Das Wichtigste in Kürze
- Ein Exposé ist der schriftliche Plan einer Dissertation. Es beschreibt Fragestellung, Forschungsstand, Methode sowie den Arbeits- und Zeitplan, bevor die eigentliche Arbeit beginnt.
- Verlangt wird es zu vier Anlässen: bei der Suche nach einem Betreuer, bei der Annahme als Doktorand durch die Fakultät, bei der Bewerbung um ein Stipendium und bei manchen Promotionsstellen.
- Der Umfang hängt vom Anlass ab. Für die Betreuungsanfrage reichen an der Humboldt-Universität etwa zwei Seiten, Fakultäten verlangen meist drei bis zwölf Seiten, die Begabtenförderungswerke zwischen sieben und 20 Seiten.
- Ein Zeitplan gehört fast überall dazu. Mehrere Förderwerke verlangen ihn als eigenes Dokument von ein bis zwei Seiten.
- Das Exposé ist ein Plan und kein Vertrag. Verbindlich sind die Fristen, zu denen es vorliegen muss. Der Inhalt darf sich im Lauf der Arbeit weiterentwickeln.
Was ist ein Exposé für die Dissertation?
Das Exposé für die Dissertation ist eine Projektbeschreibung, die vor oder zu Beginn der Promotion entsteht. Es legt dar, welche Frage die Doktorarbeit beantworten soll, was die Forschung dazu bereits weiß, mit welchen Methoden und Materialien gearbeitet wird und in welchen Schritten das Vorhaben fertig werden soll. Je nach Fach und Einrichtung heißt dasselbe Dokument auch Forschungsskizze, Projektskizze oder Research Proposal. Die medizinischen Fakultäten in Hamburg und Tübingen sprechen von einer Projektskizze, die ETH Zürich vom Doktoratsplan.
Das Exposé erfüllt zwei Aufgaben. Für die Leser, also Betreuer, Promotionsausschuss oder Auswahlkommission, ist es die Grundlage der Entscheidung, ob das Vorhaben tragfähig ist. Für den Doktoranden selbst ist es ein Arbeitsinstrument. Die HafenCity Universität Hamburg nennt das Exposé in ihrem Leitfaden eine Momentaufnahme, weil sich Methoden, Zeitplanung und Forschungsfragen im Lauf der Arbeit verändern. Wo das Exposé im gesamten Ablauf einer Promotion steht, beschreibt unser Beitrag zum Promovieren.
Wofür wird ein Exposé verlangt?
Ein Exposé wird nicht nur einmal geschrieben. Im Lauf einer Promotion kann es zu vier verschiedenen Anlässen gefordert sein, und jeder Anlass hat eigene Anforderungen an Länge und Tiefe:
- Die Betreuungsanfrage. Wer mit einem eigenen Thema promovieren möchte, wendet sich an einen Professor des Fachs und legt eine kurze Skizze bei. Die Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin erwartet dafür ein Exposé von etwa zwei Seiten mit Thema, Fragestellung, Arbeitshypothese, Forschungsstand, Quellen und Methoden.
- Die Annahme als Doktorand. Mit der Annahme bestätigt die Fakultät förmlich, dass jemand bei ihr promovieren darf. Manche Ordnungen nennen diesen Schritt Zulassung. Viele Promotionsordnungen verlangen dafür das Exposé. An der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln gehört nach § 4 der Promotionsordnung (PDF-Seite 8) ein Exposé von wenigstens drei Seiten zu den Unterlagen. Andere Fakultäten lassen mehr Zeit: Nach § 4 Abs. 6 der Promotionsordnung (PDF-Seite 5) der Hamburger Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist das Exposé innerhalb eines Jahres nach der Zulassung einzureichen.
- Die Bewerbung um ein Stipendium. Bei den Begabtenförderungswerken, den vom Bund finanzierten Stiftungen für besonders qualifizierte Doktoranden, ist das Exposé das zentrale Dokument der Bewerbung. Hier sind die Vorgaben am genauesten, bis hin zu Schriftart und Seitenrändern. Welche Werke es gibt und was sie zahlen, zeigt unser Beitrag zum Promotionsstipendium.
- Die Bewerbung auf eine Promotionsstelle. Ausgeschriebene Stellen geben das Thema meist vor, ein Exposé ist deshalb selten gefragt. In den Stellenausschreibungen auf akademische-jobs.de verlangten zum Stichtag 04.10.2026 nur 9 von 258 Anzeigen für Promotionsstellen ein Exposé, eine Projektskizze oder ein Research Statement. Gefordert waren dann kurze Texte, etwa höchstens zwei Seiten an der Ruhr-Universität Bochum, drei bis fünf Seiten an der Bauhaus-Universität Weimar und höchstens fünf Seiten an der TU Dresden.
Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen ein ausführliches Exposé entfällt. Die Pädagogische Hochschule Freiburg weist darauf hin, dass Promotionen in Kollegs oder auf Stellen in Drittmittelprojekten oft nur ein kurzes Exposé erfordern, weil das Vorhaben bereits bei der Bewilligung des Projekts begutachtet wurde. Wie solche Programme aufgebaut sind, erklärt unser Beitrag zum Graduiertenkolleg.
Wie ist ein Exposé aufgebaut?
Eine einheitliche Gliederung schreibt niemand vor, die Vorgaben der Fakultäten und Förderwerke decken sich aber weitgehend. Fünf Bausteine kehren in fast allen Unterlagen wieder und ergeben zusammen eine Mustergliederung:
Thema und Fragestellung
Am Anfang stehen der Arbeitstitel und die Frage, die die Dissertation beantworten soll. Die Studienstiftung des deutschen Volkes verlangt dazu ein Abstract von etwa einer halben Seite und Schlüsselbegriffe, die das Arbeitsgebiet umreißen. Die Göttinger Sozialwissenschaftliche Fakultät unterscheidet zusätzlich zwischen der Zielsetzung des Vorhabens und der konkreten Fragestellung. Aus diesem Teil muss hervorgehen, was die Arbeit Neues herausfinden will.
Forschungsstand und Relevanz
Der zweite Baustein zeigt, was die Forschung zum Thema bereits erarbeitet hat und wo die Lücke liegt, die die Dissertation schließen soll. Die Friedrich-Ebert-Stiftung fasst das als „Relevanz des Themas und Stand der Forschung“ zusammen. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung sieht für diesen Teil 5.000 Zeichen vor und fragt zusätzlich nach der gesellschaftspolitischen Bedeutung des Vorhabens. Eigene Vorarbeiten, etwa die Masterarbeit, gehören ebenfalls hierher.
Methode und Material
Hier wird beschrieben, wie die Frage beantwortet werden soll: mit welchem theoretischen Rahmen, welchen Verfahren und an welchen Quellen, Daten oder Experimenten. Die Humboldt-Universität nennt als Bestandteile ausdrücklich „Materialien/Quellen und Methode(n)“. In der Medizin verlangt die Hamburger Promotionsordnung in der Projektskizze außerdem die Hypothesen des Vorhabens. Dieser Teil entscheidet darüber, ob die Leser das Vorhaben für durchführbar halten.
Arbeits- und Zeitplan
Der Zeitplan teilt das Vorhaben in Arbeitsschritte und ordnet ihnen Zeiträume zu. Die Medizinische Fakultät in Freiburg verlangt einen konkreten Plan mit Etappenzielen und dem voraussichtlichen Ende des Projekts, die Friedrich-Naumann-Stiftung eine Gliederung in monatliche oder quartalsweise Schritte. Bei der Gerda Henkel Stiftung gehören auch die geplanten Reisen in Archive, Bibliotheken und Museen in den Plan. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung begrenzt ihn auf höchstens drei Jahre.
Gliederung und Literatur
Den Abschluss bilden eine vorläufige Gliederung der Dissertation und das Verzeichnis der verwendeten Literatur. Die Hans-Böckler-Stiftung rechnet den Gliederungsentwurf in die zehn Seiten des Exposés ein, das Evangelische Studienwerk Villigst verlangt ihn als eigenes Dokument von höchstens drei Seiten. Ins Literaturverzeichnis gehören nach den Hinweisen der Hans-Böckler-Stiftung nur die Quellen, die für das Exposé tatsächlich verwendet wurden. Eine vollständige Bibliografie zum Thema ist nicht gemeint.
Die Reihenfolge ist nicht überall frei. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung gibt sie vor und bittet ausdrücklich darum, sie einzuhalten. Die Gerda Henkel Stiftung macht dagegen keine inhaltlichen Vorgaben zur Gliederung. Maßgeblich ist deshalb immer die Vorgabe der Stelle, bei der das Exposé eingereicht wird.
Welchen Umfang verlangen die Fakultäten?
Die Vorgaben der Hochschulen gehen weit auseinander. Das liegt weniger am Fach als am Anlass: Ein Exposé, mit dem ein Betreuer gewonnen werden soll, ist kürzer als eines, das die Fakultät für die Annahme prüft. Die folgende Tabelle zeigt neun Vorgaben von Fakultäten und Hochschulen, geordnet nach Umfang:
| Hochschule und Fakultät | Eingereicht bei | Umfang |
|---|---|---|
| HU Berlin, Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaften | Betreuer | ca. 2 Seiten |
| Uni Freiburg, Medizin | Fakultät | 1 bis 3 Seiten |
| Uni Köln, Philosophische Fakultät | Fakultät | mindestens 3 Seiten |
| HafenCity Universität Hamburg | Fakultät | 5 Seiten, höchstens 12.000 Zeichen |
| UniBw München, Humanwissenschaften | Fakultät | 10.000 Zeichen |
| Uni Frankfurt, Erziehungswissenschaften | Betreuer | 7 bis 10 Seiten |
| Uni Hamburg, Erziehungswissenschaft | Fakultät | höchstens 20.000 Zeichen |
| PH Freiburg | Fakultät | 8 bis 12 Seiten |
| Uni Göttingen, Sozialwissenschaften | Fakultät | ca. 10 Seiten |
Quelle: Promotionsordnungen, Leitfäden und Vorlagen der genannten Fakultäten, Abruf am 05.10.2026. Zeichenangaben einschließlich Leerzeichen, bei der UniBw München ohne Zeitplan und Literatur.
Die Angaben in Zeichen lassen sich grob umrechnen: Die Hamburger Fakultät für Erziehungswissenschaft setzt ihre 20.000 Zeichen mit acht bis zehn Seiten gleich. Nicht jede Fakultät legt überhaupt einen Umfang fest. Die Hamburger Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften schreibt nur den Inhalt vor, nämlich Fragestellung, Skizze des Vorhabens, Vorgehensweise sowie Zeit- und Arbeitsplan, dazu die Zustimmung des Erstbetreuers. In den Naturwissenschaften ist die Projektskizze oft Teil der Betreuungsvereinbarung. An der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Leibniz Universität Hannover wird sie als Anlage beigefügt und soll einen strukturierten Arbeits- und Zeitplan enthalten.
Welchen Umfang verlangen die Förderwerke?
Die Begabtenförderungswerke und Stiftungen regeln das Exposé genauer als die meisten Fakultäten, weil ihre Gutachter viele Bewerbungen vergleichen müssen. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über zwölf Geber, geordnet nach Umfang:
| Förderwerk | Umfang des Exposés | Zeitplan |
|---|---|---|
| Friedrich-Naumann-Stiftung | 7 Seiten, Literatur bis 3 Seiten | eigenes Dokument, bis 2 Seiten |
| Gerda Henkel Stiftung | bis 8 Seiten ohne Literatur | eigenes Dokument, bis 2 Seiten |
| Konrad-Adenauer-Stiftung | 5 bis 10 Seiten ohne Literatur | im Exposé |
| Hans-Böckler-Stiftung | bis 10 Seiten mit Gliederung | eigenes Dokument, 1 bis 2 Seiten |
| Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk | bis 10 Seiten mit Literatur | im Exposé |
| Hanns-Seidel-Stiftung | ca. 10 Seiten ohne Literatur | im Exposé |
| Rosa-Luxemburg-Stiftung | 18.000 Zeichen in fünf Teilen | eigene Vorlage |
| Evangelisches Studienwerk Villigst | bis 12 Seiten | eigenes Dokument, bis 2 Seiten |
| Friedrich-Ebert-Stiftung | ca. 10 bis 15 Seiten | im Exposé |
| Cusanuswerk | 10 bis 15 Seiten ohne Literatur | im Exposé |
| Studienstiftung des deutschen Volkes | bis 20 Seiten mit Literatur | im Exposé |
| Stiftung der Deutschen Wirtschaft | keine Grenze, üblich 10 bis 20 Seiten | keine Angabe |
Quelle: Bewerbungsrichtlinien, Merkblätter und Internetseiten der genannten Förderwerke, Abruf am 05.10.2026.
Auffällig ist, wie streng einzelne Werke die Grenzen handhaben. Die Hans-Böckler-Stiftung nimmt längere Exposés nicht an und legt Schrift, Zeilenabstand und Ränder fest. Die Friedrich-Naumann-Stiftung schreibt Arial in 11 Punkt mit einfachem Zeilenabstand vor, die Konrad-Adenauer-Stiftung 12 Punkt mit anderthalbfachem Abstand. Wegen dieser Unterschiede lässt sich ein Exposé nicht unverändert bei mehreren Werken einreichen. Einige verlangen zusätzlich eine Kurzfassung: die Rosa-Luxemburg-Stiftung ein Kurzexposé von 5.000 Zeichen, die Stiftung der Deutschen Wirtschaft eine Fassung von höchstens drei Seiten oder 1.400 Wörtern.
Für die Zeit, in der das Exposé entsteht, gibt es vereinzelt eine eigene Förderung. Die Universität Kassel vergibt Exposé-Stipendien von 1.300 € im Monat für bis zu neun Monate an Promotionsinteressierte, die bereits die Betreuungszusage eines Kasseler Professors haben. Ziel der Förderzeit ist ein Exposé, das für die Annahme als Doktorand und für die Bewerbung um ein Promotionsstipendium verwendet werden kann. Die laufende Ausschreibung endet am 1. Dezember 2026.
Wie verbindlich ist das Exposé?
Das Exposé bindet den Doktoranden weniger, als viele annehmen. Aus den Promotionsordnungen und Leitfäden der Hochschulen lassen sich drei Grundsätze ablesen: Verbindlich ist, dass und bis wann ein Exposé vorliegt. Es wird zur Grundlage der Betreuungsvereinbarung. Und sein Inhalt darf sich im Lauf der Arbeit weiterentwickeln.
Die Fristen sind verbindlich. Wo eine Promotionsordnung das Exposé verlangt, hängt die Annahme als Doktorand davon ab. Wie streng das gehandhabt wird, zeigen zwei Hamburger Beispiele. An der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften macht der Promotionsausschuss, also das zuständige Gremium der Fakultät, die Zulassung in der Regel rückgängig, wenn das Exposé nicht innerhalb eines Jahres eingereicht wird. An der Medizinischen Fakultät ist die Zulassung nach § 5 Abs. 1 der Promotionsordnung (PDF-Seite 4) grundsätzlich innerhalb der ersten vier Monate nach Beginn der Arbeiten zu beantragen, die Projektskizze gehört zu den Unterlagen. In Tübingen wird die Projektskizze medizinischer Promotionen vor der Annahme von einer wissenschaftlichen Begleitperson begutachtet.
Das Exposé wird Teil der Betreuungsvereinbarung. Die Betreuungsvereinbarung ist eine schriftliche Abmachung zwischen Doktorand und Betreuer über Thema, Zeitplan und die Art der Betreuung. Viele Fakultäten verknüpfen sie mit dem Exposé. Die Muster-Vereinbarung der Kölner Philosophischen Fakultät (PDF-Seite 34) hält fest, dass das Vorhaben im Exposé beschrieben und von den Betreuern angenommen wurde, der Zeit- und Arbeitsplan ist ihre Anlage. An der Naturwissenschaftlichen Fakultät in Hannover (PDF-Seite 13) bestätigen die Betreuer in der Vereinbarung, dass sie die Projektskizze für realistisch und promotionstauglich halten. Die Sozialwissenschaftliche Fakultät der LMU München (PDF-Seite 6) verlangt in der Vereinbarung einen vorläufigen Arbeits- und Zeitplan.
Der Inhalt darf sich ändern. Das Exposé beschreibt den Stand der Planung zu Beginn, die HafenCity Universität nennt es deshalb eine Momentaufnahme. Schon die Wortwahl der Ordnungen zeigt das: In München ist der Arbeits- und Zeitplan ausdrücklich „vorläufig“. Am deutlichsten wird die Hamburger Promotionsordnung für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (PDF-Seite 10): Die inhaltliche Übereinstimmung von Exposé und Dissertationsschrift ist für die Bewertung der Dissertation nicht erheblich. Wird das Thema grundlegend geändert, ist die Betreuungsvereinbarung anzupassen, das Verfahren regelt die jeweilige Promotionsordnung.
Was gilt in Österreich und der Schweiz?
In beiden Ländern ist der Projektplan fester in das Doktorat eingebaut als in Deutschland. Eine landesweit einheitliche Vorgabe für das Exposé gibt es aber auch dort nicht, die Regeln setzen die Universitäten:
Österreich
- Das Universitätsgesetz überlässt die Einzelheiten den Universitäten: Nach § 83 Abs. 1 UG regelt die Satzung der Universität die Betreuung und Beurteilung von Dissertationen, der Studienplan (Curriculum) das Thema. Die drei folgenden Beispiele zeigen ein gemeinsames Muster: Das Exposé wird früh im Doktoratsstudium eingereicht und genehmigt, danach folgt eine Vereinbarung mit dem Betreuer.
- Universität Wien: Nach § 15 Abs. 8 des studienrechtlichen Teils der Satzung ist das Exposé spätestens am Ende des ersten Studienjahrs einzureichen und öffentlich zu präsentieren. Es enthält Zielsetzungen, Methoden, einen Zeit- und einen Finanzplan. Die Universität empfiehlt höchstens zehn Seiten.
- Universität Graz: An der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist das Dissertationsthema innerhalb des ersten Studienjahres anzumelden, zusammen mit dem Exposé und einer Betreuungsvereinbarung. Der Textteil des Exposés soll höchstens 6.000 Wörter umfassen, Zeitplan und Bibliografie nicht eingerechnet.
- Universität Innsbruck: Im Doktoratsstudium Architektur werden Thema und Betreuer über ein Exposé registriert, das Forschungsfrage, Methodik, Ziele, Literatur sowie einen Arbeits- und Zeitplan enthält. Betreuer und Studiendekanin müssen es genehmigen, erst danach wird die Dissertationsvereinbarung angemeldet.
Schweiz
- Eine gemeinsame Regel für alle Hochschulen gibt es nicht, jede Universität und Fakultät erlässt ihre eigene Promotionsordnung. Im Mittelpunkt steht meist nicht das Exposé selbst, sondern ein Plan oder eine Vereinbarung, die innerhalb einer festen Frist vorliegen muss.
- ETH Zürich: Provisorisch zugelassene Kandidaten erstellen nach Art. 11 der Doktoratsverordnung einen Doktoratsplan mit Angaben zum Forschungsvorhaben und zu ihren Aufgaben in der Lehre. Er wird vor dem Eignungskolloquium vorgelegt, das nach Art. 12 innert zwölf Monaten nach der provisorischen Zulassung zu absolvieren ist.
- Universität Zürich: Die Philosophische Fakultät verlangt kein Exposé, sondern eine Doktoratsvereinbarung. Sie ist nach § 9 der Doktoratsordnung (PDF-Seite 4) grundsätzlich innerhalb von 16 Wochen einzureichen, enthält einen Plan für den Abschluss des Doktorats und wird jährlich aktualisiert.
- Universität Basel: Die Philosophisch-Historische Fakultät verlangt für die Zulassung zum Doktorat ein Exposé zum Promotionsprojekt von ein bis drei Seiten (Wegleitung zur Promotionsordnung, PDF-Seite 6). Nach der Zulassung schließen Doktorand und Betreuer eine Doktoratsvereinbarung.
Aktuelle Promotionsstellen
Aktuell 340 offene Promotionsstellen auf akademische-jobs.de. Bei den meisten ist das Thema vorgegeben, ein eigenes Exposé ist dann nicht nötig.
Ausgeschriebene Stellen für Doktoranden sammeln wir in den Bereichen Promotionsstellen und Wissenschaftliche Mitarbeiter. Wer mit eigenem Thema und neben dem Beruf promovieren möchte, findet den Weg in unserem Beitrag Berufsbegleitend promovieren.
Fazit
Ein Exposé für die Dissertation beantwortet auf wenigen Seiten vier Fragen: Was soll untersucht werden, was ist dazu bekannt, wie wird vorgegangen und bis wann ist die Arbeit fertig. Wie lang es sein darf und was es enthalten muss, bestimmt die Stelle, bei der es eingereicht wird, von zwei Seiten für die Betreuungsanfrage bis zu 20 Seiten bei der Studienstiftung. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!
FAQ: Häufige Fragen zum Exposé für die Dissertation
Wie lang ist ein Exposé für die Doktorarbeit?
Das hängt vom Anlass ab. Für die Betreuungsanfrage genügen etwa zwei Seiten, Fakultäten verlangen für die Zulassung meist zwischen drei und zwölf Seiten. Die Begabtenförderungswerke erwarten sieben bis 20 Seiten, die meisten etwa zehn.
Brauche ich für eine Promotionsstelle ein Exposé?
In aller Regel nicht, weil das Thema durch das Projekt vorgegeben ist. Zum Stichtag 04.10.2026 verlangten 9 von 258 Anzeigen für Promotionsstellen auf akademische-jobs.de ein Exposé oder eine Projektskizze, meist im Umfang von zwei bis fünf Seiten. Für die spätere Annahme als Doktorand kann die Fakultät trotzdem ein Exposé fordern.
Wer liest das Exposé?
Zuerst der Betreuer, der dem Vorhaben zustimmen muss. Bei der Zulassung prüft es der Promotionsausschuss der Fakultät, bei einer Stipendienbewerbung lesen es die Gutachter des Förderwerks. Die Konrad-Adenauer-Stiftung bittet deshalb darum, den Erstbetreuer im ersten Absatz zu nennen.
Darf sich das Thema nach dem Exposé noch ändern?
Ja. Das Exposé beschreibt den Stand der Planung zu Beginn. Die Hamburger Promotionsordnung für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften hält fest, dass die Übereinstimmung von Exposé und Dissertation für die Bewertung nicht erheblich ist. Bei einer grundlegenden Änderung des Themas ist die Betreuungsvereinbarung anzupassen.
Gibt es ein Stipendium für die Arbeit am Exposé?
Vereinzelt. Die Universität Kassel vergibt Exposé-Stipendien von 1.300 € im Monat für bis zu neun Monate. Voraussetzung ist die Betreuungszusage eines Professors der Universität Kassel.






