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Professur (W2) für Kommunalrecht (m/w/d)

Eckdaten

Hochschule
HSF Meißen
Website
hsf.sachsen.de ↗
Standort
Meißen
Stellenart
Professur
Vergütung
W2
→ W1, W2 und W3 erklärt
Befristung
Unbefristet
Bewerbungsfrist
30.09.2026
Fachgebiete
Rechtswissenschaft, Verwaltungswissenschaft

Professur (W2) für Kommunalrecht (m/w/d)

01.07.2026

Die Stellenausschreibung als PDF-Datei zum Download

Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern ist an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum (HSF) am Fachbereich Allgemeine Verwaltung eine 

Professur (W 2) für Kommunalrecht (m/w/d)

zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen.

Die Professur umfasst das Lehrgebiet Kommunalrecht mit den Schwerpunkten:

  • Kommunalverfassung,

  • Kommunalwirtschaft und

  • Kommunalabgaben.

Es wird die Bereitschaft vorausgesetzt, bei Bedarf weitere Lehrgebiete auch an anderen Fachbereichen zu gestalten und zu übernehmen.

Der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit liegt in der fachbezogenen Lehre. Diese findet überwiegend in Präsenz in Seminargruppen von bis zu 30 Studierenden statt. Neben Lehre und Forschung umfasst die Tätigkeit insbesondere die Erstellung von Lehrmaterialien, die Abnahme von Prüfungen, die Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten sowie die Mitwirkung an den Hochschulaufgaben.

Zwingende Voraussetzungen sind (bitte Nachweise beifügen):

1.a
ein Abschluss als Volljurist

oder

1.b
ein anderes abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder diesem entsprechenden Diplomgrad) in einer rechts- oder verwaltungswissenschaftlichen Fachrichtung an einer wissenschaftlichen Hochschule

und

2.
eine pädagogische Eignung sowie hochschuldidaktische Kenntnisse, die insbesondere durch eine Probevorlesung nachzuweisen sind

und

3.
eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird

und

4.
besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer in der Regel fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen, wobei sich die beruflichen Erfahrungen zumindest auf einen Teil der vorgesehenen Lehrinhalte beziehen sollen.

Besonders geeignet sind Sie bei Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung und mit dem Einsatz digitaler Lehrformate.

Wir erwarten die aktive Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung, die Bereitschaft zur fachlichen und didaktischen Weiterentwicklung sowie die Wahrnehmung der Dienstaufgaben für Professoren gemäß § 69 Abs. 1 bis 3 SächsHSG i. V. m. der VwV Regelstundenverpflichtung SMI.

Wir bieten Ihnen:

Neben den attraktiven Rahmenbedingungen des öffentlichen Dienstes und den Vorzügen der akademischen Tätigkeit an einer familiären und kompakten Hochschule mit hohem Praxisbezug besteht in Abhängigkeit der individuellen Leistungen die Möglichkeit, Leistungsbezüge zu vereinbaren.

Abhängig von Ihren persönlichen Voraussetzungen erfolgt die Einstellung im Beamtenverhältnis oder in einem außertariflichen Beschäftigungsverhältnis; in beiden Fällen besteht die Möglichkeit, Leistungsbezüge zu vereinbaren. Es gelten die üblichen Modalitäten für eine Erstberufung.

Wir konnten Ihr Interesse wecken?

Dann freuen wir uns über die Einreichung Ihrer Bewerbung unter der Kennziffer 243 bis zum 30. September 2026 über das Beteiligungsportal Sachsen unter dem nachfolgenden Link:

https://mitdenken.sachsen.de/-TiULwEgf

Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigt werden.

Bewerber, die sich bereits in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zum Freistaat Sachsen befinden, werden zusätzlich gebeten, ihre Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erteilen.

Die Probevorlesungen werden voraussichtlich im vierten Quartal 2026 stattfinden.

Ansprechpartner:

Prof. Dr. Ralf Lunau
Leiter Fachbereich Allgemeine Verwaltung
fachbereich-allg_verwaltung@hsf.sachsen.de

Janine Köppe
Referat Allgemeine Verwaltung
Personal
stellenausschreibung@hsf.sachsen.de

Die Sächsische Staatsverwaltung setzt auf ein Arbeitsumfeld, an dem jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann und wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen ungeachtet der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion oder der Identität. Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Wir sind bestrebt, Menschen mit Behinderungen oder ihnen Gleichgestellte besonders zu fördern, achten im Bewerbungsverfahren bei gleicher Eignung auf ihre bevorzugte Berücksichtigung und bitten daher um einen entsprechenden Nachweis in Ihrer Bewerbung.

Wir weisen gemäß Art. 6 Abs. 1c, Art. 88 der Datenschutzgrundverordnung i. V. m. § 11 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes darauf hin, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.hsf.sachsen.de/datenschutz.

Um dich für diesen Job zu bewerben, besuche bitte www.hsf.sachsen.de.

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