Das Wichtigste in Kürze
- Ein Postdoc-Stipendium, international Fellowship genannt, ist eine Förderung, die promovierte Forscher für ein eigenes Vorhaben selbst einwerben. Sie ist an die Person gebunden und nicht an ein Projekt des Gastgebers.
- Hinter dem Wort Fellowship stehen zwei Formen: ein steuerfreies Stipendium ohne Sozialversicherung oder eine eingeworbene Stelle mit Arbeitsvertrag. Die DFG zahlt im Ausland ein Stipendium und im Inland eine Stelle, die Marie-Skłodowska-Curie-Fellowships der EU sind immer Stellen.
- Die Stipendien liegen bei 2.187,50 € bis 3.000 € im Monat, bei Aufenthalten im Ausland kommt ein Auslandszuschlag hinzu. Eingeworbene Stellen orientieren sich am TV-L E13.
- Jedes Programm setzt eine Frist nach der Promotion: zwei Jahre bei EMBO, drei bei HFSP, vier bei der Humboldt-Stiftung, sechs bei PRIME und acht bei den Marie-Skłodowska-Curie-Fellowships.
- Die meisten Programme verlangen einen Wechsel der Einrichtung oder des Landes und die Zusage eines Gastgebers. Bei der DFG und der Humboldt-Stiftung ist die Bewerbung jederzeit möglich, andere Programme haben feste Stichtage.
Postdoc-Stipendien im Vergleich: monatlicher Grundbetrag
Humboldt-Forschungsstipendium 3.000 €
Gerda Henkel Stiftung 2.760 €
Feodor Lynen-Forschungsstipendium 2.188 €
Walter Benjamin-Stipendium der DFG 2.188 €
Angaben in € im Monat, gerundet, ohne Auslands-, Familien- und Sachkostenzuschläge (Stand 10/2026)
Quelle: Programmunterlagen der Alexander von Humboldt-Stiftung, der Gerda Henkel Stiftung und der DFG, Stand 10/2026.
Was ist ein Postdoc-Stipendium?
Ein Postdoc-Stipendium ist eine Förderung für promovierte Wissenschaftler, die ein eigenes Forschungsvorhaben an einer selbst gewählten Einrichtung bearbeiten möchten. Im internationalen Sprachgebrauch heißt diese Förderung Postdoctoral Fellowship oder kurz Fellowship, und auch deutsche Geber verwenden den Begriff. Der Unterschied zur üblichen Postdoc-Stelle liegt in der Herkunft des Geldes: Auf einer Projektstelle arbeitet der Postdoc an dem Thema, für das ein Professor Mittel eingeworben hat. Beim Fellowship stellt der Postdoc den Antrag selbst, wird als Person ausgewählt und bringt seine Finanzierung an die Gasteinrichtung mit.
Die Geber verfolgen damit zwei Ziele. Zum einen soll die Phase nach der Promotion der wissenschaftlichen Selbstständigkeit dienen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) beschreibt als wesentliches Element ihres Walter Benjamin-Programms den Wechsel in ein neues wissenschaftliches Umfeld und setzt im Regelfall voraus, dass die bisherige Einrichtung verlassen wird. Zum anderen fördern die Programme die internationale Mobilität: Sie führen Forscher aus Deutschland ins Ausland oder holen Forscher aus dem Ausland an deutsche Hochschulen. Wie sich diese Phase in den Berufsweg einfügt, beschreibt unser Beitrag zum Postdoc.
Stipendium oder Stelle: Was ist der Unterschied?
Nicht jedes Fellowship ist ein Stipendium im rechtlichen Sinn. Ein Teil der Programme zahlt ein Stipendium an die Person, ein anderer Teil finanziert eine Stelle an der Gasteinrichtung. Für das Einkommen und die soziale Absicherung macht das einen großen Unterschied:
Das Stipendium
- Stipendiaten sind keine Arbeitnehmer. Die Alexander von Humboldt-Stiftung hält in ihren Richtlinien fest, dass die Stipendienzahlung kein Arbeitseinkommen ist und in Deutschland nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung werden deshalb nicht abgeführt, um die Krankenversicherung kümmern sich Stipendiaten selbst.
- Stipendien aus öffentlichen Mitteln und von gemeinnützigen Gebern sind nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei, wenn sie den Betrag nicht übersteigen, der für die Forschungsaufgabe und den Lebensunterhalt erforderlich ist. Der ausgezahlte Betrag steht also vollständig zur Verfügung.
- Beispiele sind das Humboldt-Forschungsstipendium, das Feodor Lynen-Forschungsstipendium, das Walter Benjamin-Stipendium der DFG für Aufenthalte im Ausland und die Forschungsstipendien der Gerda Henkel Stiftung.
Die eingeworbene Stelle
- Der Geber überweist die Mittel an die Gasteinrichtung, und diese schließt mit dem Postdoc einen befristeten Arbeitsvertrag. Das Gehalt ist steuer- und sozialversicherungspflichtig, dafür entstehen Ansprüche in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.
- Die Europäische Kommission schreibt für die Marie-Skłodowska-Curie-Fellowships einen Arbeitsvertrag mit voller sozialer Absicherung vor. Auch die Walter Benjamin-Stelle der DFG für Vorhaben im Inland, das Programm PRIME des DAAD und die Fellowships von EMBO in Deutschland sind Stellen.
- Die Bezahlung richtet sich in Deutschland in aller Regel nach dem Tarifvertrag der Länder. Welche Stufe erreicht wird, hängt von der anerkannten Berufserfahrung ab.
Welche Programme fördern Postdocs?
Die folgende Übersicht enthält die Programme, die Anfang Oktober 2026 ausgeschrieben waren und sich an Postdocs aller oder mehrerer Fächer richten. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über Richtung, Laufzeit und die Frist, bis zu der eine Bewerbung nach der Promotion möglich ist:
| Programm | Richtung | Laufzeit | Frist nach der Promotion |
|---|---|---|---|
| Humboldt-Forschungsstipendium | nach Deutschland | 6 bis 24 Monate | 4 Jahre |
| Feodor Lynen-Forschungsstipendium | ins Ausland | 6 bis 24 Monate | 4 Jahre |
| Walter Benjamin-Programm (DFG) | Inland oder Ausland | bis 2 Jahre | frühe Postdoc-Phase |
| Marie-Skłodowska-Curie-Fellowship (EU) | innerhalb Europas oder weltweit | 12 bis 36 Monate | 8 Jahre |
| PRIME (DAAD) | ins Ausland und zurück | 18 Monate | 6 Jahre |
| EMBO Postdoctoral Fellowship | in ein anderes Land | 12 bis 24 Monate | 2 Jahre |
| HFSP Postdoctoral Fellowship | in ein anderes Land | 3 Jahre | 3 Jahre |
| Forschungsstipendium der Gerda Henkel Stiftung | frei wählbar | 1 bis 24 Monate | 10 Jahre |
Quelle: Programminformationen, Merkblätter und Ausschreibungen der Geber, Stand 10/2026. PRIME nach der Ausschreibung 2025/26. Bei den Humboldt-Programmen gilt die Frist für die Postdoc-Linie, erfahrene Forscher können sich bis zwölf Jahre nach der Promotion bewerben.
Zwei Programme sind fachlich gebunden: EMBO, die Europäische Organisation für Molekularbiologie, und das Human Frontier Science Program (HFSP) fördern Forschung in den Lebenswissenschaften. Die Gerda Henkel Stiftung fördert die historischen Geisteswissenschaften, etwa Archäologie, Geschichtswissenschaft und Kunstgeschichte. Die übrigen Programme stehen allen Fächern offen.
Ältere Übersichten im Netz nennen darüber hinaus Programme, die es nicht mehr gibt. Das Leopoldina-Postdoc-Stipendium ist nach Angaben der Nationalen Akademie der Wissenschaften in der bisherigen Form beendet, und die VolkswagenStiftung hat ihre Freigeist-Fellowships nach dem letzten Stichtag im April 2021 eingestellt.
Welche Programme führen ins Ausland?
Für Postdocs, die in Deutschland promoviert haben und eine Station im Ausland planen, kommen vor allem vier Programme in Betracht. Sie unterscheiden sich darin, ob sie ein Stipendium zahlen oder eine Stelle finanzieren und wie die Rückkehr geregelt ist:
- Das Feodor Lynen-Forschungsstipendium der Alexander von Humboldt-Stiftung führt an eine Einrichtung im Ausland, deren Gastgeber dem Netzwerk der Stiftung angehört, also zum Beispiel selbst einmal von ihr gefördert wurde. Die Stiftung erwartet, dass der Gastgeber etwa ein Drittel des Stipendiums beisteuert. Im Anschluss ist ein Rückkehrstipendium von bis zu zwölf Monaten an einer Forschungseinrichtung in Deutschland möglich.
- Das Walter Benjamin-Stipendium der DFG finanziert ein eigenes Vorhaben an einer Einrichtung im Ausland für bis zu zwei Jahre. In Ausnahmefällen kann die Förderung um ein Jahr fortgesetzt werden, über 36 Monate hinaus ist sie ausgeschlossen. Auslands- und Inlandsphasen lassen sich kombinieren.
- PRIME, das Programm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), verbindet zwölf Monate im Ausland mit sechs Monaten an einer deutschen Hochschule. Die Geförderten sind für die gesamten 18 Monate an dieser Hochschule angestellt. Seit der Runde 2027 müssen Bewerber mindestens drei der letzten fünf Jahre im deutschen Hochschul- oder Forschungssystem studiert oder gearbeitet haben.
- Die Marie-Skłodowska-Curie-Fellowships der Europäischen Union, abgekürzt MSCA, gibt es in zwei Linien. Das European Fellowship führt für 12 bis 24 Monate in ein anderes europäisches Land. Das Global Fellowship dauert 24 bis 36 Monate und besteht aus einer Phase von 12 bis 24 Monaten außerhalb Europas und einer Rückkehrphase von zwölf Monaten.
Hinzu kommen in den Lebenswissenschaften die Fellowships von EMBO und HFSP. Beide verlangen einen Wechsel des Landes. HFSP schließt zudem das Land aus, in dem die Promotion abgelegt wurde, und jedes Land, in dem der Bewerber bereits länger als zwölf Monate studiert oder gearbeitet hat.
Welche Programme holen Postdocs nach Deutschland?
Das bekannteste Programm für Forscher aus dem Ausland ist das Humboldt-Forschungsstipendium. Bewerben können sich Wissenschaftler aller Fächer und aus allen Ländern, die ein Vorhaben bei einem Gastgeber an einer Forschungseinrichtung in Deutschland bearbeiten möchten. Quoten für Fächer oder Länder gibt es nach Angaben der Stiftung nicht. Der Gastgeber kann zusätzlich einen Forschungskostenzuschuss beantragen, in den Natur-, Lebens- und Ingenieurwissenschaften 800 € im Monat, in den Geistes- und Sozialwissenschaften 500 €.
Der zweite Weg ist ein European Fellowship der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen an einer deutschen Einrichtung. Es steht Forschern jeder Staatsangehörigkeit offen, sofern sie in den 36 Monaten vor dem Stichtag nicht länger als zwölf Monate in Deutschland gelebt oder gearbeitet haben. Auch die Walter Benjamin-Stelle der DFG kann einen Wechsel an eine deutsche Einrichtung finanzieren.
Daneben schreiben einzelne Universitäten eigene Fellowships aus. In den Stellenausschreibungen auf akademische-jobs.de fanden sich zum Stichtag 04.10.2026 unter anderem vier zweijährige Fellowships am Zukunftskolleg der Universität Konstanz sowie Programme der ETH Zürich und der Universität Zürich mit Laufzeiten von zwei bis drei Jahren. Solche Fellowships sind Stellen der jeweiligen Universität und werden wie andere Postdoc-Stellen ausgeschrieben. Weit häufiger sind allerdings Stellen in Projekten, die ein anderer eingeworben hat: In unserer Auswertung vom 04.10.2026 nannten 27 wissenschaftliche Ausschreibungen eine Förderung des Europäischen Forschungsrats (ERC), 15 ein Marie-Skłodowska-Curie-Projekt und 11 eine Emmy Noether-Gruppe als Rahmen der Stelle.
Wie hoch ist ein Postdoc-Stipendium?
Die Höhe hängt davon ab, ob das Programm ein Stipendium zahlt oder eine Stelle finanziert. Die Beträge der Stipendien stehen in den Richtlinien der Geber, bei den Stellen nennen die Programme meist die Summe, die an die Gasteinrichtung fließt:
| Programm | Form | Höhe |
|---|---|---|
| Humboldt-Forschungsstipendium | Stipendium | 3.000 € im Monat |
| Feodor Lynen-Forschungsstipendium | Stipendium | 2.187,50 € im Monat plus Auslandszuschlag |
| Walter Benjamin-Stipendium (Ausland) | Stipendium | 2.188 € im Monat plus Auslandszuschlag |
| Gerda Henkel Stiftung | Stipendium | 2.760 € im Monat |
| Walter Benjamin-Stelle (Inland) | Stelle | Postdoc-Stelle, E13 bis E14 |
| PRIME | Stelle | TV-L E13 plus Auslandszuschlag |
| Marie-Skłodowska-Curie-Fellowship | Stelle | 6.350 € im Monat mal Länderfaktor, einschließlich Arbeitgeberanteil |
| EMBO (Deutschland) | Stelle | 89.400 € im Jahr an die Gasteinrichtung |
| HFSP (Deutschland) | über die Gasteinrichtung | 51.984 € im ersten Jahr |
Quelle: Programminformationen und Richtlinien der Geber, Stipendienrechner und Personalmittelsätze der DFG, Arbeitsprogramm 2026 bis 2027 der Europäischen Kommission, Stand 10/2026. Die Sätze von HFSP werden nach Angaben des Programms überarbeitet.
Zum Grundbetrag kommen bei den Stipendien Zuschläge. Die Humboldt-Stiftung zahlt eine Mobilitätspauschale von 100 € im Monat, eine einmalige Startbeihilfe von 430 €, eine Beihilfe zur Krankenversicherung und für begleitende Partner einen Familienzuschlag von 506 € im Monat. Bei den Stipendien für das Ausland ist der Auslandszuschlag der größte Posten. Er richtet sich nach den Regeln des Bundesbesoldungsgesetzes und damit nach Zielland und Familienstand. Für einen Aufenthalt in den USA ohne Begleitung nennen die Richtlinien des Feodor Lynen-Programms (PDF-Seite 8) als Beispiel 1.892 € im Monat, sodass sich mit dem Grundbetrag rund 4.080 € ergeben. Hinzu kommen eine Sachmittelpauschale von 312,50 € und eine Kinderzulage von 400 € für das erste und 100 € für jedes weitere Kind. Die DFG rechnet nach demselben Muster und stellt für das Walter Benjamin-Stipendium einen Stipendienrechner bereit, der Zielland und Kinder berücksichtigt. Der Sachkostenzuschuss beträgt dort 313 € im Monat.
Bei den Stellen sind die genannten Summen keine Gehälter. Die 6.350 € der Marie-Skłodowska-Curie-Fellowships sind nach dem Arbeitsprogramm der Kommission ein Bruttobetrag, der die Sozialabgaben von Arbeitgeber und Arbeitnehmer und die Steuern einschließt. Er wird mit einem Länderfaktor multipliziert, der für Deutschland 101,5 % beträgt, und um eine Mobilitätszulage von 710 € sowie gegebenenfalls eine Familienzulage von 660 € ergänzt. Auch die 89.400 € von EMBO gehen an die Gasteinrichtung, die davon einen Arbeitsvertrag finanziert. Für eine Walter Benjamin-Stelle kalkuliert die DFG im Jahr 2026 mit Personalkosten von 7.350 € im Monat und orientiert sich dabei an den Entgeltgruppen E13 Stufe 3 bis E14 Stufe 2. Das tatsächliche Gehalt legt die Hochschule nach dem Tarifvertrag fest.
Ein direkter Vergleich zwischen Stipendium und Stelle ist deshalb nur eingeschränkt möglich. Eine Postdoc-Stelle nach TV-L E13 bringt in Stufe 3 rund 5.370 € brutto im Monat, von denen Steuern und Sozialabgaben abgehen. Ein Stipendium von 3.000 € wird ohne Abzüge ausgezahlt, begründet aber keine Ansprüche in der Renten- und Arbeitslosenversicherung, und die Krankenversicherung ist aus dem Stipendium zu bezahlen. Die Stufen und Beträge der Entgeltgruppe erklärt unser Beitrag zum TV-L E13.
Wie läuft die Bewerbung um ein Fellowship ab?
Die Verfahren unterscheiden sich im Detail, folgen aber demselben Grundmuster. Am Anfang steht in aller Regel die Suche nach einem Gastgeber, denn fast alle Programme verlangen die Zusage einer aufnehmenden Einrichtung. Der Antrag besteht aus einem Forschungsplan, dem Lebenslauf mit Publikationen und Gutachten. Die Humboldt-Stiftung erwartet etwa, dass Bewerber der Postdoc-Linie eines der Referenzgutachten vom Betreuer der Dissertation einholen. Für die Fristen gelten drei Modelle:
- Laufende Antragstellung: Bei der DFG können Anträge im Walter Benjamin-Programm jederzeit eingereicht werden. Auch die Humboldt-Stiftung nimmt Bewerbungen laufend an, ihre Auswahlgremien tagen dreimal im Jahr: für das Humboldt-Forschungsstipendium im März, Juli und November, für das Feodor Lynen-Programm im Februar, Juni und Oktober.
- Feste Stichtage mehrmals im Jahr: EMBO wertet die Anträge zu zwei Terminen aus, dem vierten Freitag im Januar und dem zweiten Freitag im Juli. Die Gremien der Gerda Henkel Stiftung entscheiden zweimal im Jahr, die nächste Antragsfrist endet am 20. November 2026.
- Eine Ausschreibung im Jahr: Die Marie-Skłodowska-Curie-Fellowships werden einmal jährlich ausgeschrieben, die Runde 2027 läuft vom 7. April bis zum 8. September 2027. Für PRIME endet die nächste Frist am 15. April 2027, die Förderung beginnt dann frühestens am 1. April 2028.
Entsprechend wichtig ist der zeitliche Vorlauf. Zwischen Antrag und Beginn der Förderung liegen je nach Programm mehrere Monate bis zu einem Jahr, während die Frist nach der Promotion weiterläuft. Zu den Erfolgsaussichten äußern sich nur wenige Geber: Die Humboldt-Stiftung erwartet für das Humboldt-Forschungsstipendium eine Erfolgsrate von etwa 20 bis 25 %, im Feodor Lynen-Programm waren nach ihren Angaben in den zurückliegenden Jahren etwa 40 % der Bewerbungen erfolgreich.
Was unterscheidet ein Fellowship von einer Nachwuchsgruppe?
Ein Fellowship finanziert die eigene Person für ein bis drei Jahre. Die nächste Stufe sind Programme, die zusätzlich Mitarbeiter und Sachmittel für eine eigene Arbeitsgruppe bereitstellen. Das Emmy Noether-Programm der DFG etwa fördert die Leitung einer Nachwuchsgruppe über sechs Jahre. Es richtet sich in der Regel an Forscher bis vier Jahre nach der Promotion und setzt in der Regel mindestens zwei Jahre Erfahrung als Postdoc voraus. Ein Fellowship ist damit häufig die Station davor. Welche Rolle Nachwuchsgruppen auf dem Weg zur Professur spielen, zeigt unser Beitrag Professor werden.
Eine Zwischenform ist das Stipendienprogramm der Daimler und Benz Stiftung. Die Stiftung vergibt jährlich zwölf Stipendien an Postdocs in einer Leitungsfunktion und an Juniorprofessoren. Die 50.000 € für zwei Jahre sind Forschungsmittel, etwa für Reisen, Hilfskräfte und Geräte. Für den eigenen Lebensunterhalt oder die eigene Stelle dürfen sie nicht verwendet werden.
Was gilt in Österreich und der Schweiz?
In beiden Ländern vergeben die nationalen Forschungsförderer eigene Postdoc-Programme, die europäischen Fellowships kommen hinzu:
Österreich
- Der Wissenschaftsfonds FWF fördert mit ESPRIT Postdocs bis fünf Jahre nach der Promotion für 36 Monate an einer österreichischen Forschungsstätte. Die Geförderten sind angestellt, der FWF setzt dafür im Jahr 2026 ein Bruttogehalt von 5.499,10 € im Monat an. Anträge können laufend eingereicht werden.
- Das Erwin-Schrödinger-Stipendium führt für 10 bis 24 Monate ins Ausland, mit Rückkehrphase sind bis zu 36 Monate möglich. Die Höhe richtet sich nach dem Zielland, für Deutschland beträgt der Satz im Jahr 2026 50.300 € im Jahr. Das Stipendium ist in Österreich steuerfrei, in der Rückkehrphase sind die Geförderten angestellt.
Schweiz
- Der Schweizerische Nationalfonds vergibt mit Postdoc.Mobility Stipendien für einen Aufenthalt im Ausland, grundsätzlich für zwei Jahre und mindestens für zwölf Monate. Das Doktorat darf höchstens drei Jahre zurückliegen. Für Deutschland beträgt der Satz im Jahr 2026 51.000 CHF im Jahr, hinzu kommt eine Kinderzulage von 12.000 CHF im Jahr.
- Das Programm läuft aus: Die letzte Ausschreibung ist für August 2027 angesetzt, ein neues Instrument für Postdocs will der Nationalfonds Anfang 2028 einführen.
Aktuelle Postdoc-Stellen
Aktuell 1.085 offene Postdoc-Stellen auf akademische-jobs.de, darunter Fellowships einzelner Universitäten.
Wer kein eigenes Fellowship einwirbt, findet den Einstieg über eine ausgeschriebene Stelle. Stellen für Promovierte sammeln wir in den Bereichen Postdoc und Wissenschaftliche Mitarbeiter.
Fazit
Ein Postdoc-Stipendium macht unabhängig von den Projektmitteln eines Lehrstuhls, verlangt dafür aber einen eigenen Forschungsplan, einen Gastgeber und in aller Regel einen Ortswechsel. Entscheidend für die Wahl des Programms sind die Richtung des Aufenthalts, die Frist nach der Promotion und die Frage, ob ein steuerfreies Stipendium oder eine sozialversicherte Stelle besser zur eigenen Lage passt. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!
FAQ: Häufige Fragen zu Postdoc-Stipendien
Ist ein Postdoc-Stipendium steuerfrei?
Stipendien aus öffentlichen Mitteln und von gemeinnützigen Gebern sind nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei, wenn sie den für Forschung und Lebensunterhalt erforderlichen Betrag nicht übersteigen. Die Humboldt-Stiftung bestätigt das für ihre Forschungsstipendien ausdrücklich. Fellowships, die als Stelle ausgezahlt werden, sind dagegen normales Gehalt.
Bin ich mit einem Stipendium sozialversichert?
Nein. Ein Stipendium ist kein Arbeitsverhältnis, Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen nicht an. Um die Krankenversicherung müssen Sie sich selbst kümmern, einige Geber zahlen dafür eine Beihilfe. Bei einer eingeworbenen Stelle, etwa im Marie-Skłodowska-Curie-Programm, sind Sie wie jeder Beschäftigte versichert.
Wie lange nach der Promotion kann ich mich bewerben?
Das hängt vom Programm ab: bei EMBO bis zwei Jahre, bei HFSP bis drei, bei der Humboldt-Stiftung bis vier, bei PRIME bis sechs und bei den Marie-Skłodowska-Curie-Fellowships bis acht Jahre nach der Promotion. Die DFG nennt für das Walter Benjamin-Programm keine feste Grenze, sondern fördert die frühe Phase nach der Promotion. Eltern- und Pflegezeiten werden bei mehreren Programmen angerechnet.
Brauche ich für ein Fellowship einen Gastgeber?
In aller Regel ja. Die Humboldt-Stiftung, die DFG, der DAAD und die EU setzen eine aufnehmende Einrichtung voraus, die das Vorhaben unterstützt. Eine Ausnahme sind die Forschungsstipendien der Gerda Henkel Stiftung, für die keine institutionelle Anbindung nötig ist.
Was ist der Unterschied zwischen einem Fellowship und einer Postdoc-Stelle?
Eine Postdoc-Stelle wird von einer Hochschule oder einem Projekt ausgeschrieben, das Thema steht meist fest. Ein Fellowship werben Sie mit einem eigenen Forschungsplan selbst ein und nehmen es an die Einrichtung Ihrer Wahl mit. Ausgezahlt wird es je nach Programm als Stipendium oder als Stelle.






