Die Beschäftigung ist nach § 14 Abs. 2 TzBfG befristet und erfolgt in Vollzeit (derzeit 39 Stunden/Woche) für die Dauer eines Jahres. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.
Ihr Aufgabenbereich
Sie beraten sämtliche Organe und Einheiten der Universität und erarbeiten Lösungen in allen Rechtsangelegenheiten der Universität, insbesondere im Zivilrecht, im Verwaltungsrecht, u.a. mit Hochschul- und Prüfungsrecht, und im Arbeitsrecht. Der Aufgabenbereich umfasst neben der Prüfung und Erarbeitung zivilrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Verträge auch die Prozessvertretung der Universität.
Ihr Profil
Sie verfügen über ein erfolgreich abgeschlossenes 2. Staatsexamen der Rechtswissenschaften. Erwünscht sind gute Kenntnisse in den oben genannten Rechtsgebieten sowie die Bereitschaft, sich auch in unbekannte Rechtsmaterien einzuarbeiten. Sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit, eine strukturierte, eigenständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise, Durchsetzungsfähigkeit
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