Das Wichtigste in Kürze
- Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) lehren hauptberuflich an Hochschulen und vermitteln nach § 56 HRG praktische Fertigkeiten und Kenntnisse, für die es keine Professur braucht. Einen eigenen Forschungsauftrag haben sie nicht.
- Typische Aufgaben: Sprachkurse, Übungen, Grundlagenvorlesungen, Instrumental- und Gesangsunterricht, Fachdidaktik in der Lehrerbildung, dazu Prüfungen, Betreuung von Studierenden und die Entwicklung von Lehrmaterial.
- Voraussetzungen: abgeschlossenes Hochschulstudium und pädagogische Eignung, für die Entgeltgruppe 13 ein Master, Diplom, Magister oder Staatsexamen. Lehrerfahrung wird meist erwartet, eine Promotion nur selten verlangt.
- Lehrdeputat: Die Unterrichtspflicht liegt an Universitäten je nach Land meist bei 12 bis 24 Lehrveranstaltungsstunden pro Woche, an Fachhochschulen meist bei 20 bis 24. Vier Länder kennen die Kategorie in ihrer Lehrverpflichtungsverordnung gar nicht.
- Gehalt: in aller Regel E 13 TV-L (4.759,37 € bis 6.764,69 €, Stand 04/2026), mit Bachelor E 11. Als Beamte werden Lehrkräfte für besondere Aufgaben vor allem in Bayern nach der Besoldungsgruppe A 13 bezahlt.
- Besonderheit: Die Entgeltordnung zum TV-L regelt ihre Eingruppierung nicht, und das Wissenschaftszeitvertragsgesetz greift nur, wenn die Stelle wissenschaftliche Dienstleistungen umfasst. Deshalb sind viele Stellen unbefristet.
Was ist eine Lehrkraft für besondere Aufgaben?
Eine Lehrkraft für besondere Aufgaben, kurz LfbA, ist eine hauptberufliche Lehrkraft an einer Hochschule, deren Arbeit fast ganz aus Unterricht besteht. Nach § 56 des Hochschulrahmengesetzes kann ihr die Vermittlung praktischer Fertigkeiten und Kenntnisse übertragen werden, soweit dafür nicht die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren erforderlich sind. Gemeint sind Sprachkurse, Übungen und Grundlagenveranstaltungen, Instrumental- und Gesangsunterricht, fachpraktischer Sportunterricht oder die Fachdidaktik in der Lehrerbildung. Einen eigenen Forschungsauftrag hat die Lehrkraft für besondere Aufgaben nicht, und darin unterscheidet sie sich vom wissenschaftlichen Mitarbeiter. Wo der Beruf im Gefüge der Hochschule steht, zeigt unser Überblick über die Berufe an der Universität.
Die Einzelheiten regeln die Länder, und sie tun es unterschiedlich. Nordrhein-Westfalen beschäftigt Lehrkräfte für besondere Aufgaben nach § 42 des Hochschulgesetzes ausschließlich oder überwiegend in der Lehre, zählt an die Hochschule abgeordnete Beamte und Richter ausdrücklich dazu und schließt eine gleichzeitige Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Regel aus. Bayern ernennt Lehrkräfte für besondere Aufgaben nach Art. 74 BayHIG in der Regel zu Beamten, als Akademischer Rat oder als Fachlehrer, und setzt in der Lehrerbildung abgeordnete Lehrer aus dem Schuldienst ein. Sachsen beschäftigt sie nach § 78 SächsHSG dagegen im Arbeitnehmerverhältnis und verlangt einen Hochschulabschluss und pädagogische Eignung.
Nicht jedes Land kennt die Bezeichnung. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern nennt die Lehrverpflichtungsverordnung keine Lehrkräfte für besondere Aufgaben. Stellen mit überwiegender Lehre laufen dort als akademische oder wissenschaftliche Mitarbeiter, Brandenburg nennt Sprach- und Sportlehrer ausdrücklich als Beispiel. In unserer Auswertung kamen aus diesen vier Ländern in zwölf Monaten zusammen nur drei Ausschreibungen mit dem Titel. Daneben sind weitere Bezeichnungen gebräuchlich. Sprachlehrende heißen oft Lektor (mehr dazu im Ratgeber DaF-Lehrer), Lehrkräfte aus dem Schuldienst Studienrat oder Oberstudienrat im Hochschuldienst, und Berlin hat 2026 mit dem Lecturer eine neue Kategorie geschaffen.
Im Vergleich mit den anderen Lehrenden einer Universität wird die Rolle deutlich. Entscheidend ist das Lehrdeputat, also die Zahl der Stunden, die eine volle Stelle pro Woche in der Vorlesungszeit unterrichten muss. Die Zahlen gelten für Nordrhein-Westfalen:
| Stelle | Lehrdeputat (NRW, Uni) | Forschung | Vertragsform |
|---|---|---|---|
| Lehrkraft für besondere Aufgaben | 13 bis 17 LVS | keine Dienstaufgabe | Arbeitsvertrag oder Beamte |
| Wissenschaftlicher Mitarbeiter | befristet in der Regel 4 LVS | ja | meist befristet |
| Lehrbeauftragter | je Auftrag | nein | Lehrauftrag, kein Arbeitsvertrag |
| Professor | 9 LVS | ja | meist Beamte |
LVS = Lehrveranstaltungsstunden je Woche der Vorlesungszeit. Quellen: Lehrverpflichtungsverordnung NRW § 3, Hochschulgesetz NRW §§ 42 bis 44 (Fassung 04.08.2026).
Ein Lehrbeauftragter steht nach § 43 HG NRW in einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis eigener Art, das kein Dienstverhältnis begründet, und deckt einen Lehrbedarf, den die hauptberuflichen Kräfte nicht abdecken. Die Lehrkraft für besondere Aufgaben ist dagegen fest angestellt oder verbeamtet. Ihre Lehraufgaben stimmt sie nach § 42 Abs. 2 in Verbindung mit § 44 Abs. 2 HG NRW mit der zuständigen Professur ab, die die fachliche Verantwortung trägt. Wie sich der Beruf zum freiberuflichen Unterricht abgrenzt, beschreibt unser Ratgeber zum Dozenten.
In welchen Fächern arbeiten Lehrkräfte für besondere Aufgaben?
Lehrkräfte für besondere Aufgaben gibt es in fast allen Fächern, aber nicht gleich verteilt. Zwischen dem 26.10.2025 und dem 26.10.2026 erschienen auf akademische-jobs.de 214 Ausschreibungen von 101 deutschen Hochschulen, 124 davon von Universitäten, 67 von Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und 20 von Kunst- und Musikhochschulen. Nach Fachgruppen verteilten sie sich so:
| Fachgruppe | Anzeigen | Beispiele aus den Ausschreibungen |
|---|---|---|
| MINT | 45 | Grundlagen Mathematik, Machine Learning, Bauingenieurwesen |
| Sprachen | 37 | Fachsprache Englisch, Spanisch, Französisch |
| Lehrerbildung, Fachdidaktik | 30 | Didaktik der Mathematik, Erziehungswissenschaft |
| Musik | 25 | Gesang, Klavier, Elementare Musikpädagogik |
| Soziale Arbeit, Gesundheit | 23 | Soziale Arbeit, Pflegepädagogik |
| Kunst, Gestaltung | 22 | Kunstpädagogik, Mediendesign, 3D-Design |
| Sport | 8 | fachpraktischer Unterricht, Didaktik der Sportarten |
| Recht, Wirtschaft | 5 | Digitalrecht, Wirtschaftsfranzösisch |
Ausschreibungen mit „Lehrkraft für besondere Aufgaben“ oder „LfbA“ im Titel, 26.10.2025 bis 26.10.2026, Dubletten entfernt, Zuordnung nach Titel und Anzeigentext. 19 Anzeigen ohne erkennbares Fach. Quelle: akademische-jobs.de.
Die Beispiele zeigen, wie verschieden die Stellen sind. In der Mathematik suchte die OTH Regensburg eine Lehrkraft für die Grundlagenvorlesungen ihrer Fakultät für Informatik und Mathematik, die Universität Erfurt eine Lehrkraft für grundständige mathematische Lehrveranstaltungen mit Lehramtsbezug im Umfang von 18 Lehrveranstaltungsstunden. Bei den Sprachen dominiert das Englische: Die Universität Hannover schrieb eine Stelle für technisches und naturwissenschaftliches Fachenglisch aus, die Humboldt-Universität zu Berlin Stellen für medizinische und juristische Fachsprache. In der Musik unterrichten Lehrkräfte für besondere Aufgaben Gesang, Klavier oder Klassenmusizieren für das Lehramt, und in der Lehrerbildung kommen viele aus dem Schuldienst, etwa an der Europa-Universität Flensburg, die abgeordnete Lehrkräfte für zwei bis fünf Jahre aufnimmt. Wer deutsche Sprachkurse für internationale Studierende geben möchte, findet die Einzelheiten im Ratgeber zum DaF-Lehrer.
Welche Aufgaben hat eine Lehrkraft für besondere Aufgaben?
Die Lehre steht im Mittelpunkt, doch die Ausschreibungen nennen regelmäßig weitere Aufgaben, die mit dem Unterricht zusammenhängen:
Lehrveranstaltungen mit hohem Deputat
Der größte Teil der Arbeitszeit gehört dem Unterricht: Übungen zu Vorlesungen, Sprachkurse, Grundlagenveranstaltungen, Instrumental- und Gesangsstunden oder fachpraktischer Sportunterricht. Das Deputat ist dabei deutlich höher als das einer Professur, die Universität Hannover etwa nannte für ihre Stelle in Fachsprache Englisch 24 Lehrveranstaltungsstunden. Inhaltlich arbeitet die Lehrkraft in aller Regel einer Professur zu, die die fachliche Verantwortung für das Modul trägt. Wer die Lehre gern selbst gestaltet, findet gleichwohl viel Spielraum in Methode, Material und Ablauf.
Prüfungen vorbereiten, abnehmen und bewerten
Zu fast jeder Lehrveranstaltung gehört eine Prüfung, und 71 von 205 ausgewerteten Ausschreibungen nannten das Vorbereiten, Abnehmen oder Korrigieren von Prüfungen ausdrücklich als Aufgabe. Das Recht dazu ergibt sich aus dem Landesrecht: In Nordrhein-Westfalen sind nach § 65 HG NRW die an der Hochschule Lehrenden zur Abnahme von Prüfungen befugt, bewerten dürfen sie aber nur, wenn sie selbst mindestens die festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen. An Sprachenzentren gehören außerdem Einstufungs- und Zertifikatsprüfungen dazu, die Duale Hochschule Sachsen etwa nannte die Abnahme von TOEFL-Prüfungen.
Lehrmaterial, Curricula und Prüfungsformate
Lehrkräfte für besondere Aufgaben entwickeln die Veranstaltungen, die sie halten, häufig selbst. Die Westfälische Hochschule beschrieb das als Konzeption und Weiterentwicklung von Lehrveranstaltungen, Curricula, Lehrmaterialien und Prüfungsformaten im Bereich der Fremd- und Fachsprachen. An der TU Chemnitz reicht das Spektrum der Englischkurse von B2 bis C1 nach dem Europäischen Referenzrahmen. Auf einer unbefristeten Stelle lassen sich solche Kurse über Jahre aufbauen und weiterentwickeln.
Betreuung von Studierenden und Praktika
Wer viele Stunden mit denselben Gruppen verbringt, wird zur wichtigsten Ansprechperson für Studierende. Lehrkräfte für besondere Aufgaben beraten zu Kursfolgen und Leistungsnachweisen, betreuen Praktika und in der Lehrerbildung die Schulpraktika, wie die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt für die Didaktik der Mathematik ausschrieb. In Laborfächern kommt die Betreuung von Fachpraktika hinzu, an der Hochschule Fulda ist die Stelle deshalb mit der eines Laboringenieurs verbunden.
Organisation und Selbstverwaltung
Neben der Lehre können Lehrkräften für besondere Aufgaben weitere Dienstleistungen übertragen werden, in Nordrhein-Westfalen nach § 42 Abs. 1 HG durch den Dekan. Dazu zählen die Organisation von Lehrbetrieb und Praktika, die Koordination einer Fachgruppe und die Mitarbeit in Gremien. Die Universität Münster suchte für die Elementare Musikpädagogik eine Lehrkraft, die zugleich die Fachgruppe leitet, die Musikhochschule Lübeck erwartete ausdrücklich die Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung. Für solche Aufgaben sehen viele Länder ein niedrigeres Deputat innerhalb der vorgegebenen Spanne vor.
Wie wird man Lehrkraft für besondere Aufgaben?
Eine eigene Ausbildung gibt es nicht. Der Zugang führt über ein Studium, Unterrichtserfahrung und eine Ausschreibung der Hochschule.
Studium, Lehrerfahrung und pädagogische Eignung
Verlangt wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium in dem Fach, das unterrichtet werden soll, und eine pädagogische Eignung. Für die Entgeltgruppe 13 muss es ein wissenschaftlicher Abschluss sein, also ein Master, Diplom, Magister oder Staatsexamen. Die Ausschreibungen setzen deutliche Schwerpunkte: Von 205 ausgewerteten Anzeigen erwarteten 115 Lehrerfahrung und 65 nannten pädagogische oder didaktische Eignung ausdrücklich. Eine abgeschlossene Promotion setzten nur 10 Anzeigen von 8 Hochschulen ausdrücklich voraus, meist in der Lehrerbildung und den Geisteswissenschaften. Sie ist also die Ausnahme, auch wenn manche Anzeigen sie als erwünscht nennen. Für künstlerische Fächer zählt die künstlerische Qualifikation: Die Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover verlangte für eine Stelle in der Kirchenmusik einen Master im Fach Klavier und eine langjährige Konzerttätigkeit.
Wo Lehrkräfte für besondere Aufgaben verbeamtet werden, sind die Anforderungen genauer geregelt. Bayern verlangt für Lehrkräfte an Universitäten nach § 54 AVBayHIG neben dem einschlägigen Studium je nach Stelle die Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen, einen Doktorgrad oder die Zweite Staatsprüfung und in der Regel zwei Jahre hauptberufliche Tätigkeit im Fach. In der Lehrerbildung sollen es drei Jahre Unterricht an Schulen sein.
Drei typische Wege in die Stelle
Ein naheliegender Weg führt über die Lehre selbst: Wer als Lehrbeauftragter oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter einige Semester unterrichtet hat, bringt die Lehrerfahrung mit, nach der die Ausschreibungen fragen. Der zweite Weg kommt aus der Schule. 31 der ausgewerteten Anzeigen nannten eine Abordnung, den Schuldienst, den Vorbereitungsdienst oder das zweite Staatsexamen, vor allem in der Lehrerbildung, wo die Hochschulen erfahrene Lehrer für die Fachdidaktik suchen. Bei einer Abordnung bleibt die Lehrkraft im Schuldienst angestellt oder verbeamtet und arbeitet für einige Jahre an der Hochschule. Die Universität Hannover schrieb eine Stelle in der Didaktik der Sportarten als Abordnung aus dem Schuldienst bis 2030 aus, besoldet nach A 13. Der dritte Weg führt über die Praxis, besonders in Musik, Sport und Sprachen, wo Konzerterfahrung, Trainertätigkeit oder Unterricht an Sprachschulen zählen.
Welche Soft Skills werden benötigt?
Soft Skills sind die überfachlichen Fähigkeiten, die neben dem Fachwissen über guten Unterricht entscheiden. Für Lehrkräfte für besondere Aufgaben zählen vor allem:
- Didaktisches Geschick und Freude am Unterrichten
- Belastbarkeit bei hohem Deputat und in Prüfungsphasen
- Geduld und Fairness gegenüber heterogenen Gruppen
- Organisationstalent für Kurse, Prüfungen und Praktika
- Kommunikationsstärke, oft auch auf Englisch
- Teamfähigkeit gegenüber Professur und Kollegium
Die vier wichtigsten im Detail:
Didaktisches Geschick
Eine Lehrkraft für besondere Aufgaben unterrichtet oft Grundlagen, die Studierende als Hürde empfinden: Mathematik für Ingenieure, Fachenglisch, Stimmbildung. Wer einen schwierigen Stoff in Schritte zerlegt, Übungen sinnvoll aufbaut und Fehler als Lernanlass nutzt, erreicht auch die, die mit dem Fach hadern. Genau deshalb fragen so viele Ausschreibungen nach Lehrerfahrung und Lehrevaluationen.
Belastbarkeit
Bei 16 bis 24 Lehrveranstaltungsstunden kommen Vor- und Nachbereitung, Korrekturen und Sprechstunden hinzu. Am Semesterende stapeln sich die Prüfungen, und in der vorlesungsfreien Zeit warten Kurskonzepte und Material. Wer sich die Arbeit über das Jahr gut einteilt, kommt mit diesem Rhythmus zurecht.
Geduld und Fairness
In einem Grundlagenkurs sitzen Erstsemester neben Wiederholern, Muttersprachler neben internationalen Studierenden. Eine faire Bewertung nach klaren Kriterien und Geduld mit unterschiedlichen Lerntempi sind deshalb Teil des Berufs. Sie schützen auch die Lehrkraft, wenn Prüfungsergebnisse angefochten werden.
Organisationstalent
Kursgruppen einteilen, Räume und Termine abstimmen, Einstufungen und Prüfungen organisieren, Praktikumsplätze koordinieren: Ein erheblicher Teil der Arbeit ist Organisation. Lehrkräfte, die Abläufe im Griff haben, gewinnen Zeit für den Unterricht selbst und werden schnell zu verlässlichen Partnern der Professur.
Wie viele Stunden unterrichtet eine Lehrkraft für besondere Aufgaben?
Den Umfang legen die Lehrverpflichtungsverordnungen der Länder fest, in Lehrveranstaltungsstunden (LVS) je Woche der Vorlesungszeit. Eine Lehrveranstaltungsstunde umfasst nach § 2 der Berliner Verordnung mindestens 45 Minuten. Vor- und Nachbereitung, Prüfungen und Sprechstunden sind darin nicht enthalten, sie kommen in der übrigen Arbeitszeit hinzu. 24 Lehrveranstaltungsstunden bedeuten also nicht 24 Stunden Arbeit pro Woche, sondern 24 Unterrichtseinheiten innerhalb einer vollen Arbeitswoche. Die Werte gelten für eine volle Stelle:
| Land | Universität | Fachhochschule | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 13 bis 19, nur Lehre 20 bis 25¹ | bis 28¹ | § 2 LVVO |
| Bayern | 13 bis 18 | 19 oder 23² | § 3, § 4 AVBayHIG |
| Berlin | 16, künstlerisch 22 | 22 | § 5 LVVO |
| Brandenburg | bis 24¹ | bis 24¹ | § 7 LehrVV |
| Bremen | 24, ermäßigt bis 16 | 24, ermäßigt bis 20 | § 4, § 6 LVNV |
| Hamburg | 12 bis 16¹ | 12 bis 16¹ | § 10, § 12 LVVO |
| Hessen | 14 bis 18, Studienkolleg 24 | 24 | § 3 LVVO |
| Mecklenburg-Vorpommern | 12 bis 20¹ | 20 bis 24¹ | § 4, § 6 LVVO |
| Niedersachsen | 12 bis 18, sonst 24³ | 20 oder 24³ | § 4, § 5 LVVO |
| Nordrhein-Westfalen | 13 bis 17 | 20 für Fremdsprachen⁴ | § 3 LVV |
| Rheinland-Pfalz | 16 | 23 | § 2 HLehrVO |
| Saarland | 12 bis 16, Studienkolleg 21 | 22 bis 26 | § 5, § 6 LVVO |
| Sachsen | 24, mit weiteren Aufgaben mind. 16 | 24, mit weiteren Aufgaben mind. 16 | § 4 HSDAVO |
| Sachsen-Anhalt | 12 bis 16 | 20 bis 24 | § 4 LVVO |
| Schleswig-Holstein | 16, abweichend 14 bis 20 | 20 bis 24 | § 5 LVVO |
| Thüringen | 14 bis 20, künstlerisch 20 bis 26 | 19 bis 24 | § 4 ThürLVVO |
Lehrveranstaltungsstunden je Woche der Vorlesungszeit, volle Stelle, ohne Kunst- und Musikhochschulen. ¹ Die Verordnung kennt keine Lehrkräfte für besondere Aufgaben, angegeben ist der Wert für akademische oder wissenschaftliche Mitarbeiter mit überwiegender oder ausschließlicher Lehre (Baden-Württemberg Fachhochschulen: Fachschulräte). ² 19 für Akademische Räte (vierte Qualifikationsebene), 23 für Fachlehrer (dritte Qualifikationsebene). ³ Niedersachsen staffelt nach Laufbahn: ab dem zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 bei überwiegender Lehre mindestens 12, bei fast ausschließlicher Lehre 18, darunter 24, an Fachhochschulen 20 oder 24. ⁴ Nordrhein-Westfalen hat für Fachhochschulen keine allgemeine Regel, angegeben sind Studienräte als Lehrkräfte für Fremdsprachen. Quelle: Lehrverpflichtungsverordnungen der 16 Länder in der am 26.10.2026 geltenden Fassung.
Auffällig ist die Spannweite: Eine Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer sächsischen Universität unterrichtet ohne weitere Dienstaufgaben 24 Stunden, eine Lehrkraft im Saarland oder in Sachsen-Anhalt 12 bis 16. Die meisten Länder geben eine Spanne vor und lassen die Hochschule das Deputat nach den übrigen Aufgaben festlegen, Berlin begrenzt die Ermäßigung für Lehrkräfte für besondere Aufgaben aber auf höchstens 4 Stunden. An Fachhochschulen liegt das Deputat fast überall höher. Auch Professoren lehren dort in den meisten Ländern 18 Stunden, an Universitäten meist 8 oder 9.
Zwei Feinheiten verändern den Wert im Einzelfall. Erstens gelten die Zahlen für Beamte, bei Angestellten richtet sich die Lehrverpflichtung nach dem Arbeitsvertrag. Nordrhein-Westfalen setzt sie für angestellte Lehrkräfte für besondere Aufgaben nach § 3 Abs. 4 LVV um eine Stunde niedriger fest, es sei denn, mit ihnen wurde die beamtenrechtliche Arbeitszeit vereinbart. Zweitens sinkt das Deputat bei Teilzeit anteilig, auf einer halben Stelle halbiert es sich. In den Ausschreibungen auf akademische-jobs.de nannten 140 von 214 Anzeigen ein Deputat, an Universitäten je nach Stellenumfang überwiegend zwischen 8 und 18 Stunden, an Fachhochschulen bis 24.
Ist die Stelle befristet oder unbefristet?
Beides kommt vor, und das Verhältnis ist ausgeglichener als bei anderen Stellen im Mittelbau. Von 205 Ausschreibungen mit Volltext zwischen dem 26.10.2025 und dem 26.10.2026 waren 91 befristet und 73 unbefristet, 8 boten beides an und 33 machten keine Angabe. Zum Vergleich: Bei wissenschaftlichen Mitarbeitern ist die Befristung der Regelfall.
Der Grund liegt im Befristungsrecht. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das Hochschulen die Befristung ohne Sachgrund für eine Qualifizierungsphase erlaubt, gilt nach seinem § 1 nur für wissenschaftliches und künstlerisches Personal. Das Bundesarbeitsgericht hat 2011 klargestellt, dass das Gesetz seinen Geltungsbereich eigenständig bestimmt: Dazu gehört nur, wer wissenschaftliche Dienstleistungen zu erbringen hat. 2018 hat es daraus für eine Lehrkraft für besondere Aufgaben im Fach Spanisch an der Universität Paderborn den Schluss gezogen: Ihre Tätigkeit war „nicht wissenschaftlich geprägt“, die Befristung nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz war unwirksam, und auf die Bezeichnung im Landesrecht kam es nicht an. Für reine Lehrstellen bleibt damit das allgemeine Arbeitsrecht. Nach § 14 TzBfG braucht eine Befristung dann einen sachlichen Grund, etwa eine Vertretung. Ohne Sachgrund ist sie höchstens für zwei Jahre zulässig, und auch das nur, wenn mit demselben Arbeitgeber nicht schon früher ein Arbeitsverhältnis bestand. Wer zuvor etwa als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim selben Arbeitgeber angestellt war, kann deshalb grundsätzlich nur mit Sachgrund befristet werden. Nur 4 der 205 ausgewerteten Anzeigen beriefen sich auf das Wissenschaftszeitvertragsgesetz.
In der Praxis zeigt sich das an typischen Mustern. Die LMU München schrieb eine Lehrkraft für besondere Aufgaben zunächst auf zwei Jahre befristet aus und stellte bei Vorliegen der Voraussetzungen die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht. Abordnungen aus dem Schuldienst sind von vornherein auf einige Jahre begrenzt, an der Europa-Universität Flensburg auf zwei bis fünf. Wie die Befristung bei wissenschaftlichen Stellen funktioniert, erklärt unser Ratgeber zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz.
Wie hoch ist das Gehalt einer Lehrkraft für besondere Aufgaben?
Angestellte Lehrkräfte für besondere Aufgaben werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bezahlt, in Hessen nach dem eigenen TV-H. Die Eingruppierung folgt dabei aber nicht automatisch aus dem Tarifvertrag. Nach der Vorbemerkung Nr. 4 zur Entgeltordnung (PDF-Seite 7) gilt die Entgeltordnung nur für Lehrkräfte, für die ein besonderes Tätigkeitsmerkmal vereinbart ist, und ein solches gibt es für Lehrkräfte an Hochschulen nicht. Das Bundesarbeitsgericht formulierte 2020 entsprechend, die Vergütung der Lehrkräfte für besondere Aufgaben an Universitäten sei „tariflich nicht geregelt“.
Die Lücke füllen die Länder mit Erlassen und Richtlinien. Niedersachsen etwa gruppiert nach einem Runderlass von 2011 Lehrkräfte mit wissenschaftlichem Hochschulabschluss und einer dem Studium entsprechenden Lehrtätigkeit in die E 13 ein, Lehrkräfte mit Bachelor nach fünf Jahren einschlägiger Tätigkeit in die E 11. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu klargestellt, dass der Erlass für die E 13 keine wissenschaftliche Lehrtätigkeit verlangt. In Mecklenburg-Vorpommern verweist die Landesregierung auf Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für die Beschäftigten, die nicht von der Entgeltordnung erfasst sind, und erklärte 2014, Lehrkräfte für besondere Aufgaben mit wissenschaftlichem Abschluss seien an den Universitäten in die E 13 eingruppiert. Im Ergebnis ist die E 13 der Regelfall. Innerhalb jeder Entgeltgruppe steigt das Gehalt in sechs Stufen mit der Berufserfahrung, von Stufe 1 beim Einstieg bis Stufe 6, die in der E 13 nach 15 Jahren erreicht ist:
| Entgeltgruppe | Wann sie vorkommt | Stufe 1 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|
| E 13 | wissenschaftlicher Abschluss, der Regelfall | 4.759,37 € | 6.764,69 € |
| E 12 | einzelne Stellen an Fachhochschulen | 4.310,90 € | 6.626,54 € |
| E 11 | Bachelor oder FH-Diplom | 4.178,35 € | 6.050,95 € |
| E 10 | einzelne Sprachstellen an Fachhochschulen | 4.038,42 € | 5.644,20 € |
Monatliche Grundentgelte brutto ab 01.04.2026. Zuordnung nach den Ausschreibungen auf akademische-jobs.de. Quelle: Tarifgemeinschaft deutscher Länder, Anlage B zum TV-L (Tabelle des Landesamtes für Steuern und Finanzen Sachsen).
Lehrkraft für besondere Aufgaben: Monatsentgelt von Stufe 1 bis Stufe 6
E 13 (wissenschaftlicher Abschluss, Regelfall) 4.759–6.765 €
E 12 (einzelne Stellen an Fachhochschulen) 4.311–6.627 €
E 11 (Bachelor oder FH-Diplom) 4.178–6.051 €
E 10 (einzelne Sprachstellen) 4.038–5.644 €
Angaben in € brutto im Monat, gerundet (Stand 04/2026)
Quelle: TdL-Entgelttabelle TV-L (Stand 01.04.2026), auf ganze € gerundet.
Die Ausschreibungen bestätigen das Bild. Von den 214 Anzeigen zwischen dem 26.10.2025 und dem 26.10.2026 nannten 195 eine Vergütung, und 169 davon die E 13, das sind 87 %. Selbst an Fachhochschulen nannten 49 von 60 Anzeigen mit Vergütungsangabe die E 13, E 10 bis E 12 kamen dort nur vereinzelt vor. Eine E 14 nannte eine einzige Anzeige. Wer schon an einer anderen Hochschule oder Forschungseinrichtung gearbeitet hat, beginnt nicht zwingend in Stufe 1: Nach § 40 Nr. 5 TV-L (PDF-Seite 50) wird einschlägige Berufserfahrung von dort bei einer Einstellung in die E 13 grundsätzlich anerkannt. Was die Entgeltgruppe im Einzelnen bedeutet, erklärt unser Ratgeber zur Entgeltgruppe 13.
Verbeamtete Lehrkräfte für besondere Aufgaben werden nach der Landesbesoldung bezahlt, in aller Regel nach der Besoldungsgruppe A 13. Das betrifft vor allem Bayern, wo Lehrkräfte für besondere Aufgaben nach Art. 74 BayHIG in der Regel Akademische Räte oder Fachlehrer werden, und abgeordnete Lehrer, die ihre Besoldung aus dem Schuldienst mitbringen. In unserer Auswertung nannten 10 Anzeigen die A 13 und eine die A 14, die OTH Regensburg bot für ihre Mathematik-Stelle wahlweise E 13 oder eine Besoldung bis A 14 an. Die A-13-Beträge aller 16 Länder stehen in unserem Ratgeber zum Akademischen Rat.
Was gilt in Österreich und der Schweiz?
Keines der beiden Länder kennt die Kategorie Lehrkraft für besondere Aufgaben. Ähnliche Stellen gibt es trotzdem, unter anderem Namen.
Österreich
- An den Universitäten entspricht der Senior Lecturer der Lehrkraft für besondere Aufgaben am ehesten. Nach § 26 Abs. 3 des Kollektivvertrags (PDF-Seite 20) sind Senior Lecturers wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiter in nicht nur vorübergehender Verwendung, die überwiegend in der Lehre eingesetzt werden.
- Ihre Lehre darf nach § 49 Abs. 8 (PDF-Seite 35) im Durchschnitt zweier Studienjahre 16 Semesterstunden, also Wochenstunden im Semester, nicht übersteigen, in einem einzelnen Semester sind bis zu 18 möglich, wenn sie ausgeglichen werden.
- Bezahlt wird nach der Gehaltsgruppe B 1, deren Grundbezug nach § 49 Abs. 3 (PDF-Seite 34) seit dem 1. Januar 2026 3.776,10 € beträgt und nach drei Jahren auf 4.476,50 € steigt. Dazu kommen nach § 49 Abs. 11 (PDF-Seite 36) vier Sonderzahlungen von je einem halben Monatsentgelt, im Jahr also 14 Monatsentgelte. Für die teilzeitbeschäftigten Lektoren gilt eine eigene Regel, die der Ratgeber zum DaF-Lehrer erklärt.
Schweiz
- Die Schweiz kennt keine einheitliche Personalkategorie für reine Lehrstellen. Jede Hochschule regelt ihr Lehrpersonal nach eigenem Personalrecht und dem Recht ihres Trägerkantons.
- An Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen heißen die Lehrenden in aller Regel Dozierende und werden mit einem Pensum in Prozent angestellt. In unserer Datenbank stammen solche Ausschreibungen etwa von der Berner Fachhochschule, der Fachhochschule Nordwestschweiz, der Hochschule Luzern und der PH Bern.
- Einzelne Hochschulen staffeln nach englischem Vorbild: Die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik in Zürich schrieb Stellen als Junior, Advanced und Senior Lecturer aus.
Aktuelle Stellen als Lehrkraft für besondere Aufgaben
Auf akademische-jobs.de finden Sie Stellen als Lehrkraft für besondere Aufgaben an Universitäten, Fachhochschulen und Musikhochschulen, von Englisch und Mathematik bis Gesang und Sport. Sie laufen im Bereich Dozent und Lehrkraft zusammen:
Aktuelle Stellen als Lehrkraft für besondere Aufgaben
Aktuell 22 offene Stellen als Lehrkraft für besondere Aufgaben auf akademische-jobs.de.
Welche Perspektiven hat eine Lehrkraft für besondere Aufgaben?
Die wichtigste Perspektive ist die Dauerstelle. Weil Lehrkräfte für besondere Aufgaben eine dauerhafte Lehraufgabe übernehmen und nicht für eine Qualifizierungsphase eingestellt werden, bieten viele Hochschulen von Anfang an unbefristete Verträge oder eine Übernahme nach einer Bewährungszeit. Manche Hochschulen knüpfen die Entfristung an eine Bedingung, die Universität Osnabrück etwa stellte sie für eine zunächst auf zwei Jahre befristete Stelle mit abgeschlossener Promotion grundsätzlich in Aussicht. Innerhalb der Hochschule führt der Weg in die Koordination, etwa in die Leitung eines Sprachbereichs oder einer Fachgruppe.
Wer weiter will, hat zwei Möglichkeiten. Die erste ist die Professur an einer Fachhochschule. Nordrhein-Westfalen etwa verlangt dafür nach § 36 HG neben Promotion und pädagogischer Eignung fünf Jahre Berufspraxis, davon mindestens drei außerhalb des Hochschulbereichs. Die Jahre als Lehrkraft können diese drei Jahre nicht ersetzen, die Lehrerfahrung hilft aber beim Nachweis der pädagogischen Eignung, wie unser Ratgeber Professor werden zeigt. Die zweite ist die Promotion, die einzelne Stellen ausdrücklich ermöglichen, die Hochschule Fulda etwa nannte die Möglichkeit zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation durch eine Promotion. Bei einem Deputat von 16 Stunden und mehr ist das neben der Lehre allerdings ein langer Weg. In Berlin öffnet die Promotion außerdem die neue Kategorie des Lecturer, der nach § 5 der Lehrverpflichtungsverordnung 12 Stunden lehrt und in aller Regel unbefristet beschäftigt wird.
Fazit
Lehrkräfte für besondere Aufgaben tragen einen großen Teil der Grundlagenlehre an deutschen Hochschulen, von Fachenglisch über Mathematik bis zur Stimmbildung. Sie lehren mehr als Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter, je nach Land meist zwischen 12 und 24 Stunden pro Woche, und forschen nicht im Dienst. Dafür bietet der Beruf etwas, das im Mittelbau selten ist: echte Chancen auf eine unbefristete Stelle, denn das Wissenschaftszeitvertragsgesetz greift für reine Lehrstellen nicht. Bezahlt wird in aller Regel nach E 13, auch wenn der Tarifvertrag die Eingruppierung selbst nicht regelt. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!
FAQ: Häufige Fragen zur Lehrkraft für besondere Aufgaben
Was bedeutet LfbA?
LfbA steht für Lehrkraft für besondere Aufgaben. Gemeint sind hauptberuflich Lehrende an Hochschulen, die nach § 56 HRG und dem Landesrecht praktische Fertigkeiten und Kenntnisse vermitteln, etwa in Sprachen, Musik, Sport, Mathematik oder Fachdidaktik, ohne Professoren zu sein.
Muss eine Lehrkraft für besondere Aufgaben forschen?
Nein. Lehrkräfte für besondere Aufgaben werden ausschließlich oder überwiegend in der Lehre beschäftigt, Forschung gehört nicht zu ihren Dienstaufgaben. Wer forschen möchte, etwa für eine Promotion, tut das neben der Stelle oder im Rahmen einer ausdrücklich vereinbarten Weiterqualifizierung.
Wie viele Stunden unterrichtet eine Lehrkraft für besondere Aufgaben?
Das legt jedes Land in seiner Lehrverpflichtungsverordnung fest. An Universitäten reicht die Spanne von 12 bis 16 Lehrveranstaltungsstunden im Saarland und in Sachsen-Anhalt bis 24 in Sachsen und Bremen, an Fachhochschulen sind meist 20 bis 24 Stunden vorgesehen. Bei Teilzeit sinkt das Deputat anteilig.
Werden Lehrkräfte für besondere Aufgaben nach E 13 bezahlt?
In aller Regel ja. 87 % der Ausschreibungen mit Vergütungsangabe in unserer Auswertung nannten die E 13 TV-L, das sind 4.759,37 € bis 6.764,69 € im Monat (Stand 04/2026). Mit Bachelor ist die E 11 üblich, Beamte erhalten meist A 13. Die E 14 ist die seltene Ausnahme.
Braucht man für die Stelle eine Promotion?
Meist nicht. Nur 10 von 205 ausgewerteten Ausschreibungen setzten eine abgeschlossene Promotion ausdrücklich voraus. Wichtiger sind ein passendes Studium, Lehrerfahrung und pädagogische Eignung. In Bayern ist für verbeamtete Stellen an Universitäten je nach Stelle eine Lehramtsbefähigung, ein Doktorgrad oder die Zweite Staatsprüfung vorgeschrieben.






