Die Universität Stuttgart schreibt vier Stipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz aus.
Voraussetzung:
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium
- eine herausragende Qualifikation
- ein wissenschaftliches Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt
- die Annahme als Doktorand*in an der Universität Stuttgart
Dotierung:
- 1.850,- Euro/Monat für vier Jahre
- Ein Familienzuschlag kann bei Vorlage entsprechender Voraussetzungen gewährt werden
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular
- 3-5 seitiger Arbeits- und Zeitplan
- Lebenslauf
- Beglaubigte Kopien von Zeugnissen
- Gutachten der Betreuerin/des Betreuers
- Gutachten einer weiteren Hochschullehrerin/eines weiteren Hochschullehrers
- Promotionsvereinbarung
- Annahmeschreiben als Doktorand*in der Fakultät.
Falls Sie Ihren Antrag auf Annahme als Doktorand*in erst nach dem 24. Juni 2026 gestellt haben, müssen Sie kein Annahmeschreiben einreichen. Es wird erst nach der Sitzung des Promotionsausschusses am 14. Oktober 2026 vorliegen und zu Ihren Bewerbungsunterlagen hinzugefügt.
Das Antragsformular sowie Erläuterungen und Hinweise zur Beantragung finden Sie hier: https://www.gradus.uni-stuttgart.de/aktuelles/LGF-Stipendien/
Auswahlverfahren:
Die Auswahl erfolgt durch die zentrale Vergabekommission der Universität Stuttgart auf der Grundlage der Stellungnahme der Fachkommissionen der Fakultäten.
Hinweis:
Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Zuwendung der Mittel durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
Einreichung der Bewerbungsunterlagen:
Die kompletten Unterlagen sind einmal in Papierform zu senden an:
und einmal zu einem PDF zusammengefasst an: lgf-stipendien@gradus.uni-stuttgart.de
Die Bewerbungsfrist endet am 31.09.2026.
Um dich für diesen Job zu bewerben, besuche bitte www.stellenwerk.de.
