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W1-Juniorprofessur für Pflegewissenschaft mit dem Schwerpunkt Klinische Pflege mit Tenure Track nach W 2 (LBesG) (m/w/d)

Eckdaten

Hochschule
Uni Trier
Website
uni-trier.de ↗
Standort
Trier
Stellenart
Professur
Vergütung
W1
→ W1, W2 und W3 erklärt
Fachgebiete
Gesundheitswissenschaft, Humanmedizin, Pflege, Pflegewissenschaft

Im Fachbereich I der Universität Trier ist im Fach Pflegewissenschaft zum 01.10.2027 im Beamtenverhältnis auf Zeit folgende Stelle zu besetzen:

W1-Juniorprofessur für Pflegewissenschaft mit dem

Schwerpunkt Klinische Pflege mit Tenure Track nach W 2

(LBesG) (m/w/d)

Liegen die Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht vor, kann ggf. eine Anstellung im Angestelltenverhältnis erfolgen.

Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber vertritt das in der Widmung genannte Gebiet in Forschung

und Lehre. Diese Juniorprofessur richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in einer frühen Karrierephase und mit einem außerordentlichen Potenzial für eine weitere Karriere in der Wissenschaft.

Die Juniorprofessur vertritt die Pflegewissenschaft mit einem besonderen Fokus auf die Klinische Pflege

in Forschung und Lehre. Der Schwerpunkt umfasst alle relevanten Versorgungssettings (akutstationäre

Versorgung, Rehabilitation, Langzeitversorgung) und ist in die profilbildenden Schwerpunkte der Universität Trier im Themenfeld Gesundheit eingebettet.

Aufgabe der Juniorprofessur ist die wissenschaftliche Weiterentwicklung der heilkundlichen Aufgaben

gemäß § 33 PflAPrV i. V. m. § 37 PflBG (Pflege von Menschen mit Demenz, chronischen Wunden und

diabetischer Stoffwechsellage) sowie entsprechende Forschungsleistungen und Publikationen in einem

oder mehreren dieser Bereiche. Die Bereitschaft, diese Themenfelder dauerhaft in Forschung, Lehre und

Prüfung zu vertreten, wird vorausgesetzt.

Im Rahmen der Lehr- und Prüfungsverpflichtungen ist ein besonderes Engagement in der Zusammenarbeit mit den Praxispartnern der hochschulischen Pflegeausbildung sowie in der Gestaltung, Durchführung und Weiterentwicklung der staatlichen Prüfungen im primärqualifizierenden Studiengang Klinische

Pflege erforderlich. Darüber hinaus wird die aktive Mitwirkung an der konzeptionellen Weiterentwicklung pflegebezogener Bachelor- und Masterstudiengänge erwartet.

Erwartet wird, dass Bewerberinnen und Bewerber durch ihre Dissertation sowie erste wissenschaftliche

Publikationen in hochrangigen Fachzeitschriften bzw. Verlagen ein hervorragendes wissenschaftliches

Potenzial nachweisen. Erwartet wird weiterhin die Fähigkeit zur Entwicklung eines eigenständigen, forschungsgeleiteten Profils zu evidenzbasierter Versorgung, Kompetenzentwicklung und / oder interprofessioneller Zusammenarbeit mit Anschlussfähigkeit an die universitätsweite Profilbildung, insbesondere

in den Querschnittsdimensionen Resilienz und Transformation der pflegerischen Versorgung durch Akademisierung und Pflegeforschung.

Universität Trier, Dekan des Fachbereichs I Kontakt bei Rückfragen

z. H. Univ.-Prof. Dr. Andreas Schröer Univ.-Prof. Dr. Anne-Kathrin Cassier-Woidasky

54286 Trier Tel. +49 651 201-4336 Mail: cassier@uni-trier.de

dekanfb1@uni-trier.de www.uni-trier.de

Wünschenswert sind darüber hinaus Lehr- und Prüfungserfahrungen gemäß PflBG/PflAPrV, praktische

Erfahrungen in der Versorgung in mindestens einem der genannten Bereiche sowie ausgezeichnete

Kenntnisse der akademischen Pflegeausbildung in Deutschland. Kenntnisse zur erweiterten Pflegepraxis

im internationalen Kontext sowie Erfahrungen in interprofessionellen oder transferorientierten Forschungs- und Lehrprojekten sind von Vorteil.

Die dienstlichen Aufgaben ergeben sich aus § 48 HochSchG. Neben den Einstellungsvoraussetzungen

nach § 54 HochSchG für diese Stelle ist die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1, § 58

Abs. 1, 2 oder § 64 Pflegeberufegesetz erforderlich. Vorausgesetzt werden u.a. ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium in einem pflegewissenschaftlichen Studiengang (Pflegewissenschaft,

Pflegepädagogik o. ä.) sowie eine qualifizierte Promotion in diesem Feld. Die Fähigkeit, in deutscher

Sprache Lehrveranstaltungen anzubieten, wird erwartet.

Gemäß §§ 54, 55 HochSchG werden Juniorprofessuren grundsätzlich für die Dauer von sechs Jahren

besetzt. Es findet eine Evaluierung mit orientierendem Charakter zum Leistungsstand in Lehre und Forschung oder Kunst frühestens nach dem dritten und spätestens vor Ablauf des vierten Beschäftigungsjahres statt. Im Anschluss an den Zeitraum der Juniorprofessur ist eine dauerhafte Übertragung der o.a.

Professur (Bes.Gr. W 2 LBesG) vorgesehen, wenn sich der/die Stelleninhaber/in nach Maßgabe der einschlägigen hochschulrechtlichen Regelungen (Evaluationsverfahren) bewährt hat und die allgemeinen

dienstrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Auf § 50 Abs. 5 Satz 6 HochSchG wird

in diesem Zusammenhang hingewiesen.

Das Land Rheinland-Pfalz und die Universität Trier vertreten ein Betreuungskonzept, bei dem eine hohe

Präsenz der Lehrenden am Hochschulort erwartet wird. Die Universität Trier ist bestrebt, die Zahl ihrer

Mitarbeiterinnen zu erhöhen und fordert Frauen nachdrücklich zu einer Bewerbung auf. Schwerbehinderte und ihnen nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte Menschen werden bei entsprechender Eignung

bevorzugt berücksichtigt (bitte Nachweis beifügen).

Wir bitten, Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien, Schriftenverzeichnis mit Kennzeichnung

von Veröffentlichungen mit Peer-Review, Aufstellung der Lehrveranstaltungen, Lehrevaluation, Forschungs- und Lehrkonzept) in digitaler Form in einer einzigen pdf-Datei an den Dekan des Fachbereichs

I, Prof. Dr. Andreas Schröer (dekanfb1@uni-trier.de), einzureichen. Näheres zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen für Bewerbungsverfahren nach

Artikel 13 DSGVO auf unserer Homepage.

Um dich für diesen Job zu bewerben, besuche bitte www.uni-trier.de.

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