Verwaltungsmitarbeit im Bereich Controlling
Controlling gibt es an Hochschulen doppelt: als betriebswirtschaftliches Lehr- und Forschungsgebiet und als eigene Funktion in der Hochschulverwaltung. Wer hier sucht, findet beides nebeneinander. Diese Seite führt die aktuell 52 ausgeschriebenen Stellen an Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Datenbasis: die aktuell 49 auf akademische-jobs.de ausgeschriebenen Stellen in diesem Bereich (Stand: 29. Juli 2026).
Die beiden Zweige verlangen Unterschiedliches. Auf der wissenschaftlichen Seite geht es um Lehrstühle für Unternehmensrechnung und Controlling, ausgeschrieben als Professur oder als Stelle für wissenschaftliche Mitarbeiter, mit Lehre in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Betriebswirtschaftslehre. Auf der administrativen Seite steuert das Hochschulcontrolling Budgets, Kennzahlen und Berichtswesen der Einrichtung selbst. Diese Stellen liegen im Bereich Verwaltung und Technik und sind meist unbefristet.
Es rechnet nicht mit Gewinn, sondern mit Mittelverwendung. Landeszuschuss, Drittmittel und Sondervermögen unterliegen jeweils eigenen Regeln, und die Verwendungsnachweise gehen an unterschiedliche Geldgeber. Wer aus der Privatwirtschaft kommt, trifft deshalb auf ein ungewohntes Regelwerk: Kameralistik oder kaufmännische Buchführung je nach Land, dazu die Systematik der Kosten- und Leistungsrechnung nach hochschulspezifischen Vorgaben. Einschlägige Erfahrung im öffentlichen Sektor wird in Ausschreibungen daher oft ausdrücklich gewünscht.
Verbreitet sind Sachbearbeitung im Finanzcontrolling, Drittmittelverwaltung und Referentenstellen mit Berichtsaufgaben, dazu Leitungsfunktionen in den Dezernaten für Finanzen. Häufig überschneiden sich diese Ausschreibungen mit dem Hub Hochschulverwaltung, weil dieselbe Stelle beides abdeckt.
Verwaltungsstellen folgen dem TV-L, die Eingruppierung richtet sich nach Aufgabenzuschnitt und Verantwortung und liegt spürbar unter der wissenschaftlicher Stellen. Wissenschaftliche Stellen in der Betriebswirtschaftslehre werden üblicherweise nach Entgeltgruppe E 13 vergütet, mit einem Grundgehalt von 4.759,37 € brutto im Monat in Stufe 1. Professuren richten sich nach der W-Besoldung.
Für wissenschaftliche Stellen und Professuren ja. In der Verwaltung sind auch Abschlüsse in Verwaltungswissenschaft, Wirtschaftsrecht oder eine einschlägige Verwaltungsausbildung mit Berufserfahrung möglich.
Der Steuerungszweck. Hochschulen bewirtschaften öffentliche Mittel und Drittmittel mit jeweils eigenen Verwendungsregeln und Nachweispflichten, statt auf Ergebnis und Rendite zu steuern.
In der Verwaltung überwiegend nicht, dort sind Dauerstellen die Regel. Wissenschaftliche Stellen in der Betriebswirtschaftslehre sind dagegen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz meist befristet.
Die Vergütung folgt dem TV-L, die Entgeltgruppe hängt vom Aufgabenzuschnitt ab und steht in der Ausschreibung. Wissenschaftliche Stellen in der BWL liegen üblicherweise in E 13 mit einem Grundgehalt von 4.759,37 € brutto im Monat in Stufe 1.
Nicht ganz. Die Drittmittelverwaltung begleitet einzelne Projekte von der Bewilligung bis zum Verwendungsnachweis. Das Controlling betrachtet die Hochschule als Ganzes. In kleineren Einrichtungen fallen beide Aufgaben oft in eine Stelle.