Stellvertreterin der hauptberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
ab 01.01.2027
Auf einen Blick
Hochschulleitung und Beauftragte
Humboldt-Universität
stvZFrb/2026
10.07.2026
An der Humboldt-Universität zu Berlin ist das Wahlamt der
Stellvertreterin der hauptberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
zum 01. Januar 2027 zu besetzen.
Die Stellvertreterin der hauptberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten wird für eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt. Gewählt werden insgesamt drei Stellvertreterinnen.
Kandidieren können und wählbar für das Amt der Stellvertreterin der hauptberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sind alle weiblichen Angehörigen der Humboldt-Universität zu Berlin. Die Wahl erfolgt durch die Wahlkommission zur Wahl der hauptberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen.
Die Aufgaben sowie Rechte und Pflichten der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sind im
§ 59 Abs. 7-13 des Gesetzes zur Stärkung der Berliner Wissenschaft (BerlHG) in der geltenden Fassung vom 14. September 2021 geregelt.
Die nebenberufliche stellvertretende Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte wird auf Antrag mit 50% ihrer Dienstaufgaben freigestellt. Studentinnen können eine Aufwandentschädigung in Höhe der Vergütung einer studentischen Beschäftigten mit 40 Stunden monatlich erhalten.
Ihre Aufgaben
Die Stellvertreterin der hauptberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten unterstützt diese bei ihrer Aufgabe, auf die Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit von Frauen in der Hochschule und auf die Beseitigung bestehender Nachteile für weibliche Mitglieder der Hochschule (§59 Abs. 8, Satz 1 BerlHG) hinzuwirken. Sie berät und unterstützt das Präsidium sowie die Einrichtungen und Gremien in allen die Chancengleichheit betreffenden Angelegenheiten, insbesondere bei der Erstellung von Gleichstellungskonzepten, Satzungen, Frauenförderrichtlinien und Frauenförderplänen sowie der Formulierung von
Zielzahlen. Sie betreibt eine für diese Belange betreffende Informations- und Öffentlichkeits-arbeit. Ferner hat sie die Aufgabe, Frauen individuell zu beraten und zu unterstützen. Sie nimmt Anregungen oder Beschwerden, insbesondere von weiblichen Hochschulangehörigen,
entgegen.
Das bringen Sie mit
Kommunikations-, Beratungs- und Organisationsvermögen, Kenntnisse in der Frauen- und Gleichstellungspolitik. Von Vorteil sind Fähigkeiten zu konzeptioneller Projektarbeit und
Kenntnisse in der Geschlechterforschung. Englisch-Kenntnisse sind erwünscht.
Ihr Weg an die HU
Bewerbungen von Menschen, die von struktureller Diskriminierung, insbesondere in Bezug auf Rassismus, Antisemitismus, Migrations- oder Fluchterfahrung, Behinderung, Sexualität, Alter und soziale Herkunft, betroffen sind und zu den relevanten Themenfeldern aus marginalisierten Perspektiven arbeiten, sind ausdrücklich erwünscht.
Nähere Informationen gibt die Vorsitzende der Wahlkommission,
Frau Prof. Dr. Caren Tischendorf, Telefonnr.: 030/2093-45325 oder per E-Mail: caren.tischendorf@hu-berlin.de.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis zum 10.07.2026 an die Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin, zu Händen Frau Christin Thiel, Leiterin des Präsidialbereichs der Humboldt-Universität zu Berlin, Unter den Linden 6, 10099 Berlin, zu richten.
Online-Bewerbungen (alle Unterlagen in einer pdf-Datei) sind erwünscht (an: bestellungen-dezentrale.frauenbeauftragte@hu-berlin.de).
Humboldt-Universität
Um dich für diesen Job zu bewerben, besuche bitte www.hu-berlin.de.
