmittel im Titel, von der Verwaltung bis zum Forschungsprojekt.

Was gilt in Österreich und der Schweiz?

Österreich regelt die Drittmittelforschung im Universitätsgesetz für alle öffentlichen Universitäten. In der Schweiz haben wir keine einheitliche Regel gefunden, dort legen die Hochschulen selbst fest, was sie unter Drittmitteln verstehen:

Österreich

  • Nach § 26 Abs. 1 UG darf das wissenschaftliche und künstlerische Personal Vorhaben einwerben, die nicht aus dem Budget der Universität bezahlt werden. Sie zählen zur Universitätsforschung und müssen dem Rektorat vorher gemeldet werden.
  • Bei der Befristung gibt es anders als in Deutschland eine Obergrenze. Verträge, die überwiegend der Durchführung von Drittmittelprojekten dienen, zählen nach § 109 Abs. 3 UG zwar nicht bei der Zahl der befristeten Verträge mit, die zulässige Gesamtdauer von sechs, mit Verlängerungen acht Jahren bleibt aber bestehen.
  • Wissenschaftsfonds FWF: In dessen Programm Einzelprojekte stellt nach den Antragsrichtlinien (PDF-Seite 5) die Forschungsstätte den Antrag, an der das Projekt läuft. Einreichfristen gibt es dort nicht (PDF-Seite 4).

Schweiz

  • Wichtige Geldgeber sind der Schweizerische Nationalfonds (SNF) und die EU. Der Begriff Drittmittel meint aber nicht überall dasselbe, wie die beiden folgenden Beispiele zeigen.
  • ETH Zürich: Nach dem Finanzreglement (PDF-Seite 40) sind Drittmittel alle Mittel, die nicht aus den direkten Finanzierungsbeiträgen des Bundes stammen. Sie können zweckgebunden oder zur freien Verwendung zugesprochen werden.
  • Universität Zürich: Die Universität beschreibt Drittmittel als Gelder für Forschung und Lehre, die die Grundfinanzierung durch den Kanton und die öffentliche Hand ergänzen. Eingeworbene Mittel ab 100.000 CHF legt sie in einer Transparenzliste offen.

Fazit

Drittmittel sind das Geld, das Hochschulen neben ihrem Haushalt für einzelne Projekte einwerben, 2024 waren es 10,7 Milliarden €. Für Sie zählen vor allem zwei Folgen: Eine Stelle aus Drittmitteln ist fast immer befristet und hängt an der Laufzeit des Projekts, und auf dem Weg zur Professur wird das eigene Einwerben immer wichtiger. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!

FAQ: Häufige Fragen zu Drittmitteln

Was sind Drittmittel einfach erklärt?

Geld, das eine Hochschule zusätzlich zu ihrem regulären Haushalt einwirbt, meist für ein bestimmtes Forschungsprojekt. Es kommt zum Beispiel vom Bund, von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, von der EU, von Stiftungen oder von Unternehmen. Mittel des eigenen Bundeslandes gehören nicht dazu.

Was ist der Unterschied zwischen Grundmitteln und Drittmitteln?

Grundmittel erhält die Hochschule laufend von ihrem Land, daraus bezahlt sie etwa Dauerstellen und den Lehrbetrieb. Drittmittel muss sie in aller Regel in einem Auswahlverfahren einwerben, und sie sind an ein bestimmtes Projekt und eine begrenzte Zeit gebunden. 2022 lag ihr Anteil an den Einnahmen bei 28 %.

Wie heißen Drittmittel auf Englisch?

Üblich sind third-party funding und third-party funds, in Anzeigen auch external funding. Ein einzelnes bewilligtes Projekt heißt grant. Englischsprachige Ausschreibungen verlangen deshalb oft einen Nachweis über „third-party funds acquired“, also über bereits eingeworbene Mittel.

Sind Drittmittelstellen immer befristet?

Fast immer, aber nicht zwingend. Der Befristungsanteil beim wissenschaftlichen Personal aus Drittmitteln liegt seit 2005 zwischen 90 und 98 %. Die Hochschule darf solche Stellen auch unbefristet vergeben, sie trägt dann aber das Risiko, wenn das Projekt ausläuft. In der Drittmittelverwaltung sind unbefristete Stellen deutlich häufiger.

Kann man auf einer Drittmittelstelle promovieren?

Ja, manche Anzeigen bieten das ausdrücklich an. Die RWTH Aachen nannte Anfang November 2026 in einem DFG-geförderten Projekt die „Möglichkeit zur Promotion“, die Universität Gießen in einem drittmittelfinanzierten Forschungsprojekt die „Gelegenheit zur eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung (Promotion)“. Klären Sie vorher, ob das Thema der Dissertation zum Projekt passt und wie viel Arbeitszeit dafür bleibt.

Was passiert, wenn das Drittmittelprojekt ausläuft?

Der befristete Vertrag endet zum vereinbarten Datum, eine Kündigung ist dafür nicht nötig. Eine Verlängerung setzt neues Geld voraus, etwa einen bewilligten Fortsetzungsantrag. Arbeitsuchend melden müssen Sie sich nach § 38 SGB III spätestens drei Monate vor dem Ende bei der Agentur für Arbeit.

Verdient man auf einer Drittmittelstelle weniger?

Nein. An den staatlichen Hochschulen richtet sich das Entgelt nach der Tätigkeit und nicht nach der Geldquelle. Eine wissenschaftliche Stelle liegt in aller Regel in der Entgeltgruppe E 13, ob sie aus dem Haushalt oder aus einem Projekt bezahlt wird. Der Stellenumfang kann sich aber unterscheiden, die Humboldt-Universität und die Universität Marburg etwa schreiben auch Teilzeitstellen aus Drittmitteln aus.