Ausschreibungstext
An der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW), mit den Abteilungen in Bielefeld, Duisburg, Gelsenkirchen, Köln und Münster, werden für den Studienort Köln ab dem 01.09.2026
Dozentinnen und Dozenten (m/w/d)
auf Honorarbasis zur Lehre im Bereich
Verkehrsrecht / Verkehrslehre
gesucht.
GS 6.1 Verhaltensrechtliche Verstöße nach der StVO, StVZO und eKFV (Verkehrsrecht)
GS 6.2 Grundlagen der Verkehrslehre
| Studienabschnitt | Grundstudium (GS) |
|---|---|
| Zeitraum | 8. September 2026 – 10. Mai 2027 |
| Umfang | 56 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) à 45 Minuten (GS 6.1) 44 LVS à 45 Minuten (GS 6.2) |
| Wöchentlicher Umfang | 2 LVS je Teilmodul |
| Prüfungsform | Klausur |
Übersicht GS 6.1 und GS 6.2
HS 1.1.2 Zulassung zum Straßenverkehr (Verkehrsrecht)
| Studienabschnitt | Hauptstudium (HS1) |
|---|---|
| Zeitraum | 1. September 2026 – 21. Dezember 2026 |
| Umfang | 56 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) à 45 Minuten |
| Wöchentlicher Umfang | 4 LVS |
| Prüfungsform | Klausur |
Übersicht HS 1.1.2
HS 3.1.3 Ausländische Fahrerlaubnisse und im Ausland zugelassene Kfz (Verkehrsrecht)
| Studienabschnitt | Hauptstudium (HS3) |
|---|---|
| Zeitraum | 8. Dezember 2026 – 8. Februar 2027 bzw. 9. Februar 2027 – 29. März 2027 |
| Umfang | 12 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) à 45 Minuten |
| Wöchentlicher Umfang | 2 LVS |
| Prüfungsform | Gruppengespräch |
Übersicht HS 3.1.3
Voraussetzungen und wünschenswerte Kenntnisse / Fähigkeiten
Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) sollten über die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes in NRW (unter anderem durch Befähigung zum Richteramt oder Verwaltungsassesorinnen und -assesoren) oder über die Laufbahnbefähigung für den Laufbahnabschnitt II oder III im Polizeivollzugsdienst in NRW verfügen. Mindestens drei Jahre eigene behördliche Praxiserfahrung oder vergleichbare Erfahrungen im Bereich Verkehrsrecht / Verkehrslehre sind erforderlich.
Inhalte
Hinweise zu den Kompetenzzielen sowie zum Lehr- und Lerninhalt finden Sie im Modulhandbuch des Studiengangs „Polizeivollzugsdienst“ unter:
- GS 6.1 Verhaltensrechtliche Verstöße nach der StVO, StVZO und eKFV (Verkehrsrecht)(S. 29 f.)
- GS 6.2 Grundlagen der Verkehrslehre (S. 30 f.)
- HS 1.1.2 Zulassung zum Straßenverkehr (Verkehrsrecht) (S. 42 f.)
- HS 3.1.3 Ausländische Fahrerlaubnisse und im Ausland zugelassene Kfz (Verkehrsrecht) (S. 99)
Rahmenbedingungen
Die HSPV NRW bildet im Bereich Polizei sowie im kommunalen / staatlichen allgemeinen Verwaltungsdienst und in der Rentenversicherung aus.
Wir bieten Ihnen flexible, an Ihre Anforderungen angepasste Zeiten der Lehre. Der Aufgabenbereich der Lehrbeauftragten umfasst insbesondere die selbstständige Vermittlung von Fachwissen und Kompetenzen. Zusätzlich sind Leistungsnachweise abzunehmen und Teile des Selbststudiums anzuleiten. Sie erwartet die Lehre in Kursverbänden mit max. 33 Teilnehmerinnen / Teilnehmern.
Sie suchen eine neue Herausforderung?
Wenn Sie Freude an der Lehre haben und Ihr Wissen weitergeben möchten, können wir gerne weitere Einzelheiten in einem persönlichen Gespräch klären. Natürlich besteht auch für Sie die Möglichkeit in einem Kurs zu hospitieren.
Wir freuen uns auf Sie!
Dokumente
Um dich für diesen Job zu bewerben, besuche bitte www.hspv.nrw.de.
