Das Wichtigste in Kürze
- Eine kumulative Dissertation besteht aus mehreren Fachartikeln und einer Rahmenschrift, die die Artikel zu einer Forschungsleistung verbindet. Ob und wie sie zulässig ist, regelt allein die Promotionsordnung der Fakultät.
- Laut Statistischem Bundesamt arbeiteten 2025 rund 17 % der Promovierenden an einer kumulativen Dissertation. In den Wirtschaftswissenschaften war es jeder Zweite, in den Rechtswissenschaften nicht einmal jeder Hundertste.
- Die meisten Ordnungen verlangen drei Publikationen. Die Spanne reicht von einer Originalarbeit in der Medizin bis zu vier Beiträgen in einzelnen geisteswissenschaftlichen Fächern.
- Entscheidend sind neben der Zahl der Status der Artikel (erschienen, angenommen oder nur eingereicht) und die Erstautorenschaft. Bei Ko-Autoren ist der eigene Anteil schriftlich nachzuweisen.
- Die Rahmenschrift (auch Manteltext oder Synopse) ist keine Formalie: Je nach Fakultät sind 5.000 bis 10.000 Wörter, rund 50 Seiten oder Mindestlängen in Zeichen vorgeschrieben.
Was ist eine kumulative Dissertation?
Bei einer kumulativen Dissertation reichen Doktoranden kein durchgeschriebenes Buch ein, sondern mehrere wissenschaftliche Fachartikel, die in der Regel bereits in Fachzeitschriften mit Begutachtung durch Fachkollegen (Peer Review) erschienen oder zur Veröffentlichung angenommen sind. Hinzu kommt ein eigens verfasster Text, der die Artikel einleitet, in den Forschungsstand einordnet und ihre Ergebnisse gemeinsam diskutiert. Beides zusammen bildet die Dissertation. Das Gegenstück ist die Monografie, also die klassische Doktorarbeit aus einem Guss.
Für dieselbe Sache sind mehrere Namen im Umlauf: publikationsbasierte Dissertation, kumulative Promotion, Publikationspromotion oder Sammeldissertation, im Englischen thesis by publication. Der Wissenschaftsrat bevorzugt ausdrücklich den Begriff „publikationsbasiert“. In seinem Positionspapier zur Qualitätssicherung der Promotion (PDF-Seite 27) begrüßt er die Form, lehnt aber eine „nur additive“ Dissertationsschrift ab, in der die Einzelveröffentlichungen lediglich zusammengestellt sind. Auch die publikationsbasierte Dissertation müsse als eigenständige Leistung erkennbar sein.
Ein Gesetz, das die kumulative Dissertation regelt, gibt es nicht. Maßgeblich ist die Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät, häufig ergänzt um Ausführungsbestimmungen oder fachspezifische Leitlinien. Wie eine Promotion insgesamt abläuft und welche Voraussetzungen für die Zulassung gelten, erklärt unser Beitrag zum Promovieren.
Wie verbreitet ist die kumulative Dissertation?
Das Statistische Bundesamt erfasst in der Promovierendenstatistik, welche Form der Dissertation angestrebt wird. Für das Jahr 2025 gaben 36.612 von 215.352 Promovierenden mit entsprechender Angabe die kumulative Dissertation an. Das sind 17,0 %. Der Anteil wächst langsam: 2023 lag er bei 15,1 %, 2024 bei 15,7 %. Auffällig ist, wie stark sich die Fächer unterscheiden:
| Fächergruppe | Kumulativ | Anteil |
|---|---|---|
| Wirtschaftswissenschaften | 4.336 | 49,8 % |
| Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin | 1.883 | 34,8 % |
| Sozial- und Verhaltenswissenschaften, Sport | 3.783 | 24,0 % |
| Mathematik, Naturwissenschaften | 10.410 | 22,1 % |
| Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften | 10.327 | 16,2 % |
| Ingenieurwissenschaften | 5.165 | 12,9 % |
| Kunst, Kunstwissenschaft | 137 | 3,8 % |
| Geisteswissenschaften | 479 | 2,3 % |
| Rechts- und Verwaltungswissenschaften | 83 | 0,8 % |
| Insgesamt | 36.612 | 17,0 % |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Statistik der Promovierenden 2025, Tabelle 21352-05. Anteile: eigene Berechnung, bezogen auf Promovierende mit Angabe zur Art der Dissertation.
Die Verteilung folgt der Publikationskultur der Fächer. Wo der Zeitschriftenaufsatz die übliche Form wissenschaftlicher Veröffentlichung ist, liegt die kumulative Dissertation nahe. In den Wirtschaftswissenschaften hat sie die Monografie inzwischen fast eingeholt. Wo dagegen das Buch zählt, etwa in der Rechtswissenschaft, in der Geschichte oder in den Philologien, bleibt sie die Ausnahme. In absoluten Zahlen stellen die Naturwissenschaften und die Medizin mit jeweils mehr als 10.000 kumulativ Promovierenden die größten Gruppen.
Welche Voraussetzungen gelten für eine kumulative Dissertation?
Drei Fragen beantwortet jede Promotionsordnung, die die kumulative Form zulässt: Wie viele Publikationen sind nötig, welchen Status müssen sie bei der Einreichung haben, und welche Rolle muss der Doktorand als Autor gespielt haben, etwa als Erstautor, der die Hauptarbeit an einem Artikel geleistet hat und an erster Stelle genannt wird? Wir haben zehn aktuelle Ordnungen aus sechs Fächergruppen ausgewertet. Die Übersicht zeigt, wie unterschiedlich die Antworten ausfallen:
| Fakultät (Stand der Ordnung) | Publikationen | Status | Autorenschaft |
|---|---|---|---|
| Charité Berlin, Dr. med. (2025, PDF-Seite 6) | mindestens 1, höchstens 3 | erschienen oder akzeptiert | 1 als Erstautor |
| Universität Kiel, Dr. rer. medic. (2019, PDF-Seite 3) | mindestens 2 | akzeptiert | alleinige oder geteilte Erstautorenschaft |
| Universität zu Köln, WiSo-Fakultät (2025, PDF-Seite 48) | in der Regel 3 oder mehr | auch eingereicht oder einreichungsreif | 1 Aufsatz in Alleinautorschaft |
| Universität Frankfurt, Wirtschaftswissenschaften (2004, PDF-Seite 4) | mindestens 3 | Richtlinien des Promotionsausschusses | Ko-Autoren möglich |
| Universität zu Köln, Humanwissenschaften (2025, PDF-Seite 12) | mehrere | mindestens angenommen | 2 als Erstautor |
| Universität Erfurt, Kommunikations- und Sprachwissenschaft (2022, PDF-Seite 14) | mindestens 4 | 2 erschienen oder angenommen, 3 eingereicht | 3 als Erst- oder Alleinautor |
| Universität Hannover, Philosophische Fakultät (2022, PDF-Seite 4) | in der Regel 3 | 1 erfolgreich begutachtet | 1 als Allein- oder Erstautor |
| Universität zu Köln, Mathematik und Naturwissenschaften (2020, PDF-Seite 12) | ab 3 gilt die Arbeit als kumulativ | erschienen, angenommen oder Manuskript | wesentlicher eigener Anteil |
| TU Dortmund, Maschinenbau (2024, PDF-Seite 8) | mindestens 3 | erschienen oder angenommen, Peer Review | eigener Beitrag nachzuweisen |
| TU Chemnitz, Elektrotechnik und Informationstechnik (2025, PDF-Seite 3) | mindestens 3 | erschienen oder angenommen, Peer Review | 2 als Allein- oder Erstautor |
Quelle: Promotionsordnungen und Ausführungsbestimmungen der genannten Fakultäten, eigene Auswertung, abgerufen am 21.09.2026. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung Ihrer Fakultät.
Hinzu kommt, dass viele Fakultäten die Form nur für bestimmte Fächer öffnen. Die Philosophische Fakultät der Universität Erfurt etwa lässt sie nach § 12 Abs. 5 ihrer Promotionsordnung (PDF-Seite 6) ausschließlich in der Kommunikationswissenschaft und der Sprachwissenschaft zu. Andere Ordnungen verlangen die schriftliche Zustimmung des Betreuers, so die TU Chemnitz, oder eine frühe Mitteilung an die Fakultät: An der Philosophischen Fakultät der Universität Hannover gehört zum Gesuch auf Zulassung zur Promotion bereits eine tabellarische Übersicht der geplanten Publikationen samt vorgesehener Autorenschaften.
Wie viele Paper braucht man für eine kumulative Dissertation?
Die häufigste Antwort lautet: drei. Sechs der zehn ausgewerteten Ordnungen nennen diese Zahl, teils als feste Untergrenze, teils als Regelfall. Nach unten weicht vor allem die Medizin ab. An der Charité genügt für den Dr. med. eine Originalpublikation als Erstautor in einer Zeitschrift mit Peer Review, für den PhD entweder eine Arbeit in einer international führenden Zeitschrift oder drei Arbeiten mit mindestens einer Erstautorenschaft. Nach oben weicht Erfurt mit vier Beiträgen ab.
Die bloße Zahl sagt allerdings wenig, solange der verlangte Status offen ist. Hier liegen die eigentlichen Unterschiede:
- Nur angenommene oder erschienene Artikel zählen in Kiel, Dortmund und Chemnitz. Wer dort promoviert, ist auf die Laufzeiten der Begutachtung angewiesen, die sich in vielen Fächern über Monate ziehen.
- Auch eingereichte Manuskripte lässt die WiSo-Fakultät der Universität zu Köln zu, sogar solche, die erst „für eine Einreichung geeignet“ sind. Die Veröffentlichung soll dort nicht länger als sechs Jahre zurückliegen.
- Mischmodelle wie in Erfurt staffeln: Von vier Beiträgen müssen drei bei einem Publikationsorgan mit Qualitätssicherung eingereicht oder angenommen sein, zwei davon veröffentlicht oder nachweislich angenommen.
Ebenso wichtig ist die Autorenschaft. Naturwissenschaftliche und medizinische Artikel entstehen fast immer im Team, und die Ordnungen verlangen deshalb eine Mindestzahl an Erstautorenschaften sowie eine Erklärung zum Eigenanteil. In Kiel unterschreibt auch der Betreuer diese Erklärung, in Erfurt müssen die Ko-Autoren die angegebenen Anteile schriftlich bestätigen. Den Maßstab dafür, wer überhaupt Autor ist, setzt der Kodex der Deutschen Forschungsgemeinschaft: Autor ist, wer einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zum Inhalt der Publikation geleistet hat. Eine Ehrenautorschaft ist danach unzulässig.
Was gehört in die Rahmenschrift?
Die Rahmenschrift, je nach Fakultät auch Manteltext, Synopse oder schlicht Einleitung und Zusammenfassung genannt, macht aus einer Artikelsammlung eine Dissertation. Sie stellt den Forschungsstand dar, entwickelt die übergeordnete Fragestellung, ordnet jeden Artikel in diesen Zusammenhang ein und diskutiert die Ergebnisse gemeinsam. Außerdem ist sie der Ort für die Erklärung, welchen Anteil der Doktorand an jedem Artikel hatte.
Wie ernst die Fakultäten diesen Teil nehmen, zeigen die Umfangsvorgaben:
- Die Charité verlangt einen Manteltext von in der Regel 5.000 bis 10.000 Wörtern mit Forschungsstand, vertiefter Methodik, den wesentlichen neuen Ergebnissen und einer detaillierten Aufstellung der selbst erbrachten Leistungen.
- Die Universität Kiel schreibt für den Dr. rer. medic. eine Zusammenfassung von acht bis zehn Seiten vor, in der die Publikationen übergreifend bewertet und diskutiert werden.
- In Erfurt umfasst der Manteltext rund 50 Seiten und muss ausschließlich vom Doktoranden verfasst sein.
- Die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Bonn rechnet nach § 9 ihrer Promotionsordnung (PDF-Seite 12) in Zeichen: mindestens 30.000 für die Einleitung, mindestens 10.000 für die zusammenfassende Darstellung und je eingebundener Publikation mindestens 4.000 für die Zusammenfassung mit den eigenen Leistungsbeiträgen.
- Die Fakultät Maschinenbau der TU Dortmund fordert zusätzlich einen gesonderten, vollständigen Methodenteil sowie einheitliche Verzeichnisse für Literatur, Abkürzungen, Formelzeichen, Tabellen und Abbildungen.
Entsprechend sollten Sie die Rahmenschrift nicht als Schlussarbeit der letzten Wochen einplanen. Sie ist der einzige Teil, den die Gutachter nicht schon aus einer Zeitschrift kennen, und an ihr entscheidet sich, ob die Arbeit als zusammenhängende Forschungsleistung überzeugt.
Kumulativ oder Monografie: Was passt zu welchem Fach?
In vielen Fächern stellt sich die Frage gar nicht, weil die Fachkultur die Form vorgibt. Wo beide Wege offenstehen, lohnt ein nüchterner Blick auf das, was die jeweilige Form im Alltag bedeutet.
Die kumulative Dissertation
- Die Ergebnisse sind schon während der Promotion veröffentlicht und damit sichtbar. Wer sich danach auf eine Postdoc-Stelle bewirbt, bringt eine Publikationsliste mit, die in den meisten empirischen Fächern das wichtigste Auswahlkriterium ist.
- Jeder Artikel durchläuft eine externe Begutachtung. Das sichert die Qualität, macht den Zeitplan aber von Dritten abhängig: Eine Ablehnung oder eine lange Überarbeitungsrunde kann die Einreichung um Monate verschieben, während der befristete Vertrag weiterläuft. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz begrenzt die Qualifizierungsbefristung vor der Promotion nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG auf sechs Jahre.
- Die Arbeit entsteht meist im Team. Das erleichtert den Einstieg, verlangt aber früh klare Absprachen über Autorenreihenfolge und Eigenanteile.
Die Monografie
- Sie erlaubt es, ein Thema in einem durchgehenden Argumentationsgang zu entwickeln. Das entspricht den Erwartungen in den Geisteswissenschaften und der Rechtswissenschaft, wo das Buch bei späteren Berufungen zählt.
- Der Zeitplan liegt in der Hand des Doktoranden und seines Betreuers. Externe Gutachter von Zeitschriften spielen keine Rolle, dafür wird die Arbeit erst mit der Abgabe sichtbar.
- Teile dürfen in aller Regel vorab veröffentlicht werden. Mehrere Ordnungen kennen ausdrücklich Zwischenformen, etwa die Humanwissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln mit der „monographischen Dissertation mit Teilpublikationen“.
Ein Punkt wird häufig übersehen: die Rechte an den bereits erschienenen Artikeln. Die Dissertation muss veröffentlicht werden, die Verlage halten aber oft ausschließliche Nutzungsrechte. Viele Ordnungen beschränken die Veröffentlichungspflicht deshalb auf die Rahmenschrift mit den bibliografischen Angaben der Artikel, so in Erfurt und an der Humanwissenschaftlichen Fakultät in Köln. Für öffentlich geförderte Forschung hilft zusätzlich das Zweitveröffentlichungsrecht nach § 38 Abs. 4 UrhG: Wer einen Beitrag aus einer mindestens zur Hälfte öffentlich finanzierten Forschungstätigkeit in einer mindestens zweimal jährlich erscheinenden Zeitschrift veröffentlicht hat, darf die akzeptierte Manuskriptversion zwölf Monate nach der Erstveröffentlichung öffentlich zugänglich machen, auch wenn der Verlag ein ausschließliches Nutzungsrecht besitzt.
Wie läuft die Begutachtung ab?
Das Verfahren unterscheidet sich kaum von dem einer Monografie. Eingereicht wird ein Dokument aus Rahmenschrift und Artikeln, die Fakultät bestellt die Gutachter, danach folgt die mündliche Prüfung, über deren Formen unser Beitrag zur Verteidigung der Doktorarbeit informiert. Auch die Benotung folgt denselben Regeln.
Zwei Besonderheiten sind zu beachten. Erstens bewerten die Gutachter die Dissertation als Ganzes und sind an das Urteil der Zeitschriften nicht gebunden. Die TU Chemnitz verlangt, dass die Gutachten ausdrücklich dazu Stellung nehmen, ob Synopse und Publikationsleistung die Anforderungen erfüllen. Zweitens stellt sich die Frage der Befangenheit, denn Betreuer sind häufig Ko-Autoren. Die Ordnungen lösen das unterschiedlich: In Hannover sind Ko-Autoren als Gutachter ausgeschlossen, soweit die fachspezifischen Leitlinien nichts anderes bestimmen. An der WiSo-Fakultät in Köln darf mindestens einer der Gutachter an keinem der eingereichten Aufsätze beteiligt sein.
Wird ein eingereichter Artikel später von der Zeitschrift abgelehnt, bleibt die Dissertation davon in der Regel unberührt. In Hannover ist der betroffene Teil dann in Absprache mit dem Betreuer anderweitig zu veröffentlichen.
Was gilt in Österreich und der Schweiz?
In beiden Ländern entscheidet ebenfalls die einzelne Universität, ob und unter welchen Bedingungen kumulativ promoviert werden kann.
Österreich
- Das Universitätsgesetz überlässt die Ausgestaltung der Dissertation nach § 83 UG 2002 der Satzung der jeweiligen Universität. Eine bundesweite Regel zur kumulativen Form gibt es nicht.
- Ein Beispiel ist die Richtlinie der TU Wien über kumulative Dissertationen (Stand 2014): Die Monografie ist dort der Regelfall, die kumulative Form kann im Einvernehmen mit dem Betreuer und mit Zustimmung des Studiendekans vereinbart werden und umfasst im Regelfall mindestens drei publizierte oder angenommene Aufsätze mit Peer Review.
Schweiz
- An der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich verlangt § 13 der Doktoratsordnung (Stand 12.12.2025, PDF-Seite 5) mindestens zwei Beiträge in Allein-, Erst- oder Hauptautorschaft, dazu eine Einleitung und eine abschließende Diskussion oder Synopse. Die Eigenanteile sind per Selbstdeklaration auszuweisen, fachspezifische Anhänge regeln die Details.
- Die ETH Zürich nennt in den Ausführungsbestimmungen zur Doktoratsverordnung (PDF-Seite 9) keine Mindestzahl. Publizierte oder eingereichte Manuskripte können aufgenommen werden, wenn ein Rahmentext mit Einleitung und Zusammenfassung sie zusammenführt. Das Aneinanderreihen von Artikeln im Layout der Verlage ist ausdrücklich unzulässig.
Aktuelle Promotionsstellen
Ob Sie kumulativ promovieren können, klären Sie am besten schon im Bewerbungsgespräch: Arbeitsgruppen, die regelmäßig in Zeitschriften publizieren, betreuen meist auch kumulative Arbeiten. Offene Stellen finden Sie bei uns im Bereich Promotionsstellen sowie unter den wissenschaftlichen Mitarbeitern, wenn die Ausschreibung die Promotion ausdrücklich vorsieht.
Aktuelle Promotionsstellen
Aktuell 312 offene Promotionsstellen auf akademische-jobs.de.
Fazit
Die kumulative Dissertation ist in den publikationsstarken Fächern längst ein Regelweg, in den Wirtschaftswissenschaften wählt sie inzwischen jeder zweite Promovierende. Verlangt werden meist drei Fachartikel, doch die Zahl allein führt in die Irre: Ob auch eingereichte Manuskripte zählen, wie viele Erstautorenschaften nötig sind und welchen Umfang die Rahmenschrift haben muss, unterscheidet sich von Fakultät zu Fakultät erheblich. Lesen Sie deshalb vor dem ersten Artikel die Promotionsordnung Ihrer Fakultät samt Ausführungsbestimmungen und halten Sie die gewählte Form in der Betreuungsvereinbarung fest. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!
FAQ: Häufige Fragen zur kumulativen Dissertation
Wie viele Paper braucht man für eine kumulative Dissertation?
In den meisten Promotionsordnungen sind es drei. In der Medizin genügt teils eine Originalarbeit als Erstautor, einzelne Fächer verlangen vier Beiträge. Verbindlich ist allein die Promotionsordnung Ihrer Fakultät mit ihren Ausführungsbestimmungen.
Zählen auch eingereichte Artikel?
Das hängt von der Fakultät ab. Viele Ordnungen erkennen nur erschienene oder zur Veröffentlichung angenommene Artikel an, etwa in Kiel, Dortmund und Chemnitz. Die WiSo-Fakultät der Universität zu Köln lässt dagegen auch eingereichte und einreichungsreife Aufsätze zu.
Ist eine kumulative Dissertation in den Geisteswissenschaften möglich?
Möglich ja, verbreitet nein. Nach der Promovierendenstatistik 2025 strebten 2,3 % der Promovierenden in den Geisteswissenschaften diese Form an. Manche Fakultäten öffnen sie nur für einzelne Fächer, in Erfurt etwa für die Kommunikationswissenschaft und die Sprachwissenschaft.
Darf ich Artikel mit Ko-Autoren einreichen?
Ja, fast alle Ordnungen lassen das zu. Sie müssen aber Ihren eigenen Anteil an jedem Artikel darlegen, und die meisten Fakultäten verlangen eine Mindestzahl an Erstautorenschaften. Teilweise bestätigen Betreuer oder Ko-Autoren die Angaben mit ihrer Unterschrift.
Kann ich während der Promotion von der Monografie zur kumulativen Form wechseln?
Ein Verbot enthalten die ausgewerteten Ordnungen nicht, sie setzen aber Abstimmung voraus. An der ETH Zürich entscheiden Doktorierende mit Zustimmung der Leitung ihrer Doktorarbeit über die Form. Die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät in Köln erwartet, dass Form und Inhalt frühzeitig vor der Abgabe mit den Betreuern besprochen werden. Klären Sie einen Wechsel deshalb so früh wie möglich mit dem Betreuer und dem Promotionsbüro.






