Das Wichtigste in Kürze
- Ein Promotionsstipendium finanziert den Lebensunterhalt während der Doktorarbeit, ohne dass ein Arbeitsvertrag besteht. Die wichtigsten Geber sind die 13 Begabtenförderungswerke, die der Bund finanziert.
- Ab dem 1. Oktober 2026 zahlen die Begabtenförderungswerke 1.750 € im Monat plus 100 € Forschungskostenpauschale, bis dahin sind es 1.650 €. Die Regelförderung dauert drei Jahre.
- Alle 13 Werke nehmen Selbstbewerbungen an. Zwölf haben feste Termine, meist zwei pro Jahr, die Friedrich-Ebert-Stiftung nimmt Bewerbungen laufend entgegen.
- Daneben gibt es Landesstipendien zwischen 1.100 € und 1.500 €, Stipendien des DAAD und fachbezogener Stiftungen mit bis zu 1.920 € im Monat.
- Das Stipendium ist in aller Regel steuerfrei, aber nicht sozialversichert: Krankenversicherung zahlen Stipendiaten selbst, Renten- und Arbeitslosenversicherung entfallen.
Was ist ein Promotionsstipendium?
Ein Promotionsstipendium ist eine monatliche Zahlung, die Doktoranden den Lebensunterhalt sichert, damit sie sich ganz ihrer Dissertation widmen können. Anders als bei einer Promotionsstelle gibt es keinen Arbeitsvertrag, keine Lehrverpflichtung und keine Weisungen eines Arbeitgebers. Vergeben werden die Stipendien von Stiftungen, vom Deutschen Akademischen Austauschdienst, von einigen Bundesländern und von den Universitäten selbst. Von den vier Wegen, die unser Beitrag zum Promovieren beschreibt, ist das Stipendium derjenige mit der größten Freiheit und der geringsten sozialen Absicherung.
Steuerlich sind Promotionsstipendien begünstigt. Nach § 3 Nr. 44 EStG bleiben Stipendien aus öffentlichen Mitteln oder von gemeinnützigen Einrichtungen steuerfrei, wenn sie den für Lebensunterhalt und Forschungsaufgabe erforderlichen Betrag nicht übersteigen und der Empfänger nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung oder Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet ist. Sozialversichert sind Stipendiaten dagegen nicht. Was das im Einzelnen bedeutet, steht weiter unten im Vergleich mit der Stelle.
Welche Begabtenförderungswerke fördern Promotionen?
Den Kern der Promotionsförderung in Deutschland bilden 13 Begabtenförderungswerke, die das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) finanziert. Sie zahlen alle denselben Satz nach derselben Richtlinie, unterscheiden sich aber in ihrer weltanschaulichen, konfessionellen oder politischen Ausrichtung, im Auswahlverfahren und im Begleitprogramm. Erwartet wird, dass Bewerber die Grundwerte des jeweiligen Werks teilen und sich gesellschaftlich engagieren. Alle 13 Werke nehmen Selbstbewerbungen an:
| Förderwerk | Ausrichtung | Bewerbungstermine | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Studienstiftung des deutschen Volkes | unabhängig | 1. bis 14. Februar, Juni, Oktober | Bewerbung per Post, Abschluss höchstens 4 Jahre 3 Monate alt |
| Cusanuswerk | katholisch | 1. Juni, 1. November | katholische Konfession vorausgesetzt |
| Evangelisches Studienwerk Villigst | evangelisch | 1. Werktag im Juni und Dezember | Note mindestens „gut“, 12 € Gebühr |
| Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk | jüdisch | 31. März, 30. September | auch bei jüdischem Forschungsthema |
| Avicenna-Studienwerk | muslimisch | 1. April, 1. Oktober | Förderung höchstens vier Jahre |
| Konrad-Adenauer-Stiftung | CDU-nah | 15. Januar, 15. Juli | Abschluss höchstens 5 Jahre alt |
| Friedrich-Ebert-Stiftung | SPD-nah | laufend, keine Fristen | Förderung in der Regel dreieinhalb Jahre |
| Heinrich-Böll-Stiftung | den Grünen nahe | 1. März, 1. September | Verlängerung um sechs Monate möglich |
| Hanns-Seidel-Stiftung | CSU-nah | 15. Januar, 15. Juli | Förderung höchstens vier Jahre |
| Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit | FDP-nah | 30. April, 31. Oktober | Stipendium als Höchstsatz („bis zu“) |
| Rosa-Luxemburg-Stiftung | der Linken nahe | 1. Oktober | nur ein Termin im Jahr |
| Hans-Böckler-Stiftung | gewerkschaftsnah | Mitte Februar bis Anfang Mai, Mitte August bis Anfang November | Altersgrenze 40 Jahre |
| Stiftung der Deutschen Wirtschaft | wirtschaftsnah | Mitte Januar, Anfang Juli | Förderung 18 bis 36 Monate |
Quelle: Promotionsseiten der 13 Begabtenförderungswerke, abgerufen am 21.09.2026. Die Termine wiederholen sich in aller Regel jährlich, maßgeblich ist die aktuelle Ausschreibung des Werks.
Eine Bewerbung bei mehreren Werken schließt die Richtlinie des BMFTR nicht aus. Gefördert wird am Ende aber nur von einem, denn eine zweite Förderung für denselben Zweck und Zeitraum ist ausgeschlossen. Mit der Bewerbung erklären Sie sich deshalb mit Nachfragen bei den anderen Werken einverstanden.
Wie hoch ist ein Promotionsstipendium?
Die Sätze der Begabtenförderungswerke legt das BMFTR in den Zusätzlichen Nebenbestimmungen zur Begabtenförderung fest. Zum 1. Oktober 2026 tritt eine neue Fassung mit spürbaren Verbesserungen in Kraft:
| Leistung | bis 30.09.2026 | ab 01.10.2026 |
|---|---|---|
| Grundstipendium | 1.650 € | 1.750 € |
| Forschungskostenpauschale | 100 € | 100 € |
| Familienzuschlag (mit Kind) | 155 € | 155 € |
| Zuschuss zur Krankenversicherung | bis 100 € | bis 170 € |
| Erlaubte Erwerbstätigkeit | 5 Stunden pro Woche | 10 Stunden pro Woche |
Quelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Zusätzliche Nebenbestimmungen zur Begabtenförderung in den ab 01.10.2024 und ab 01.10.2026 geltenden Fassungen.
Die Regelförderung dauert drei Jahre, die Höchstförderdauer beträgt nach Angaben des BMFTR viereinhalb Jahre, etwa bei Krankheit oder der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren. Nach dem ersten Förderjahr und vor jeder Verlängerung legen Stipendiaten einen Arbeitsbericht zusammen mit einer gutachterlichen Äußerung ihres Betreuers vor.
Wie sich die übrigen Stipendiengeber einordnen, zeigt der Vergleich der monatlichen Grundbeträge:
Promotionsstipendien im Vergleich: monatlicher Grundbetrag
Gerda Henkel Stiftung 1.920 €
Kekulé-Stipendium (Chemie) 1.850 €
Evonik Stiftung 1.850 €
Begabtenförderungswerke 1.750 €
Deutsche Bundesstiftung Umwelt 1.650 €
Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern 1.500 €
Thüringen, Sachsen-Anhalt 1.400 €
DAAD (Promotion in Deutschland) 1.400 €
Berlin (Elsa-Neumann) 1.350 €
Hamburg 1.200 €
Brandenburg 1.100 €
Angaben in € im Monat, ohne Sachkosten- und Familienzuschläge (Stand 10/2026)
Quelle: BMFTR-Richtlinie, Landesverordnungen und Angaben der Stiftungen, Stand 21.09.2026. Brandenburg einschließlich Sachkostenpauschale.
Wie sich diese Beträge zu einer Promotionsstelle nach TV-L E13 mit 50, 65 oder 75 % verhalten, zeigt unser Beitrag zum Doktoranden-Gehalt.
Welche weiteren Stipendiengeber gibt es?
Neben den Begabtenförderungswerken gibt es drei weitere Gruppen von Geldgebern: die Länder, den DAAD und die fachbezogenen Stiftungen. Ihre Stipendien sind oft weniger bekannt und entsprechend weniger umkämpft.
Landesgraduiertenförderung
Mehrere Länder vergeben eigene Promotionsstipendien über ihre Universitäten. Die Beträge stehen in Landesgesetzen oder Verordnungen: In Sachsen sind es nach der Landesstipendienverordnung 1.500 € im Monat, ebenso in Mecklenburg-Vorpommern, wo 150 € für das erste und 100 € für jedes weitere Kind hinzukommen. Thüringen und Sachsen-Anhalt zahlen 1.400 €, Berlin mit dem Elsa-Neumann-Stipendium 1.350 € plus 100 € Sachkostenpauschale, Hamburg 1.200 € und Brandenburg nach der Graduiertenförderungsverordnung 1.100 € einschließlich Sachkosten. In Baden-Württemberg legen die Universitäten den Satz selbst fest. Bewerbungen laufen stets über die Hochschule, an der Sie promovieren, die Termine stehen in den Ausschreibungen der Graduiertenzentren.
DAAD
Der Deutsche Akademische Austauschdienst fördert in zwei Richtungen. Ausländische Doktoranden, die in Deutschland promovieren, erhalten nach der Programmausschreibung eine monatliche Rate von 1.400 € sowie Versicherungsleistungen und eine jährliche Forschungsbeihilfe. Wer in Deutschland promoviert und für seine Forschung ins Ausland geht, kann sich um ein Forschungsstipendium für einen bis zwölf Monate bewerben, bis zu zweimal während der Promotion. Die Rate hängt dort vom Gastland ab.
Fachbezogene Stiftungen
Wer thematisch passt, findet bei den Fachstiftungen teils höhere Sätze als bei den Förderwerken:
- Die Gerda Henkel Stiftung fördert die historischen Geisteswissenschaften mit 1.920 € im Monat für bis zu zwei Jahre.
- Das Kekulé-Stipendium des Fonds der Chemischen Industrie und die Evonik Stiftung zahlen in der Chemie und den Naturwissenschaften jeweils 1.850 €.
- Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt vergibt für Arbeiten mit Umweltbezug 1.650 € plus 150 € Sach- und Reisemittel für höchstens 36 Monate, Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Januar und der 15. Juni.
- Der Boehringer Ingelheim Fonds fördert die biomedizinische Grundlagenforschung mit drei Terminen im Jahr. Nach eigenen Angaben erhalten weniger als 10 % der Bewerber ein Stipendium.
Graduiertenkollegs der DFG
Häufig werden auch die Graduiertenkollegs der Deutschen Forschungsgemeinschaft unter den Stipendien geführt. Das trifft nicht mehr zu: Nach der Auskunft der DFG schließt die Universität mit den Doktoranden eines Kollegs in der Regel einen Arbeitsvertrag, die individuelle Förderung dauert meist mindestens 36 Monate. Nur für den Einstieg bieten einige Kollegs Qualifizierungsstipendien von höchstens zwölf Monaten an.
Welche Voraussetzungen verlangen die Förderwerke?
Formale Hürden sind seltener, als viele annehmen. Eine bezifferte Mindestnote nennt unter den 13 Werken nur Villigst (mindestens „gut“, in der Rechtswissenschaft „vollbefriedigend“), die Studienstiftung orientiert sich an den besten 15 % eines Jahrgangs. Eine Frist seit dem Studienabschluss setzen die Studienstiftung (vier Jahre und drei Monate), die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Stiftung der Deutschen Wirtschaft und das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (jeweils fünf Jahre), eine Altersgrenze von 40 Jahren kennt nur die Hans-Böckler-Stiftung.
Verlangt werden überall dieselben Bausteine:
- Ein überdurchschnittlicher Studienabschluss und die Zulassung zur Promotion oder die Annahme als Doktorand an einer deutschen Hochschule.
- Ein Exposé, also die schriftliche Skizze des Promotionsvorhabens, mit Fragestellung, Forschungsstand, Methode sowie Arbeits- und Zeitplan. Es ist das wichtigste Dokument der Bewerbung.
- Zwei Gutachten von Hochschullehrern. Die Richtlinie des BMFTR schreibt vor, dass die Voraussetzungen anhand von zwei solchen Gutachten geprüft werden, eines stammt in aller Regel vom Betreuer der Dissertation.
- Gesellschaftliches Engagement, das zur Ausrichtung des Werks passt: in Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Vereinen oder Initiativen. Bei den Förderwerken zählt es ebenso wie die fachliche Leistung.
Wie läuft die Bewerbung ab?
Das Verfahren hat in aller Regel zwei Stufen. Auf die schriftliche Bewerbung mit Exposé, Lebenslauf, Zeugnissen und Gutachten folgt für die aussichtsreichen Kandidaten ein Gespräch mit einem Vertrauensdozenten der Stiftung, einem Professor, der das Werk an der Hochschule vertritt, oder ein Auswahlseminar, danach entscheidet ein Auswahlausschuss. Zwischen Bewerbungsschluss und Förderbeginn vergehen üblicherweise mehrere Monate. Der Boehringer Ingelheim Fonds nennt für seine Endauswahl rund fünf Monate nach dem Bewerbungsschluss.
Entsprechend wichtig ist der Vorlauf: Wer im Oktober mit der Promotion beginnen will, sollte sich im Winter oder Frühjahr davor bewerben und die Zeit bis zur Entscheidung überbrücken können. Viele Universitäten vergeben dafür kurze Anschub- oder Abschlussstipendien aus eigenen Mitteln.
Stipendium oder Stelle?
Die meisten Doktoranden in Deutschland promovieren auf einer Stelle. Das Stipendium ist die Alternative für alle, die ihr Thema frei wählen wollen oder in Fächern forschen, in denen Stellen rar sind.
Das Promotionsstipendium
- Das Geld ist steuerfrei, und die Zeit gehört vollständig der eigenen Forschung. Eine Lehrverpflichtung besteht nicht.
- Die Krankenversicherung zahlen Stipendiaten selbst. In der freiwilligen gesetzlichen Versicherung ist das Stipendium beitragspflichtig, das Bundessozialgericht hat das 2013 für das Grundstipendium und 2018 auch für eine Sachkostenpauschale entschieden, die für den Lebensunterhalt verwendet werden kann. Die Förderwerke bezuschussen den Beitrag ab Oktober 2026 mit bis zu 170 €.
- Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt es nicht. Wer nach drei Jahren Förderung ohne Anschluss dasteht, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld aus dieser Zeit erworben.
- Die Einbindung in den Lehrstuhl ist lockerer. Dafür bieten die Förderwerke ein eigenes Netzwerk aus Seminaren, Vertrauensdozenten und Mitstipendiaten.
Die Promotionsstelle
- Das Gehalt nach TV-L E13 ist voll sozialversichert. Es entstehen Rentenansprüche und ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Zum Vertrag gehören in aller Regel Lehre, Projektarbeit und Aufgaben am Lehrstuhl, die Zeit für die eigene Dissertation kosten, aber auch Lehrerfahrung für spätere Bewerbungen bringen.
- Die Befristung richtet sich nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Dessen § 2 Abs. 1 begrenzt befristete Arbeitsverträge vor der Promotion auf sechs Jahre. Ein Stipendium ist kein Arbeitsvertrag.
Beides lässt sich begrenzt kombinieren: Die neue Richtlinie des BMFTR erlaubt Stipendiaten eine Erwerbstätigkeit von bis zu zehn Wochenstunden, etwa einen kleinen Lehrauftrag oder eine Hilfskraftstelle am eigenen Institut.
Aktuelle Promotionsstellen
Aktuell 327 offene Promotionsstellen auf akademische-jobs.de.
Was gilt in Österreich und der Schweiz?
In beiden Ländern ist die Anstellung der Normalfall, klassische Stipendien spielen eine kleinere Rolle als in Deutschland.
Österreich
- Das wichtigste Programm ist das DOC-Stipendium der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Für 2026 weist die Akademie dafür 52.080 € pro Jahr aus, gerechnet als Personalkosten einschließlich der Arbeitgeberabgaben.
- Der Wissenschaftsfonds FWF fördert Doktoranden nicht über Einzelstipendien, sondern über strukturierte Programme wie doc.funds, die aus Projektmitteln Personalkosten für Doktoranden finanzieren.
Schweiz
- Der Schweizerische Nationalfonds hat sein Stipendienprogramm Doc.CH für die Geistes- und Sozialwissenschaften eingestellt, der letzte Eingabetermin war im März 2024. In zwölf Jahren wurden damit über 550 Doktorierende gefördert.
- Doktorierende werden in der Schweiz in aller Regel über Projektmittel des Nationalfonds oder der Universität angestellt. Die Lohnbänder vergleicht unser Beitrag zum Doktoranden-Gehalt.
Fazit
Ein Promotionsstipendium bietet Freiheit bei der Themenwahl und einen steuerfreien Betrag, der ab Oktober 2026 bei den Begabtenförderungswerken 1.850 € im Monat einschließlich Forschungskostenpauschale erreicht. Der Preis dafür ist die fehlende Sozialversicherung. Wer sich bewerben will, sollte ein Jahr Vorlauf einplanen, das Exposé früh mit dem Betreuer abstimmen und neben den 13 Förderwerken auch die Landesstipendien und die Fachstiftungen prüfen, die in einigen Fächern mehr zahlen. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!
FAQ: Häufige Fragen zum Promotionsstipendium
Muss ich ein Promotionsstipendium versteuern?
In aller Regel nicht. Stipendien aus öffentlichen Mitteln und von gemeinnützigen Einrichtungen sind nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei, solange sie den für Lebensunterhalt und Forschung erforderlichen Betrag nicht übersteigen und keine Gegenleistung verlangen. Bei Stipendien von Unternehmen sollten Sie die Steuerfreiheit vorab mit dem Finanzamt klären.
Bin ich mit einem Stipendium krankenversichert?
Nicht automatisch. Sie versichern sich selbst, meist freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung, wo das Stipendium als beitragspflichtige Einnahme zählt. Die Begabtenförderungswerke übernehmen ab Oktober 2026 die Hälfte des Beitrags, höchstens 170 € im Monat.
Darf ich neben dem Stipendium arbeiten?
Ja, in Grenzen. Die Richtlinie des BMFTR erlaubt ab Oktober 2026 eine Erwerbstätigkeit von bis zu zehn Stunden pro Woche, vorher waren es fünf. Andere Stipendiengeber haben eigene Regeln.
Kann ich mich bei mehreren Förderwerken bewerben?
Ja. Annehmen können Sie am Ende nur ein Stipendium, denn eine Doppelförderung für denselben Zweck und Zeitraum ist ausgeschlossen.
Gibt es Stipendien für die Abschlussphase?
Ja. Hamburg kennt neben dem Grundstipendium ein Abschlussstipendium von bis zu einem Jahr, auch das Berliner Elsa-Neumann-Stipendium fördert den Abschluss einer Promotion. Viele Universitäten und Graduiertenzentren vergeben zudem eigene Abschlussstipendien für wenige Monate.
Wie lange wird ein Promotionsstipendium gezahlt?
Bei den Begabtenförderungswerken in der Regel drei Jahre, mit Verlängerung höchstens viereinhalb. Fachstiftungen fördern häufig kürzer: die Gerda Henkel Stiftung bis zu zwei Jahre, die Evonik Stiftung zwei Jahre mit der Option auf ein drittes.





