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Duales Studium als Shop & Wakepark Mitarbeiter/in | (m/w/d)

Eckdaten

Hochschule
HAM Ismaning
Website
fham.de ↗
Standort
Ismaning
Stellenart
Azubi
Anstellungsart
Teilzeit, Vollzeit

Allgemeine

Studienbedingungen

(Asb)

der Hochschule für

angewandtes Management GmbH

Stand: 01.05.2026

Hochschule für angewandtes Management

Allgemeine Studienbedingungen

01.05.2026

Präambel

Diese Allgemeinen Studienbedingungen (ASB) gelten für Vertragsbeziehungen zwischen der

Hochschule für angewandtes Management GmbH (im folgenden HAM) und den Studierenden

(im folgenden Bewerber oder Studierender1).

Vertragspartner ist die Hochschule für angewandtes Management GmbH, Steinheilstraße 4,

85737 Ismaning.

Nach Ausfüllen des Bewerberformulars auf der Webseite der HAM und dem Absenden der

Daten durch Betätigen des „kostenpflichtig anmelden“-Buttons kommt mit dem Zugang der

Anmeldebestätigung durch die HAM ein Vertrag (im folgenden Studienvertrag) des Bewerbers

(Studierenden) mit der Hochschule für angewandtes Management GmbH zustande.

Der Bewerber erklärt, dass er vor der Übermittlung seiner verbindlichen Anmeldung auf diese

Allgemeinen Studienbedingungen (ASB) hingewiesen wurde und mit ihnen in vollem Umfang

einverstanden ist.

1. Anwendungsbereich, Vertragsgegenstand, Vertragsbestandteile

1.1 Sämtliche zwischen dem Studierenden und der HAM als Hochschule getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen ASB, der Allgemeinen Prüfungsordnung und der für den

gewählten Studiengang speziellen Studien- und Prüfungsordnung, sowie den dazugehörigen

Modulhandbüchern, der Datenschutzerklärung der HAM sowie den Nutzungsbedingungen zur

virtuellen Lehre.

1.2 Der Bewerber meldet sich mit seiner Anmeldung verbindlich für den gewählten Studiengang an und beantragt die damit verbundene Immatrikulation an der HAM. Der Präsenzunterricht und die Prüfungen finden in den Räumen der HAM sowie bei dualen Studienangeboten

auch am Lernort des kooperierenden Partners (Unternehmen oder Einrichtung) statt, die virtuelle Lehre wird zentral auf der Lernplattform der HAM oder ähnlichen Tools, wie z.B. MS Teams

bereitgestellt. Es können Kurse und Prüfungen auf Deutsch und auf Englisch stattfinden. Ort,

Zeitpunkt und Dauer der Unterrichtseinheiten werden rechtzeitig von der HAM bekannt gegeben und können jederzeit auf der Lernplattform eingesehen werden.

1.3 Die HAM behält sich vor, in einzelnen Studiengängen Lehrangebote externer Partner ins

Portfolio aufzunehmen. Partner können andere staatlich anerkannte Hochschulen oder außerhochschulische Einrichtungen sein. Im Falle einer Partnerschaft mit außerhochschulischen Einrichtungen stehen die spezielle Branchenfokussierung und die praxisnahe Ausbildung im Vordergrund. Die betreffenden Lehrgänge sind von den Studierenden, die dieses „kooperative“

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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Übersichtlichkeit wird in diesem Dokument in der Regel das generische Maskulinum verwendet.

Die verwendete Sprachform bezieht sich auf alle Menschen, hat ausschließlich redaktionelle Gründe und ist wertneutral.

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Allgemeine Studienbedingungen

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Studienprogramm gewählt haben, beim externen Partner zu absolvieren. Diese Studienprogramme sind im Rahmen der Anmeldung entsprechend als „kooperativ“ gekennzeichnet. Nä-

heres hierzu findet sich unter Punkt 7.

1.4 Die HAM kann eingehende Bewerbungen nur bearbeiten und die Immatrikulation vornehmen, wenn alle für die Beurteilung der Hochschulzugangsberechtigung erforderlichen

Nachweise eingereicht werden. Diese erforderlichen Nachweise sind vom Bewerber bei der

HAM einzureichen. Die notwendigen Unterlagen sind der Checkliste zu entnehmen, welche

bereitgestellt wird.

1.5 Die Darstellungen der Studiengänge auf der Internetseite sowie auf Printmedien der

HAM stellen kein rechtlich bindendes Angebot der HAM dar. Studiengänge, die noch nicht von

der staatlichen Anerkennung erfasst sind, werden unter Vorbehalt angeboten. Diese Studienprogramme sind im Rahmen der Anmeldung entsprechend als „vorbehaltlich der staatlichen

Genehmigung“ gekennzeichnet. Die HAM behält sich vor, einen Studiengang aus wichtigen

Gründen zu verlegen, die Form des Unterrichts zu ändern (bspw. von Präsenz auf Online-Un-

terricht) oder abzusagen (z. B. wenn die staatliche Genehmigung noch aussteht). Kann eine

Anmeldung von der HAM (z. B. aus Kapazitätsgründen) nicht berücksichtigt werden, so wird

dies dem Bewerber umgehend mitgeteilt.

1.6 Neben diesen Vertragsbedingungen werden zudem Vertragsbestandteile: die Allgemeine Prüfungsordnung und die für den gewählten Studiengang spezielle Studien- und Prüfungsordnung in der jeweils gültigen Fassung, die dazugehörigen Modulhandbücher und die

1.7 Der Studienbetrieb ist grundsätzlich auf eine ordnungsgemäße und vollständige Durchführung bis zum Studienabschluss ausgerichtet. Gleichwohl kann es in Ausnahmefällen aus

sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. rechtliche Vorgaben, dauerhaft zu geringe Studierendenzahlen oder sonstige organisatorische Gründe) erforderlich werden, einen Studiengang

oder den Lehrbetrieb insgesamt vorzeitig einzustellen. Für diesen Fall verfolgt die HAM das

Ziel, Nachteile für die Studierenden so gering wie möglich zu halten und ihnen nach Maßgabe

der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten einen erfolgreichen Abschluss ihres Studiums

zu ermöglichen. Hierzu prüft die HAM insbesondere:

  • ein geordnetes Auslaufen des Studiengangs,
  • die Möglichkeit eines Wechsels in einen vergleichbaren Studiengang der HAM oder ihrer Partnerhochschulen,
  • die Unterstützung eines Hochschulwechsels durch vollständige Leistungsnachweise und Anerkennungsbescheinigungen.

Die HAM sagt zu, betroffene Studierende frühzeitig zu informieren, individuell zu beraten und

sie bei der Suche nach geeigneten Fortsetzungs- oder Abschlussmöglichkeiten aktiv zu unterstützen. Mit Abschluss des Studienvertrages bestätigt der Studierende, dass er über die vor-

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stehenden Hinweise zum Fortbestand des Studienangebots sowie über mögliche Auswirkungen einer vorzeitigen Einstellung des Lehrbetriebs auf den Studienabschluss gemäß § 92 Ab-

satz 3 Nr. 4 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) informiert wurde.

2. Online-Vertragsschluss, Schriftform

2.1 Mit der Online-Anmeldung über das Bewerberportal der HAM meldet sich der Bewerber

verbindlich zum gewählten Studiengang an.

2.2 Nach der Anmeldung erhält der Bewerber eine automatisierte Bestätigung des Zugangs

seiner Online-Anmeldung per E-Mail sowie als Anlage diese ASB und die entsprechende Wi-

derrufsbelehrung sowie die Nutzungsbedingungen zur virtuellen Lehre. Mit Zugang der Anmeldebestätigung bei dem Bewerber wird ein rechtswirksamer Studienvertrag geschlossen.

2.3 Abweichungen von diesen ASB bedürfen der Schriftform und müssen zwischen HAM und

Bewerber vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und sind unwirksam.

2.4 Änderungen dieser Studienbedingungen nach Vertragsschluss werden dem Studierenden in Textform bekannt gegeben. Sie werden Vertragsbestandteil, soweit der Studierende

den Änderungen zustimmt. Sofern keine Zustimmung erfolgt, wird das Vertragsverhältnis unter

den bisher vereinbarten Bedingungen fortgesetzt. Auf diese Folge wird ihn die HAM bei der

Bekanntgabe der Änderung besonders hinweisen.

3. Gebühren

3.1 Die Gebühren richten sich nach der Anzahl der zu studierenden Credit Points (CP oder

ECTS). Das „European Credit Transfer and Accumulation System“ ist ein akademisches System

von Leistungspunkten. Es beruht auf der geschätzten Arbeitsbelastung, die Studierende benötigen, um die Ziele und Lernergebnisse eines Moduls oder Studiengangs zu erreichen. Die CP

oder ECTS Credits sind ein Maß für Arbeitsaufwand. Die in den Zahlungstabellen für die jeweiligen Studiengänge angegebenen Kosten in Euro berücksichtigen die vom Studierenden benötigten Credit Points für das Erlangen des erfolgreichen Studienabschlusses. Die Zahlungstabellen gelten dabei unter dem Vorbehalt etwaiger indexbasierter Preisänderungen gem. Nr. 3.5.2.

Unter der theoretischen Annahme, dass pro Semester 30 Credit Points bzw. in dualen Bachelorstudiengängen (Studienmodell Dual Plus) 30 Credit Points plus ein über sechs Studiensemester

verteilter Anteil am Praxissemester erlangt werden, errechnen sich die monatlichen Studiengebühren in Euro. Die Erlangung des Abschlusses vor Ablauf der Regelstudienzeit berechtigt

nicht zur Minderung der Studiengebühren. Die Studiengebühren sind in diesem Fall spätestens

mit Beendigung des Studienvertrages in voller Höhe entsprechend dem in der Zahlungstabelle

angegebenen Gesamtbetrag fällig.

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3.2 Die Gebühren sind nach der derzeitigen Rechtsprechung gemäß § 4 Nr. 21 a) UStG von

der Umsatzsteuer befreit.

3.3 Der Studierende ist verpflichtet, folgende Gebühren zu bezahlen:

  • Anmeldegebühr;
  • Monatliche Studiengebühren;
  • Prüfungsgebühr;
  • Eventuell Gebühren für z.B. Nachmeldung, Vorkurse, Master-Vorkurse, Urlaubssemester, Verlängerungssemester oder dergleichen.

3.4 Während der Laufzeit des Studienvertrages bezahlt der Studierende monatlich die bei

seinem Studiengang angegebenen Studiengebühren. Während der gesamten Dauer seines

Studienvertrages bleibt die Gesamtgebührenhöhe an die Zahlungstabelle zum Zeitpunkt der

Anmeldung unter Maßgabe der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes gem. 3.5 gebunden.

3.5 Die Höhe der Gebühren für ein Studium an der HAM sind die Folgenden:

3.5.1 Anmeldegebühr und Nachmeldegebühr

  • Die Hochschule für angewandtes Management erhebt für die Prüfung der Bewerbungsunterlagen, die Bearbeitung der Bewerberdaten und den damit verbundenen

Verwaltungsaufwand eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 300,00 Euro (Standorte in der Schweiz: 300,00 CHF).

  • Bei verspäteter Anmeldung nach Ablauf der offiziellen Bewerbungsfrist (10.03. zum Sommersemester und 10.09. zum Wintersemester) wird zusätzlich eine Nachmeldegebühr in Höhe von 100,00 Euro (Standorte in der Schweiz: 100,00 CHF) erhoben.
  • Die Anmeldegebühr wird erst mit Beginn der Bearbeitung des Zulassungsantrags durch

die HAM fällig. Eine Bearbeitung erfolgt grundsätzlich erst nach Ablauf der 14-tägigen

Widerrufsfrist.

  • Auf ausdrücklichen Wunsch des Bewerbers kann die HAM mit der Bearbeitung der Zu- lassungsunterlagen bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. Dieser Wunsch

muss in Textform (z. B. E-Mail an die Studierendenkanzlei) oder durch Ankreuzen der

entsprechenden Checkbox auf der Anmeldeseite erklärt werden.

  • Macht der Bewerber innerhalb der Widerrufsfrist von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Anmeldegebühr vollständig, wenn die HAM noch nicht auf Wunsch des Bewerbers mit der Bearbeitung begonnen

hat.

  • Hat der Bewerber dem vorzeitigen Beginn zugestimmt und wurde die Bearbeitung be- reits aufgenommen, schuldet er eine angemessene anteilige Vergütung, die in der Re- gel der Höhe der Anmeldegebühr entspricht, soweit der Verwaltungsaufwand vollständig entstanden ist.
  • Die Nachmeldegebühr wird nur geschuldet, wenn die verspätete Anmeldung durch die HAM bereits bearbeitet wurde.

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3.5.2 Monatliche Studiengebühr und Wertsicherung

Die Höhe der monatlichen Studiengebühr ist im Anmeldeprozess und in der Zahlungstabelle

dargestellt.

  • Im Bachelorstudium sind dies in der Regelstudienzeit 42 zahlungspflichtige Monate in Vollzeit und 78 zahlungspflichtige Monate in Teilzeit. Wird im Bachelor in Vollzeit ein Zahlungsmodell gewählt, das sich zeitlich über die Regelstudienzeit hinaus erstreckt, können die Studiengebühren auf 48 Monate verteilt werden.
  • Im Masterstudium sind es in der Regelstudienzeit 18 zahlungspflichtige Monate in Vollzeit und 30 zahlungspflichtige Monate in Teilzeit.
  • In dualen Bachelorstudiengängen (Studienmodell Dual Plus) sind es 36 zahlungspflichtige Monate in Vollzeit.
  • In dualen Masterstudiengängen (Studienmodell Dual Plus) sind es 18 zahlungspflichtige

Monate in Vollzeit.

Die in der Zahlungstabelle ausgewiesenen monatlichen Studiengebühren vermindern bzw. er-

höhen sich automatisch im gleichen Verhältnis, wie sich der von dem Statistischen Bundesamt

veröffentlichte Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland (Basis 2020 = 100) ausgehend vom

Monat März (bei Studienstart im Sommersemester) bzw. vom Monat September (bei Studienstart im Wintersemester) im Jahr des Studienstarts zum jeweils nächsten Semester (Monat

September bei Studienstart im Sommersemester) bzw. Monat März (bei Studienstart im Wintersemester) verändert. Dies gilt jedoch nur, wenn die Index-Änderung jeweils mindestens 2%

beträgt. Die Änderung der monatlichen Studiengebühr wird ab dem auf die Änderung folgenden Monat (somit ab April bzw. ab Oktober) wirksam. Das gleiche gilt erneut, sobald sich der

Index wieder um mindestens 2% gegenüber dem Stand der zum Zeitpunkt der letzten Änderung (siehe Satz 1) verändert hat. Der Zeitpunkt der Bewertung erfolgt jeweils pro Semester

für das nächste Semester in den Monaten März und September. Eine Änderung der Studiengebühren ist somit maximal zweimal pro Studienjahr möglich.

Innerhalb der Regelstudienzeit ist eine Erhöhung der Studiengebühr insgesamt bis maximal

20% gegenüber dem Wert bei Studienstart möglich.

Die Hochschule hat die Änderung unter Angabe der jeweiligen Studiengebühr, der Änderung

des Preisindexes sowie der jeweils neuen Studiengebühr dem Studierenden gegenüber in

Textform mitzuteilen.

Bei Bedarf kann mit dem Studierenden ein individuelles Finanzierungsmodell für die Zahlung

der monatlichen Studiengebühren vereinbart werden, so dass garantiert werden kann, d

Um dich für diesen Job zu bewerben, besuche bitte www.fham.de.

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