Das Wichtigste in Kürze
- Der Privatdozent (Abkürzung „PD“ oder „Priv.-Doz.“) ist ein akademischer Titel, der die Lehrbefugnis (venia legendi) für ein bestimmtes Fach dokumentiert. Er ist kein Amt und keine Stelle.
- Voraussetzung ist in der Regel die Habilitation oder eine gleichwertige Leistung. Erst mit der Verleihung der Lehrbefugnis durch die Hochschule wird man Privatdozentin oder Privatdozent.
- Der Titel ist unbesoldet. Aus ihm allein folgt kein Gehalt. Das Einkommen ergibt sich aus der hauptberuflichen Tätigkeit.
- Mit der Lehrbefugnis verbunden ist die Pflicht zur regelmäßigen, meist unentgeltlichen Lehre (Titellehre). Wird sie dauerhaft nicht ausgeübt, kann die Lehrbefugnis erlöschen.
- Der PD-Status gilt als klassischer Nachweis der Berufbarkeit auf eine Professur und ist damit eine wichtige Stufe auf dem Weg zur W-Professur.
- Nach mehreren Jahren erfolgreicher Lehre als Privatdozent kann zusätzlich die außerplanmäßige Professur (apl. Prof.) verliehen werden.
Was ist ein Privatdozent?
Ein Privatdozent ist eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler mit der Lehrbefugnis (venia legendi) für ein bestimmtes Fach, der an einer Universität selbstständig lehren darf, ohne dort eine Professur innezuhaben. Die Abkürzung lautet „PD“ oder „Priv.-Doz.“ und steht im Schriftverkehr vor dem Doktortitel, also „PD Dr.“. Den Status erwirbt, wer sich nach der Promotion habilitiert und dem die Hochschule daraufhin die Lehrbefugnis verleiht.
Das Wort verrät die Herkunft. Ein „Privat“dozent war ursprünglich ein Dozent, der seine Vorlesungen nicht im Staatsdienst hielt, sondern gegen das sogenannte Hörgeld, das die Studierenden privat entrichteten. Dieser historische Kern wirkt bis heute nach: Der Privatdozent lehrt an der Universität, steht aber allein aufgrund des Titels in keinem Beschäftigungsverhältnis zu ihr und bezieht dafür kein Gehalt.
Drei Begriffe werden dabei häufig verwechselt, obwohl sie Verschiedenes meinen. Die Lehrbefähigung (facultas docendi) ist die durch die Habilitation festgestellte fachliche Eignung, ein Fach in seiner ganzen Breite in Forschung und Lehre zu vertreten. Die Lehrbefugnis (venia legendi) ist die davon zu unterscheidende, von der Hochschule auf Antrag verliehene Berechtigung, in diesem Fach tatsächlich zu lehren. Erst mit ihr darf man die Bezeichnung Privatdozentin oder Privatdozent führen. Die Lehrberechtigung schließlich ist das praktische Recht, Lehrveranstaltungen anzubieten und Prüfungen abzunehmen, das aus der Lehrbefugnis folgt. In den meisten Ländern werden Lehrbefähigung und Lehrbefugnis gemeinsam erteilt. Wo das Gesetz sie trennt, entscheidet die Hochschule über die Lehrbefugnis gesondert.
Der Privatdozent ist damit weder ein Professor noch ein Angestellter der Universität. Er hat die wissenschaftliche Qualifikation einer Professur nachgewiesen, ohne auf eine reguläre Professur berufen worden zu sein. Genau in dieser Zwischenstellung liegt die Eigenart des Titels: volle akademische Lehr- und Prüfungsbefugnis bei gleichzeitig fehlender Planstelle.
Welche Voraussetzungen brauchen Sie, um Privatdozent zu werden?
Der Weg zum Privatdozenten führt über mehrere klar umrissene Stufen. Sie bauen aufeinander auf und enden mit einem förmlichen Verleihungsakt der Hochschule.
- Promotion: Am Anfang steht die abgeschlossene Promotion als erster eigenständiger Forschungsnachweis.
- Habilitation: Den Kern bildet die Habilitation, die ranghöchste akademische Qualifikation. Nachgewiesen wird sie über eine Habilitationsschrift, die als Monographie oder kumulativ aus mehreren Fachaufsätzen verfasst sein kann, sowie über mündliche Bestandteile wie einen wissenschaftlichen Vortrag und ein Kolloquium. In vielen Fächern erstreckt sich dieser Prozess über mehrere Jahre.
- Habilitationsäquivalente Leistungen: Mehrere Hochschulen lassen statt der klassischen Habilitation auch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen genügen, wie sie etwa im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht werden können. Maßgeblich ist die jeweilige Habilitationsordnung.
- Verleihung der Lehrbefugnis: Mit dem erfolgreichen Habilitationsverfahren stellt die Hochschule die Lehrbefähigung fest und verleiht auf Antrag die Lehrbefugnis. Ab diesem Zeitpunkt darf der Titel geführt werden.
Die Einzelheiten regeln die Landeshochschulgesetze in Verbindung mit den Habilitationsordnungen der Fakultäten. Diese Ordnungen unterscheiden sich je nach Fach erheblich, etwa bei der Form der Habilitationsschrift, beim Umfang der geforderten Lehrerfahrung und bei der Zusammensetzung der Habilitationskommission. Wer den Titel anstrebt, sollte daher früh die Ordnung der eigenen Fakultät heranziehen.
Wie ist die Lage in Österreich?
Anders als bei der außerplanmäßigen Professur kennt das österreichische Recht den Privatdozenten als eigene, ausdrücklich geregelte Kategorie.
Österreich
- Privatdozenten sind nach § 102 UG 2002 Personen, denen die Universität aufgrund ihrer wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifikation die Lehrbefugnis (venia docendi) für ein Fach verliehen hat.
- Die Lehrbefugnis wird über die Habilitation erworben. Nach § 103 UG 2002 verleiht sie das Rektorat auf Antrag für ein ganzes wissenschaftliches Fach.
- Wie in Deutschland begründet der Titel kein Arbeitsverhältnis zur Universität. Er ist eine Lehrbefugnis, keine Anstellung.
Wie ist die Lage in der Schweiz?
Schweiz
- Auch die Schweiz kennt den Privatdozenten. Nach der Habilitation und der Erteilung der venia legendi darf der Titel geführt werden, verbunden mit dem Recht, im Fach selbstständig zu lehren und zu prüfen.
- Eine landesweit einheitliche Regelung gibt es nicht. Habilitation und Lehrbefugnis richten sich nach dem Reglement der jeweiligen Universität oder Fakultät. An der Universität Zürich wird beispielsweise die venia legendi seit 2017 unbefristet erteilt.
- Regional bestehen Unterschiede: In der Deutschschweiz ist die Habilitation wie in Deutschland und Österreich der übliche Weg zur Professur, in der französischsprachigen Schweiz spielt sie kaum eine Rolle, mit Ausnahme der Universität Freiburg.
- Aus dem Privatdozenten kann später die Titularprofessur werden, die eine Fakultät nach in der Regel rund sechs Jahren regelmäßiger Lehre und Forschung verleiht. Sie ist das Schweizer Pendant zur deutschen außerplanmäßigen Professur.
Welche Rechte und Pflichten hat ein Privatdozent?
Das zentrale Recht ist die Lehrbefugnis selbst. Sie berechtigt dazu, im Fach der venia legendi selbstständig Lehrveranstaltungen anzukündigen und abzuhalten, und zwar ohne gesonderten, vergüteten Lehrauftrag. Hinzu kommt die Befugnis, an Prüfungen mitzuwirken, Abschlussarbeiten zu betreuen und sich an Promotions- und Habilitationsverfahren zu beteiligen, soweit die jeweiligen Ordnungen dies vorsehen. Der Titel „PD Dr.“ darf dauerhaft geführt werden.
Auf der Pflichtenseite steht die sogenannte Titellehre. An vielen Hochschulen ist damit die Erwartung verbunden, regelmäßig zu lehren, an der Universität zu Köln beispielsweise mindestens alle zwei Semester eine Lehrveranstaltung im Umfang von zwei Semesterwochenstunden. Diese Lehre wird in aller Regel unentgeltlich erbracht. Rechtlich handelt es sich dabei häufig nicht um eine erzwingbare Pflicht, sondern um eine Obliegenheit: Wer ihr nachkommt, hält seine Lehrbefugnis aufrecht.
Genau hier liegt die Kehrseite. Wird die Titellehre über einen längeren Zeitraum ohne wichtigen Grund nicht erfüllt, kann die Lehrbefugnis erlöschen. Die Lehre ist damit nicht nur ein Recht, sondern die Grundlage des Titels. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze ruht die Verpflichtung zur Titellehre, die Lehrbefugnis selbst bleibt im Ruhestand jedoch bestehen.
Begrenzt bleiben dagegen die mitgliedschaftlichen Rechte. Da der Titel kein Dienstverhältnis begründet, verleiht er in der Regel nicht die volle Stellung eines hauptamtlichen Hochschullehrers in den akademischen Gremien. Ob und in welchem Umfang ein Stimmrecht besteht, richtet sich nach dem Landesrecht und der Grundordnung der jeweiligen Hochschule.
Wie viel verdient ein Privatdozent?
Hier liegt das häufigste Missverständnis. Der Titel des Privatdozenten ist unbesoldet. Aus ihm allein folgt kein Gehalt, denn ihm liegt weder eine Planstelle noch ein Dienstverhältnis als Hochschullehrer zugrunde. Auch die Titellehre wird in aller Regel ohne Vergütung erbracht.
Das tatsächliche Einkommen ergibt sich aus der Tätigkeit, die die Person ohnehin ausübt. Viele Privatdozentinnen und Privatdozenten sind hauptberuflich als wissenschaftliche Mitarbeiter an der Hochschule beschäftigt und werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bezahlt. Eine solche Stelle ist üblicherweise in die Entgeltgruppe E13 oder E14 eingruppiert. In der Entgeltgruppe E13 beginnt das Monatsgehalt bei 4.759,37 € in Stufe 1, in der Entgeltgruppe E14 bei 5.143,59 € (Stand: TV-L-Tabelle ab 1. April 2026). Andere Privatdozenten arbeiten in der Krankenversorgung eines Universitätsklinikums, in einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder in der Wirtschaft und werden nach den dort geltenden Regeln vergütet.
Vom besoldeten Amt einer Professur unterscheidet sich der Privatdozent grundlegend. Eine W-Professur ist eine Planstelle mit festem Grundgehalt nach der Besoldungsordnung W und individuell verhandelten Leistungsbezügen. Wie diese Besoldung aufgebaut ist und welche Beträge die Gruppen W1, W2 und W3 vorsehen, erläutert unser Ratgeber zur W-Besoldung. Der Privatdozent steht außerhalb dieses Besoldungssystems.
Privatdozent auf dem Weg zur Professur
Für die meisten Privatdozentinnen und Privatdozenten ist der Titel kein Endpunkt, sondern eine Stufe. Die Habilitation und die Lehrbefugnis gelten als klassischer Nachweis der Berufbarkeit, also der Eignung, auf eine Professur berufen zu werden. Wer den PD-Titel führt, signalisiert einer Berufungskommission die volle wissenschaftliche Qualifikation einer Professur.
Der nächste Schritt ist die Bewerbung auf eine ausgeschriebene W2- oder W3-Professur. Über die Besetzung entscheidet ein Berufungsverfahren mit Ausschreibung, Begutachtung und einer Berufungsliste. Eine Besonderheit ist das Verbot der Hausberufung: An die eigene Hochschule wird in aller Regel nur berufen, wer zwischenzeitlich andernorts wissenschaftlich tätig war. Die Phase als Privatdozent kann sich deshalb über Jahre ziehen, in denen Forschung, Lehre und Publikationen fortgeführt werden.
Bleibt eine Berufung aus, führt der Weg häufig über die Zeit zur außerplanmäßigen Professur. Nach mehreren Jahren erfolgreicher Lehre als Privatdozent kann die Hochschule den Titel „apl. Prof.“ verleihen. Welche Voraussetzungen dafür je Bundesland gelten, erläutert unser Ratgeber zur außerplanmäßigen Professur.
Welche weiteren Karrieremöglichkeiten hat ein Privatdozent?
Nicht jede Privatdozentur mündet in eine Professur, und sie muss es auch nicht. Der Titel und die mit ihm nachgewiesene Qualifikation eröffnen mehrere Wege zugleich.
- Außerplanmäßige Professur: die naheliegende akademische Anschlussstufe innerhalb der Hochschule, verliehen nach mehrjähriger Lehre als Privatdozent.
- Titularprofessur in der Schweiz: für Privatdozenten an Schweizer Universitäten das Pendant zur deutschen apl. Professur.
- Außeruniversitäre Forschung: leitende Positionen an Instituten der Max-Planck-, Fraunhofer-, Helmholtz- oder Leibniz-Gemeinschaft, in denen die Habilitation als Qualifikationsnachweis zählt.
- Wirtschaft und Industrieforschung: Forschungs- und Entwicklungsabteilungen, in denen wissenschaftliche Leitungsaufgaben übernommen werden.
- Wissenschaftsmanagement: Forschungsförderung, Hochschulverwaltung und Fachgesellschaften.
- Krankenversorgung: in der Medizin oberärztliche und leitende Funktionen am Universitätsklinikum, für die die Habilitation vielfach Voraussetzung ist.
- Lehre im Ruhestand: Da die Lehrbefugnis im Ruhestand fortbesteht, bleibt eine Lehrtätigkeit möglich, etwa im Rahmen einer Seniorprofessur. Mehr dazu im Ratgeber Professor im Ruhestand.
Für einen Teil der Privatdozenten bleibt der Titel zudem ein Dauerstatus, der die fortgesetzte Lehre und Forschung an der Hochschule mit einer hauptberuflichen Tätigkeit verbindet. Auch das ist ein etablierter Weg und keine Sackgasse.
Privatdozent, apl. Professur und Honorarprofessur im Vergleich
Vier Statusformen werden im Hochschulalltag oft verwechselt, weil drei von ihnen die Bezeichnung „Professor“ mit sich bringen und keine von ihnen außer der ordentlichen Professur eine besoldete Stelle ist. Die folgende Übersicht stellt sie gegenüber.
| Merkmal | Privatdozent (PD) | Außerplanmäßige Professur | Honorarprofessur | Ordentliche Professur (W) |
|---|---|---|---|---|
| Was es ist | verliehene Lehrbefugnis (venia legendi) | verliehener Titel | verliehener Titel | besoldetes Amt |
| Zielgruppe | frisch Habilitierte und gleich Qualifizierte | langjährige Privatdozenten und Wissenschaftler der Hochschule | externe Fachleute aus der beruflichen Praxis | auf eine Professur Berufene |
| Voraussetzung | Habilitation oder gleichwertige Leistung | Einstellungsvoraussetzungen einer Professur und mehrjährige Lehre | herausragende Leistungen in der Praxis und Lehre | Einstellungsvoraussetzungen und Berufung |
| Verfahren | Verleihung der Lehrbefugnis nach dem Habilitationsverfahren | Titelverleihung auf Vorschlag der Fakultät | Titelverleihung auf Vorschlag der Fakultät | Berufungsverfahren mit Ausschreibung |
| Titel | PD Dr. | Prof. Dr. (apl.) | Prof. | Prof. Dr. |
| Stelle | keine Planstelle | keine Planstelle | keine Planstelle | besoldete Planstelle |
| Besoldung | unbesoldet | unbesoldet | unbesoldet | W-Besoldung |
Vergleich der Grundmerkmale. Einzelheiten richten sich nach dem jeweiligen Landeshochschulgesetz. Quelle: akademische-jobs.de.
Der wichtigste Unterschied verläuft zwischen Privatdozent und apl. Professur auf der einen sowie der ordentlichen Professur auf der anderen Seite. Privatdozent und apl. Professur sind verliehene akademische Bezeichnungen ohne Planstelle und ohne eigenes Gehalt. Die ordentliche W-Professur ist dagegen ein besoldetes Amt, das über ein Berufungsverfahren vergeben wird. Privatdozent und apl. Professur trennt vor allem die Zeitachse: Der PD-Status entsteht unmittelbar mit der Habilitation, die apl. Professur kann nach mehreren Jahren erfolgreicher Lehre als Privatdozent hinzukommen. Die Honorarprofessur schließlich richtet sich an externe Praktikerinnen und Praktiker und setzt keine Habilitation voraus.
Fazit
Der Privatdozent ist kein Beruf und keine Stelle, sondern ein akademischer Titel, der die selbstständige Lehrbefugnis in einem Fach dokumentiert. Er entsteht mit der Habilitation und der Verleihung der venia legendi, ist unbesoldet und an die fortlaufende Titellehre gebunden. Sein praktischer Wert liegt in zweierlei: Er weist die volle wissenschaftliche Qualifikation einer Professur nach und erhält die Berechtigung, dauerhaft in Forschung und Lehre aktiv zu bleiben. Für viele ist er die entscheidende Stufe auf dem Weg zur W-Professur, für andere eine dauerhafte Verbindung zur Hochschule neben dem eigentlichen Beruf.
Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!
FAQ: Häufige Fragen zum Privatdozenten
Was bedeutet die Abkürzung PD?
„PD“ steht für Privatdozentin beziehungsweise Privatdozent, gelegentlich wird auch „Priv.-Doz.“ geschrieben. Die Abkürzung erscheint im Schriftverkehr vor dem Doktortitel, also „PD Dr.“. Sie kennzeichnet eine Person, die habilitiert ist und der die Hochschule die Lehrbefugnis (venia legendi) für ein Fach verliehen hat.
Ist ein Privatdozent ein Professor?
Nein. Ein Privatdozent besitzt die Lehrbefugnis und die wissenschaftliche Qualifikation einer Professur, ist aber nicht auf eine Professur berufen und führt nicht den Titel „Professor“. Erst wenn die Hochschule nach mehreren Jahren zusätzlich die außerplanmäßige Professur verleiht oder eine Berufung auf eine W-Professur erfolgt, kommt die Bezeichnung „Professor“ hinzu.
Bekommt ein Privatdozent ein Gehalt?
Aus dem Titel selbst folgt kein Gehalt, denn er ist unbesoldet und begründet kein Dienstverhältnis. Das Einkommen ergibt sich aus der hauptberuflichen Tätigkeit, etwa als wissenschaftlicher Mitarbeiter nach TV-L, als Oberärztin am Universitätsklinikum oder in der Wirtschaft. Die Titellehre wird in aller Regel unentgeltlich erbracht.
Wie lange dauert es, Privatdozent zu werden?
Eine feste Frist gibt es nicht. Nach der Promotion folgt die Habilitation, die sich in vielen Fächern über mehrere Jahre erstreckt. Erst mit dem erfolgreichen Habilitationsverfahren und der anschließenden Verleihung der Lehrbefugnis wird man Privatdozentin oder Privatdozent. Die genaue Dauer hängt vom Fach, von der Forschungsleistung und von der Habilitationsordnung der Fakultät ab.
Kann die Lehrbefugnis wieder erlöschen?
Ja. Da die regelmäßige Lehre (Titellehre) die Grundlage des Titels ist, kann die Lehrbefugnis erlöschen, wenn diese Lehre über einen längeren Zeitraum ohne wichtigen Grund nicht mehr ausgeübt wird. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze ruht dagegen nur die Verpflichtung zur Titellehre, die Lehrbefugnis selbst bleibt im Ruhestand erhalten.
Was ist der Unterschied zwischen Privatdozent und apl. Professor?
Beide Titel sind unbesoldet und an eine fortlaufende Lehre gebunden, doch sie liegen zeitlich hintereinander. Der Privatdozent entsteht unmittelbar mit der Habilitation und der Verleihung der Lehrbefugnis. Die außerplanmäßige Professur kann erst nach mehreren Jahren erfolgreicher Lehre als Privatdozent hinzukommen. Wer apl. Professor wird, darf zusätzlich die Bezeichnung „Professor“ führen, bleibt aber wie zuvor ohne Planstelle und ohne Professorengehalt.






